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Schadenfreiheitsklasse mitnehmen
Guten Tag, ich habe mal eine frage und zwar würde ich gerne die Schadenfreiheitspunkte von meinen Vater auf mich übertragen.
Aber ist das überhaupt so möglich weil er seit 5 Jahren kein eignes Auto mehr hat also auch keine Versicherung mehr. Ist halt dauerhaft mit dem Firmenwagen rum gefahren.
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22 Antworten
5 Jahre geht noch schadfrei dh kann man die % zu behalten. Bis 8 Jahre ist angeblich die Grenze ...
Zunächst: Das Thema SF-Klassen ist kein staatlich geregeltes Thema
sondern ein privatwirtschaftlich geregeltes Thema der
Versicherungswirtschaft.
Zunächst verfällt der SF-Rabatt ohne laufenden Vertrag wie hier
beim Vater je nach Versicherer nach unterschiedlicher Zahl von
Jahren. ... 5 Jahre wird bei vielen wohl noch gehen.
Die Übertragung ist dann auch eine weitere davon unabhängige
Angelegenheit. Einige Versicherer machen es, einige grundsätzlich
nicht.
Gerade selbst im Internet kurz gecheckt, weil mich die Sache mit der
Übertragung auch mal grundsätzlich interessiert hat.
Hier auch ein Link zu einem Versicherer, der dies gut beschreibt:
(Vielleicht ist der Link hier aber verboten und wird evtl. gelöscht werden.)
https://www.admiraldirekt.de/.../...klassen-einfach-erklaert.xhtml?...
@GerhHue
Bei welcher Versicherung ist denn keine Übertragung von Vater auf Sohn möglich?
Möchte eigentlich nicht fantasieren, daher wäre es sehr hilfreich mehr Daten zu kennen:
1) um wieviel Jahre SF geht es denn überhaupt beim fraglichen Vertrag Deines Vaters?
2) gab es Schadenfälle während der Versicherungszeit
3) Wann hast Du denn den dazu passenden Führerschein (Pkw?) erworben?
SF müssen für 7 Jahre min. anrechenbar sein, darüber hinaus ist es Goodwill.
Jedoch kannst du nur so viele SF bekommen wie lange du den Führerschein hast, also selber hättest erfahren können. Bsp.: Vater hat SF 30, du hast den Führerschein seit 10 Jahren, dann bekommst du SF 10.
Hier nicht so ganz, da der Vertrag fünf Jahre ruht => also im Bsp nur SF 5.
P.S. Nach 10 Jahren muss ein nicht aktiver Vertrag VERGESSEN werden (EU-DSGVO)
Allerdings gibt es die Bescheinigung, deren Name ich immer vergesse.
Da kannst Du Dir den Schaden(freien)verlauf bestätigen lassen und wie einen Scheck "mitnehmen".
Dann weiß die Versicherung auch nichts mehr davon, allerdings kannst Du den nachweisen ;-)
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 24. Oktober 2024 um 15:45:02 Uhr:
Hier nicht so ganz, da der Vertrag fünf Jahre ruht => also im Bsp nur SF 5.
P.S. Nach 10 Jahren muss ein nicht aktiver Vertrag VERGESSEN werden (EU-DSGVO)
Allerdings gibt es die Bescheinigung, deren Name ich immer vergesse.
Da kannst Du Dir den Schaden(freien)verlauf bestätigen lassen und wie einen Scheck "mitnehmen".
Dann weiß die Versicherung auch nichts mehr davon, allerdings kannst Du den nachweisen ;-)
Wenn ein Vertrag 5 Jahre ruht, wird er doch nicht zurückgestuft.
Habe gerade selber so ein Fall noch etwas komplizierter.
SF 6 ruhen seit 3 Jahren bei HUK
War aber Sondereinstufung wegen Zweitwagen, also Sf4 + 2 Jahre Leasing also SF 6. Die SF 6 kriege ich bei Anmeldung bei HUK angerechnet, kann ich aber nicht zu anderer VS mitnehmen.
Gruß Peter
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 24. Oktober 2024 um 15:45:02 Uhr:
Hier nicht so ganz, da der Vertrag fünf Jahre ruht => also im Bsp nur SF 5.
P.S. Nach 10 Jahren muss ein nicht aktiver Vertrag VERGESSEN werden (EU-DSGVO)
Allerdings gibt es die Bescheinigung, deren Name ich immer vergesse.
Da kannst Du Dir den Schaden(freien)verlauf bestätigen lassen und wie einen Scheck "mitnehmen".
Dann weiß die Versicherung auch nichts mehr davon, allerdings kannst Du den nachweisen ;-)
§ 5c Pflichtversicherungsgesetz, aber nicht verlieren, sonst ist der SFR sofort weg.
