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Schadensbetrag auszahlen lassen

BMW 3er
Themenstarteram 25. April 2020 um 20:10

Hallo,

Mir ist beim ausparken einer ins Auto gefahren und hat dabei 2 tiefe Kratzer hinterlassen. Ohne zum zögern hat er mir seine Versicherungsnummer gegeben.

Hab mir von einem Lackierer einen Kostenvoranschlag eingeholt und das der Versicherung mit Bilder zugesendet.

Die Reparaturkosten betragen 833 Euro ohne MWST 700.20euro. Der Versicherung sagte ich das ich das Geld ausgezahlt haben möchte. Dann kam die Überweisung von ihnen in Höhe von 350.28 Euro. Ich bin aber auf dem Stand das sie mir den netto Preis auszahlen müssen ..indem Fall 700.20euro. Also rufte ich bei der Versicherung an und fragte wie sie auf diesen Betrag gekommen sind, sie meinten wenn ich den Betrag auszahlen möchte ziehen sie mir die Arbeitszeit und Materialkosten ( Lack) ab.

Hat da jemand villeicht Erfahrung und kann mir sagen ob das so passt.

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@J_Novi schrieb am 28. April 2020 um 17:46:10 Uhr:

Ich würde erstmal wissen wollen, was für Gründe die Versicherung angibt den Betrag so massiv zu kürzen.

Und was hast Du davon? Die Versicherung gibt niemals den tatsächlichen Grund an!

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Es kann je nach Stundensatz was abgezogen werden aber komplett ist eher verasche.

Du kannst auch einen Anwalt einschalten und ein Gutachten erstellen lassen. Ist ja über der bagatellgrenze.

Ähm, wenn die die Materialkosten und den Arbeitslohn nicht bezahlen..., woraus setzt sich dann der Betrag i.H.v. 350,28€ überhaupt zusammen?

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 25. April 2020 um 23:46:01 Uhr:

Ähm, wenn die die Materialkosten und den Arbeitslohn nicht bezahlen..., woraus setzt sich dann der Betrag i.H.v. 350,28€ überhaupt zusammen?

Das kann dir keiner beantworten. Ist ein Versuch, dich zu prellen.

Du kannst jetzt entweder die Versicherung bitten, den Rest zu überweisen. (erfolglos)

Oder einen Anwalt einschalten. (für dich kostenfrei)

Das ist so typisch für die Haftpflichtversicherer - welche war es?

Den Geschädigten mit einem Teilbetrag abspeisen und darauf hoffen, dass der wegen des Restbetrags schon nichts unternehmen wird. Und die Anwälte reißen sich bei so einem geringen Streitwert auch nicht ums Mandat.

Zitat:

@schleuti schrieb am 26. April 2020 um 07:32:36 Uhr:

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 25. April 2020 um 23:46:01 Uhr:

Ähm, wenn die die Materialkosten und den Arbeitslohn nicht bezahlen..., woraus setzt sich dann der Betrag i.H.v. 350,28€ überhaupt zusammen?

Das kann dir keiner beantworten. Ist ein Versuch, dich zu prellen.

Du kannst jetzt entweder die Versicherung bitten, den Rest zu überweisen. (erfolglos)

Oder einen Anwalt einschalten. (für dich kostenfrei)

oder einfach reparieren lassen

am 27. April 2020 um 8:42

Lieber TE, du hast leider alles falsch gemacht, was überhaupt möglich ist. (Gutachter wäre besser gewesen, bei 800€ KV wäre er wahrscheinlich über 1000€ gekommen und damit sicher über die Bagatellgrenze von 750-1000).

Naja, ist nun passiert. Versuche einen fähigen (!) Verkehrsanwalt mit der Restforderung zu beauftragen.

Kann dir leider erfahrungsgemäß sagen, dass die geg. Versicherung mit Wahrscheinlich "pokern" wird, da eine Klage mit Gegenstandswert 350€ 1. Ziemlich unattraktiv für den Anwalt ist und 2. Du erstmalig das Kostenrisiko trägst mit Vorschuss etc. (KV ist leider nicht relevant in einem Prozess).

Aufjedenfall Viel Glück und berichte gern, wie es ausging.

