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Schaden zweit Wagen/ selbst repariert /Abrechnung
Hallo Leute,
mein erstem mal hier in der Versicherungsabteilung :-)
So folgender Sachverhalt.
Im Herbst letzen Jahren wurde mein zweit Wagen (Saisonkennzeichen April-Oktober) angefahren.
Vorderreifen war eingeschlagen und ein Landwirtschaftliches Fahrzeug ist daran hängen geblieben.
Vorderachse/Lenkung/Kotflügel/Felge/Spur Sturz
Gutachten:
Widerbeschaffungswert Fahrzeug ca 4500,-
Restwert 500,-
Reparaturkosten laut Gutachten 4800,-
Reparaturdauer 5 Tage
Ich habe ca 3400,- ausgezahlt bekommen 4500-500 abzüglich Mwst.
weil ich das Fahrzeug repareiren will/wollte (6 monate habe ich es seitdem ja auch behalten-habe auch nicht vor es zu verkaufen)
Habe da ich mit an einer Hobby Werkstatt beteiligt bin dies in Eigenregie repariert.
Teilekosten habe ich ca 1200,- investiert
Und natürlich viel viel Arbeit und schweiß.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich die Reparatur nachweisen-wieso auch immer? und wie? habe ja nur Teilerechnungen / + Ebay Gebrauchtteile da das Fahrzeug schon sehr alt ist.
2. Bekomme ich dafür die MWST zurück?
3. Kann die versicherung verlangen was zurückzuzahlen da ich ja nur 1200,- für die Teile ausgeben musste?
4. Wie ist das mit dem Nutzungsausfall? also diese 5 Tage Repraturdauer lt. gutachten? bekommt man das für nen zweit Wagen überhaupt?
vielen Dank
Christian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von KSV
zu 1) Du mußt keinen Nachweis der Reparatur erbringen. Ich rate Dir dennoch dazu Dir die fachgerechte Reparatur (sofern sie so erfolgt ist) von Deinem Sachverständigen bestätigen zu lassen, denn es kann jederzeitig zu einem erneuten Unfall kommen und dann ist ein Nachweis der Reparatur des alten Schadens sehr wichtig.
Dazu habe ich mal eine Frage an die Sachverständigen:
In letzter Zeit fällt mir vermehrt auf, dass diese Reparaturbestätigungen keinen richtigen Erklärungsinhalt mehr haben:
Nur in den seltensten Fällen schreibt der SV das rein, was man wissen möchte, nämlich: "Der Unfallschaden wurde sach- und fachgerecht repariert." oder "Der Unfallschaden wurde beseitigt. Der Reparaturweg entspricht meinem Gutachten vom..." oder "Der gewählte Reparaturweg weicht hier, da und dort von den Vorgaben des Gutachtens ab."
Stattdessen findet sich immer häufiger der lapidare Satz: "Das Fahrzeug wurde repariert."
Sorry Jungs, aber was soll das bringen?
Diese Aussage ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht und das einzige, was man damit hinbekommt, ist, dass der Versicherer das Fahrzeug nachbesichtigen will, denn repariert ist das Fahrzeug auch mit einer Sprühdose und einer Dose Spachtel. Für eine 130%-Reparatur genügt das aber nicht.
Wieso wird das also gemacht? Immerhin kostet die Bestätigung ja auch nicht nur 10 EUR. Also wäre es doch für alle Beteiligten besser, wenn man die Bestätigung so schreibt, dass alle Fragen geklärt sind und der Schaden abgeschlossen werden kann.
Oder liege ich daneben?
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30 Antworten
Hallo
Ich brauche mal einen Rat,ich hatte einen Unfall bei dem die kompl. Front beschädigt wurde und auch die Windschutzscheibe und eine Heckleuchte.Nun das Problem, ich habe das Auto selber wieder reparier´t, und die Versicherung sagt einfach das ich dann kein Arbeitslohn kriege,ist das richtig. Nach langer Diskusion wollen die einen Gutachter vorbeischicken, der sehen will ob die Arbeiten fachmännisch erledigt wurden, und wenn ja dann wollen die mir 15 Euro pauschal pro Stunde bezahlen.Ich denke die wollen mich über den Tisch ziehen, und das bei einer renomierten Versicherung der Gothaer.
Gruß Kai
PS Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbst repariert zahl die Versicherung?' überführt.]
hytte auch mal so eien fall..
ins auto vorne ein reh reingelaufen...ich zur autowerkstatt..ein gutachten machen lassen, das ab zur gothaer...habe das gelkd bekommen. aber selber repariert...ganz einfach..um den gutachter wirst du nichtrum kommen...
gruss andy
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbst repariert zahl die Versicherung?' überführt.]
