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Schadenfreiheitsklasse mitnehmen, bei Wechsel?!?

Themenstarteram 22. März 2011 um 20:31

Hallo,

ich wollte nach dem Ablauf fragen zu folgender Thematik:

Meine Freundin fährt ein Auto der als Zweitwagen auf ihren Vater angemeldet ist bei der Mecklenburgischen Versicherung.

Jetzt wird sie die nächsten Tage ein neues gebrauchtes Auto kaufen und will dieses auf sich das erste mal zulassen, sowie zum allerersten Male eine KFZ-Versicherung auf sich laufen lassen. Es wird wohl die HUK24 werden.

Sie hat jetzt bei der aktuelle Versicherung einen Satz der Schadenfreiheitsklasse von 70% erlangt. Bei der HUK24 muss ein Formular ausgefüllt werden, dass der Vater unterschreibt damit die Prozentpunkte auf sie übertragen werden.

Jetzt ist die Frage, wie lang vorher dass Formular ausgefüllt werden muss. Geht dass zum Beispiel so:

Morgens am PC Versicherung online bei der HUK24 fertigmachen, Deckungskarte per E-Mail erhalten, Formular zur Schadenfreiheitsklasse Übertragung ausfüllen vom Vater unterschreiben lassen dieses der HUK24 per Post zukommen lassen. Mit der Deckungskarte zur Zulassungstelle fahren. Altes Auto abmelden und gleich neues Auto anmelden, neue Kennzeichen abholen und fertig?

Habe ich alles bedacht?

Danke für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Witzige Formulierung:

Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 fallen, werden bei unserer Auskunft als nicht rückstufungsrelevant berücksichtigt.

Das bedeutet, dass sie dem Nachversicherer das Rabattgrundjahr und den Schaden, allerdings die unbelastete SF-Klasse mitteilen. Da der Nachversicherer aber den SFR nach Rabattgrundjahr ermitteilt, fällt der Schaden somit nicht unter den Tisch.

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mit der "deckungskarte" (EVB) hast du nur eine vorläufige deckung und noch keine versicherungspolice.

das hat also direkt nichts mit der uebernahme der SF zu tun.

musst dich also nicht so beeilen :)

kann sie denn auch wirklich die SF X uebernehmen?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

kann sie denn auch wirklich die SF X uebernehmen?

die alte versicherung wird nur die sfj nennen die im vertrag erfahren wurden... hatte das mädel durch den vater eine sondereinstufung von sf2 als zweitwagen und ist seit 5 jahren unfallfrei hat sie nun sf7.

die alte versicherung wird der neuen aber nur sf5 melden, da der vertrag nur so lange bestand hatte.

deswegen, lieber nochmal mit sf5 bei der "tollsten" versicherung (gelb24) anfragen und sich wundern wie teuer es wird ;)

ansonten haben wir nachher wieder einen geilen thread...wie scheisse doch versicherungen sind :D

steht im übrigen auch immer mit auf der "alten" police, dass sondereinstufungen nicht weitergemeldet werden (aber das kleingedruckte liest ja keiner) :D

am 23. März 2011 um 10:14

Du weißt schon, dass beim Sorglos-Tarif der ME alle Fahrer jeden Alters und FS-Datums das Fahrzeug führen dürfen und auch keine KM-Einschränkungen oder Werkstattbindung vornimmt?! Wahrscheinlich nicht... Aber viel Spaß mit dem rumärgern beim nächsten Schaden.

MfG Paule

P.S.: Die ME hat Vaddi für den Zweitwagen SF1/2 mit 85% mitgegeben, anschließend nach einem Schadenfreien Jahr in die SF1(!) mit 70% gestuft. Ergo gibts nur die SF1, was woanders 100% bedeutet!!! Also bitte damit Angebote einholen. Wenn du keine Ahnung von der Materie hast, lasse dich beraten. Sowas kostet nunmal Geld und alles gibts (noch) nicht im Netz.

Auch nicht jede Versicherung gibt die SF-Klassen ab...

So ein Problem gibts bei meinem Opa, er hat bei der HDI noch gute SFKlassen, Fahrzeug abgemeldet, sind soweit über.

Ich kann sie als Enkel nicht übernehmen, seine Frau hat keinen Führerschein, Sohn verstorben, die SF-Klassen sind nutzlos ausser er benutzt sie selbst

am 23. März 2011 um 15:19

Die Übertragung auf Enkelkinder ist auch nicht vorgesehen. Wenn du das so aber begründest, könnte man vllt. noch was erreichen. Habe ich im letzten Jahr auch für Kunden geschafft, selbe Konstellation, außer dass die Eltern lebten, allerdings nur mit Moped-Schein.

MfG Paule

Gab keine Chance, seitdem wird dort nichts mehr versichert.

Bei HUK kein Problem SF-Klassen an Enkel abzutreten, woanders hatte ic hdas vor Jahren auc hschonmal

am 24. März 2011 um 17:54

Hallo,

um eine vernünftige Antwort zu geben, ist es sinnvoll zu wissen, wann Deine Freundin den Führerschein gemacht hat.

