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Scheibenwischerfunktion bei Fahrzeugstillstand / Tagfahrlicht

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 1. Februar 2014 um 21:53

Hallo zusammen,

laut Betriebsanleitung sollte mein Polo Highline die Scheibenwischerfunktion bei Regen und bei Fahrzeugstillstand (Stopp vor einer Ampel) eine Stufe runterschalten, d.h., von Dauerbetrieb auf Intervall.

Leider funktioniert es nicht.

Die Funktion ist schon sehr sinnvoll, da ich beim Halt an einer Kreuzung kein Dauerbetrieb der Scheibenwischer benötige und ich dies nicht manuell für die Haltedauer runterschalten möchte.

Kann ich das beim freundlichen .... per Software freischalten lassen?

Gruß

Andreas

Beste Antwort im Thema
am 2. Februar 2014 um 9:40

Moin!

 

Ich würde nicht zum planlosen freundlichen fahren, die haben sehr oft keine Ahnung.

Aussage vom Freundlichen:

"Das Komfortblinken kann man nicht deaktivieren. Den Gurtwarner auch nicht...."

 

Ich war bei einem befreundeten Mechaniker in seiner eigenen freien Werkstatt, da dauerte das ganze über VCDS keine Minute!

 

Ciao

Der Gaswart

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35 Antworten

Nur mit Licht und sichtpaket...ausstattungsabhängig

Themenstarteram 2. Februar 2014 um 7:47

Hallo garfield126,

vielen Dank für die Info...

Schade, dass es nicht serienmäßig ist.

Bei vielen Autos ist es Standard.

Gruß

Andreas

Hallo

das kann man nach codieren auch ohne Licht/Regensensor

Das ist dann die Geschwindigkeitsabhängige Wischfunktion

Themenstarteram 2. Februar 2014 um 8:10

Hallo,

das hört sich doch mal gut an.

Werde dann mal zum freundlichen .... fahren und nachfragen, was so etwas kostet.

Vielen Dank.

Ob dein Freundlicher das machen kann kann ich dir nicht sagen aber frag doch mal jemanden der VCDS hat der kann das defenitiv machen

Themenstarteram 2. Februar 2014 um 8:54

ich danke dir.

Gruß

Andreas

kein problem dafür ist ein forum da um anderen weiter zu helfen :)

am 2. Februar 2014 um 9:40

Moin!

 

Ich würde nicht zum planlosen freundlichen fahren, die haben sehr oft keine Ahnung.

Aussage vom Freundlichen:

"Das Komfortblinken kann man nicht deaktivieren. Den Gurtwarner auch nicht...."

 

Ich war bei einem befreundeten Mechaniker in seiner eigenen freien Werkstatt, da dauerte das ganze über VCDS keine Minute!

 

Ciao

Der Gaswart

Themenstarteram 2. Februar 2014 um 9:44

ich danke euch allen.

Ein tolles Forum.

Jetzt muß ich nur noch das Dauerfahrlicht gegen Tagfahrlicht in den Nebelscheinwerfern umrüsten.

Gruß

Andreas

Dumm nur, dass das verboten ist:p

Themenstarteram 2. Februar 2014 um 13:55

Danke für die Info.

ich dachte nicht, dass es verboten ist.

Somit hat es sich erledigt.

Gruß

Andreas

am 2. Februar 2014 um 14:07

Was soll daran verboten sein?

Wird ab Werk so verbaut, somit vollkommen legal

Themenstarteram 2. Februar 2014 um 15:39

Hallo nochmal,

ich habe wegen Umstellung auf Taglicht meinen VW-Händler angeschrieben. Mal sehen, was er dazu sagt.

Gruß

Andreas

am 2. Februar 2014 um 15:41

@ Chaka-Chaka

Ich glaube, was Datzikombi damit meint ist, dass der nachträgliche Einbau von Tagfahrleuchten bzw. die Umstellung von DFL zu TFL einer ABE bedarf. Und sich damit der Umbau nicht so "einfach" gestaltet.

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