Eigentlich müsste ein Gutachten von dem Schaden erstellt werden und nicht ob die Reperatur fachmännisch ausgeführt wurde. Ist doch völlig egal wie der Schaden repariert wurde, es kommt drauf an was kaputt war. Könnte ja jeder kommen, einen Unfall haben, reparieren und sagen das und das und das war kaputt. Macht so und soviel. Der Gutachter will nur checken ob der Schaden den du angibst wirklich entstanden ist und ob die Reperaturkosten die du eingereicht hast nicht übertrieben sind. Ich hoffe du verstehst was ich damit sagen will. Im dümmsten fall kannste dich warm anziehen weil sie dir eine anzeige wegen versicherungsbetrug aufs auge drücken. Nehmen wir mal an es war nur die stossstage beschädigt, du holst dir eine vom schrott, baust die dran und sagst der gegnerischen verischerung das du die schon gewechselt hast und dafür 300 euro willst. Woher wollen die wissen ob die wirklich kaputt war oder ob du keinen schaden hattest und nur 300 euro von denen abcashen willst. Wie kommt man eigentlich auf die idee sowas zu reparieren ohne vorher einen kostenvoranschlag oder ein kurzgutachten zu machen?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbst repariert zahl die Versicherung?' überführt.]
Achso Syrincs01 Fall ist total anders, er hatte ja vorher das Gutachten. Wenn man ein Gutachten hat das jemand einen gewissen Schaden an deinem Fahrzeug angerichtet hat muss dessen versicherung dafür haften. Egal ob man den Schaden selber repariert, garnicht repariert oder in der werkstatt wo der kostenvoranschlag gemacht wurde reparieren lässt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbst repariert zahl die Versicherung?' überführt.]
Hallo
Danke für die Antworten, um es noch einmal richtig zu stellen, ich hatte den Unfall und war auch der Schuldige.Die Gothaer hat dann sofort einen Sachverständigen von der Gothaer rausgeschickt, der sich den Schaden angesehen hatt, und der hat mir dann eine Hochrchnung gemacht auf dem nur die Teile standen, aber kein Arbeitslohn.Nach langer Verhandlung wollen die von der Versicherung aber nur 15 Euro pro Stunde Eigenleistung zahlen, und das ist doch nicht in Ordnung, oder? Das ist eh das letzte bin seit 96 bei der Gothaer und dann kommt es einmal zu einem Schaden der so bei ca 400 Euro liegt und die schicken dann gleich einen raus bin wirklich sauer. Jetzt will die Gothaer wieder einen Gutachter rausschicken um zu sehen ob ich den Wagen auch wirklich Fachm. repariert habe, das geht die doch gar nichts an denke ich.Meinem Freund haben die den Wagen aufgebrochen und der hat alles gleich bezahlt bekommen, und die Tür nur mit einem Lackstift behandelt und fertig.
Gruß Kai
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbst repariert zahl die Versicherung?' überführt.]
Also ich gehe jetzt mal davon aus das du bei der Gothaer bist und das es sich um einen Vollkaskoschaden handelt, liege ich da richtig? Wenn es so sein sollte geht die das im Grunde nichts an, wenn du einen Schaden hast dann muss dieser reguliert werden und es ist eigentlich deine Sache ob du den Schaden reparierst, billig ausbesserst oder einfach mit der Beule weiter rum fährst. Das mit dem Stundenlohn kann ich gerade nicht beurteilen, eigentlich muss der Betrag gezahlt werden den der Gutachter ermittelt hat. Da ist der Stundenlohn dann aber schon drine.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbst repariert zahl die Versicherung?' überführt.]
Wenn Du ein gutachten von deinem Auto machen lässt, und natülich auch keine schuld an dem Unfall trägst, zahlt die Versicherung in jedem Fall.
Solltest du den schaden selbst reparieren, wird nach dem Gutachten abgerechnet, in dem auch der Arbeitslohn inbegriffen ist. Aber, und das ist natürlich der sch.. bei der ganzen sache, Die Versicherung zahlt dir den Gutachtenbetrag ohne Mehrwertsteuer. Das heist also man bekommt 16% weniger als der gutachtenbetrag.
In den meisten fällen ist das dann immernoch mehr, als es wirklich kostet.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbst repariert zahl die Versicherung?' überführt.]
ein 400€ vollkaskoschaden meldest du an?.....lohnt sich das denn, du wirst doch hochgestuft, und dann zahlst du viel mehr als es die 400 € wären....
