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Schadenregulierung nach Verkehrsunfall in Großbritannien
Ich schreib mal meine Erlebnisse aus diesem Sommer auf, vielleicht interessiert es den einen oder anderen.
Familienurlaub in GB mit eigenem Auto, und dann das, was sich keiner wünscht: Verkehrsunfall. Ein älterer Herr übersieht uns und nimmt uns, aus einer Seitenstraße kommend, die Vorfahrt. Resultat: Alle kommen glücklich davon, keiner ist auch nur im geringsten verletzt, aber beide Fahrzeuge sind beschädigt, seins noch fahrbereit, meins nicht mehr.
An dieser Stelle erst mal ausdrückliches Lob an die Engländer. Buchstäblich der erste, der vorbeikam, hielt an und half uns beim Räumen und Absichern der Unfallstelle und Herbeirufen von Polizei und Rettungsdienst (sicherheitshalber, der Unfallgegner war Mitte 70). Auch fast alle anderen Vorbeifahrenden fragten zumindest, ob alles OK ist und sie was tun können. Die Polizei brauchte zwar eien Weile, bis sie vor Ort war (auf dem flachen Land in Worcestershire), aber die Beamtin nahm den Unfall ganz ruhig, gründlich und freundlich auf und erklärte mir die nächsten Schritte ganz ausführlich. Ich erhielt ein Formular mit allen Angaben zum Unfallgegner (Name, Adresse, Versicherung etc.) sowie der Bezeichnung der Polizeidienstelle samt Vorgangsnummer mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß dort jederzeit nachgefragt werden darf, wenn es Schwierigkeiten mit der Schuldfrage gibt. Ich müsse mich auch nicht um die Verschmutzungen auf der Straße sowie ein beschädigtes Verkehrsschild kümmern. Aus Sicht der Polizistin lag die Schuld ganz deutlich beim Gegner, der bestritt das auch gar nicht (der Mann war sehr geknickt und entschuldigte sich immer wieder).
Mein Fahrzeug (Frontschaden, Vorderachse beschädigt) wurde dann zunächst von einer lokalen Firma zu unserer glücklicherweise nicht weit entfernten Unterkunft (B&B) bugsiert.
Ich meldete den Unfall sofort telefonisch meiner eigenen Fahrzeugversicherung (Nürnberger/Garanta). Irgendeine Unterstützung bei der Regulierung wurde mir nicht angeboten, dazu wäre wohl eine Zusatzleistung nötig (Schadenbrief?), die ich aber nicht im Vertrag habe. Damit war ich auf mich allein gestellt.
Für die Regulierung brauchte ich dann praktisch drei volle Tage, der Tag nach dem Unfall war ein Sonntag, an dem in der Auslandsabteilung der gegnerischen Versicherung (Aviva-Konzern) niemand arbeitete, an dem Montag und Dienstag dann war ich fast nur am Telefonieren. Währenddessen saßen wir vier leider in unserem B&B fest, unsere superfreundliche Wirtin half uns aber, wo es nur ging.
Die gegnerische Versicherung bestätigte zunächst sofort, daß der Unfallgegner den Unfall bereits gemeldet und die volle Schuld anerkannt habe. Man versprach auch gleich, ein Ersatzfahrzeug zu organisieren (nachdem wir schon den Sonntag komplett im Haus verbracht hatten), aber bis ich das dann wirklich hatte, war der Abreisetag (Mittwoch) gekommen. Und anfangs hieß es zwar, daß es mir gebracht würde, aber faktisch mußte ich zum Schluß noch selber eine Fahrt zum Autovermieter organisieren. Auch schon die Frage, was mit meinem eigenen Fahrzeug wird, ging mehrmals hin und her. Die ganze Abwicklung, die ja unter Zeitdruck stand, war irgendwann nur noch frustrierend. Ich habe ca. 25 Telefonate mit x verschiedenen Leuten in y verschiedenen Hotlines bzw. Abteilungen des Versicherers, der Autobörse und der diversen Autovermieter führen müssen, ehe ich am Ziel war. Das war manchmal zum Auswachsen! Schon weil die Engländer zwar ab und zu sogar zurückrufen, aber erstens weiß man nie genau wann (so daß ich mich praktisch nicht vom Telefon im B&B wegrühren konnte), zweitens haben sie die doofe Angewohnheit, nicht zu sagen, von welcher Firma oder Abteilung sie sind. Da stellt sich echt das Buchbinder-Wanninger-Gefühl ein.
