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Schadenregulierung

Themenstarteram 20. März 2017 um 12:27

Guten Tag,

ich habe einen Fahrzeugschaden und weiß nun nicht was der beste Weg ist.

Ein Mann hat letzte Woche mein Motorrad angefahren und dieses ist umgekippt.

Am nächsten Tag sah ich nur, dass mein Spiegel auf den Boden lag.

Zuerst dachte ich den hat mir einer abgehauen.

Unter der Plane sah ich dann den Schaden:

- Spiegel abgebrochen

- Bremshebel abgebrochen

- Seitenverkleidung zerkratzt und Halter gebrochen

- Gehäusedeckel zerkratzt

Dies sind nur ein paar Schäden.

Zum Glück habe ich dann einen Zettel gefunden, wo ich mich doch bitte melden sollte.

Ich hatte da noch einen Kennzeichen aus einem anderen Bundesland, sodass die Person wusste, dass ich nicht aus der nähe komme. Die Person hat bis jetzt noch nicht mal die Polizei kontaktiert.

Meiner Meinung nach liegt hier doch schon eine Fahrerflucht vor oder?

Ich will hier jetzt auch eigentlich nichts gegen machen aber so ganz korrekt finde ich das nicht.

Die Versicherung wurde erst auf Druck von mir heute morgen informiert, da der Schaden für mich schon ein wenig größer aussieht.

Das Motorrad hat einen Wert von knapp 2000€

Alleine die Seitenverkleidung kostet gut 700€ und wenn dann noch was lackiert wird usw. kommt da sicher eine gute Summe bei rum.

Das Motorrad ist vor knapp 1500km auf die andere Seite gefallen in Folge dessen wurde alles komplett lackiert, Spiegel, Brems- und Kupplungshebel ausgetauscht usw. Zum Glück gab es davor auch ein Gutachten welches alle Vorschäden dokumentiert :)

Damals lag schon ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Wenn ich mir jetzt nur mal kurz die Preise der Teile anschaue, könnte es ähnlich sein.

Die Versicherung wollte mich nun zu einer Werkstatt zwecks KVA schicken, da das Motorrad aber mit abgebrochen Bremshebel nicht Fahrbereit ist, sollte ich auch die Abholung bezahlt bekommen.

Die genannte Werkstatt kann aber für die Marke keine korrekten Preise ermitteln?!

Wollte nach der ganzen Aktion ungern noch mehrere Werkstätten/Händler anrufen oder einen Gutachter von der Versicherung nehmen!

Wie kann ich jetzt vorgehen, soll ich mir einfach einen Gutachter suchen und dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab?

Schadennummer habe ich, muss ich in Vorkasse treten?

Das Motorrad kann ich jetzt schon seit ein paar Tagen nicht nutzen, gibt es da vom Schadenzeitpunkt bis zum Abschluss des Gutachten/Behobung des Schadens eine Ausfallentschädigung?

Schuldfrage ist ja auch geklärt, notfalls würde ich noch eine Anzeige erstatten und einen Anwalt einschalten, dies wollte ich mir aber erstmal sparen.

 

Vielen Dank für Antworten.

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22 Antworten

Zitat:

Wie kann ich jetzt vorgehen, soll ich mir einfach einen Gutachter suchen und dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab?

Schadennummer habe ich, muss ich in Vorkasse treten?

Am einfachsten beauftragst du einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung des Gutachtens. Wenn du diesem eine Abtretung in Höhe seines Honorares erteilst, dann kann er seine Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen und du brauchst nicht in Vorkasse zu treten.

Zitat:

und einen Anwalt einschalten,

Ich würde an deiner Stelle direkt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.

Zitat:

Das Motorrad kann ich jetzt schon seit ein paar Tagen nicht nutzen, gibt es da vom Schadenzeitpunkt bis zum Abschluss des Gutachten/Behobung des Schadens eine Ausfallentschädigung?