Gruß Ben

Deshalb bei einem Haftpflichtschaden und klarer Haftungslage immer sofort zum Anwalt und nie selbst mit der gegnerischen Versicherung kommunizieren!

Es kann auch sein das die Versicherung eine eigene Tabelle zum ausrechnen hat

So war das bei mir auch mal mein Gutachter hatte einen std satz von 70 Euro und die Versicherung kam auf 30 Euro

Aber mir war das egal bei mir läuft das immer über der Anwalt

Ich würde an deine stelle mal einen aufsuchen und mit ihm darüber reden

Aber ich glaube es wird schwierig jetzt noch mehr zu holen

Ich würde erstmal wissen wollen, was für Gründe die Versicherung angibt den Betrag so massiv zu kürzen. Wilde Spekulationen bringen jetzt nichts.

Zitat:

@J_Novi schrieb am 28. April 2020 um 17:46:10 Uhr:

Ich würde erstmal wissen wollen, was für Gründe die Versicherung angibt den Betrag so massiv zu kürzen.

Und was hast Du davon? Die Versicherung gibt niemals den tatsächlichen Grund an!

Zitat:

@Rafkana schrieb am 25. April 2020 um 22:10:09 Uhr:

Hat da jemand villeicht Erfahrung und kann mir sagen ob das so passt.

Danke im voraus

Das passt natürlich überhaupt nicht.

Um das Ganze möglichst zügig über die Bühne zu bringen, würde ich wie folgt vorgehen.

Schreiben an den Unfallverursacher mit etwa diesem Inhalt:

"Ihre Versicherung hat nur einen Bruchteil des Schadensersatzes gezahlt.

Bitte überweisen Sie den fehlenden den fehlenden Betrag von € 374,92 bis spätestens (10 Tage Frist) auf mein Konto Nr. ……

Sollte ich bis zum genannten Termin keine Zahlungseingang feststellen, werde ich einen Sachverständigen mit einem Gutachten zur Beweissicherung beauftragen und einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Beitreibung mandatieren.

Dies erzeugt erhebliche Zusatzkosten, die ebenfalls von Ihnen zu tragen sind."

Mit freundlichen Grüßen

Soll der Schädiger sich doch mit seiner kriminellen Versicherung rumärgern....

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. April 2020 um 19:31:49 Uhr:

Zitat:

@Rafkana schrieb am 25. April 2020 um 22:10:09 Uhr:

Hat da jemand villeicht Erfahrung und kann mir sagen ob das so passt.

Danke im voraus

Das passt natürlich überhaupt nicht.

Und das kannst Du aufgrund der genannten Fakten sagen?

Momentan wissen wir nur das der TE Summe X möchte und Versicherung Summe Y zahlen will. Wir haben weder ein Schadensbild noch den Grund weshalb die Summe abweicht. Sorry, aber Anhand der Informationen kann ich nicht Beurteilen ob es passt oder nicht.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. April 2020 um 19:31:49 Uhr:

Zitat:

@Rafkana schrieb am 25. April 2020 um 22:10:09 Uhr:

Hat da jemand villeicht Erfahrung und kann mir sagen ob das so passt.

Danke im voraus

Das passt natürlich überhaupt nicht.

Um das Ganze möglichst zügig über die Bühne zu bringen, würde ich wie folgt vorgehen.

Schreiben an den Unfallverursacher mit etwa diesem Inhalt:

"Ihre Versicherung hat nur einen Bruchteil des Schadensersatzes gezahlt.

Bitte überweisen Sie den fehlenden den fehlenden Betrag von € 374,92 bis spätestens (10 Tage Frist) auf mein Konto Nr. ……

Sollte ich bis zum genannten Termin keine Zahlungseingang feststellen, werde ich einen Sachverständigen mit einem Gutachten zur Beweissicherung beauftragen und einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Beitreibung mandatieren.

Dies erzeugt erhebliche Zusatzkosten, die ebenfalls von Ihnen zu tragen sind."

Mit freundlichen Grüßen

Soll der Schädiger sich doch mit seiner kriminellen Versicherung rumärgern....

Wenn man darauf eine Antwort erhalten sollte, wird die wohl sein: Wenden sie sich an meine Versicherung.

Das muss dann der Antwortende selbst machen; zählt zu den Obliegenheiten. :D

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