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbst repariert zahl die Versicherung?' überführt.]
Hallo
Also noch mal für alle ich bin selber schuld an dem Unfall, und ich habe keine Vollkasko sondern nur Teilkasko. Ich muß den Schaden melden und über die Versicherung abwickeln, da ich 5 Meter Leitplanke rasiert habe die auch bezahlt werden muß das lohnt sich nicht das selber zu bezahlen. Ob Ich nun selber schuld bin oder nicht ist völlig egal, da ich das Material ja auch bezahlt bekomme, und mir so natürlich auch der Lohn den die Werstatt berechnen würde zusteht. Nun noch zu der Mehrwertsteuer, mein Vertrag ist schon recht alt und ich bekomme die Mehrwertsteuer voll bezahlt.
Kai
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbst repariert zahl die Versicherung?' überführt.]
hi kai,
aber da muss immernoch ein fehler sein.
Wenn du selber schuld am unfall bist, wirst du nur eine zahlung über die vollkasko bekommen. es sei denn, es ist ein wirlunfall oder ähnliches. ist es sowas`?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbst repariert zahl die Versicherung?' überführt.]
Hallo.
Hier paar Info´s zu deinen Fragen.
1. Du musst der Versicherung die Reparatur nicht nachweisen. Hier wurde abgerechnet laut Gutachten. Was du mit dem Geld machst ist deine Sache.
2. Wenn ich richtig informiert bin, musst du deiner Versicherung mitteilen, dass du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist (wenn du z.B. nicht selbstständig bist), dann solltest du deine MwSt. wieder bekommen. Genau sagen kann ich das leider nicht, muss mich nochmal genau informieren. Am besten mal bei der gegnerischen Versicherung anrufen und fragen wann du deine MwSt. zurück bekommst.
3. Die Versicherung kann von dir nichts zurück verlangen, da abgerechnet laut Gutachten. Wie gesagt, was du mit der Kohle machst ist dann deine Sache.
4. Nutzungsausfall kannst du grundsätzlich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Hier brauchst du aber einen Nachweis das du Kosten für den Wagen hattest. Z.B. Mietwagen. Wenn du deinen Zweitwagen extra anmelden musstest, könnte es sein das du diese Kosten auch erstattet bekommst. Ist aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich was als Kosten für Nutzungsausfäll gewertet wird. Wie gesagt grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung Nutzungsausfall zahlen, wie und wieviel entscheidet die Versicherung.
GK02
Sorry hatte versehentlich was falsch geschrieben
2. ... Wenn ich richtig informiert bin, musst du der gegnerischen Versicherung mitteilen, ...
Zitat:
Ich habe ca 3400,- ausgezahlt bekommen 4500-500 abzüglich Mwst.
Das Auto hat einen WBW von 4500 € und ist noch regelbesteuert, da kommen mir die ersten Zweifel. welches Modell und wie alt ist das Auto, was stand im Gutachtenachten zur Besteuerungsform? Mein Gefühl sagt mir das dieses Auto wohl eher mit 2,3 bis 2,5 % differenzbesteuert gehandelt wird. wenn dem so ist wäre die erste Abrechnung schon einmal falsch.
zu 1) Du mußt keinen Nachweis der Reparatur erbringen. Ich rate Dir dennoch dazu Dir die fachgerechte Reparatur (sofern sie so erfolgt ist) von Deinem Sachverständigen bestätigen zu lassen, denn es kann jederzeitig zu einem erneuten Unfall kommen und dann ist ein Nachweis der Reparatur des alten Schadens sehr wichtig. Je nachdem wie die Reparatur erfolgt ist kann auch noch eine andere Abrechnung als WBW - Restwert möglich sein - auch im Hinblick auf die MwSt (Punkt 2.).
zu 3) nein
zu 4) Dazu fehlen Infos, war das Fahrzeug noch fahrbereit, wenn nein, wann genau war der Unfall, bestand überhaupt Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit (Saisonkennzeichen) während der Ausfallzeit durch die Reparatur?
Danke Schinkel für die Antworten.
Ich werde wenn ich zuhause bin die genaue schadensabrechnung Posten.
Nutzungswille war auf alle fälle da ( Cabrio),
Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit. Erst seid Juni war ich soweit fertig wieder fahren zu können.
Aber wie gesagt Näheres dann später wenn ich die unterlagen raussuchen kann.
Grüsse