Die zwischendurch angerufene deutsche Botschaft gab mir den Rat, überhaupt nicht auf Zusagen zu warten, sondern alles selbst zu organisieren und dem Gegner hinterher in Rechnung zu stellen („das kann dann aber eine Weile dauern, ehe alles bearbeitet und bezahlt ist“); direkte Hilfe gab es von der Botschaft nicht, naja, ist wohl auch nicht deren Aufgabe.
Reguliert wurde folgendes:
* Mein Fahrzeug wurde nach meiner Schadenbeschreibung (Gutachter wurde nicht benötigt) als nicht sofort reparierbar eingestuft, es wurde ein wirtschaftlicher Totalschaden angenommen. Damit war ich einverstanden (hatte auch faktisch keine andere Möglichkeit, eine Reparatur innerhalb von zwei Tagen wäre gar nicht möglich gewesen). Der englische Versicherer zieht in einem solchen Fall das Fahrzeug komplett ein und überläßt die Verwertung einer speziellen Firma namens BlueCycle, die vermutlich einen Restwert an den Versicherer zahlt.
* Der englische Versicherer erfragte bei einem deutschen Gutachter den Wiederbeschaffungswert meines Fahrzeugs. Da mein Fahrzeug eine Autogasanlage hatte, wurde der Neupreis einer Umrüstung berücksichtigt, da zur Wiederbeschaffung eines Autogas-Fahrzeugs im Regelfall der Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs ohne Anlage und eine erneute Umrüstung erforderlich ist. Dies, obwohl die Gasanlage bereits ca. 5 Jahre alt war. Ich bekam eine Zusage über insgesamt 5.000 € (die ich mir per Fax bestätigen ließ), ein realistischer Preis.
* Da eine sofortige Reparatur nicht möglich war, benötigte ich für den Resturlaub und die Rückreise ein Mietfahrzeug. Das war der schwierigste Teil. Mal abgesehen davon, daß ich das Auto wie gesagt erst am Abreisetag bekam, wollte man mir zunächst lediglich ein Fahrzeug bis zur Fähre zugestehen und dann ein weiteres auf dem Kontinent bis nach Hause. Es brauchte ein paar Anläufe, bis man mir glaubte, daß das für eine Familie mit zwei kleinen Kindern und Urlaubsgepäck und z. B. mitzunehmenden Kindersitzen und sonstigem persönlichem Inventar unzumutbar ist. Ich bekam dann irgendwann die Zusage, daß nun doch ein Mietwagen bis nach Hause übernommen wird, trotz des heftigen Aufpreises für „one-way to the continent“. (Das nächste Problem bestand darin, ein solches Fahrzeug zu finden, da überhaupt nur Hertz one-way to the continent vermietet, aber alle umliegenden Niederlassungen gerade keine passenden Fahrzeuge hatten. Kurz vor Ultimo trieb Hertz noch einen Focus Kombi auf, das war OK. Aber Rechtslenker fahren ist ... sehr gewöhnungsbedürftig.)
* Da wir (nachweislich) unmittelbar nach dem England-Urlaub weitere zehn Tage Urlaub woanders machen wollten, konnte ich mich nicht sofort nach der Rückkehr um ein neues Auto kümmern. Da dieses nach Beschaffung auch noch umgerüstet werden mußte, würden die üblichen 14 Tage nicht ausreichen, ich brauchte also über die Rückreise hinaus für mindestens vier Wochen ein Leihfahrzeug. Auch hier brauchte es etwas Nachdruck, aber das wurde mir am Ende zugesagt; ich ließ mir das ebenso wie die Rückreise per Fax bestätigen.
