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Schadensrabatt übernehmen bei 2 Versicherungen
Hi Leute,
ich musste mir dieses Jahr einen neuen gebrauchten besorgen, da mein alter den geist aufgegeben hat. Bisher waren Auto und Motorrad bei der VHV versichert. Nun hab ich bevor ich das Auto gekauft habe, mir den Schadenfreiheitsrabatt von meiner Mutter übernommen.
Das neue Auto wollte ich nicht mehr bei der VHV versichern, da mir der Beitrag zu hoch war...deshalb bin ich mit dem neuen zur HUK24 gegangen. Hier hab ich auch angegeben das ich den SF Rabatt übernommen habe und sollte aber noch einen neuen Antrag dafür ausfüllen, was ich auch getan hab.
Nun ist mein Motorrad aber noch bei der VHV und die HUK24 schreibt mir:
Zitat:
Bitte prüfen Sie deshalb Ihre Unterlagen ob der Schadenfreiheitsrabatt aus dem Vertrag XYZ von Ihrer Mutter übernommen werden kann oder ein weiterer Vertrag auf Ihren Namen besteht?
Es besteht noch der Vertrag mit dem Motorrad...inwiefern würde sich das nun auswirken, wenn ich ihn auf die HUK24 übertragen würde...bzw. geht das überhaupt, solange das Motorrad noch dort versichert ist?
Das Motorrad werd ich wohl zur nächsten Saison verkaufen...deshalb wollte ich es eigentlich nicht noch auf die HUK24 ummelden, aber wenn das dass Problem lösen würde, würde ich es natürlich auch machen.
Ich hoffe das ist irgendwie zu verstehen was ich hier schreib

MFG
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26 Antworten
Moin,
habe Deine Ausführungen wohl nicht richtig verstanden.
Also Du hast ein neues KFZ gekauft und willst den SFR Deiner Mutter erhalten, die HUK24 sagt das geht nicht ? und fragt daher nach, ob Du noch einen anderen KFZ Vertrag hast, der auf Deinen Namen läuft ?
Bitte um Info
Hatte den selben Fall, meine neue Versicherung konnte die SFK nicht übernehmen, da die alte Versicherung noch meinen alten Wagen drin hatte. Daher bekam ich das selbe Schreiben. Die Sache war aber die, dass mein alter Wagen Zeitgleich als ich meinen neuen Wagen zugelassen hatte auf Namen meiner Frau mit neuer Versicherung ganz umgemeldet wurde. Also meine Frau war jetzt der neue Fahrzeughalter und nicht mehr ich. Nur hat irgendwie die Zulassung versäumt die alte Versicherung zu benachrichtigen und dort war der Wagen noch auf meinem Namen gemeldet.
Natürlich konnte ich das mit nur zwei Schreiben beheben, einmal schreiben an die neue Versicherung das der Wagen seit Tag X umgemeldet wurde und einmal ein Schreiben mit Kündigung und Benachrichtigung das mein alter Wagen ab Tag X umgemeldet wurde.
Damit möchte ich nur erklären, dass solange noch ein Fahrzeug in der alten Versicherung gemeldet ist die SFK nicht als Erstfahrzeug übernommen werden können.
In deinem Fall muss du entweder den neue Wagen als Zweitwagen in der neuen Versicherung laufen lassen und dein Motorrad als erstes Fahrzeug in der alten Versicherung oder halt umgekehrt. Das Motorrad wirst du vor Versicherungsende (Vertrag) nicht mit zur neuen Versicherung mit nehmen. Normalerweise ist der 31.12.2012 um 24:00 Uhr der Stichtag. Also musst du den Vertrag des Motorrades spätestens zum 30.11.2012 zum ende des Jahres 31.12.2012 24:00 Uhr(bzw.01.01.2013 0:00 Uhr) kündigen.
Es sind aber nicht alle Versicherungen die zum ende des Jahres auslaufen, daher musst du in deinen Versicherungsunterlagen mal rein sehen.
Andernfalls musst du das Motorrad abmelden, vor dem nächsten Jahr wirst du ihn aber nicht mit einer anderen Versicherung neu anmelden können, da du hier noch mit der alten Versicherung gebunden bist.
Also um deine SFK für die neue Versicherung übernehmen zu können, muss entweder dein Motorrad umgemeldet werden und neu versichert auf neuen Namen werden oder ganz abgemeldet werden oder als Zweitfahrzeug umstellen lassen. Erst wenn der Erstfahrzeug in der alten Versicherung frei wird, kannst du die SFK für dein Wagen in die neue Versicherung übernehmen.
