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Schaden über versicherung bin nicht gefahren aber Kumpel dieser verursachte den Schade.

Themenstarteram 18. Juli 2015 um 23:11

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem.

Freund hat sich vor 2 Jahren Auto geliehen, damit Unfall verursacht Schild umgefahren Golf Totalschaden. Natürlich riesen krach deshalb gehabt und haben mit und ach und krach uns geeinigt er reguliert den Schaden Privat. Für mich war der Ärger gegessen und vergessen.

fast 2 Jahre Später kommt von meiner Versicherung die Schadensmeldung Rückstufung der Versicherung und mir angebot den Schaden 1175 € zurückzukaufen dafür hätte ich 6 Monate Zeit. Wenn ich mich dagegen entscheide verlangt man von mir dann 1590 € zurück weil ich ja in bessere Schadenfreiheitsklasse gefahren bin.

Ehrlich ich hatte davon null Ahnung das der Freund nun ohne mein wissen den Schaden doch über die Versicherung abgewickelt hat und war total von allen Wolken gefallen.

Jetzt ärgere ich mich und frag mich wie die Sache aussieht, kann ich irgendwie den Depp ( Inzwischen ziemlich verkracht ) zur Rechenschaft ziehen ? Ich seh nicht ein auf den Schaden sitzen zu bleiben den ich nicht verursacht habe, gut es waren Mitfahrer eingetragen aber das ich dann doch zahlen muss / soll macht mich wütend....

Meint Ihr ich hätte Chancen die Versicherung zu bieten den Schaden von mir abzuweisen und das Geld die Versicherung bei Ihm eintreibt wenn ich der Versicherung die Daten mitteile ?

Klar ich weiß man sollte so ne Sache niemals machen aber ich habe nun mal vertraut und das wurde nun missbraucht :-(

Weiß jemand da irgend einen Tipp Rat ?? Wäre für jeden Hinweis Dankbar, Echt !

 

Danke...

 

Beste Antwort im Thema

Woher wisst ihr, dass der Kumpel den ganzen Fremdschaden bezahlt hat? Vielleicht ging es ja damals nur um den Golf und das Schild war noch gar nicht beziffert. Oder es gab noch weitere Fremdschäden?

Vielleicht kommt da ja noch etwas genauere Info vom TE.

Ansonsten ist die Angelegeheit ziemlich eindeutig.

Die Versicherung muss die unfallbedingten Fremdschäden ausgleichen. Das hat sie getan.

Offenbar wurde der Schaden erst jetzt geltend gemacht, denn sonst wäre ja der Vertrag damals schon belastet worden und der TE hätte den höheren Beitrag gleich bezahlen müssen.

Daher ist es von der Versicherung nur fair, dem TE jetzt anzubieten, den Schaden zurückzukaufen, da er sonst rückwirkend hochgestuft wird.

Der TE kann jetzt den Betrag zurückzahlen und vom Verursacher einfordern. Die Versicherung hat mit dem Kumpel nichts am Hut. Das Risiko, dass der Kumpel leere Taschen hat, trägt der TE alleine.

Mit anderen Worten: "Frauen und Autos teilt man nicht" ;) :) :)

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Zitat:

Klar ich weiß man sollte so ne Sache niemals machen aber ich habe nun mal vertraut und das wurde nun missbraucht

Du kennst die Antwort doch schon. Deine einzige Chance ist Dich direkt an Deinen Ex-Kumpel zu halten.

Wenn Du nichts davon weißt, das die VS den Schaden reguliert hat,

frage ich mich, wer die Schadensmeldung ausgefüllt und unterschrieben hat?

Bei einem Schild wird wohl die Stadt sich bei der Versicherung gemeldet haben.

Gibt es von der Sache das Dein >Ex-Kumpel< den Fremdschaden (Schild) selbst zahlt eine schriftliche Vereinbahrung? Wenn ja schick dies der Versicherung mit der bitte sich direkt das Geld von dem Verursacher zu holen. Als Versicherungsnehmer müßtes Du auch eine Schadensmeldung unterschrieben haben oder hat Dein >Ex-Kumpel< zu allem überfluß noch eine Unterschrift gefälscht? Wenn das so wäre dann zum Anwalt und volles Programm für Deinen >Ex-Kumpel< das hat er dann verdient.

