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Schaden wegen technischem Defekt der elektronsischen Parkbremse (gegen Wand gefahren)
leider leider hatte ich Heute keinen schönen Feierabend! Kurzform: Ich parke mein Auto wie Immer vorm Haus. Motor aus und Schlüssel abgezogen. Dann will ich aussteigen… merke allerdings, dass sich die Parkbremse (war schon betätigt und Symbol-Licht war AN) auf einmal löst! Was ist das? Wie kann das sein? Geht doch gar nicht und kann doch gar nicht sein!!! Da ich schon halb aus dem Auto bin wieder rein. Der Wagen rollt (leichtes Gefälle). Ich versuche die Parkbremse zu betätigen. Mehrfach. Null Reaktion. Gleichzeitig steige ich wie ein Irrer auf die Fußbremse. Ebenfalls keine Reaktion. Vom Stellplatz bis zur gegenüber liegenden Hauswand sind es ca. 3m. Ergo ist das Auto dann mit ca. 5km/h in die Hauswand eingeschlagen. Keine Chance, alles versucht bloß diese Scheiss-Karre will nicht. Das ganze spielte sich in ca. 3-5 Sekunden ab. Vom Stellplatz bis zur Hauswand sind es übrigens nur ca. 3m.
Schaden: Scheinwerfer und Stoßstange kaputt, Wischwascherbehälter ausgelaufen, Spur- und Sturz beim Vorderrad verstellt… und evtl. etwas was ich nicht erkennen konnte. Ich denke mal, es wird so um die 2-3.000 EUR sein.
Der Golf geht morgen früh im die VW-Werkstatt und dann bin ich gespannt was die Herren und Damen von Volkswagen dazu sagen.
Mein Vertrauen in diese Technik (elektr. Parkbremse) ist vollkommen aufgebraucht. Der letzte Mist! Hier liegt meines Erachtens ein klarer Fall von technischen Defekt vor. Ob man bzw. Ich das beweisen kann oder Volkswagen dies anerkennt kann ich natürlich jetzt nicht vorhersagen.
Daher die Frage: Gibt es ähnliche Fälle oder ähnliche Fehler mit der elektrotechnischen Parkbremse-...u.U. auch bei anderen Modellen im VW-Konzern?
Beste Antwort im Thema
Die EPB hat nun wirklich nichts mit der Fußbremse zu tun. Selbst wenn das Fahrzeug weggerollt sein sollte, so hätte es locker durch die Fußbremse zum Stehen gebracht werden können. Zudem verstellt sich bei einem 5km/h Frontalaufprall kein Sturz und keine Spur. Also auf mich wirkt die Geschichte sehr dubios.
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150 Antworten
Wenn ein technischer Defekt vorliegt musst du den beweisen. Von daher würde ich das Auto nicht blind bei VW hinstellen. Zuerst mal klären wie es denn mit den Folgeschäden aussieht. Zahlt die überhaupt VW? Im Zweifelsfall brauchst du einen eigenen Gutachter und der kann nur ein Gutachten erstellen bevor am Auto geschraubt wird.
EDIT: Keinen Gang eingelegt wenn du den Wagen abstellst?
Normalerweise kann man noch ein bis zwei mal bremsen bis der Bremsdruck nachlässt(bei abgeschaltetem Motor.) Tut mir sehr leid. Irgendetwas muss da falsch gelaufen sein. Hoffentlich zeigt sich VW kulant.
Was ich komisch finde, dass die Fußbremse keine Reaktion gezeigt hat aber ein Auto ohne eingelegtem Gang zu verlassen ist ganz schlecht
Deswegen kann man auch beim DSG ohne in P Stellung den Schlüssel nicht abziehen
Ja, die Fußbremse sollte doch wenigstens reagieren, oder? Naja, sei froh, daß Dir das nicht mit 160 Sachen auf der Autobahn passiert ist.
Ich lege übrigens auch immer den ersten Gang ein.
Zitat:
Original geschrieben von aLpi82
Was ich komisch finde, dass die Fußbremse keine Reaktion gezeigt hat aber ein Auto ohne eingelegtem Gang zu verlassen ist ganz schlecht
Deswegen kann man auch beim DSG ohne in P Stellung den Schlüssel nicht abziehen
Darum finde ich es auch nicht ganz korrekt, das du die EPD dafür verantwortlich machst!
Vor allem das mit der Fußbremse finde ich sehr seltsam!
Wenn das alles so stimmt, dann zuerst nen Gutachter einschalten, der den status quo dokumentiert.
Aber Fußbremse ohne Funktion - hab ich noch nie erlebt.
Selbst bei ner alten Rostkiste mit abgeschaltetem Motor nicht?!
Kein Gang eingelegt?
Fußbremse ohne Funktion?
EPB nach verlassen des Fzg. wieder gelöst?
Also entweder der negative 6er im Lotto oder...
Würde wohl auch eher einen Gutachter einschalten.
Ich habe das eigentlich auch so in der Fahrschule gelernt: Leerlauf und Handbremse anziehen. Von daher mache ich dem TE keinen Vorwurf.