Beide als Erstfahrzeuge geht nicht.
Also dein Problem wird sichtlich nichts mit der übernehme der SFK deiner Mutter zu tun haben, sondern weil die SFK in deiner alten Versicherung noch genutzt werden und hier erst die Nutzung der SFK als erstes Fahrzeug in der alten Versicherung frei werden muss.
Man kann hier in zwei unterschiedlichen Versicherungen ein Fahrzeug laufen lassen, in der einen Versicherung eines als erstes Fahrzeug und dass andere in der anderen Versicherung als zweites Fahrzeug, nur halt nicht beide als Erstfahrzeuge, was bei dir zur Zeit sicherlich der Fall ist.
Hi,
hab mir schon gedacht das ich es etwas wirr beschrieben hab

Ich hab ein neues Kfz gekauft und die Versicherung mit der HUK24 abgeschlossen...dazu will ich den SF Rabatt meiner Mutter übernehmen. Da ich das aber schon kurz vorher bei der VHV beantragt habe, kann die HUK24 das ja nicht nochmal machen. (Sie wollten aber das ich den Antrag nochmal ausfülle...warum auch immer).
Naja und nun schreibt sie mir folgendes:
Zitat:
Sehr geehrter Herr X,
Sie möchten gern den Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Mutter übernehmen. Als anrechenbare Vorversicherung haben Sie den Vertrag Nr XYZ (alte PKW Versicherung) bei der VHV Versicherung angegeben.
Wie wir jetzt erfahren haben, wurde der Schadenfreiheitsrabatt aus diesem Vertrag bereits auf den dort noch bestehenden Vertrag XYZ (mein Motorrad) übertragen.
Der Anspruch auf Beitragsermäßigung ist nur einmal anrechenbar.
Bitte prüfen Sie deshalb Ihre Unterlagen ob der Schadenfreiheitsrabatt aus dem Vertrag XYZ (Motorrad) von Ihrer Mutter übernommen werden kann oder ein weiterer Vertrag auf Ihren Namen besteht?
Sie erhalten deshalb eine neue Erklärung zur Rabattübertragung. Bitte senden Sie diese möglichst bald mit den richtigen Daten ausgefüllt und unterschrieben zurück. Wir werden uns dann nochmals mit dem anderen Versicherer in Verbindung setzen. Vielen Dank.
Erhalten wir innerhalb der nächsten 2 Wochen keine Mitteilung von Ihnen werden wir Ihren Vertrag auf Grund des mehr als 3-jährigen Führerscheinbesitzes in die SF 1/2 einstufen. Ein entsprechend geändertes
Dokument erhalten Sie dann noch auf dem Postweg.
Haben Sie noch Fragen? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HUK24
Die Online-Versicherung
Ich verstehe das nun so, dass ich entweder den SF Rabatt für die Motorrad Versicherung bei der VHV oder die PKW Versicherung bei der HUK24 nutzen kann...ich bin aber davon ausgegangen, dass der SF Rabatt allgemein gültig ist?!?!
MFG
Fakt ist dass du mit dem Motorrad nicht von der VHV vor Vertragsende zur Huk24 wechseln kannst.
Fakt ist auch dass es geht beide Versicherungen zu Nutzen, nur ein Fahrzeug als erstes Fahrzeug, das andere als Zweites Fahrzeug.
Fakt ist auch dass du nur 3Jahren von deiner Mutter übernehmen kannst, dass heißt, selbst wenn deine Mutter 20 Jahre haben sollte, bekommst du nur 3 angerechnet(bestehen deines Führerschein).
Bitte lese dazu mein vorheriger Beitrag zum Schluss erneut nach, da ich Zeitgleich mit dir was hinzugefügt hatte. Denn wie es aussieht hast du bei der VHV dein Motorrad als ersten Fahrzeug drin und dann kannst du deinen neuen Wagen nicht erneut als Erstes Fahrzeug bei der Huk24 melden.
Läuft die VHV auf deinem Namen oder auf Namen deiner Mutter?
Hi,
Danke schonmal! Dein Post war sehr aufschlussreich!...scheint auch plausibel zu sein.
Die Motorrad Saison ist für mich vorbei, ich wollte es dieses Wochenende stilllegen (Versicherung läuft bis Oktober, aber TÜV läuft diesen Monat aus, deshalb will ich ihn frisch zur nächsten Saison machen, da ich es vermutlich verkaufen will).