Woher wisst ihr, dass der Kumpel den ganzen Fremdschaden bezahlt hat? Vielleicht ging es ja damals nur um den Golf und das Schild war noch gar nicht beziffert. Oder es gab noch weitere Fremdschäden?

Vielleicht kommt da ja noch etwas genauere Info vom TE.

Ansonsten ist die Angelegeheit ziemlich eindeutig.

Die Versicherung muss die unfallbedingten Fremdschäden ausgleichen. Das hat sie getan.

Offenbar wurde der Schaden erst jetzt geltend gemacht, denn sonst wäre ja der Vertrag damals schon belastet worden und der TE hätte den höheren Beitrag gleich bezahlen müssen.

Daher ist es von der Versicherung nur fair, dem TE jetzt anzubieten, den Schaden zurückzukaufen, da er sonst rückwirkend hochgestuft wird.

Der TE kann jetzt den Betrag zurückzahlen und vom Verursacher einfordern. Die Versicherung hat mit dem Kumpel nichts am Hut. Das Risiko, dass der Kumpel leere Taschen hat, trägt der TE alleine.

Mit anderen Worten: "Frauen und Autos teilt man nicht" ;) :) :)

Themenstarteram 19. Juli 2015 um 9:22

Hallo,

danke für die vielen Rückmeldungen.

Zum Unfall kann ich nur sagen, dass ich keine Unterlagen erhalten habe oder unterschrieben habe da ich ja bei dem dummen Unfall den ich so nie verursacht hätte dabei war. Der Kerl wollte einfach wohl nur seiner Freundin wohl imponieren und ist wohl beim Kreisel zu schnell gefahren und dann stur straks Richtung Schild gefahren so seine aussage.

Wie es genau gewesen ist kann ich nicht sagen, mir hat er es nur so erzählt.

Wie gesagt das lief alles nur mündlich "abgelaufen unter Zeugen" allerdings diese ist die Mutter, da kann ich wohl eher weniger erwarten das die Mutter sich hinter mir stellt und aussagt gegen Ihr Sohn das wir das vereinbart haben.

Nunja dann sieht es wohl eher schlecht aus ..... dann muss ich wohl das irgendwie bei Ihm einfordern ....

Ich habe einfach nur damit gerechnet das er den Schaden selbst reguliert, er wohl dann doch keine Böcke hatte weil er schon für den schaden des Wagens aufkommen musste 1000 € geblecht hatte und sich dann wohl dann gedrückt hatte und es dann über die Versicherung ablief.

Laut seinen aussagen hat er auf die Rückmeldung gewartet von der Stadt die ihm dann den Preis mitgeteilt hat.

Mehr weiß ich auch dann nicht.

am 19. Juli 2015 um 9:24

Es ist nicht unüblich, dass eine Rechnung von einer Behörde erst 1-2 Jahre später kommt.

Themenstarteram 19. Juli 2015 um 9:29

Kann ich mir auch nicht vorstellen aber kann darüber nur mutmaßen mehr nicht, wie gesagt Brief hab ich erst gestern erhalten, davor keine briefe infos oder rückfragen seitens der Versicherung da war ich wohl etwas wiedermal naiv.

Wie Blubib geschrieben hat: Es ist nicht unüblich, dass die Gemeinde erst nach zwei Jahren eine Rechnung schreibt.

am 19. Juli 2015 um 9:37

Zitat:

 

Ich habe einfach nur damit gerechnet das er den Schaden selbst reguliert, er wohl dann doch keine Böcke hatte weil er schon für den schaden des Wagens aufkommen musste 1000 € geblecht hatte und sich dann wohl dann gedrückt hatte und es dann über die Versicherung ablief.

Laut seinen aussagen hat er auf die Rückmeldung gewartet von der Stadt die ihm dann den Preis mitgeteilt hat.

Mehr weiß ich auch dann nicht.

Die Stadt wendet sich an deine Versicherung und nicht an ihn wenn sie das Geld haben will, das hat sie wohl jetzt gemacht.

