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Schadensfreiheitsklassen Rückstufung ohne Grund
Hallo,
in vorbezeichneter Angelegenheit wurde mir angelasstet einen Parkschaden (mit angeblich 2 Zeugen) verursacht zu haben.
Meine Versicherung hatte darauf hin den Schaden des angeblich Geschädigtem ohne Rücksprache mit mir reguliert (310,-€).
Gegen den Vorwurf einen Unfall verusacht zu haben, habe ich geklagt und das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
In der Abrechnung meiner Vericherung habe ich nun festgestellt das meine Schadensfreiheitsklasse von SF7 auf SF3 zurückgestuft worden ist.
Ich habe bei meiner Versicherung nachgefragt und mir wurde mitgeteilt dass ich die Rückstufung nur vermeiden kann in dem ich die gezahlten Leistungen (310,-€) an meine Versicherung zahlen soll.
Meine Fragen:
Warum holt sich meine Versicherung den zu Unrecht gezahlten Betrag vom angeblich Geschädigtem nicht einfach zurück ?
Warum muss ich die 310,-€ an meine Versicherung zahlen um eine Rückstufung zu vermeiden ?
Wiso soll ich für etwas aufkommen was garnicht passiert ist ?
Ist die Rückstufung gerechtfertigt obwohl ich keinen Schaden verursacht habe ?
Für mich riecht das sehr stark nach Abzocke meine Versicherung verlangt quasi von mir dass ich für die entstandenen Schäden aufkommen soll obwohl sie keine rechtliche Grundlage dafür hatten den Betrag an den Gegner zu zahlen !
Vielleicht kennt sich hier jemand in Verkehrs,- und Versicherungsrecht aus bzw. kann mir bei dieser Angelegenheit helfen...
Vielen Dank schon mal für eure Antworten...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von miamizue06
Gegen den Vorwurf einen Unfall verusacht zu haben, habe ich geklagt und das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Davon einmal abgesehen, dass die strafrechtliche Seite unabhängig von der zivilrechtlichen Seite zu betrachten ist und die eine Seite auch für die andere Seite nicht verbindlich ist, wurde das Verfahren nicht wegen erwiesener Unschuld gegen dich eingestellt, sondern wg. Geringfügigkeit (des verursachten Schadens bzw. der Schuld nämlich).
Merkst du was?
Zitat:
Original geschrieben von miamizue06
Warum holt sich meine Versicherung den zu Unrecht gezahlten Betrag vom angeblich Geschädigtem nicht einfach zurück ?
Vielleicht deshalb, weil der Betrag gar nicht zu Unrecht bezahlt wurde?
Zitat:
Original geschrieben von miamizue06
Warum muss ich die 310,-€ an meine Versicherung zahlen um eine Rückstufung zu vermeiden ?
Wiso soll ich für etwas aufkommen was garnicht passiert ist ?
Ist die Rückstufung gerechtfertigt obwohl ich keinen Schaden verursacht habe ?
Siehe oben - es wird sicherlich einen Grund geben, warum die Versicherung reguliert hat.
Zitat:
Original geschrieben von miamizue06
Für mich riecht das sehr stark nach Abzocke meine Versicherung verlangt quasi von mir dass ich für die entstandenen Schäden aufkommen soll obwohl sie keine rechtliche Grundlage dafür hatten den Betrag an den Gegner zu zahlen !
Die Versicherung verlangt gar nichts von dir.
Du kannst eine Rückzahlung leisten, um deinen Schadenfreiheitsrabatt zu retten - von müssen ist hier nicht die Rede.
Wenn du der Ansicht sein solltest, dass die Versicherung willkürlich reguliert hat (welcher ich schon aufgrund deiner Aussage zum strafrechtlichen Teil nicht bin), dann verklage die Versicherung auf Freistellung des Vertrages.
Da ich keine Lust habe, sämtliche Ausführungen zu wiederholen, bitte dieses hier aufmerksam durchlesen - da steht alles beschrieben.
http://www.motor-talk.de/.../...-gibt-mir-die-schuld-t2490905.html?...
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37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von miamizue06
Gegen den Vorwurf einen Unfall verusacht zu haben, habe ich geklagt und das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Da hast du doch die Begründung.
Deine Versicherung hat zu Recht reguliert und deinen Vertrag belastet.
Nun gibt es 2 Möglichkeiten.