Was empfiehlst du mir denn? Wenn ich mein PKW bei der HUK als Zweitwagen anmelde, komme ich auf einen Beitrag von ca. 812€ im gegensatz zu den bisher vermuteten 540€...das ist natürlich nen dickes ding.
Die VHV scheint da etwas kulanter zu sein...hier mal ein Auszug aus ihrer Erklärung zu den SF Rabatten:
Zitat:
Zweitwagen-Regelung, wenn Versicherungsnehmer alleiniger Fahrer
• Auf den Versicherungsnehmer ist bereits ein Pkw als Erstfahrzeug zugelassen und bei uns oder einem anderen Versicherer versichert. (wäre dann PKW)
• Das Erstfahrzeug ist bei Vertragsbeginn des Zweitfahrzeugs in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-versicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft. (müsste dann auf SF5 eingestuft werden)
• Das Zweitfahrzeug wird ebenfalls auf den Versicherungsnehmer zugelassen. (beide sind auf mich zugelassen + versichert)
• Beide Fahrzeuge werden überwiegend privat und ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt (trifft zu)
In dem Fall wäre die Einstufung wie bei dem Erstfahrzeug...insofern würde ich meinen, dass sich für micht nichts ändern würde.
PKW würde also als Erstfahrzeug bei HUK24 laufen und das Motorrad als Zweitwagen bei der VHV...nur geht das auch?

man man ich bin aber auch schwierig heute...danke schonmal

MFG
/edit: die versicherung von dem alten PKW lief auf meine Mutter, die vom Motorrad auf mich (mit verbessertem Fahranfänger rabatt oder sowas ähnlichem, dank dem PKW Vertrag den meine Mutter für mein PKW gemacht hat relativ günstig)
Zitat:
Original geschrieben von RipperMac
In dem Fall wäre die Einstufung wie bei dem Erstfahrzeug...insofern würde ich meinen, dass sich für micht nichts ändern würde.
PKW würde also als Erstfahrzeug bei HUK24 laufen und das Motorrad als Zweitwagen bei der VHV...nur geht das auch?
Natürlich nicht, es handelt sich um eine Sondereinstufung, die nur dann greift, wenn Du beide Fahrzeuge bei der VHV beläßt. Die HUK (und jede andere Versicherung) wäre ja schön blöd, wenn sie diese Sondereinstufung ohne Gegenleistung (Wechsel der Versicherungen beider Fahrzeuge) übernehmen würden.
Aber:
Zitat:
• Auf den Versicherungsnehmer ist bereits ein Pkw als Erstfahrzeug zugelassen und bei uns oder einem anderen Versicherer versichert.
Also, ich werde aus der ganzen Sache nicht so recht schlau, weil für mich alles undurchsichtig erklärt/geschrieben ist.
Folgende Ausgangssituation, wie ich sie verstanden habe:
- Das alte KFZ lief auf die Versicherung der Mutter bei der VHV (z.B. SF20 ?) und ist verkauft ?
- Das KRAD läuft auf Deinen Namen auch bei der VHV
Jetzt neue Situation:
- das alte KFZ ist verkauft (?), das neue KFZ soll bei der HUK24 versichert werden auf Deinen Namen, Du hast seit 3 Jahren FS (?)
- das KRAD läuft weiterhin bei der VHV
Die SFR Übernahme von Deiner Mutter geht also max SF3 (wobei mir nicht ganz klar ist, ob das alte KFZ verkauft ist oder Mutter es weiterhin nutzt), d.h. Mutter tritt an Dich den SFR ab und Du übernimmst SF3 (das würde bedeuten, 17 schadenfreie Jahre werden in den Wind geworfen und sind weg, schlechtes Geschäft).
Besser, Du meldest das KRAD ab, so das der Krad Vertrag frei ist und die HUK kann dann den SFR des KRADs auf den PKW übernehmen.
Sollte die Mutter den bei der VHV versicherten PKW weiterhin nutzen, kann somit der SFR (SF3 ?) zwar auf Dich übertragen werden (aber wie geschrieben, schlechtes Geschäft), aber Mutter fängt dann wieder von vorn an.
Was ich gepostet habe, gilt nur für die jeweilige Voraussetzung der Situation und das die Daten so stimmen.
