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Scheinwerfer kaputt, Glasbruchschaden fiktive Abrechnung ??

Themenstarteram 3. Juli 2009 um 12:04

moin,

habe auf der autobahn per steinschlagschaden beide scheinwerfer eingebüßt....streuscheibe gerissen...

jetzt habe ich fotos und KVA an die versicherung geschickt...jetzt wird mir erzählt dass es ein kaskoschaden sei und hier keine fiktive abrechnung erfolgen wird..so dass ich gezwungen wäre den schaden in der werkstatt reparieren zu lassen um eine regulierung zu erreichen.

is das denn ok so?...

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2009 um 15:34

Es gibt viel zu verdienen - sacken wir es ein.

 

Warum wohl sprießen die Autoglaser in den letzten Jahren wie Pilze aus den Boden und stehen nahezu auf jedem Supermarkplatz auf der Suche nach beschädigten Scheiben?

 

Auch bei Scheibenreparturen gibt es genügend zu verdienen. Man muss nur einen zweiten oder dritten Steinschlag (er)finden und schon stimmt die Kasse.

 

Wer gestern statt bei MT zu lesen sich Akte 09 auf SAT1 angesehen hatte, dürfte einen schönen Eindruck gewonnen haben.

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TK- Glasbruchschäden werden von den Versicheren nicht fiktiv abgerechnet.

 

Es sein denn, es liegt ein Totalschaden vor, dann gibt es die beschädigten Glasteile netto ohne Lohn. 

 

Wenn es die Streuscheiben einzeln gibt, bekommst du sowie nur diese ersetzt und nicht die kompletten Scheinwerfer.

 

Geld kannst du an so einem Schaden im übrigen auch nicht verdienen, da sowieso nur die netto Schadensumme ausbezahlt würde. 

 

Fahr in die Werkstatt und lass es reparieren, wird hier die beste Lösung sein.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 3. Juli 2009 um 12:46

hm naja...die streuscheibe gibt es bei Valeo scheinwerfern nicht einzeln....bei hella hingegen schon...ich held hab natürlich die von valeo...

rep.kosten laut KVA immerhin 580 lappen brutto...

wo wird denn festgelegt wann die versicherung fiktiv abrechnet und wann nich?...dachte immer es werden die AKB zu grunde gelegt....hier heist es:

"A.2.11.1 Abweichend von A.2.11 verzichten wir in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bei Glasbruchschäden auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Beschädigung durch eine fachgerechte Reparatur (Ausbesserung) beseitigt wird."

...heist doch für mich im umkehrschluss dass eine TK abgezogen wird wenn eben nicht fachgerecht repariert wird.."nicht fachgerecht" schließt doch "gar nicht" mit ein oder?

Das bezieht sich auf die "Scheibenreparatur". Kennst du sicherlich, Carglass und wie die alle so heißen.

 

Wenn die Scheibe repariert wird, dann verzichtet der Versicherer auf die SB und bezahlt die Reparatur komplett, weil preiswerter wie eine neue Scheibe. 

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 3. Juli 2009 um 13:22

hm naja...die überschrift zu dem absatz lautet aber "Bei Bruchschäden an der Verglasung"....und das schließt ja die scheinwerfer mit ein oder sehe ich das falsch?

Zitat:

Original geschrieben von EightballZ

hm naja...die überschrift zu dem absatz lautet aber "Bei Bruchschäden an der Verglasung"....und das schließt ja die scheinwerfer mit ein oder sehe ich das falsch?

Überleg doch mal was passieren würde, wenn man Teilkaskoschäden fiktiv abrechnen könnte.

Leichter käme man doch gar nicht an Geld.

