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Scheinwerfer mit e-Zeichen: Zulässig?
Hallo,
ich habe nun ein Fahrzeug übernommen, bei dem serienmäßigen Scheinwerfer gegen angedunkelte ersetzt sind. Ich habe keine Papiere bekommen, wie z.B. eine ABE. Im Fahrzeugschein findet sich keine Eintragung dazu.
Die Scheinwerfer besitzen ein e-Zeichen. Bin ich richtig informiert, wenn das ausreicht für die Zulässigkeit?
Beste Antwort im Thema
es gibt unter den Uniformierten Spezis, die mehr Wissen diesbezüglich haben, als einem lieb sein kann
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17 Antworten
Sicher, dass die Scheinwerfer nicht nachträglich foliert/lasiert wurden? Dann bringt auch kein E-Zeichen was...
gewöhnlich brauchen Teile mit E-Prüfzeichen keine ABE, sofern in diesem Fall der schwarzen Scheinwerfer die Schwärzung ab Werk ist und nicht nachträglich lackiert wurde - letzteres ist nicht zulässig.
Perfekt, Danke. Dann kann ich beruhigt damit herumfahren.
... obwohls auch Chinesen-Scheisse gibt mit gefaketem E-Prüfzeichen ... das sagt dir aber spätestens der TÜV, wenn dir nicht vorher die Rennleitung die Weiterfahrt untersagt
Ob die Dinger legal sind lässt sich doch ganz einfach klären.
Fahr zum TÜV und frage dort nach.
Wenn du erst mal bei einer Polizeikontrolle eine Mängelkarte und ein Bußgeld bekommst ist es leider zu spät.
Zitat:
@klamann15 schrieb am 4. April 2017 um 19:33:53 Uhr:
Wenn du erst mal bei einer Polizeikontrolle eine Mängelkarte und ein Bußgeld bekommst ist es leider zu spät.
Auf welcher Basis soll denn das geschehen?
es gibt unter den Uniformierten Spezis, die mehr Wissen diesbezüglich haben, als einem lieb sein kann
E Kennzeichen alleine reicht nicht.
Es muss auch gekennzeichnet sein, um welche Beleuchtungsart es sich handelt.
Z. B.:
A - Standlicht
B - Nebellampe
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
RL - Tagfahrlicht
1 - Blinker
Ich mache morgen mal ein Foto davon. Foliert oder lasiert ist da nix. Eine kurze Recherche ergab, dass es sowas damals im Zubehör von einer Firma "in.pro" gab.
davon gehn wir ja mal aus, wenn wir über E-Prüfzeichen reden.
Dass da kein einsames E auf dem Teil rumlungern sollte, versteht sich von selbst
Hier mal - aus enem anderen Forum kopiert - eine Übersicht, hoffentlich aktuell:
Übersicht E-Prüfzeichen und dazu gehörigen Kennzahlen
Scheinwerfer und Heckleuchten
Die folgenden Staaten gehören zur Economic Commission for Europe (ECE) (zu deutsch: Wirtschaftskommission für Europa)
Die Zahl nach dem E verrät, welches Land die Genehmigung für ein Autoteil erteilt hat. Dies bedeutet aber nicht, dass das auch das Herstellungsland ist.
Ort der Zulassung
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
E15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)
E16 Norwegen
E17 Finnland
E18 Dänemark
E19 Rumänien
E20 Polen
E21 Portugal
E22 Russische Föderation
E23 Griechenland
E24 Irland
E25 Kroatien
E26 Slowenien
E27 Slowakei
E28 Weißrussland
E29 Estland
E31 Bosnien und Herzegowina
E32 Lettland
E34 Bulgarien
E35 Kasachstan
E36 Litauen
E37 Türkei
E39 Aserbaidschan
E40 Mazedonien
E42 Europäische Union
E43 Japan
E45 Australien
E46 Ukraine
E47 Südafrika
E48 Neuseeland
E49 Zypern
E50 Malta
E51 Südkorea
E52 Malaysia
E53 Thailand
E56 Montenegro
E58 Tunesien
Ausführung: Scheinwerfer
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten
Ausführung: Heckleuchten
A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte
Sonstige Leuchten
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge
RL - (Daytime Running Light) Tagfahrleuchten
sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer
Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte
Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaußenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden.
So hab mal zwei Bilder gemacht, was mit dem alten Handy und bei den Lichtverhältnissen nicht gerade berauschend war.
Was ich sehe:
E4 - also in den Niederlanden zugelassen worden.
HC/R - Halogen-Fern-/Abblendlicht, welches nicht zusammen leuchten kann
A - Standlicht
17.5 - Lichtsträke
Pfeil rechts u. links - gibt Einbaurichtung vor
02 9503 - ??? Zulassungsnummer? Ist aber 6-stellig
Ganz unten steht auch noch was.
Manche nehmen auch die Streuscheibe ab und lackieren nur den Reflektor --> unzulässig.
Die Streuscheiben sehen mir irgendwie nicht nach einer Zubehörlösung aus. Sieht für mich aus wie Original.
Gruß
Jürgen
Der Reflektor ist silber/chromfarben. Die dunkle Optik wurde erreicht, indem das Gehäuse aus dunklem Kunststoff gegossen/gespritzt wurde. Auch außen ist das Gehäuse schwarz, nimmt man die Kappe ab, blickt man auf ein ebenso schwarzes "Kunststoffgewinde". Mit einem Messer einen ganz kleinen Span abgehobelt, der ist auch schwarz. Wurde also schwarzes Granulat verwendet und nicht der Kunststoff überlackiert.
Für mich sieht das nach einem originalen Produkt aus, keine Bastelei. Da e-Zeichen vorhanden, bedarf es also keiner Papiere und Eintragungen. Die Scheinwerfer bleiben drin.
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn? Vielleicht hilft das bei der Lösungsfindung?
Gruß,
der_Nordmann