Die Gäbe es nur dann wenn:

- Das Motorrad dein Hauptverkehrsmittel - auch in dieser Jahreszeit - ist und nicht in erster Linie dem Vergnügen dient. Du also kein Auto hast mit dem du üblicherweise zur Arbeit usw. fährst.

- Du dich um die zügige Abwicklung gekümmert hast. Dazu hätte auch gehört direkt nach dem Unfall einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, was du offensichtlich versäumt hast. Die durch dich bedingten Verzögerungen kannst du nicht der gegnerischen Versicherung anlasten.

Sehe ich auch so. Eigenen Gutachter und Anwalt einschalten. Bezahlung läuft in der Regel über die Abtretungen. Nutzungsausfall kommt durchaus in Betracht. Verzögerungen ... naja, sehe ich jetzt nicht wirklich.

Themenstarteram 20. März 2017 um 13:18

Schaden ist nachmittags am 17.03 passiert.

Vormittags am 18.03 habe ich den Schaden gesehen und bin direkt zu der Person gegangen, diese wollte den Schaden ja einfach so zahlen.

Bis morgen hatte ich eine Frist gesetzt, dass der Schaden der Versicherung gemeldet wird.

Verzögerung meinerseits kann ich auch nicht erkennen.

Nutzungsausfall werde ich mal schauen.

Habe zwar ein Auto aber was bitte geht der Versicherung das an?

Fakt ist ich kann das Motorrad nicht nutzen.

Gutachter werde ich dann mal beauftragen. Anwalt erstmal nicht.

Wenn die Versicherung dann aber Probleme machen sollte dann gerne :)

Danke für die fixen Antworten

Der Anwält wäre sicherlich motivierter, wenn er den gesamten Schaden bearbeiten soll und nicht nur die meist ca. 250,- €, über die die Versicherungen am Ende irgendwie fast immer rumeiern. Die beißen ihre Mandanten meist auch nicht. :)

Themenstarteram 20. März 2017 um 13:32

Habe verstanden.

Eine Frage noch.

Ich lese immer was von Bagatellschäden bis 750€.

Selbst wenn der Schaden nur bei 600€ liegen würde, wovon ich aber definitiv nicht ausgehe, muss die gegnerische Versicherung den Anwalt/Gutachten zahlen korrekt?

Wahrscheinlich werde ich dann wohl doch einfach einen Anwalt einschalten.

am 20. März 2017 um 13:44

Wenn man Bedenken hat Fehler zu machen -> einen Fachanwalt beauftragen. Wenn nicht -> selber abwickeln.

Wenn man kein Vertrauen zum Verursacher aufbauen kann -> Fachanwalt beauftragen.

Themenstarteram 20. März 2017 um 16:49

Termin beim Anwalt wurde gemacht ist mir sonst doch alles zu nervig.

Vielen Dank !

Ist sicherlich auch besser so. Mach Dir keine Gedanken in diesem Schadensfall. Das ist keine Bagatelle und wenn es in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden geht, dann geht ohne Gutachten ohnehin nichts.

am 23. März 2017 um 10:28

Zitat:

@psydrive schrieb am 20. März 2017 um 13:27:04 Uhr:

 

Meiner Meinung nach liegt hier doch schon eine Fahrerflucht vor oder?

Ich will hier jetzt auch eigentlich nichts gegen machen aber so ganz korrekt finde ich das nicht.

Auf jeden Fall! Der Täter hätte sofort die Cops rufen müssen, ein Zettelchen ist da mitnichten ausreichend. Im Grunde sehr kulant von dir, dass du nicht gleich selbst die Polizei eingeschaltet hast. So kommt er ohne strafrechtliche Konsequenzen damit davon. Und wenn die Folgen eines Parkschadens einzig in einem kurzen Kritzeln und Blechen bestehen, kannst du davon ausgehen, dass noch einige mehr Fahrzeughalter einen Notizzettel an ihrer Maschine vorfinden.