Zitat:
@Peternita schrieb am 24. Oktober 2024 um 16:45:35 Uhr:
Zitat:
............
Wenn ein Vertrag 5 Jahre ruht, wird er doch nicht zurückgestuft.
Habe gerade selber so ein Fall noch etwas komplizierter.
SF 6 ruhen seit 3 Jahren bei HUK
War aber Sondereinstufung wegen Zweitwagen, also Sf4 + 2 Jahre Leasing also SF 6. Die SF 6 kriege ich bei Anmeldung bei HUK angerechnet, kann ich aber nicht zu anderer VS mitnehmen.
Gruß Peter
@Peternita früher sind die ruhenden Verträge bei einigen Versicherern (oder allen?) verschwunden, wenn sie eine bestimmte Anzahl von Jahren nicht genutzt wurden (HUK 7 Jahre).
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 24. Oktober 2024 um 18:12:55 Uhr:
@Peternita früher sind die ruhenden Verträge bei einigen Versicherern (oder allen?) verschwunden, wenn sie eine bestimmte Anzahl von Jahren nicht genutzt wurden (HUK 7 Jahre).
Das ist auch heute noch so. 7 Jahre, manche Versicherungen bewahren sie auch noch 10 Jahre auf. Danach ist alles weg.
Ok, ich habe mich falsch ausgedrückt. Wenn ein Vertrag früher geruht hat, ist er nach dem ersten Jahr der Unterbrechung eine SF-Klasse zurückgestuft worden, danach jedes weitere ruhende Jahr ein Jahr weiter zurück, bis nach sieben der SFR weg war.
Heute bleibt der SFR bis zu 10 Jahren in dem zuletzt erfahrenen SFR bestehen, sieben Jahre macht sogut wie keine Versicherung mehr.
Das kenne ich auch noch, diese jährlichen Rückstufungen waren aber noch im letzten Jahrhundert. Die letzten 25 Jahre kenne ich das nicht mehr.
Deswegen schrieb ich "früher". Frührer sind die AKB von 10/1991. In den AKB 01/2002 steht die heutige Regelung, dazwischen liegen mir keine AKB mehr vor.
Ich danke euch allen beim Helfen, ich habe jetzt mal angefragt bei HUK24 und die haben folgendes geantwortet:
Zitat:
Sie möchten die Schadenfreiheitsklasse (SF) von einer anderen Person übernehmen.
Eine Übertragung ist möglich, wenn Sie das Fahrzeug regelmäßig genutzt haben und somit die Anrechnung der SF auf Ihren Vertrag gerechtfertigt ist.
Sie übernehmen den kompletten Vertragsverlauf. Dies gilt auch für angefallene Schäden. Hat der Vertrag des bisher Anspruchsberechtigten von einer Sondereinstufung profitiert, kann diese nicht berücksichtigt werden.
Für Ihre Einstufung ist entscheidend, seit wann Sie den Führerschein besitzen. Beispiel: Eine schadenfreie Zeit von 10 Kalenderjahren kann nicht komplett übernommen werden, wenn Sie erst seit 5 Jahren den Führerschein haben. Die darüberhinausgehende Zeit geht verloren.
Hinweis:
Für die (spätere) Einstufung eines Vertrags ist entscheidend, wie lange die Unterbrechung dauert.
Derzeit gelten bei uns folgende Grundsätze:
Keine Auswirkung, wenn die Unterbrechung im Beginn- oder Folgejahr, in dem die Unterbrechung begonnen hat, endet.
Bei einer Unterbrechung darüber hinaus von bis zu 10 Jahren wird der Vertrag in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die vor der Unterbrechung galt. Lag vor der Unterbrechung ein Schaden vor, wird eine Rückstufung vorgenommen.
Ist der Vertrag mehr als 10 Jahre unterbrochen? Dann ist keine Versicherungszeit mehr vorhanden und die Einstufung erfolgt wie bei einem erstmalig abgeschlossenen Vertrag.
Sofern Ihnen jedoch eine Original-Bescheinigung über die Versicherungszeit von Ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen ausgestellt wurde, kann diese für die Einstufung berücksichtigt werden. Sie ist zeitlich unbegrenzt gültig.
Was mich bisschen stört is folgender Satz "Eine Übertragung ist möglich, wenn Sie das Fahrzeug regelmäßig genutzt haben und somit die Anrechnung der SF auf Ihren Vertrag gerechtfertigt ist."
Is das den so normal? Weil ich hab ja jetzt viel gelesen und nirgendwo stand das man das Fahrzeug selbst gefahren haben muss?
Das ist aber bei (fast) allen Versicherungen so. Schwirig wird der Nachweis dann, wenn im bisherigen KFZ-Vertrag nur der VN oder VN und Partner angegeben waren. Dann kann der Übernehmende natürlich das Fahrzeug nicht regelmäßig gefahren sein.