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Schadensanzeige nach Diebstahl - Auslandsreise in den letzten 12 Monaten = Wertminderung?

Themenstarteram 24. Juni 2016 um 7:08

Hallo zusammen,

nachdem uns unser Auto diese Woche leider vor der Haustür geklaut wurde (nach nocht nicht mal 2 Jahren im Besitz), habe ich jetzt die Schadensanzeige für die HUK vor mir liegen.

In einem Punkt wird da gefragt, ob ich in den letzten 12 Monaten mit dem Auto im Ausland war.

Warum wird das gefragt? Beeinträchtigt das den Wiederbeschaffungswert? Ich war in Schweden.

Auch kommt die Frage, ob es ein Reimport ist. Ist es und zwar ein dänischer mit dadurch verbesserter Ausstattung. Hab ihn allerdings als solchen gebraucht gekauft.

Muss ich da auch Einbußen befürchten?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten. Ich gehe mal nicht davon aus, dass die HUK einen Wiederbeschaffungswert nach meinen Vorstellungen aufruft, von daher folgen bestimmt noch Fragen. :(

Besten Gruß

Quitten

Beste Antwort im Thema

@Moers75 schrieb am 24. Juni 2016 um 12:45:03 Uhr[/url]:

 

Wiederbeschaffungswert > Verkaufswert bei Privatverkauf. ;)

Nein !

Wiederbeschaffungswert= Geldbetrag für den Neukauf eines gleichwertigen Fahrzeuges beim seriösen Handel

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Zitat:

@quitten schrieb am 24. Juni 2016 um 09:08:10 Uhr:

Ich gehe mal nicht davon aus, dass die HUK einen Wiederbeschaffungswert nach meinen Vorstellungen aufruft

Wieso versichert man sich dann dort?

Ansonsten sind die Fragen einfach wahrheitsgemäß zu beantworten.

Alles andere wäre Versicherungsbetrug.

Natürlich wurde Dein Auto nur wegen der serienmäßigen Radiovorbereitung importiert:) Du bekommst natürlich immer nur das ersetzt, was Du hattest, also könnte ich mir eine Recherche des tatsächlichen Neupreises vorstellen. Somit würdest Du weniger bekommen - Du hast aber beim Kauf auch weniger dafür bezahlt.

Die Frage des Auslands wird einfach standardmäßig gestellt, um eventuell zu vermuten, dass Du in Polen bereits einen Abnehmer organisiert haben könntest.

Natürlich musst Du wahrheitsgemäß antworten, ohne Ausnahme.

am 24. Juni 2016 um 7:49

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 24. Juni 2016 um 09:30:14 Uhr:

Alles andere wäre Versicherungsbetrug.

Was die Falschbeantwortung der Frage nach dem Auslandsaufenthalt natürlich nicht ist. Sofern der TE nicht wirklich den Diebstahl bei diesem selber organisiert hat.

In diesem Fall fehlt aber eindeutig der Vorsatz.

Bei der Frage Reimport sieht das schon wieder anders aus.

In der Regel fährt man mit der Wahrheit am besten.

Als mein Audi 2002 in Hamburg gestohlen wurde, hat die HUK den Wiederbeschaffungswert von der Dekra ermitteln lassen und anstandslos ausbezahlt. Ich weiß, dass ich bei einem Verkauf des Fahrzeuges damals nicht annähernd diesen Betrag hätte erzielen können.

Re-Importe werden regelmäßig niedriger gehandelt. Sonst würde Re-Import auch keinen Sinn machen.

Einfach die Fragen wahrheitsgemäß beantworten und das Ergebnis abwarten.

am 24. Juni 2016 um 7:53

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Juni 2016 um 09:50:45 Uhr:

Als mein Audi 2002 in Hamburg gestohlen wurde, hat die HUK den Wiederbeschaffungswert von der Dekra ermitteln lassen und anstandslos ausbezahlt. Ich weiß, dass ich bei einem Verkauf des Fahrzeuges damals nicht annähernd diesen Betrag hätte erzielen können.

Wieviel Geld hast du für diesen Post von der HUK gezahlt bekommen?

:D

Es ist ganz egal, ob die Fragen den Wert zum Nachteil beeinflussen.

