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Schaden bezahlen trotz keinerlei Briefe

Themenstarteram 27. November 2018 um 12:01

Guten Tag ich werde beschuldigt einem stehenden Wagen den Spiegel abgefahren zu haben ich habe nichts mitbekommen ein Zeuge hat mich dabei gesehen. Abends stand die Polizei vor meinem Haus und hat sich mein Auto angeschaut war nichts dran. Staatsanwalt hat mir mitgeteilt wegen geringfügigkeit alles eingestellt zu haben. Keine weitere Post erhalten bis wir jetzt eine Rechnung der HUK erhalten haben das wir an der Aufklärung des Unfalls nicht mitgewirkt haben sollen wir den Schaden ersetzen von 1300€ aber wir könnten doch gar nicht mitwirken ohne Briefe etc. von der Versicherung ich bin völlig perplex was kann ich machen?

Beste Antwort im Thema

Zu meiner aktiven Zeit wurde mit der Schadenmeldung des vermeintlichen Anspruchstellers an den Versicherungsnehmer eine Schadenanzeige geschickt. Wenn diese binnen einer Woche nicht ausgefüllt zurück kam wurde die 1. Mahnung verschickt, nach einer weiteren ggfls. nochmals per Einschreiben mit Rückschein. Da wurde dann auch auf einen Versicherungsschutzentzug = Regress hingewiesen.

Wenn dieser Rückschein nicht zurück kam, bzw. der Vermerk dass die Post nicht zugestellt werden konnte, wurde die Schadenanzeige per Gerichtsvollzieher zugestellt.

Für sinnvoller halte eine Klärung mit der Versicherung und nicht mit MT.

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Zu meiner aktiven Zeit wurde mit der Schadenmeldung des vermeintlichen Anspruchstellers an den Versicherungsnehmer eine Schadenanzeige geschickt. Wenn diese binnen einer Woche nicht ausgefüllt zurück kam wurde die 1. Mahnung verschickt, nach einer weiteren ggfls. nochmals per Einschreiben mit Rückschein. Da wurde dann auch auf einen Versicherungsschutzentzug = Regress hingewiesen.

Wenn dieser Rückschein nicht zurück kam, bzw. der Vermerk dass die Post nicht zugestellt werden konnte, wurde die Schadenanzeige per Gerichtsvollzieher zugestellt.

Für sinnvoller halte eine Klärung mit der Versicherung und nicht mit MT.

Ist die HUK deine Versicherung oder die von dem Unfallgegner?

Wenne s deine ist würde ich die Versicherung erst mal fragen wie Sie sich bei dir gemeldet haben. Die sollten das ja alles protokolliert haben.

MfG

Mike

Themenstarteram 27. November 2018 um 12:21

Meine Versicherung

Zitat:

@e30lion schrieb am 27. November 2018 um 13:18:40 Uhr:

Ist die HUK deine Versicherung oder die von dem Unfallgegner?

Wenne s deine ist würde ich die Versicherung erst mal fragen wie Sie sich bei dir gemeldet haben. Die sollten das ja alles protokolliert haben.

MfG

Mike

Und was soll die Versicherung des "Unfallgegners" damit zu tun haben?

Mal eine Frage , was hat eigentlich der Zeuge den genau gesehen ? und ist wirklich ein Kontakt mit dem anderen FHZ zustande gekommen ? , ich frage dies deshalb weil meine Frau vor einiger Zeit so ähnliche Erfahrung machen durfte und ja genau , an ihrem FHZ war absolut nichts zu sehen , nicht einmal ein Kratzer oder so , beim Gegner war jedoch der ganze Spiegel zertrümmert also masive Spuren . Meine Frau war damals ausgestiegen als sie beim wegfahren über Kunststoffteile fuhr um nachzusehen , da sie jedoch etwa 10-15cm vom Gegnerischen FHZ weg stand hat sie sich dabei keine Gedanken gemacht und fuhr nach Hause , kurze Zeit Später kam die Polizei und hat auch Fotos vom FHZ bzw. des rechten Spiegel gemacht wo man angeblich Schleifspuren entdeckt habe , komisch nur das diese am nächsten Morgen spurlos wieder weg waren .

Das ganze ist dann ähnlich wie bei dir abgelaufen auch bzgl. der Versicherung , glück im Unglück ich hatte ja am nächsten Morgen mit meiner Spiegelreflex richtig gute Bilder incl. Datum und Uhrzeit gemacht wo man den Spiegel sehr gut erkennt (sogar im Beisein der Polizei am Abend auch zwei) , mir kam das ganze etwas spanisch vor und als dann das Schreiben der Versicherung mit der Aufforderung zur Zahlung kam ging ich zum RA und ja ihr werdet es nicht glauben , das ganze war gestellt , also von der gegnerischen Seite betrugsmäßig aufgestellt , kam hier nur durch Zufall raus da sich ein Polizeibeamter sich die Mühe gemacht hat aus einem ähnlichen Fall sich die Bilder auch nochmals anzusehen und siehe das , der UV-Gegner hat sich nicht einmal Mühe gemacht das FHZ anders hinzustellen , schon dreist oder.

Wäre vermutlich auch nie ans Licht groß gekommen wenn nicht der Zufall mitgeholfen hätte .