Okay ich versuchs nochmal zu erklären.
zunächst mal meine Mutter sitzt im Rollstuhl, insofern ist es kein schlechtes geschäft für sie, da sie kein Auto mehr fahren kann.
das alte Kfz wurde nicht verkauft, sondern abgemeldet (wirtschaftlich hätte sich der TüV nicht gelohnt), insofern nicht mehr im Gebrauch.
Alte Situation:
PKW(alt) bei VHV über Mutter versichert
Motorrad bei VHV über mich versichert (durch Mutter günstigen Beitrag)
Neue Situation:
ich hab den SF Rabatt meiner Mutter übernommen, da ich seit 5 Jahren im Besitz des Führerscheins bin, sollte somit SF5 rauskommen
PKW(neu) bei HUK24 versichert über mich
Motorrad über mich bei VHV versichert (da ich Rabattübertragung gemacht hab, vermutlich als Erstfahrzeug, weshalb sich der Beitrag wohl nicht geändert hat und die HUK24 jetzt meckert)
MFG
So kommen wir der Sache schon mal näher.
Die SFR Übertragung wurde also von Mutters KFZ auf Dein KRAD gemacht, bevor Du ein neues KFZ gekauft hast ?
Das bedeutet, Mutters SFR läuft jetzt auf dem KRAD Vertrag bei der VHV.
Da aber der KRAD Vertrag nicht frei ist (das KRAD ist ja noch angemeldet), kann der SFR vom KRAD VHV auch nicht von der HUK übernommen werden.
D.h., wenn der SFR vom KRAD bei der VHV auf die HUK übernommen werden soll, muß umgehend das KRAD abgemeldet werden (damit kein KFZ auf den Vertrag versichert ist) und dann von der HUK übernommen werden.
Da aber wohl schon das neue KFZ zugelassen ist, mußt Du halt Rücksprache mit der HUK nehmen, wie in diesem Fall verfahren wird.
Klar, wenn Du später das KRAD wieder anmelden willst, wird das KRAD eben als Zweitvertrag bei der HUK angemeldet, natürlich mit SF1/2 oder als eine Sondereinstufung (je nach dem, was die HUK bietet).
Ich hoffe ich die Situation richtig verstanden.
Danke fürs Kopfzerbrechen
Der SFR wurde ursprünglich für das neue Auto gemacht, wo ich mir von der VHV ein Angebot eingeholt hab. (Da es auf mich zugelassen ist, hätte es keinen Sinn gemacht über meine Mutter beide zu versichern -> SFR Übertragung)
Okay, ich werd der HUK mal schreiben wie die Situation ist...da der Vertrag mit der VHV immer 1 Jahr lang läuft, kann ich wohl das Motorrad auch nicht direkt auf die HUK ummelden...naja mal schauen was sie sagen...wenns euch interessiert kann ich euch ja darüber berichten.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von RipperMac
Danke fürs Kopfzerbrechen![]()
Der SFR wurde ursprünglich für das neue Auto gemacht, wo ich mir von der VHV ein Angebot eingeholt hab. (Da es auf mich zugelassen ist, hätte es keinen Sinn gemacht über meine Mutter beide zu versichern -> SFR Übertragung)
Okay, ich werd der HUK mal schreiben wie die Situation ist...da der Vertrag mit der VHV immer 1 Jahr lang läuft, kann ich wohl das Motorrad auch nicht direkt auf die HUK ummelden...naja mal schauen was sie sagen...wenns euch interessiert kann ich euch ja darüber berichten.
MFG
Nein, ich meinte auch, das KRAD jetzt abmelden (damit der Vertrag frei wird) und dann im nächsten Jahr (Frühjahr) bei HUK mit Zweitvertrag (neben den PKW) wieder zulassen.
Es geht jetzt ja wohl erstmal darum, dass der SFR vom KRAD auf das Auto kommt.
Ist es so gewesen, wie ich oben vermutet hatte, der SFR vom PKW Deiner Mutter auf Dich mit den KRAD Vertrag übertragen wurde ?
Ich hab die HUK mal gefragt, ob es was bringen würde, wenn ich das Motorrad abmelden würde.
Der SFR sollte eigentlich für das neue Auto benutzt werden...aber da ich ja keinen Vertrag mit der VHV für das Auto abgeschlossen hab, wird er vermutlich für das Motorrad genutzt...was anderes ist ja nicht versichert.
MFG
wenn er das krad nur abmeldet und auf sich wieder anmeldet, lebt doch eigentlich die alte VS wieder auf ?
wenn ich das richtig verstanden habe, ist eine ordentliche kuendigung ja erst zum oktober 2013 wirksam.