Die Fussbremse geht immer, auch wenn der Bremsdruck abgebaut ist, geht dann halt nur sehr schwer, aber um ein Kfz von 5 auf 0 Km/h zu verzögern langs immer. Auch mit der EPD schwer vorstellbar, wenn diese doch bereits angezogen haben soll... Gut, Murphy schlägt hier und da zu. Bitte nimm es nicht allzu persönlich aber die menschliche Komponente sollte nicht unberücksichtigt bleiben.
Habe auch in der Fahrschule gelernt, dass der Rückwärtsgang in diesem Falle eingelegt sein sollte.
Bei starkem Gefälle läuft mein 1,6er Diesel davon, wenn nur der Gang eingelegt ist, Motor dreht dann rückwärts!
Aber da hier leichtes Gefälle war, schließe ich das aus.
War der Rückwärtsgang drin? DSG?
Ich würde auch mal schauen, in wie weit das Produkthaftungsgesetz hier greift.
Das hat man nämlich bei größeren Schäden mal eingeführt. Hier muss der Hersteller beweisen, dass sein Produkt OK war!
Einen Gang habe ich nicht eingelegt gehabt. Leider!
Egal wie die Geschichte ausgeht, dies werde ich demnächst immer machen. War auch das erste was meine Frau mich gefragt hat...Rest kann sich hier jeder denken.
Auch nach einer sehr unruhigen Nacht kann ich mir nicht erklären warum das so passiert ist...an Schlaf war nicht wirklich zu denken. Ich habe es nicht geschafft es zu verdrängen.
...der Wagen ist mein Dienstfahrzeug, daher habe ich im Grunde keinen Einfluß auf die Schadensabwicklung. Allerdings habe ich eine persönliche Selbstbeteidigung in Höhe von 2.000 EUR, die ich, wenn ich Schuld bin auch zahlen muss.
Wenn Du keinen Gang eingelegt hast, habe ich schlechte Neuigkeiten für dich.
So ein Fall war neulich voll Gericht. Es ist grob fahrlässig, keinen Gang einzulegen. Die Versicherung kann die Zahlung verweigern.
"Wer sein Auto abstellt, muss es laut Straßenverkehrsordnung mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern. Das gilt insbesondere auf einer abschüssigen Straße, wo die Gefahr eines eigenständigen Wegrollens des Wagens besonders groß ist. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestanden (Az. 5 LA 50/12)." (Quelle: Klick)
Nichts gegen dich, aber ich finde es auch sehr merkwürdig, dass die Fußbremse ebenfalls komplett versagt hat. Das wird alles sehr schwer nachzuweisen.
Zitat:
Allerdings habe ich eine persönliche Selbstbeteidigung in Höhe von 2.000 EUR, die ich, wenn ich Schuld bin auch zahlen muss.
Bei unserem Firmenfahrzeug gilt das nur bei außerdienstlichen Fahrten. Bei dienstlichen Fahrten existiert keinerlei Selbstbeteiligung (Sixt-Leasing).
Zitat:
Original geschrieben von lexxi1200
Wenn Du keinen Gang eingelegt hast, habe ich schlechte Neuigkeiten für dich.
So ein Fall war neulich voll Gericht. Es ist grob fahrlässig, keinen Gang einzulegen. Die Versicherung zahlt keinen Cent.
"Wer sein Auto abstellt, muss es laut Straßenverkehrsordnung mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern. Das gilt insbesondere auf einer abschüssigen Straße, wo die Gefahr eines eigenständigen Wegrollens des Wagens besonders groß ist. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestanden (Az. 5 LA 50/12)." (Quelle: Klick)
... und wer ganz perfekt sein will, stellt das Lenkrad so ein, dass beim evtl. Wegrollen der Wagen möglichst in eine Richtung rollt, wo es nicht so schlimm ausgeht.
Da kein Gang drin war, kann man die Diskussion eigentlich beenden......
Kannst ja mal erzählen, wie es ausging.
Zitat:
Original geschrieben von VW_Bernd_1967
... und wer ganz perfekt sein will, stellt das Lenkrad so ein, dass beim evtl. Wegrollen der Wagen möglichst in eine Richtung rollt, wo es nicht so schlimm ausgeht.
Da kein Gang drin war, kann man die Diskussion eigentlich beenden......
Kannst ja mal erzählen, wie es ausging.
...und macht noch Holzklötze vor die Reifen.
Spaß beiseite: Wie gesagt: ich schließe mich VW_Bernd_1967 an - die Chancen stehen äußerst schlecht, VW da irgendetwas nachzuweisen. Denke aber, dass die Versicherung bezahlt.
Bei uns ist neulich auch das Postauto den Berg (23% Steigung!) runtergerollt - direkt in eine Hauswand rein. War ein unglaublicher Anblick. Will mir ganz nicht ausmalen was passiert wäre, wenn da gerade jemand die Straße hochgelaufen/-gefahren wäre.
Mir ist sowas neulich auch mal passiert. Mietwagen (Ibiza) am leichten Hang geparkt, ausgestiegen und schwupps rollt das Auto los. Gab einen guten Schlag, als der Ibiza in ein anderes Auto rein ist. Beim Ibiza keinerlei Schaden (wirklich 0!) und beim Gegner war die hintere Stoßstange leicht verbeult. Die Mietwagenfirma hat das dann irgendwie mít der Haftpflicht geklärt, bezahlt habe ich nichts.