1. Die höheren Prämien zahlen ( nicht sinvoll)
2. Den Schaden zurück kaufen.( Bei 310€ sehr sinvoll)
Zitat:
Original geschrieben von miamizue06
Gegen den Vorwurf einen Unfall verusacht zu haben, habe ich geklagt und das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Davon einmal abgesehen, dass die strafrechtliche Seite unabhängig von der zivilrechtlichen Seite zu betrachten ist und die eine Seite auch für die andere Seite nicht verbindlich ist, wurde das Verfahren nicht wegen erwiesener Unschuld gegen dich eingestellt, sondern wg. Geringfügigkeit (des verursachten Schadens bzw. der Schuld nämlich).
Merkst du was?
Zitat:
Original geschrieben von miamizue06
Warum holt sich meine Versicherung den zu Unrecht gezahlten Betrag vom angeblich Geschädigtem nicht einfach zurück ?
Vielleicht deshalb, weil der Betrag gar nicht zu Unrecht bezahlt wurde?
Zitat:
Original geschrieben von miamizue06
Warum muss ich die 310,-€ an meine Versicherung zahlen um eine Rückstufung zu vermeiden ?
Wiso soll ich für etwas aufkommen was garnicht passiert ist ?
Ist die Rückstufung gerechtfertigt obwohl ich keinen Schaden verursacht habe ?
Siehe oben - es wird sicherlich einen Grund geben, warum die Versicherung reguliert hat.
Zitat:
Original geschrieben von miamizue06
Für mich riecht das sehr stark nach Abzocke meine Versicherung verlangt quasi von mir dass ich für die entstandenen Schäden aufkommen soll obwohl sie keine rechtliche Grundlage dafür hatten den Betrag an den Gegner zu zahlen !
Die Versicherung verlangt gar nichts von dir.
Du kannst eine Rückzahlung leisten, um deinen Schadenfreiheitsrabatt zu retten - von müssen ist hier nicht die Rede.
Wenn du der Ansicht sein solltest, dass die Versicherung willkürlich reguliert hat (welcher ich schon aufgrund deiner Aussage zum strafrechtlichen Teil nicht bin), dann verklage die Versicherung auf Freistellung des Vertrages.
Da ich keine Lust habe, sämtliche Ausführungen zu wiederholen, bitte dieses hier aufmerksam durchlesen - da steht alles beschrieben.
http://www.motor-talk.de/.../...-gibt-mir-die-schuld-t2490905.html?...
Danke erst mal für die Antworten...
so langsam verstehe ich die Welt nicht mehr, was ist denn das bitte für eine Regelung
so wie ich das in Erfahrung bringen konnte hat die Versicherung auf Grund der Zeugenaussagen reguliert.
zur Info: ich habe den Schaden nicht verursacht und jetzt darf ich auch noch die ganzen Kosten tragen ???
Das heißt jetzt also dass ich jeden auf der Straße dafür verantwortlich machen kann wenn ich Parkschäden an meinem Fahrzeug habe !?
Ich such mir einfach ein altes Auto was auch schon kratzer an der Stoßstange hat Parke dahinter und behaupte die Kratzer wären von ihm verursacht worden das einzige was ich brauch sind zwei Zeugen die dann gesehen haben wollen dass der andere an mein Fahrzeug gestoßen ist !?
Ich fahre ein fast 20 Jahre altes Auto mit Kunsstoffstoßstangen an denen rundherum Kratzer vorhanden sind, da kann es quasi jeden Tag passieren das mich der nächste beschuldigt an sein Auto gestoßen zu sein und ich bin dann wieder der Depp !
Ich habe zwar schon lange das Gefühl das unsere Gesetzte nichts taugen aber wenn so etwas in Deutschland möglich ist dann hör ich demnächst auf zu arbeiten und verdiene dann so mein Geld das erscheint mir wesentlich leichter.
Für mich war die Sache erledigt als das Urteil kam und was soll ich da jetzt noch dagegen machen ich bezahl doch nicht für etwas was nie passiert ist.
Es gewinnt also mal wieder die Frechheit und die Versicherungen was ist das bitte für ein Rechtsstaat in dem so etwas möglich ist.