LG

Themenstarteram 9. April 2017 um 16:48

Zitat:

Auf jeden Fall! Der Täter hätte sofort die Cops rufen müssen, ein Zettelchen ist da mitnichten ausreichend. Im Grunde sehr kulant von dir, dass du nicht gleich selbst die Polizei eingeschaltet hast.

Jap wollte hier nicht direkt Ärger machen.

Sollte mir sowas aber nochmal passieren, gehe ich das nächste Mal direkt zur Polizei.

Soviel Ärger wie ich damit nun habe, unglaublich.

 

Der Anwalt hat sich ein altes Gutachten nicht richtig angeschaut und meinte man kann da nichts machen, da der Schaden nicht durch eine Fachwerkstatt behoben wurde. Das der "neue" Schaden aber auf der andere Seite war wurde nicht bemerkt usw. Naja paar Euro in den Sand gesetzt, zum Glück nicht viel.

Dann habe ich selber einen Gutachter beauftragt, dieser hat auch nach 3 Tagen das Gutachten zugeschickt.

Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Jetzt habe ich bei der Versicherung angerufen, wie denn die weiteren Schritte sind.

Man kann mir aber derzeit nicht weiterhelfen, da im Gutachten kein Restwert angegeben wurde.

-- Im Gutachten steht unter anderem --

Ermittelter Restwert: Ein Restwert konnte nicht ermittelt werden- bzw.

Es wurden noch keine verwertbaren Restwertgebote abgegeben und somit kein Restwert festgesetzt.

Schlussbemerkung:

Zur Vermeidung unnötiger Inseratskosten, wurde das Fahrzeug nicht in die Restwertbörse inseriert.

 

Der Gutachter hat mir nun gesagt, dass es keine Angebote gab. Eventuell ist das FZ zu alt oder zu uninteressant.

Und auch die Versicherung könnte sonst ein Restwert festlegen bzw. dies in einer Börse packen.

Jetzt habe ich dem Gutachter vorgeschlagen, dass er doch bitte 3 regionale Angebote einholen soll oder dies in die Börse packen soll.

Habe ich sonst noch eine Möglichkeit mir verb. Angebote einzuholen und diese bei der Versicherung zu nutzen?

Sonst ne andere Idee?

Besonders ärgerlich, wenn die Leute Ihre Arbeit nicht richtig machen und man sich um alles selber kümmern muss.

 

Danke für die Antworten

Das ist etwas misslich. Nun gut. Verkauf den "Schrotthaufen" für 30,- € in deinem Dir wohlwollenden Umfeld. Der Gutachter sagte ja, dass das keine Sau haben will. Dann hast Du den Restwert. ;)

am 9. April 2017 um 19:20

Eine HONDA ist immer ein wertvolles Motorrad in Europa, ähnlich einem VW bei den PKW.

Ich weiß ja nicht welch ein Modell es ist mit welchem Km-Stand, aber für ne HONDA findet sich immer irgend ein Käufer.

Sone Dinger kann man auch von der Verkleidung befreien, fährt auch.

(immer diese Geheimniskrämerei :rolleyes: )

Themenstarteram 9. April 2017 um 20:06

Ich glaube du hast hier vergessen, dass ziemlich viel Kaputt ist und die Teile einfach teuer sind, deshalb kannst du nicht von Wertvoll ausgehen.

Das Motorrad hat fast 20 Jahre auf der Uhr, einige km und auch die gr. Inspektion ist bald fällig, daher dürfte der Restwert nicht mehr sehr großartig ausfallen.

Und ohne Verkleidung fahren ist nicht einfach so gemacht.

Da sind scharfkantige Teile und auch die Instrumente sind in der Verkleidung verbaut.

am 9. April 2017 um 20:44

Dann schmeiß weg das Teil oder melde Dich in einem Forum an wo die Fans sind u. kommuniziere es dort. Manchmal braucht jemand einen Ersatzteilspender. So geizig mit den Angaben solltest Du dort aber nicht sein.

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