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Scheinwerfer Angel Eyes nicht zugelassen. Brauche hilfe!!

BMW 3er E36
Themenstarteram 10. März 2006 um 7:51

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und finde das Forum ausgesprochen informativ.

Hab leider ein kleines Problem. Gestern Abend hatte mich ein schlecht gelaunter Motorrad-Polizist an der Tanke angehalten und gefragt, ob die Scheinwerfer eingetragen sind? Hab mir mal Angel Eyes geholt, die sehen wirklich gut aus

( http://cgi.ebay.de/...mZ8043337503QQcategoryZ44293QQrdZ1QQcmdZViewItem ).

Ich sagte die haben ein E-Zeichen, das hatte den wohl nicht interessiert.

Also nun, hatte der mich erstmal ne halbe stunde warten lassen und telefoniert und mir

gesagt, scheinwerfer müssen weiß sein. hab auch normales leuchtmittel drin nur die Ringe sind bläulich. Dann fragte ich den Polizisten was mit Xenon ist? Der anwortete direkt und meinte, aber haltet euch fest, "Die sind weiß". Bin ich Fabenblind ?? NUn ja, jetzt habe ich eine Mängelkarte. Kann ich jetzt die jetzt einfach beim TÜV abstempeln lassen, ohne die scheinwerfer auszubauen, weil E-Zeichen ???

 

Danke

Christian

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22 Antworten

Hey,

welches E Prüfzeichen ist das. Ist das E1, dann ist, soweit ich weiss, die Abnahme für Deutschland erfolgt. Andere E Nummern sind im Ausland (EG) zugelassen. Manchmal wird diese vorgehensweise der Hersteller so durchgeführt, um überhaupt auf dem Markt zugelassen zu werden.

Andersrum, haste eine ABE vom Hersteller?

Grüß

MC-Motors

Themenstarteram 10. März 2006 um 8:09

Im Kreis vom E-Zeichen steht "E11". direkt neben dem Kreis 10.

Ich war vor zwei MOnaten bei der TÜV abnahme und hatte die Scheinwerfer falsch eingestellt einer zu hoch der andere zu nidrieg. aber der tüv prüfer hatte nichts dazu gesagt. hab die direkt vor ort eingestellt und meine plakette bekommen. was soll das den von den bullen ???

ABE war net dabei

Xenonlicht ist fats weiß,durch die krümmung der linse sieht es nur extrem blau aus in machen stellungen,das siehst du aber auch ab und an bei Fahrzeugen mit ´Halogen licht das manchemal extrem blau wirkt (audi zb) und wenn die näher kommen ist es ganz normal.

Die Scheinwerfer selbst sind auf jeden Fall zugelassen, wenn ein E-Zeichen drauf ist, das muß aber nicht unbedingt für die Leuchtmittel (Glühlampen) gelten. Kann man die Lampen für die Ringe ausbauen? Auf den Lampen selbst muß auch ein E-Zeichen drauf sein. Wenn die Lampen fest eingebaut sind (also Bestandteil des Scheinwerfers sind) sind sie mit dem Scheinwerfer zugelassen, wenn nicht, baue sie aus und sieh nach und ersetze sie ggf. gegen zulässige.

Sollte der TÜV feststellen, daß die Scheinwerfer so wie sie sind zulässig sind, kannst Du übrigens die entstandenen Kosten bei der Polizei einfordern, wirst aber möglicherweise klagen müssen, um Dein Geld zu bekommen.

Die Aussage des Polizisten, daß die Scheinwerfer weiß sein müssen ist übrigens richtig, entscheidend ist aber, wie dieses weiß im Gesetz definiert ist. Als weiß gelten alle Lampen, die Licht in einem gewissen Wellenlängenbereich aussenden. Dieser Bereich geht vom leichten gelb bis zum leichten blau.

Nichts desto trotz ist mir von Fällen bekannt, in denen Fahrzeugteile (nicht nur Leuchten, gilt auch für andere Teile) trotz des Prüfzeichens nicht zulässig waren. Dies kann entweder an einem schlichtweg gefälschten Prüfzeichen liegen, oder aber daran, daß der Hersteller einen gesetzeskonformen Scheinwerfer prüfen läßt, um das Prüfzeichen zu erhalten, die Scheinwerfer für den Verkauf dann aber z.B. mit anderen, nicht zugelassenen Lampen bestückt. Sollte sich dieser Fall bei Dir herausstellen, (ist aber eher unwahrscheinlich) dann haftet der Verkäufer, wo Du die Teile gekauft hast.

PS: Welche Zahl hinter dem E steht ist vollkommen belanglos, da im Internationalen ECE Vertrag geregelt ist, daß alle Länder die Zulassung der anderen Länder anerkennen. (Viele der original BMW-Teile sind übrigens auch nicht in Deutschland geprüft, da die Prüfung im Ausland einfach billiger ist) Anderslautende Aussagen insbesondere bei vielen ebay-Auktionen sind falsch.

