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Schaden, Kostenvoranschlag, von Versicherung auszahlen lassen?

Mercedes
Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 9:27

Hallöchen.

Sorry, ich hab nicht sooo viel Zeit, deshalb etwas kurz:

 

- Mir fuhr jemand auf einem Parkplatz rückwärts rein. Schuldfrage gibts nicht. Alles ok.

- Kleine Delle bei mir + diverse Kratzer an der Tür.

- Ließ beim :) über einen unabhängigen Gutachter einen Kostenvoranschlag machen. 4500€.

- Danach fragte ich mal bei einer freien Lackierer/Karosserie Werkstatt an. 1150€.

- Mein Auto ist ca. 6,5 Jahre alt mit 300.000km. Lohnt sich also meiner Meinung nach nicht das beim :) machen zu lassen.

 

Meine Frage ist nun natürlich: Wie läuft das nun? ;)

Kann ich mir den Betrag des Kostenvoranschlags auszahlen lassen? Oder gibts nur das was es tatsächlich kostet? Muss ich bei der Gegnerversicherung erfragen was ich bekomme aufgrund des Kostenvoranschlags? Geht das Ganze überhaupt?

Ich bin etwas hilflos und will mich nicht von der Versicherung, dem :) oder sonstwem bequatschen lassen. Deshalb dachte ich ich frag am besten mal mir völlig Fremde Menschen in einem Forum. ;) ... War nur Spaß. Ihr habt mir schon oft sehr geholfen. So hoffe ich auch auf dieses Mal.

 

Liebe Grüße

penance

Beste Antwort im Thema

...weil beim Auszahlen (nicht reparieren) keine Mehrwersteuer anfällt! Wird später laut Ursprungskostenvoranschlag repariert, zahlt die Versicherung die Mehrwersteuer an dich nach!

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Meines Wssens nach kannst du den KVA des (vereidigten) Gutachters ansetzen.

Allerdings wird dir, wenn du nicht reparieren lässt, von der Versicherung die MwSt abgezogen.

Somit bleibt dir immer noch genug über.

P.S. Tante Google hätte dir auch schnell geholfen.

Z.B. hier: http://www.kfz-versicherungen.com/.../

Verstehe ich nicht. Wieso soll die Vers. die MwSt. abziehen? Mit welcher Begründung? Der Versicherungsnehmer hat einen Schaden in einer per Gutachten festgestellten Höhe. Die Versicherung hat diesen Schaden auszugleichen. Was der VN mit dem Geld macht, ist sein Bier. Oder habe ich da einen Denkfehler?

Mich hat auch schon mal 'ne Versicherung unter fadenscheinigen Argumenten versucht, zu beschei.... Unmittelbar nachdem ich Klage eingereicht habe, haben sie bezahlt. Aber erst mal Dummenfang versuchen...

Zitat:

@XV1600A schrieb am 30. Oktober 2014 um 11:06:44 Uhr:

...Wieso soll die Vers. die MwSt. abziehen?...

Hast du dir den von mir verlinkten Beitrag durchgelesen?

...weil beim Auszahlen (nicht reparieren) keine Mehrwersteuer anfällt! Wird später laut Ursprungskostenvoranschlag repariert, zahlt die Versicherung die Mehrwersteuer an dich nach!

Genau so und nicht anders.

Es wurde bei dir ein Schaden verursacht. Deshalb ist es DEIN gutes Recht, den Schaden begutachten zu lassen. Versicherungen schicken oftmals noch selbst ein Gutachter um die Summe zu drücken. Oder kommen mit KVA anderer No-Name-Werkstätten, die die gleiche Arbeit für viel weniger Geld ausführen.

Du entscheidest WER den KVA macht und bei einer Reparatur auch WO repariert wird. Natürlich kannst du auch "fiktiv" abrechnen. Heißt dann wie schon beschrieben, dass du nach KVA abrechnest (wie schon erwähnt abzgl. der MwSt., da für nicht getätigte Leistungen auch keine Steuer anfallen kann). Kommt es zur Reparatur, Rechnungen nachreichen, dann gibt es auch die MwSt. ersetzt.

Ich würde (wenn nicht schon getan) erstmal zum Anwalt gehen. Verkehrsrechtschutz hat heute ja eh Jeder. Bei der Schadenssumme wird die geg. Versicherung sicher mit allen Mitteln versuchen, den KVA zu drücken. Ein vernünftiger Anwalt als Rückhalt (wir sind alles keine Juristen) ist da viel Wert und wirkt mehr. Die Kosten für den Anwalt musst du (da unverschuldeter Unfall) auch nicht zahlen, mit Ausnahme einer Selbstbeteiligung.