Ach komm, selbstverständlich hat deine Versicherung nicht reguliert, ohne dass du dich dazu äußern konntest. Offenbar gibt es zwei Zeugen - völlig egal, ob dir das gefällt oder es für dich nachvollziehbar ist - und die Versicherung hat richtig entschieden! Hätten sie nicht gezahlt und der Geschädigte geklagt, dann wären sie zur Zahlung verurteilt worden plus Zinsen, Gerichtskosten und der ganze administrative Aufwand im eigenen Haus.
Trags mit Fassung.
Gruß
traumzauber
naja aber wenn du eh aus der sache nicht rauskommst solltest du doch ans Rückkaufen des Schadens denken, denn die % die du verlierst kosten dich über die Jahre verteilt wohl deutlich mehr
Zitat:
Ach komm, selbstverständlich hat deine Versicherung nicht reguliert, ohne dass du dich dazu äußern konntest.
die einzige Meldung die ich von meiner Versicherung dazu erhalten habe war das der Schaden reguliert wurde sonst garnichts !
Meine Anwältin teilte mir dann mit das auf Grund der Zeugenaussagen reguliert wurde.
Zitat:
Trags mit Fassung
das ich gerade von jemanden abgezockt wurde noch dazu das meine Versicherung ihre Arbeit auf meinem Rücken austrägt soll ich mit Fassung tragen ?
es muss doch eine Möglichkeit geben sich dagegen zu wehren... ich vermute langsam das derjenige selbst bei einer Versicherung arbeitet und sich mit der Sachlage bestens ausgekannt hat...
ich habe allerdings besseres zu tun als für solche Idioten und die Versicherungen zu arbeiten da geb ich lieber das Geld für ein größeres Weihnachtsgeschenk für meine Tochter aus
Zitat:
Original geschrieben von miamizue06
es muss doch eine Möglichkeit geben sich dagegen zu wehren... ich vermute langsam das derjenige selbst bei einer Versicherung arbeitet und sich mit der Sachlage bestens ausgekannt hat...
Du liest aber schon, was andere schreiben?
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Wenn du der Ansicht sein solltest, dass die Versicherung willkürlich reguliert hat (welcher ich schon aufgrund deiner Aussage zum strafrechtlichen Teil nicht bin), dann verklage die Versicherung auf Freistellung des Vertrages.
Da ich keine Lust habe, sämtliche Ausführungen zu wiederholen, bitte dieses hier aufmerksam durchlesen - da steht alles beschrieben.
http://www.motor-talk.de/.../...-gibt-mir-die-schuld-t2490905.html?...
N'abend!
An den Ausführungen und Antworten in diesem Forum kann man ja durchaus erkennen, dass hier einige Versicherungsspezis unterwegs sind...
...und grade Ihr werdet mir sicherlich nicht widersprechen, dass es genug Fälle gibt, in denen bei den Versicherungsgesellschaften einfach "vergessen" wird, dass in der Haftpflicht auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche enthalten ist.
Ob es in diesem Fall zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen - aber 310,- Euro zu bezahlen ohne große Diskussion und Anhörung des VN ist für die Versicherung auf jeden Fall ein gutes Geschäft...
Schönen Gruß
Sause
Hallo Sause,
das hast du schon richtig verstanden, allerdings ist es für die Versicherung nun nicht unbedingt das "gute Geschäft", so wie du das nennst, sondern kommt letztlich allen Versicherten zu Gute. Denkst du ernsthaft, dass alle administrativen Kosten, die hier angefallen wären, bei der Versicherung hängengeblieben wären? Nö, das wird genau wie alle anderen Schadenaufwendungen umgelegt.
Letztlich ist das eine rein wirtschaftliche Entscheidung gewesen. Offenbar war die Beweislage eindeutig und damit blieb der Versicherung nichts anderes übrig. Ob die Zeugen echt, gekauft oder sonstwas waren weiß doch keiner, aber sie waren da und ihre Aussagen bestätigen die des Anspruchstellers. Das ist der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
Woher weißt du denn, das die Ansprüche unberechtigt waren? Die Beweislage sieht jedenfalls anders aus.
Nach wie vor bezweifle ich, dass erst mit Schlussmitteilung durch die Versicherung dem VN klar war, dass gegenüber seiner Versicherung Ansprüche direkt geltend gemacht wurden. Das ist völlig unlogisch. Eventuell hat er ein Schreiben, den Schaden zu melden, nicht ernst genommen, weil er irrtümlich der Meinung war, dass die Verfahrenseinstellung damit etwas zu tun hat. Aber, selbst wenn er gemeldet hätte und die Schadensverursachung bestritten hätte, wäre das Ergebnis aufgrund der Beweislage wohl nicht anders gewesen.