Wenn du nicht alles wahrheitsgemäß beantwortest kann dir erheblicher Schaden drohen, sofern die Wahrheit heraus kommt.

na ja, versicherungen versuchen natürlich so günstig wie möglich davonzukommen :-(

ich hatte einmal so einen ´´fast-totalschaden´´ . da kam auch ein gutachter von der versicherung.

der wollte echt wenig zahlen-zuwenig. er hatte nicht mal alle extras berücksichtigt, die mein fahrzeug hatte!

aber man kann auch mit denen verhandeln.

die schauen übrigens auch bei mobile rein,um sich zu orientieren.

wichtig ist: schreib dir alle extras auf, die dein fahrzeug hatte, schau selbst bei mobile, wie die autos gehandelt werden und leiste dir die 7-8euro und lass ihn bei schwacke schatzen!!

Themenstarteram 24. Juni 2016 um 10:41

Danke für die Antworten! Und nein, ich habe nicht vor Versicherungsbetrug zu begehen und klauen lassen habe ich es auch nicht. Ich wollte nur zur eigenen weiteren Planung wissen ob und inwiefern sich das auf den WBW auswirkt. :rolleyes:

In meinem Fall hatte ich den Wagen normal in Deutschland vom Autohändler gekauft, der Vorbesitzer hatte ihn sich lediglich als Reimport geholt.

Und in diesem Fall hat er gegenüber der deutschen Ausstattungslinie eben Tempomat, Navi und Sitzheizung.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Juni 2016 um 09:50:45 Uhr:

Als mein Audi 2002 in Hamburg gestohlen wurde, hat die HUK den Wiederbeschaffungswert von der Dekra ermitteln lassen und anstandslos ausbezahlt. Ich weiß, dass ich bei einem Verkauf des Fahrzeuges damals nicht annähernd diesen Betrag hätte erzielen können.

Wiederbeschaffungswert > Verkaufswert bei Privatverkauf. ;)

Zitat:

@Moers75 schrieb am 24. Juni 2016 um 12:45:03 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Juni 2016 um 09:50:45 Uhr:

Als mein Audi 2002 in Hamburg gestohlen wurde, hat die HUK den Wiederbeschaffungswert von der Dekra ermitteln lassen und anstandslos ausbezahlt. Ich weiß, dass ich bei einem Verkauf des Fahrzeuges damals nicht annähernd diesen Betrag hätte erzielen können.

Wiederbeschaffungswert > Verkaufswert bei Privatverkauf. ;)

hut ab, meine provinzial hat sich da echt angestellt. bei mobile kosteten vergleichbare autos noch 16500€. mir wollten sie 14000 geben. ich meine, ich konnte dann noch 700-900€ herauskitzeln.

ich habe dann später auch die versicherung gewechselt. die provinziel war recht teuer und der service war nicht besonders gut.

@Moers75 schrieb am 24. Juni 2016 um 12:45:03 Uhr[/url]:

 

Wiederbeschaffungswert > Verkaufswert bei Privatverkauf. ;)

Nein !

Wiederbeschaffungswert= Geldbetrag für den Neukauf eines gleichwertigen Fahrzeuges beim seriösen Handel

Wiederbeschaffungswert > Verkaufswert bei Privatverkauf

Wiederbeschaffungswert= Geldbetrag für den Neukauf eines gleichwertigen Fahrzeuges beim seriösen Handel

Beides richtig, würde ich sagen!

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 24. Juni 2016 um 13:34:27 Uhr:

Wiederbeschaffungswert > Verkaufswert bei Privatverkauf

Wiederbeschaffungswert= Geldbetrag für den Neukauf eines gleichwertigen Fahrzeuges beim seriösen Handel

Beides richtig, würde ich sagen!

Der Wiederbeschaffungswert beim Handel ist immer höher wie der am Privatmarkt. Aufbereitung, Garantien, Vorfinazierung des Händler....da spielen sehr viele Faktoren eine Rolle, die am Privatmarkt keine Berücksichtung finden.

WBW= Händlermarkt.

Das war biser immer so, das ist immer noch so.

Und es gibt auch keine Anzeichen, dass sich das ändern wird, außer deiner Meinung....:)

Aber die sei dir unbenommen

am 24. Juni 2016 um 17:53

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 24. Juni 2016 um 13:49:39 Uhr:

 

Der Wiederbeschaffungswert beim Handel ist immer höher wie der am Privatmarkt. Aufbereitung, Garantien, Vorfinazierung des Händler....

:confused:

Genau das hat Moers75 doch gesagt.

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