Achja: die Pauschale für den KVA muss auch die geg. Versicherung übernehmen.

Zitat:

@amdwolle schrieb am 30. Oktober 2014 um 11:17:03 Uhr:

Zitat:

@XV1600A schrieb am 30. Oktober 2014 um 11:06:44 Uhr:

...Wieso soll die Vers. die MwSt. abziehen?...

Hast du dir den von mir verlinkten Beitrag durchgelesen?

Ja. Hast Du ihn auch gelesen? Ich habe dort keinen Hinweis zur MwSt. gefunden. Selbst die Wortsuche "MwSt.", "Mehrwertsteuer" und "Umsatzsteuer" ergab nichts. Worauf willst Du hinaus?

Aha, Google sagt: 2002 wurde der § 249 BGB dahingehend geändert. Bis dahin wurde MwSt. immer erstattet.

Du hast Anspruch auf einen Anwalt und einen Gutachter, zahlt alles die gegnerische Versicherung, wenn Du nicht Schuld bist am Unfall.

Auszahlen lohnt oft nicht, da Dir die Versicherung nur den Restwert des Fahrzeuges ohne Schaden minus den Restanteil des Fahrzeuges mit Schaden bezahlen will.

So jedenfalls bei mir.

MfG

Sy

Zitat:

@XV1600A schrieb am 30. Oktober 2014 um 11:45:16 Uhr:

Ja. Hast Du ihn auch gelesen? Ich habe dort keinen Hinweis zur MwSt. gefunden. Selbst die Wortsuche "MwSt.", "Mehrwertsteuer" und "Umsatzsteuer" ergab nichts. Worauf willst Du hinaus?

Öh, ja, tschuldigung. Habe den falschen Beitrag verlinkt. Aber am Ergebnis (MwSt) ändert das ja nichts.

Man kann wohl unterstellen, daß der Restwert des Fz höher ist wie die im Gutachten genannte Schadenshöhe.

Sachbearbeiter der Versicherung anrufen und sagen, daß Du den Schaden fiktiv abgerechnet haben möchtest. Gründe spielen keine Rolle. Ersetzt wird die Schadenshöhe abzüglich der MwSt auf den veranschlagten Arbeitslohn. Rechne aber damit, daß die Versicherung die veranschlagten Beträge hinsichtlich Arbeitslohn/Lackierkosten etc. mindern will und geringere Kosten von Vergleichswerkstätten in der Region veranschlagt, nennt und dadurch die Minderung begründet.

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 11:45

Boah vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Hier ist es immer wieder schön. Ich hoffe ich kann mir irgendwann mal revanchieren.

Also der Restwert ist in etwa 9.500€. Von daher ist die Reparatur natürlich nicht höher.

Interessant.. ich kann mich demnach also nicht auf den Wert des unparteiischen Gutachters beziehen, sondern die Versicherung wird selbst Vergleiche anlegen und dann quasi sagen "Also hier und da gibts das Gleiche für viel weniger, wir zahlen Dir ein Drittel vom Betrag des Gutachtens",?

:eek:

Das wäre dann natürlich das Aus für die Auszahlung denke ich. Warum sollte ich wegen ka.. 200€ da ewig rummachen. Dann würde ich es beim :) für die 4500€ machen lassen und Ende.

Aber die Frage ist dann: Wieso könnte hier die Versicherung nicht das Gleiche behaupten? :confused:

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 11:50

Und so wie es baM-Lee schreibt, hört es sich natürlich umgekehrt ziemlich perfekt für mich an. ;)

 

Stellt sich jetzt nur noch die Frage was richtig ist. :p

Was hast du den nun machen lassen ?

Ein Gutachten oder ein KVA ?

Das sind 2 verschiedene Dinge, das Gutachten bezahlt die Versicherung, ein KVA nicht.

Du hast eine Schadensminderungspflicht, das heißt,wenn du den Schaden ausbezahlen lässt wird nicht mit MB Preisen gerechnet, sondern mit dem Mittelwert der stundensätze aller Werkstätten in deinem Umkreis.

Daher in solchen Fällen immer direkt zur Dekra oder einem anderen unabhängigen Gutachter fahren.

Erspart ne Menge Zeit und unnötige Diskussionen.

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 12:39

Achso. Na ich hab ein Gutachten erstellen lassen. Von der Dekra.

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