* Da die Regulierung praktisch die gesamte Restzeit unseres Urlaubs auffraß und wir in der Zeit nicht vom Fleck kamen, weil die Zusage der schnellen Stellung eines Leihwagens ja nicht eingehalten wurde, forderte ich überdies pauschale 200 € täglich für drei Tage als Schadenersatz. Dies wurde abgelehnt, mir wurden jedoch einmalig 200 € zugesagt.
Die gesamte Summe – 5.000 € für mein Fahrzeug, ca. 2.100 für die zwei Leihwagen (Rechnung der Autovermieter als Nachweis) sowie die o. g. 200 als pauschaler Schadenersatz – wurden ca. 14 Tage nach dem Unfall per EU-Überweisung an mich ausgezahlt. Alles in allem wurde somit, von dem verdorbenen Urlaubserlebnis mal abgesehen, die Sache korrekt und ohne Verluste reguliert. Auch der lokale Abschleppdienst wurde m. W. bezahlt (direkt abgerechnet).
Dennoch gebe ich allen, die sich den Aufwand einer sofortigen Regulierung vor Ort im Urlaubsland nicht antun wollen, genau denselben Rat wie die deutsche Botschaft: Laßt euch die Daten des Unfallgegners und der Polizei geben, meldet den Unfall bei der eigenen Versicherung und kümmert euch um alles Praktische (Mobilität vor Ort, Reparatur oder Verschrottung, Rückreise etc.) erst mal selber. Sammelt die Belege und nehmt die Regulierung dann nach der Rückkehr von zu Hause aus in Angriff.
Beste Antwort im Thema
OK, Schande über mich, ich habe Zentralruf und Büro Grüne Karte durcheinander geworfen. Stand schon auf dem Fenstersims und wollte springen nachdem ich erlebt habe wie hier auf einem verbal herumgetreten wird. Kann jetzt so manchen User verstehen, der sich eher zurückhält hier mal was zu posten...
Schade, dass keiner von den "Obergurus" hier den Fehler vorher korrigiert hat, sagt auch was über Forenkultur aus.
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31 Antworten
Ein sehr Interessanter Bericht, wie ich finde.......
Aber die Verwertung der Reste dürfte bei einigen hier bei uns in Deutschland Tränen in die Augen steigen lassen.........
Gruß
Delle
Nichts für Ungut aber du solltest es nicht mit sovielen emotionalen Details auschmücken, damit es kürzer wird und man sich nach 2/3 nicht langweilt! Aber mein Beileid, einen Unfall im Ausland wünsche ich keinem.
Für sowas gibt es das System internationale Schadenregulierung über das Büro "Grüne Karte" - das Ding was jeder bei Auslandsfahrten im Handschuhfach haben solltest, dort steht auch die Tel.nr drauf. Du hättest einfach nur beim Böro "Grüne Karte" anrufen müssen mit den Daten des brittischen Versicherers, die hätten dir eine "Korrespondenzversicherung" in Deutschland genannt, die hätten dann auf Deutsch mit dir den Schaden reguliert.
Den Tipp hätte dir eigentlich deine Versicherung in Deutschland geben sollen, ich würde mir mal bis zum 30.11 überlegen ob Du dort noch gut aufgehoben bist.
Was die meinen ist ein Zusatzprodukt - dann gibt dir deine eigene Versicherung in Deutschland die Zahlungszusagen und bezahlt dir deine Schäden und muss sich dann ihr Geld beim ausländischen Versicherer zurückholen. Habe sowas in meiner Versicherung eingeschlossen, nennt sich "Schutzbrief Plus" und kostet irgendwie 30 € im Jahr oder so...
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Für sowas gibt es das System internationale Schadenregulierung über das Büro "Grüne Karte" - das Ding was jeder bei Auslandsfahrten im Handschuhfach haben solltest, dort steht auch die Tel.nr drauf. Du hättest einfach nur beim Böro "Grüne Karte" anrufen müssen mit den Daten des brittischen Versicherers, die hätten dir eine "Korrespondenzversicherung" in Deutschland genannt, die hätten dann auf Deutsch mit dir den Schaden reguliert.
