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Scheiben Tönen hinten und vorne

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 5. November 2008 um 19:23

Hallo

weiß vieleicht jemand ob ich fahrer und beifahrer seite tönen darf

und wen ja wievie Prozent

danke euch im vorraus

mfg

Beste Antwort im Thema

alles Deppen in meinen Augen, sorry!

war neulich bei nem Typen paar Teile abholen, der hatte auch nen Golf IV mit getönten Seitenscheiben vorne, ist mir eigentlich nicht aufgefallen, er meinte es halt, dann sagt er wenn es nachts ist sieht er beim Rückwärtsfahren nichts, weil es zu dunkel ist, muss dann die Scheiben runter lassen, echt toll!

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Darfst du nicht!

Außer ab Werk ( US Cars)

...oder mit ärztlichem Gutachten?! hab ich mal gehört

attest wofür?

das du im hellen nix siehst?...

35% ringsum aber richtig gefärbt, keine Folie. ABER Glas darf nicht schon getönt sein. (was also beim Golf/Bora flach fällt)

Kostet aber und längere wartezeit da mehr als 1Auto gemacht werden müssen.

Ob das noch geht kann ich nicht sagen aber vor 3Jahren war es kein Problem an einen Crysler 300M

Zitat:

Original geschrieben von fronteiche

attest wofür?

das du im hellen nix siehst?...

z.b. wenn du eine sehr kleine Person bist und dir die sonnenblende überhauptnix bringt. z.b. dann den Keil oben deutlich weiter runter kleben zu dürfen.

 

Themenstarteram 11. November 2008 um 17:57

hmm na dann

kann man nichts machen

werde nochmal beim tüv genau nachfragen aber danke

kannst du dir sparen das fragen es gibt von Foliatec dazu was was vorne zulässig ist, aber die serienmäßige Tönung ist schon dabei also darf man es nicht nutzen! Gehe mal auf deren Homepage, da findest du dann was!

Ich glaube das Ärtzliche bezieht sich auf Sonnenallergiker, hat mich auch mal ein Kunde gefragt, ob es da was gibt, ich habe ihn an nen Sachverständigen verwiesen^^

bei Personenschutz soll es angeblich auch zulässig sein, aber das fällt bei jedem hier eh flach nehme ich an!

am 11. November 2008 um 22:10

Hey Leute! Ich weiß nicht ob es stimmt hab es einmal von einem bekannten gehört. Also bitte nicht steinigen wenns nicht stimmen sollte.

Naja mann kann sich vorne so Splitterschutzfolien drauf machen lassen. Gibt auch welche die eine geringe Tönung haben. Vl. stimmts ja. Oder es ist doch nur ein Märchen ;) Vl. kann jemand was genaueres dazu sagen.

mfg Daniel

meinst wahrscheinlich diese hier oder?

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

bei Personenschutz soll es angeblich auch zulässig sein, aber das fällt bei jedem hier eh flach nehme ich an!

Bei mir nicht he he :D

hab mal nen Bekannten gehabt der sich die Scheiben vorne hat tönen lassen. Ist nun auch schon zwei drei Jahre her. Dieser musste elektrische Fensterheber vorne nachweisen, geringe Tönung und mit der Vorschrift bei jedem Abbiegen die Scheiben runter zu lassen :D war ein Deutscher ;)

Naja ich frage mich wozu man sich die Scheiben vorne Tönen will ?? Selbst im Personenschutz wird nicht getönt. Fahrzeuge sind ja sowie gepanzert und Schutzperson sitzt eh hinten und da ist dicht :D

also wozu das ganze ?

Tom

alles Deppen in meinen Augen, sorry!

war neulich bei nem Typen paar Teile abholen, der hatte auch nen Golf IV mit getönten Seitenscheiben vorne, ist mir eigentlich nicht aufgefallen, er meinte es halt, dann sagt er wenn es nachts ist sieht er beim Rückwärtsfahren nichts, weil es zu dunkel ist, muss dann die Scheiben runter lassen, echt toll!

am 22. Mai 2012 um 18:46

Hi Leute,

Wie ist es denn inzwischen mit den vorderen Seitenscheiben zu tönen?? Ist es immer noch verboten. Bis zur einer bestimmten Prozent darf man Tönen hab ich mal gehört, stimmt das?

danke...

am 22. Mai 2012 um 21:12

...da hat sich nix geändert,es ist in deutschland prinzipiel verboten,sich folie auf die vorderen scheiben zu kleben,da die feuerwehr bei einem unfall diese nicht mehr einschlagen kann um zu helfen.

splitterschutzfolie (ohne tönung) ist zwar nicht direkt verboten, aber bei tüv und co umstritten.

ich finde es eigentlich ganz gut in dezenten maßen,hatte es 3 jahre lang in einem anderen fahrzeug:cool:

muß halt jeder selber wissen was er macht,aber polizei und tüv sind auf sowas eingestellt und dann wird es teuer:eek:

am 23. Mai 2012 um 18:28

Zitat:

Original geschrieben von ANIL26

Ist es immer noch verboten.

es war nie und es ist auch nicht verboten!

Zitat:

stimmt das?

jap!

Zitat:

Original geschrieben von schlomo04

da die feuerwehr bei einem unfall diese nicht mehr einschlagen kann um zu helfen.

du weißt schon, das ein geübter feuerwehrmann binnen weniger als 20sekunden die komplette frontscheibe rundum aussägen kann?!

...und bevor der feuerwehrler die seitenscheibe einschlägt, wird der die selbst abkleben, damit nicht zuviele splitter ins fahrzeuginnere fallen!

normale tönungsfolie ist da absolut zu vernachlässigen...dass das wegen der feuerwehr wäre, ist eine urban-legend!

am 24. Mai 2012 um 17:59

...dann ließ das noch mal;)

In Deutschland dürfen nur zugelassene Folien, die eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) haben, in Fahrzeugen verlegt werden. Die ABG-Nummer muss auf allen verlegten Folien sichtbar sein. Die Bescheinigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Eine Eintragung durch den TÜV ist nicht notwendig. Die Tönungsfolien dürfen nur an den für die Sicht des Fahrers nicht relevanten Scheiben, also den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe verlegt werden. Ein zweiter Außenspiegel ist dann zwingend notwendig. An der Windschutzscheibe darf lediglich ein Blendstreifen angebracht werden, der eine Gesamtfläche von nicht mehr als 10 % der Windschutzscheibe bedeckt. Auch das Verlegen von klaren Sicherheitsfolien ist an den vorderen Seitenscheiben oder der Windschutzscheibe verboten.

quelle: wikipedia unter "rechtliches"

sowas in der art müßte es meines wissens auch in der stvzo geben.

kenne genügend ,die dahingehend auch schon genug lehrgeld bezahlt haben:rolleyes:

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