Nun meine Frage kannst dich noch Erinnern wie es am Unfallzeitpunkt genau abgelaufen ist und hast du ev. Zugang zu der Aussage des Zeugen (i.d.r. dein RA) und wie sah der Schaden genau aus , deine Seite und der des Gegners , auch deren Höhe spielt da eine Rolle . Möchte jetzt ganz gewiss nicht daran Zweifel anmelden aber hast du dir darüber auch schon mal Gedanken gemacht . Solche ich sage jetzt mal Gauner machen dies schon fast Profihaft und ja die Polizei kommt und nimmt es auf bzw. stattet dir dann einen Besuch ab und macht zwar Bilder und schaut ob man was sieht , wird aber sonst nicht viel weiter unternehmen außer es besteht erkennbarer Verdacht auf Betrug .

Meine Frau konnte es jedenfalls so gut beweisen und hat sich damit nicht wie im Falle eines Schadens wegen Unfallflucht zu verantworten , was ja dann auch noch dazu kommt .

Warum ich dies schreibe ist nur um anderen ev. vor Schaden zu bewahren , klar kann dies jedem mal passieren .

Ich habe mal als Beifahrer erlebt, wenn sich zwei Spiegel berühren. Im Stadtverkehr, und eines der Fahrzeuge stand auch. Das knallt ganz schön. Als PKW Fahrer kann man sowas kaum nicht bemerken. Einmal danke für deine ausführliche Rückmeldung. Es ist schon verwunderlich auf welche Ideen manche Zeitgenossen kommen. Da kann man nur noch den Kopf schütteln und hoffen, dass man nicht auch auf solch eine Masche reinfällt.

Hi du nennst es Zeitgenossen ich nenne es einfach nur Betrug und ja die Masche ist zwar nicht ganz neu aber sollten die aufgeflogen sein macht einfach von denen ein anderer weiter , meist wird da richtig gut abkassiert zumal die Schäden nur gestellt sind . Deshalb die Frage auch nach der Aussage des Zeugen , ob und wie er es Mitbekommen bzw. gesehen hat , auch sein Standpunkt bzw. Position zu dem Zeitpunkt , da ist oft schon gut zu erkennen ob es ein brauchbarer Zeuge sein kann oder ev. schon teils Erfunden .

Deshalb auch den guten Tip an den Themenstarter .

Themenstarteram 27. November 2018 um 14:35

Und das ist es ja wir haben bis zu dem Brief unserer Versicherung das ich meiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen bin und mich einfach vom Unfallort entfernt habe nichts aber auch gar nichts bekommen sonst hätte ich mich doch gemeldet wohlgemerkt der angebliche Unfall ist am 20.6.18 passiert und erst am 14.11.18 kam dann der oben genannte Brief dazwischen rein gar nichts wir wissen nicht wer die oder der Zeuge ist wir wissen nicht welches Auto einfach nichts

Sag das alles deiner Huk Versicherung.

Und wenn nötig nimmst dir einen Anwalt.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 27. November 2018 um 15:48:57 Uhr:

Sag das alles deiner Huk Versicherung.

Und wenn nötig nimmst dir einen Anwalt.

Genau, aber in schriftlicher Form.

Er soll um eine Art Ablaufplan bitten und eine Frist zur Beantwortung von 2-3 Wochen setzen.

Außerdem darum bitten, von telefonischen Rückfragen abzusehen.

Zitat:

@FreddchenH schrieb am 27. November 2018 um 13:01:55 Uhr:

Staatsanwalt hat mir mitgeteilt wegen geringfügigkeit alles eingestellt zu haben.

Was genau (welche Rechtsgrundlage) steht in der Einstellungsverfügung? Und welche Begründung?

Zitat:

@FreddchenH schrieb am 27. November 2018 um 13:01:55 Uhr:

Abends stand die Polizei vor meinem Haus und hat sich mein Auto angeschaut war nichts dran. Staatsanwalt hat mir mitgeteilt wegen geringfügigkeit alles eingestellt zu haben.

Aus "Wegen Geringfügigkeit eingestellt" schließe ich mal, das es eine Berührung des anderen Fahrzeuges mit anschließendem unerlaubten Verlassen gab - oder dies zumindest die Staatsanwaltschaft so eingeschätzt hat - und es eben wegen Geringefügikeit nicht weiter verfolgt wurde.

Wenn dem so ist, du das akzeptiert und den Vorgang seinerzeit auch nicht bei deiner Haftpflichtversicherung gemeldet hast handelt die Versicherung hier m.E. korrekt indem sie dich in Regress nimmt.

Zitat:

@FreddchenH schrieb am 27. November 2018 um 15:35:04 Uhr:

der angebliche Unfall ist am 20.6.18 passiert und erst am 14.11.18 kam dann der oben genannte Brief

Der Geschädigte wird seinerzeit Ansprüche an deine Versicherung gestellt haben und diese hat erst jetzt die Akte der Staatsanwaltschaft vorliegen aus dem sich o.a. ergibt.

Natürlich kann auch alles ganz anders sein aber diese Variante ist naheliegend.

Und dann verzichtet die zur Regulierung aufgeforderte Huk Vers.darauf ihrem Kunden einen Anhörungsbogen zu schicken?

Glaube ich eher nicht.

Darauf käme es nicht an.

Und wie das in solchen Fällen so ist: Der Fragebogen ist nie angekommen und im Zweifel hat ihn die Katze oder ein anderes Haustier der Wahl gefressen.

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