Was denn schlicht und einfach vollkommen falsch ist!
Das Büro Grüne Karte ist zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat.
Dein Tipp hier geht also vollkommen daneben (dies soll nur festgehalten werden für andere Leser des Threads, damit diese nicht aufgrund einer Falschaussage unberechtigte Hoffungen machen).
Kann man übrigens auch alles nachlesen hier:
http://www.gruene-karte.de/index.php?id=38&L=0
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Den Tipp hätte dir eigentlich deine Versicherung in Deutschland geben sollen, ich würde mir mal bis zum 30.11 überlegen ob Du dort noch gut aufgehoben bist.
Nachdem wir die erste Aussage also als falsch herausgearbeitet haben, muss diese sich anschliessenden Aussage als ebenso falsch angesehen werden.
Die Versicherung konnte diesen "Tipp" ja gar nicht geben - es wäre nämlich ein falscher Tipp gewesen.
Und dann hätte sich der TE wirklich fragen müssen, ob er richtig versichert wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Was die meinen ist ein Zusatzprodukt - dann gibt dir deine eigene Versicherung in Deutschland die Zahlungszusagen und bezahlt dir deine Schäden und muss sich dann ihr Geld beim ausländischen Versicherer zurückholen. Habe sowas in meiner Versicherung eingeschlossen, nennt sich "Schutzbrief Plus" und kostet irgendwie 30 € im Jahr oder so...
Was die gemeint haben, war zunächst der einfache Schutzbrief.
Der regelt nämlich (auch im Ausland) verschiedene Dinge, wie z.B. die Mobilität des Versicherten durch Ersatzfahrzeug, ggf. Verschrottung, Zahlung von Einfuhrzoll (muss man teilweise tatsächlich bezahlen: Man führt ein Auto ein, nimmt es aber nicht wieder mit aus dem Land heraus).
Etwas anderes ist die "erweiterte Auslandsdeckung" - dieser Name ist jetzt beliebig gewählt, er wird von Versicherung zu Versicherung anders bezeichnet.
Im Prinzip handelt es sich um eine Art erweiterte Kaskoversicherung, die den Versicherten so stellt, dass er seine Ansprüche an die eigene Versicherung stellen kann, bei einem Unfall im Ausland.
Diese regressiert sodann bei der ausländischen Versicherung.
Hier gibt es aber erhebliche Unterschiede bei Prämie und Leistungsumfang (im Kleingedruckten nachlesen).
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Was denn schlicht und einfach vollkommen falsch ist!
Das Büro Grüne Karte ist zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat.
Dein Tipp hier geht also vollkommen daneben (dies soll nur festgehalten werden für andere Leser des Threads, damit diese nicht aufgrund einer Falschaussage unberechtigte Hoffungen machen).
Kann man übrigens auch alles nachlesen hier:
Vielen Dank Twelferider.....
Gruß Delle
Ich weiss ja nicht, ob Du irgendwas quersitzen hast, aber wenn ich einen Unfall im Ausland habe und den Namen der ausländischen Gesellschaft habe, dann kann ich das Büro "Grüne Karte" in Deutschland anrufen, mir den Korrespondenzversicherer in Deutschland nennen lassen, dort anrufen und diese bitten sich eine Regulierungsauftrag vom ausländischen Versicherer geben zu lassen, was die in der Regel auch machen. Egal ob das Büro "zuständig" ist oder nicht.
Deiner Meinung nach soll man also in Griechenland nach einem Unfall mit einem Griechen mal eben die griechische Versicherung anrufen oder anschreiben, ne, is klar.
Ich wollte jetzt was Scheiben, aber überlasse die Antwort doch liebe Twelferider......
Genau, bin auch mal auf einen Rat von twelferider gespannt, keine Sammlung von Vorschriften und Zuständigkeiten, hier sind glaube ich eher pragmatische Lösungen gesucht...