Themenstarteram 10. März 2006 um 8:46

Antwort an daniel.krueger

 

Danke daniel.krueger,

die Lampen an den Schweinwerfern kann man nur mit großen Umständen umbauen. Allerdings ist das Risiko sehr hoch die Schweinwerfer zu beschädigen. Die Ringe sind meines erachtens nach Bestanndteil der Schweinwerfer. Hab normales Leutmittel drin, nur die Ringe sind bläulich.

Hat einer noch euch solche Scheinwerfer schon mal eintragen lassen??

Die Ringe sind auf jeden Fall Bestandteil des Scheinwerfers, die Frage ist, ob das für die Leuchtmittel gilt, die die Ringe beleuchten. Weißt Du, ob es sich dabei um Glühlampen oder LED´s handelt? (Wenn es LED´s sind, sind sie auf jeden Fall Bestandteil des Scheinwerfers, da LED´s generell fest eingebaut sein müssen und nicht auswechselbar sein dürfen, wenn es Glühlampen sind, sind sie mit 99%iger Wahrscheinlichkeit nicht Bestandteil des Scheinwerfers)

Eintragen wird Dir die Teile niemend, da es nicht nötig ist. Was soll das außerdem bringen? Bei einer Kontrolle wird man Dir dann halt unterstellen, Du hast die "blauen" Leuchtmittel nachträglich eingebaut.

Themenstarteram 10. März 2006 um 9:28

Antwort an daniel.krueger

 

Hab gerade mal nachgeschaut, ob es sich um LED´s bei den Scheinwerfern handelt. Bei jedem Ring sind zwei LED´s drin, kann man aber nur sehr schwer erkennen.

Ich schau mal Montag beim GTÜ vorbei und frag mal was es damit auf sich hat. dann gebe ich selbstverständilch bescheit.

Hab aber nur sau viel Angst das der Prüfer mir einen Strich durch die Rechnung macht. Hab damals 250 € dafür ausgegeben, als die gerade heraus kamen. Außerdem sind die Ringe zusätzlich angeschlossen worden. D.h. nicht über den normalen Stecker für die Spannungsversorgung der Scheinwerfer. HAb die ans Standlicht angeschlossen. Vielleicht hilft das weiter, bei eurer Beurteilung.

gruß

christian

Sind denn in den Scheinwerfern zusätzlich noch normale Standlicht-Lampen drin? Dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Wenn die Ringe standardmäßig nicht angeschlossen waren, hat das wohl seinen guten Grund.

Themenstarteram 10. März 2006 um 11:26

Jep, in den Scheinwerfern kann man noch Standlichtbirnen einsetzen sieht aber nicht aus. Die RINGE werden zusätzlich angeschlossen.

DANKE

am 10. März 2006 um 11:29

ALso die auf dem Foto abgebildenten scheinwerfer sind nur für Autos zugellasen, die Ich glaube vor 01.01.1992 zugellasen worden sind, weil davor es nicht flicht war elektronische Leuchtweiteregulkierung zu haben. und die Scheinis auf dem Foto haben keine ELWR.

das heisst, wenn dein auto vor 1992 gebaut wurde, gibt es keine Probs wenn dannch dann ja!

mfg, Haris

Themenstarteram 10. März 2006 um 11:47

Mein 318 is noch 06/91 und die scheinwerfer haben keine Leutweiterregulierung... Vielleicht habe ich ja Glück. ABer was ist denn mit den Ringen die zusätzlich angeklemmt werden ??

Ich denke mal, da hast Du mächtig schlechte Karten. Die Ringe sind halt vom Hersteller als reines "Designelement" verbaut, der Betrieb ist dann aber nicht gestattet. (Daher sind die Teile auch nicht angeschlossen.) So sichert man sich als Hersteller/Händler wasserdicht ab und die Kunden fallen drauf rein. Sorry daß ich das so sagen muß, aber wenn man sowas kauft sollte man sich halt auch mal überlegen, warum das denn so ist, das die Teile nicht angeschlossen sind.

Themenstarteram 10. März 2006 um 12:17

Was mach ich denn jetzt mit der Mängelkarte?? Ringe abklemmen und zum TÜV. Vielleicht funktioniert es oder ??

Ich war nun mit der Mängelkarte beim GTÜ... Der Prüfer sah sich eben die Scheinwerfer an und meinte: "Kann man anmängeln." und hat die Mängelkarte abgenommen. So ein Tag später bekam ich noch eine gesonderte Anzeige.

Ich sag euch nur ärger damit, lasst die direkt eintragen!! Dann habt ihr net die rennerei wie ich :-((

kostet 28 €

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