Denn sie kann sich nur die SF - Klassen übertragen lassen, die sie auch selbst hätte erfahren können.

Es wäre also auch sehr ratsam, den Vertrag bei ihrem Vater zu belassen und die SF - Klassen zu einem späteren Zeitpunkt zu übertragen.

Den wenn sie es jetzt schon tuen würde, wäre die Differenz zwischen der jetzigen und der zuküftigen SF-klasse zu groß, somit wäre ein Wechsel sinnlos.

***editiert wegen Werbung von steini111***

Bis dahin

als versicherungsmakler aus Herdecke hier zu angeln, ist nicht nett.

am 24. März 2011 um 18:30

Hallo Harry 999,

ich bin Versicherungsmakler, da gebe ich Dir Recht, wenn ich auf dieser Seite Antworten gebe oder meine Mail nenne, tue ich das aus datenschutztechnischen Gründen.

Melden sich die Leute bei mir, gebe ich ihnen eine Auskunft, ich bin auf diesen Seiten in meiner Freizeit unterwegs und nicht um Kunden zu angeln.

Was ich aber sehr gut finde, Du kennst zumindestens das Vermittlerregister oder bist selbst aus der Branche, würde mich freuen wenn es viele Leute gäbe, die wüssten das es solch ein Register gibt.

 

Also nur Freizeitspass, Kunden suchen oder bekommen habe ich bis Heute immer in der Arbeitszeit erledigt.

 

mfg

am 25. März 2011 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05

Auch nicht jede Versicherung gibt die SF-Klassen ab...

So ein Problem gibts bei meinem Opa, er hat bei der HDI noch gute SFKlassen, Fahrzeug abgemeldet, sind soweit über.

Ich kann sie als Enkel nicht übernehmen, seine Frau hat keinen Führerschein, Sohn verstorben, die SF-Klassen sind nutzlos ausser er benutzt sie selbst

Er lebt noch? (klingt so...) Dann verstehe ich es nicht!

Ihr sucht euch eine Versicherung, die später keine Probleme bei der Übernahme macht. Dann lässt Du ein Auto auf Deinen Name zu und Dein Opa wird bei der neuen Versicherung der Versicherungsnehmer. Es gibt viele Versicherungen, die in dieser Konstellation "Du Halter und Versicherungsrechnungempfänger; Er formal Versicherungsnehmer" später überhaupt keine Probleme bei der Übernahme machen, da so die überwiegende Nutzung des Fahrzeugs, durch Dich, nicht in Frage gestellt wird.

Gruß!

am 25. März 2011 um 11:10

Hallo,

übernahme der SF Klassen, probiert es mal bei der Janitos - Versicherung, soweit mir bekannt ist die Übertragung möglich.

Passt aber bitte auf die Prämie auf, die nicht immer die Günstigste.

 

viele Grüße

Ja sind eh soweit gewechsekt, dass ich sie dann übernehmen könnte.

Richtig er lebt noch, es ging nur darum da er noch glaube ich 3 ungenutze SF-Verträge "rumliegen" hat und die momentan niemand braucht.

Auch, wenn der letzte Eintrag hier schon etwas her ist, versuche ich mein Anliegen ersteinmal hier zu schildern, bevor ich einen neuen Thread aufmachen muss. Das Thema ist sehr ähnlich.

Meine Schwester hat sich einen Golf 4 gekauft. Nun wollen wir es auf den Vater zulassen und versichern, da günstiger. Trotzdem beginnt auch der Vater in der Regel mit SF1/2, da er noch nie einen Zweitwagen hatte. Der Erstwagen ist SF17 bei der Huk Cob.

Nun bietet ihm die VHV eine Sonder SF von 2 bei einem Zweitwagen. Damit ist steht sie auch so ziemlich alleine da, denn alle anderen geben nur SF1/2. (Schwester ist aktuell 20 Jahre alt)

Es gibt zwar noch Tarife, wie himmelblau.de und WGV, aber von denen halte ich nicht viel. (Bauchgefühl und Berater am Telefon waren Flaschen.)

Nun zu meinen Fragen:

1. Kann jemand VHV empfehlen? Hat jemand mal mit denen Erfahrungen gemacht?

2. Wenn mein Vater das Angebot annimmt und in einem Jahr SF3 ist (er hat ja mit SV2 gestartet) und dann die Versicherung wechselt, kann er dann die SF3 beim neuen Versicherer anrechnen oder nur SF1?

Vielen Dank schonmal.

Zitat:

@Greeko89 schrieb am 22. Juni 2016 um 15:14:11 Uhr:

2. Wenn mein Vater das Angebot annimmt und in einem Jahr SF3 ist (er hat ja mit SV2 gestartet) und dann die Versicherung wechselt, kann er dann die SF3 beim neuen Versicherer anrechnen oder nur SF1?

Zur Qualität der Versicherung kann ich nichts sagen aber zum Punkt 2 das ich momentan keine Versicherung kenne die Ihre Sondereinstufungen, Rabatt Geschichten etc. an den neuen Versicherer weitergibt. Es wird nur das selbst erfahrene weiter gemeldet. Ansonsten hilft ein Blick in die Geschäftsbedinungen.

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