Ich würde sagen in den sauren Apfel beissen und den Schaden selbst bezahlen, denn wenn du dein Auto verleihst musst du damit rechnen, dass da ein Versicherungsschaden anfällt, dafür hast du ja auch die Versicherung und dein Freund hat ja immerhin schon (zumindest teilweise) den Schaden am Fahrzeug beglichen. Ich würde nicht den kompletten Schaden von ihm ersetzt haben wollen, das wäre ja als hätte ich ihm ein unversichertes Auto geliehen.

am 19. Juli 2015 um 10:34

wenn ein vernünftiges gespräch nichts nützt hast du pech.

die stadt hat ein anspruch gegen dich als halter und gegen ihn als fahrer. bei wem die Stadt ihren schaden geltend macht kannst du nicht bestimmen. Deinen Freund kannst Du nicht auferlegen den gegen Dich geltend gemachten Schaden zu regulieren, es sei denn hier habt das explizit vereinbart (freistellung von schadensersatzansprüchen)

Die Versicherung kann kein Regressgrund gegen deinen freund. er war berechtigter Frage. Anscheinend hat ihr so sogar die überlassung des Fahrzeuges verabredet.

Du bist bedingt durch den Schaden der Stadt mittelbar geschädigt. Ein Rechtsgrund diese Folgeschädigung geltend zu machen sehe ich aber nicht / sieht unser Rechtssystem nicht vor:

EDIT: genauer handelt es sich um einen mittelbarer (reinen) Vermögensschaden. Mittelbarer Rechtsgutverletzungen (Auto schiebt Auto auf Auto) wären erstattungspflichtig.

google mal:

https://www.google.de/search?...

Es besteht ja auch die Möglichkeit das dein ex Freund bislang noch gar nichts von der Rechnung weiß weil sie erst vor kurzen an die Versicherung gesendet wurde

Die Stadt wendet sich ja sicher an den Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer oder an die Versicherung

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Juli 2015 um 12:34:52 Uhr:

 

Du bist bedingt durch den Schaden der Stadt mittelbar geschädigt. Ein Rechtsgrund diese Folgeschädigung geltend zu machen sehe ich aber nicht / sieht unser Rechtssystem nicht vor:

EDIT: genauer handelt es sich um einen mittelbarer (reinen) Vermögensschaden. Mittelbarer Rechtsgutverletzungen (Auto schiebt Auto auf Auto) wären erstattungspflichtig.

Sorry Phaeti, aber der Beitrag ist irgendwie ziemlich wirr...

Und mit einem reinen Vermögensschaden hat das Ganze auch nichts zu tun.

TE, dessen Versicherung und Ex-Kumpel haften als Gesamtschuldner für den vom Ex-Kumpel verursachten Schaden der Stadt. Im Innenverhältnis kann der TE den Ex-Kumpel in Anspruch nehmen. Geschädigter wird er dadurch aber nicht.

Ein mittelbarer, reiner Vermögensschaden läge vor, wenn durch die schädigende Handlung (Ex-Kumpel fährt etwas kaputt) dem dadurch Geschädigten oder einem Dritten ein weiterer, unabhängiger Vermögensschaden entstanden wäre. Z.B. Geschädigter kann, weil sein Auto wegen des Unfalls fahruntüchtig wurde, nicht rechtzeitig bei einem Termin sein und verliert dadurch ein Millionengeschäft. Das wäre als Vermögensschaden nicht zu ersetzen.

am 19. Juli 2015 um 16:43

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 19. Juli 2015 um 18:31:39 Uhr:

Zitat:

 

Im Innenverhältnis kann der TE den Ex-Kumpel in Anspruch nehmen. Geschädigter wird er dadurch aber nicht. (1)

Ein mittelbarer, reiner Vermögensschaden läge vor, wenn durch die schädigende Handlung (Ex-Kumpel fährt etwas kaputt) dem dadurch Geschädigten oder einem Dritten ein weiterer, unabhängiger Vermögensschaden entstanden wäre. (2)

(1) Halter und Fahrer werden durch die Versicherung von Schadensersatzansprüchen freigestellt. Für was und vorallem auf welcher Grundlage soll der TE den Kumpel in Anspruch nehmen?

(2) (Wie du selbst schreibst) liegt ein Vermögensschaden vor, den Du aber anscheinend vor lauter "Bäumen" nicht siehst. Der reine Vermögensschaden eines dritten ist in Folge des Verkehrsunfall m.E. sehr wohl gegeben; nämlich im Form eines Höherstufungsschadens.

gruß und dnake für eine aufklärung

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