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Genau, bin auch mal auf einen Rat von twelferider gespannt, keine Sammlung von Vorschriften und Zuständigkeiten, hier sind glaube ich eher pragmatische Lösungen gesucht...
Schadenfall im Ausland
Das DBGK ist nicht zuständig bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet hat.
Erkläre doch mal bitte warum ein Engländer in England einen Korrespondenzversicher in Deutschland braucht.......
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Ich weiss ja nicht, ob Du irgendwas quersitzen hast
Hmmmm ich frage mich gerade, beim wem da etwas .......ach nee, ich begebe mich jetzt nicht auf dieses Niveau herab, keine Lust mehr heute Abend.
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Deiner Meinung nach soll man also in Griechenland nach einem Unfall mit einem Griechen mal eben die griechische Versicherung anrufen oder anschreiben, ne, is klar.
Ja nee is klar.
Dafür gibt es (oh ja, auch die Griechen haben so etwas) griechische Anwälte, die das für einen erledigen.
Anruf bei der (hoffentlich bestehenden) Rechtsschutzversicherung kann da helfen - die haben europaweit deutschsprachige Anwälte, die das für einen erledigen.
Aber die erweiterte Auslandsdeckung (oder so ähnlich) können die Versicherer ja wieder abschaffen - die ist schlicht unnötig nach dieser Aussage.
Braucht kein Mensch mehr, weil es ja so einfach ist.......................wieder mal nur Geldmacherei von den Versicherungen ...is klar ne
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Genau, bin auch mal auf einen Rat von twelferider gespannt, keine Sammlung von Vorschriften und Zuständigkeiten, hier sind glaube ich eher pragmatische Lösungen gesucht...
Twelferider braucht hier keine PRAGMATISCHEN Lösungen vorzugeben.
Er hat hier nur herausgestellt, dass Aussagen von Cl25 schlicht und einfach FALSCH sind!
Worauf CL25 unsachlich und beleidigend reagiert hat.
Dies scheint die übliche Art des Users Cl25 zu sein, wenn man ihn auf einen eigenen Fehler aufmerksam macht.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Schadenfall im Ausland
Das DBGK ist nicht zuständig bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet hat.
Erkläre doch mal bitte warum ein Engländer in England einen Korrespondenzversicher in Deutschland braucht.......
Der User Cl25 ist auf einmal so still geworden.
Erst ist er im Unrecht, dann beleidigt er hier andere User, die ihn höflich korrigieren und äussert sich schliesslich gar nicht mehr
Das Eingestehen von eigenen Fehlern setzt natürlich eine gewisse Grösse voraus, welche nicht alle hier anwesenden User mitbringen.
Naja......
eventuell beantwortet er ja noch mal irgendwann meine Frage......
Obwohl der Herr Cl25 ja nix von Sachverständigen hält............
Danke Twelferider und Hafi, ihr seid da ganz anders und immer so nett zu mir......
Von euch bekomme ich wenigstens eine Antwort........
Gruß
Delle
Und warum hat der Engländer dann seine Versicherung in Deutschland bei der Nürnberger? Wenn ich als Deutscher einen Schaden in England mit einem Engländer habe, dann rufe ich das DBGK an, frage nach dem englischen Korrespondenzversicherer und regel das ganze mit dem auf Deutsch in Deutschland? Wo ist jetzt das Problem an meinem Rat? Tur mir leid, ich verstehe Euch immer noch nicht.
Kann natürlich auch sein, dass ich die Grundfrage des Postings falsch verstanden habe da ich das nur einmal durchgelesen habe.
Wenn ich im Ausland bin, kann doch keiner von mir verlangen, dass ich den Schaden mit der ausländischen Versicherung in der mir unbekannten Sprache nach mir unbekanntem Schadenersatzrecht regele, wenn es ein funktionierendes System von Korrespondenzversicherern in den jeweiligen beteiligten Ländern gibt.
Ich habe irgendwie gar keine Aussage getätigt, die man als richtig oder falsch abklassifizieren kann...