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Schadensregulierung - Erstattung aller 4 Reifen bei Allrad?

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 10:46

Hallo,

die Versicherung möchte mir nur die Reifen der VA ersetzen, hätte ich nicht anspruch auf alle 4 Reifen? Es handelt sich um einen Allradantrieb.

Unfall war an VA LI.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2019 um 10:27:29 Uhr:

Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Wer wegen 100€ vor Gericht zieht, hat schon einen etwas übertriebenen Gerechtigkeitssinn.

Ich mag solche unausgegorenen Sprüche, die hier übrigens viele drauf haben, gar nicht.

Stell Dir bitte vor, ich stehe an der Kasse neben Dir und während Du bezahlst, greife ich in Dein Portemonnaie und klaue Dir 100,- €.

Ich bin davon überzeugt, dass Du dies nicht klaglos hinnehmen würdest.

Bitte mal Dinge zu Ende denken, bevor man Andere, die sich nicht bestehlen lassen wollen, verunglimpft...

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Mit einem Gutachten wäre die Frage eindeutig geklärt.

Ich vermute mal --nein--

Gewisse Toleranz in der Profiltiefe ist auch beim Allrad normal. Beim Hersteller fragen und dann entsprechend reagieren. Tippe aber mal darauf, dass dann auch die Neu für Alt-Regelung greifen wird.

Themenstarteram 4. Juni 2019 um 11:52

Sorry muss meinen post korrigieren.

Die Versicherung zahlt nur einen Reifen und den für rechts zählt sie nicht weil „dieser nicht im Schadenbereich liegt“. Im Gutachten selbst sind die Reifen für die Vorderachse für rechts und links ausgeführt.

Was sagt denn dein Anwalt dazu?

Zitat:

@Jo-s-500 schrieb am 4. Juni 2019 um 13:52:38 Uhr:

Die Versicherung zahlt nur einen Reifen und den für rechts zählt sie nicht weil „dieser nicht im Schadenbereich liegt“. Im Gutachten selbst sind die Reifen für die Vorderachse für rechts und links ausgeführt.

Hatte ich auch und bekam vom Richter beide zugesprochen (mit Abzug für Abnutzung). ;)

Wenn im Gutachten beide Reifen vorne aufgeführt sind, dann hast du auch Anspruch auf zwei Reifen der Vorderachse.

Für die beiden hinteren Reifen sehe ich aber keine Grundlage, bei meinem 325xi wechsele ich auch nur die verschlissenen Reifen einer Achse, wenn die anderen noch gut sind, den Rest erledigt das Verteilergetriebe.

am 4. Juni 2019 um 21:03

Hallo,

diese Frage ist nicht ganz so einfach und nicht pauschal zu beantworten.

Oft wird durch Gutachter, auch um dem gegn. Versicherer den Wind aus den Segeln zu nehmen, eine handfeste Begründung für den Wechsel beider Reifen angegeben.

Der Gutachter hat zuvor geprüft, ob der beschädigte Reifen in gleicher Bauart noch in üblicher Weise lieferbar ist und ob die Profiltiefe des unbeschädigten Reifens "verträglich" zu einem Neureifen ist.

Wenn dies der Fall ist, kann durchaus nur ein Reifen gewechselt werden, ohne dass von einer " Mischbereifung ( beide Reifen baugleich!!!!) gesprochen werden kann.

Ist ein baugleicher Reifen nicht- oder nur unter sehr erheblichem Zeit- oder Arbeitsaufwand beschaffbar, oder korrespondiert die Profiltiefe des 2. Reifens nicht mit der eines Neureifens, so müssen! die beiden Reifen der jew. Achse gewechselt werden, sofern der Geschädigte keine Mischbereifung, Profiltiefe >Minimum, keine relevanten Reifenschäden, keine Überalterunge) auf der Achse zum Unfallzeitpunkt hatte.

Ein Unfallgeschädigter hat eine Schadensminderungspflicht in der Form, dass die Reparatur zu den Bedingungen ausgeführt wird, welche ein wirtschaftlich denkender Durchschnittsbürger veranlassen würde, wenn er die Kosten der Reparatur aus eigener Kasse zu zahlen hätte.

Da §36 STVZO nicht vorschreibt, dass auf allen Achsen baugleiche Reifen montiert sein müssen, ist die Frage zur Erstattung von 4 Reifen daher obsolet.

Aber Vorsicht:

Hat der Gutachter keine Begründung für den Wechsel des 2. Reifen angegeben, wird der gegn. Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit den 2. Reifen nicht erstatten.

"Spucken" würde ich erst, wenn der Versicherer mir eine Mischbereifung aufzwingt, sofern zuvor baugleiche Reifen ( >Mindestprofil, keine unzul. Beschädigungen, keine Überalterung) montiert waren.

Wenn der Versicherer beide Reifen bezahlen will, freu Dich ---> SUPER!!!!

Guter Gutachter- oder kulanter Versicherer oder "Schwein gehabt" oder Alles zusammen.

Gruss vom Asphalthoppler

Zu dem im Gutachten genannten Preis für einen Reifen sind auf dem freien Markt oftmals zwei Reifen erhältlich.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Juni 2019 um 10:41:11 Uhr:

Zu dem im Gutachten genannten Preis für einen Reifen sind auf dem freien Markt oftmals zwei Reifen erhältlich.

Naja, dass war früher mal so. Heute muss man da schon den Marktpreis ermitteln und ausweisen.

Sonst macht das CE oder ein anderer Auftragsstreicher.

Das Spielchen hatte ich schon, als mir ein Spinner beim 7er einen Winterreifen beschädigte. Einzeln war der sofort nur zum Listenpreis lieferbar, denn der Händler wollte nicht drei Reifen auf Lager haben. Zwei oder vier - anders könne er die nicht verkaufen. Und so hab ich dann zwei genommen und nur minimal mehr bezahlt, als für einen. Fand ich schon lustig, aber ich hatte keine Alternativen.

Wird für die Standardgröße vermutlich anders sein.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 4. Juni 2019 um 15:22:16 Uhr:

 

Hatte ich auch und bekam vom Richter beide zugesprochen (mit Abzug für Abnutzung). ;)

Da scheint sich das Verfahren ja richtig gelohnt zu haben.

Mir wäre meine Lebenszeit für so etwas zu kostbar.

Lässt du dir also alles gefallen und steckst die eingesparte Lebenszeit dann in eine Spardose? Versicherungen müssen bei Unfallschäden regelmäßig ihre Grenzen aufgezeigt werden.

Zitat:

@Matsches schrieb am 6. Juni 2019 um 06:49:25 Uhr:

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 4. Juni 2019 um 15:22:16 Uhr:

 

Hatte ich auch und bekam vom Richter beide zugesprochen (mit Abzug für Abnutzung). ;)

Da scheint sich das Verfahren ja richtig gelohnt zu haben.

Mir wäre meine Lebenszeit für so etwas zu kostbar.

Wenn Du mit 6.000 € für einen 14.000 € Schaden zufrieden bist, muss deine Lebenszeit schon sehr kostbar sein. :D:D:D:D

Wow, du zahlst 6000€ für einen Reifen? Was fährst du. Eine Mondlandefähre?

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