Das stimmt schon. Aber in deiner AKB wird mit Sicherheit irgendwo stehen, dass es keine fiktive Abrechnung bei solchen TK Schäden gibt und wenn, dann mit Sicherheit nicht nach dem von dir eingereichten KVA ;)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 3. Juli 2009 um 13:43

also mir wurde mal das radio ausm auto geklaut...das wurde auch fiktiv abgerechnet..daher bin ich etwas überfragt :D

oder zählt hier die tatsache dass eine anzeige bei der polizei stattfand?...aber immerhin..da könnte doch auch jeder kommen und seine karre selber knacken...am besten noch schön lack zerkratzen und am ende 150€ für ne fast neue tür und en neues radio...:confused:

und dann wird sich wegen 2er scheinwerfer quer gestellt...aber trotzdem danke für eure hilfe...

am 4. Juli 2009 um 6:30

ich bin ja wieder die sondernummer, aber ich rechne TK schäden, bis auf die frontscheibe, immer fiktiv ab. und hatte da noch nie probleme. auch bei glasschäden nicht. (Frontscheibe aber bislang unversucht)

warum soll sich die versicherung denn auch dagegen sträuben, sie spart doch die mwst. und nen nachweis über den schaden kann sie genauso verlangen.

@ TE Glas ist glas, egal ob plasteblinker oder ne cabrioheckscheibe.

grüße

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

ich bin ja wieder die sondernummer, aber ich rechne TK schäden, bis auf die frontscheibe, immer fiktiv ab. und hatte da noch nie probleme. auch bei glasschäden nicht. (Frontscheibe aber bislang unversucht)

warum soll sich die versicherung denn auch dagegen sträuben, sie spart doch die mwst. und nen nachweis über den schaden kann sie genauso verlangen.

@ TE Glas ist glas, egal ob plasteblinker oder ne cabrioheckscheibe.

 

grüße

dann bist aber wirklich eine Sondernummer......:D;)

 

p.s. die MwSt. kann die Versicherung aber schlecht "sparen",

die bekommt doch Onkel Steinbrück.;)

 

Gruß

 

Delle

am 4. Juli 2009 um 15:45

p.s. die MwSt. kann die Versicherung aber schlecht "sparen",

die bekommt doch Onkel Steinbrück.;)

Gruß

Delle

Nee, dass ist ja der geg an der sache...

wenn keine Mwst anfält, wie eben bei der fiktiven abrechnung, bekommt die auch der Steinbrück nicht....

oder meldet sich hier einer der kollegen sachbearbeiter, der bei fiktiver abrechnung die mwst an den staat abführt? da könnt ich wieder mal was lernen.

und tk schäden wurden auch schon in meinem bekanntenkreis zur genüge auf KV oder Gutachten abgerechnet (Hagel, Brand, Einbruch, auch VK gegen die Wand, Cabriodach...). (Nur Frontscheibe will ich mich nicht festlegen. aber warumsoll es da anders sein?)

glaubt mir auch mal was. ich kann mich ja nicht immer irren :-)

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

glaubt mir auch mal was. ich kann mich ja nicht immer irren :-)

 

Grüße

:D.......würde ich auch nie behaupten ;)

 

Gruß Delle

Glasschaden fiktiv abrechnen geht schon, macht aber nur bei einem Totalschaden Sinn. Wie @Dellenzaehler schon schrieb, erstattet werden dann nur die Glasscheibe, keine Lohnkosten, ohne erforderliche Kleinteile und ohne Mwst. .

Wäre das anders, wäre die Regulierung eines neuen Glasschaden verständlicherweise etwas "aufwendiger".

am 5. Juli 2009 um 19:10

naja ob das nur bei totalschaden sinn macht weiß ich nicht.

bei manchen Autos kostet die Scheibe vorn mit einbau ca. 1300 Euro. und wenn man keinen totalschaden hat, gibts den arbeitslohn auch bezahlt. (netto).

Bei Ebay gibts scheiben selbst für teure autos neu für 150,- neu. wenn man etwas geschickt ist und auf den stern in der scheibe verzichtet lohnt das schon. da aber die frontscheibe in der regel ein tragendes karosserieteil und der wechsel nicht so einfach ist. ich hab mal bei einem passat versucht so´n ding zu wechseln. beim versuch blieb es auch. bei gebrauchten seitenfenstern ist es wesentlich einfacher und der gedanke mal nen schraubendreher zu nehmen und selber zu wechseln nicht von der hand zu weisen. kommt aber immer auch bissl auf die möglichkeiten im einzelfall an.

hier im technikforum gibts aber gute hilfe

Zitat:

Original geschrieben von SLDD320

und wenn man keinen totalschaden hat, gibts den arbeitslohn auch bezahlt. (netto).

Diese Aussage ist falsch.

 

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