Gruß
traumzauber
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Ob es in diesem Fall zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen - aber 310,- Euro zu bezahlen ohne große Diskussion und Anhörung des VN ist für die Versicherung auf jeden Fall ein gutes Geschäft...
Ja nee.....is klar du...........
Hier im Forum gibt es ca. 10 000 Threads, in welchen sich Leute über die bösen Versicherungen beschweren, die nicht schnell und (nach deren Meinung) nicht genug regulieren.
Hier beschwert sich jetzt einer, dass die Versicherung zu schnell und/oder zuviel reguliert habe - deswegen, weil hierdurch sein Schadenfreiheitsrabatt belastet wurde.
Worin hier das "gute Geschäft" für eine Versicherung liegen soll, kann sich mir eigentlich nicht erschliessen.
Wo macht man ein gutes Geschäft, wenn man etwas bezahlt, was man gar nicht bezahlen muss?
Wo ist es dann noch ein gutes Geschäft, wenn der TE (wie von mir beschrieben) seine Versicherung auf Freistellung des Vertrages verklagt und dann auch noch den Prozess gewinnt?
Wie du richtig schreibst, kann es hier überhaupt nicht beurteilt werden, ob die Regulierung zu Recht erfolgte oder nicht - die Ausführungen des TE in Bezug auf seine Strafsache (er hat ja sogar anwaltlichen Beistand diesbezüglich benötigt) und die Einstellung des Verfahrens wegen "Geringfügigkeit" lassen jedoch zumindest mal gewisse Rückschlüsse zu.
Na dann sind wir mal gespannt, wenn hier der nächste Thread auftaucht und sich jemand beschwert, dass die Versicherung ihm nicht 310 EUR bezahlen will für seine Stossstange, obwohl die Sache in seinen Augen klar ist.
Mal sehen, welche Antworten dann so kommen werden..........
Ist es nicht so, das die Vs bei einem KH-Schaden zahlen kann, auch wenn der VN es nicht möchte (schliesslich hat der Geschädigte zwei Zeugen)? Aber einen Fragebogen hat er sicherlich bekommen, so kenne ich es jedenfalls von unserem Laden.
P.S.: Ich bin kein SB, sondern in der elektrischen Daten-Vernichtung tätig.
Lieber Twelferider,
ich bin zwar noch nicht so lange hier und habe noch nicht so viel geschrieben, aber ich bin garantiert keiner, der immer über die bösen Versicherungen wettert.
Ich habe auch deutlich geschrieben, dass ich das Schuldthema in diesem Falle nicht beurteilen kann, aber ein gutes Geschäft für die Versicherung ist es auf jeden Fall, denn die 310,- Euro bekommt Sie normalerweise locker über die Beiträge wieder rein und das jemand auf "Freistellung" klagt, kommt sicherlich nicht so häufig vor.
Was ich aber genausowenig leiden kann, wie grundsätzliches Rufen nach Anwälten und schimpfen auf die bösen Versicherungen ist es, wenn ich grundsätzlich die Haltung an den Tag lege "wenn der Schadenbearbeiter das so entschieden hat, ist es auch richtig".
Wir Makler sehen das scheinbar etwas nüchterner...
Gruß vom Sause
Zitat:
Original geschrieben von cube01
Ist es nicht so, das die Vs bei einem KH-Schaden zahlen kann, auch wenn der VN es nicht möchte (schliesslich hat der Geschädigte zwei Zeugen)?
Richtig. Die Regulierungsvollmacht liegt lt. AKB auf der Seite der Versicherung und ist weder beschränkbar noch widerruflich.
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Wir Makler sehen das scheinbar etwas nüchterner...
Das wiederum glaube ich nicht: anders vielleicht, aber sicher nicht nüchterner...
Im Übrigen kann ich nur twelfe und traumzauber zustimmen:
Es schon immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich ein Vorfall wahrgenommen werden kann, je nachdem aus welcher Richtung man drauf schaut.
Und das wiederum ist der Vorteil des Sachbearbeiters: Er sieht -anders als die Parteien und auch der Makler- immer beide Seiten und kann sich daher in aller Regel tatsächlich ein besseres Bild machen. Jedenfalls wenn er seinen Job richtig macht.
Hafi