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Scheinwerfer rechts defekt aufgrund Feuchtigkeit - Kulanz und Garantie abgelehnt
Hallo zusammen,
ich erhoffe mir als letztes Fünkchen Hoffnung hier zu Tipps oder Erfahrungsberichten zu gelangen. Vor einer Woche hat meine A Klasse (Ausstattung mit den Matrix LED), Baujahr 2019, die Fehlermeldung „Intelligent Light ohne Funktion“ angezeigt. Zuerst dachte ich mir, ich warte ein, zwei Tage ab. Fehlermeldung blieb, und dann kam abends als das Licht automatisch anging die Fehlermeldung „Abblendlicht rechts“ hinzu, dann fiel der Scheinwerfer (bis auf Tagfahrlicht und Blinker) rechts ganz aus. Fernlicht manuell getestet, ebenfalls „Fernlicht rechts“ als Fehlermeldung. Nun war er bei einem offiziellen MB Haus und die sagten mir, dass das Steuergerät defekt ist, weil Wasser eingetreten ist. Scheinwerfer muss auch getauscht werden, weil der ja undicht ist, und das sicher wieder dazukommt. Kosten von knapp 3.000,- € für ein nicht mal drei Jahre altes Auto mit 40.000km Laufzeit!
Vor einem Jahr wurde auch mal die Membran bei beiden Seiten auf Garantie nachträglich eingebaut (weil beide Scheinwerfer stark angelaufen sind). Autohaus sagt mir, dass das ein bekanntes Problem und Konstruktionsfehler sei - aber so stark wie bei meinem hatten sie es wohl auch noch nicht.
Werksgarantie abgelaufen, Junge Sterne Garantie hat abgelehnt und Kulanzantrag bei MB direkt auch (Grund: „Alter und Laufzeit“ - was ein Schwachsinn, wenn es ein offensichtlicher Konstruktionsfehler und keine Fremdeinwirkung oder Verschleiß ist). Was für Möglichkeiten habe ich noch? Ich bin am Ende mit meinen Nerven und Geduld. Ich zahle keine 3.000,- € für ein so neues Auto, das finde ich eine Frechheit. So viel zum Thema „Das Beste oder Nichts“…
Danke schonmal.
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23 Antworten
Melde dich freundlich beim Customer Service. Vielleicht können die was bewirken.
Ansonsten lass dich danach rechtlich beraten.
Du musst auch nicht den Schaden bei MB mit Neuteilen reparieren lassen. Im Netz gibt es genug Gebrauchtteile.
Der Fakt, dass MB schonmal an deinen Scheinwerfern wegen genau dieses Problems (Wassereintritt) nachgearbeitet hat und dies auf Garantie ging sollte glaube ich die Chance auf dem rechtlichen Weg steigern. Der Mangel war also innerhalb deiner Garantie schon aufgetreten und würde, wie sich nun zeigt, nicht erfolgreich beseitigt und nach einem Jahr führte das selbe Problem zu einem defekt deines Steuergerätes.
Nur meine Sichtweise und Meinung, habe keine juristische Expertise.
Ja, so dachte ich auch. Ich habe leider nur kein Rechtschutz, den Weg kann ich mir also eher nicht leisten, das wird im Endeffekt zu teuer, falls doch nicht zu meinen Gunsten entschieden.
Wie kann eine Werkstatt einen Konstruktionsfehler bestätigen? Nur weil etwas öfter undicht ist?
@marcus163
Zitat:
Ich habe leider nur kein Rechtschutz, den Weg kann ich mir also eher nicht leisten, das wird im Endeffekt zu teuer, falls doch nicht zu meinen Gunsten entschieden.
Im Grundsatz folge ich dem Ansatz von @Max250 und ergänze mit diesem Link:
https://www.avd.de/.../werkstatthaftung-bei-reparaturmaengeln?...
Ich denke aber auch, wenn das MB Kundencenter keine kundenorientierte Lösung anbietet, dass die Einbindung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Wurden eigentlich alle Services bei MB durchgeführt?
Hier mal eine Bezugsalternative = MB GTC
https://www.mbgtc.de/.../?baCatnid=177046
https://www.mbgtc.de/.../?partCatnid=36ce988ea59138d13ae931688886b987
Gruß
wer_pa
Also die Werkstatt bzw. Servicemitarbeiter hat mir das etwas umständlich erklärt, ich hab es nicht ganz verstanden, als ich ihn damit konfrontiert habe, dass das mit dem vorherigen Fall zusammenhängen muss. Problem ist hier auch, dass ich gerade bei einer anderen Werkstatt bin als bei der der Garantiefall war und wiederum wo ich das Auto erworben habe. Die eingebaute Membran hat wohl ihre Dienste geleistet und beim Umbau sei oder kann angeblich nichts beschädigt worden sein - der Scheinwerfer ist einfach undicht. Und zwar so stark, dass eine Membran nichts mehr half. Aber ja, mir kommt das such nicht ganz koscher vor, dass das so 6 Monate nach diesem Austausch auftritt.
Services alle bei MB durchgeführt.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 30. Mai 2022 um 22:11:52 Uhr:
Wie kann eine Werkstatt einen Konstruktionsfehler bestätigen? Nur weil etwas öfter undicht ist?
Hm, weiß ich nicht. Aber das ist für mich auch ziemlich eindeutig, weil er sagte, dass sie einige A Klassen wegen der Membran da hatten. Und MB sieht das quasi schon als obligatorisch an die Membran zu ergänzen innerhalb Werksgarantie (weil sie wissen, dass sie Mist gebaut haben?).
Bist du ADAC Mitglied? Kannst dich auch erstmal bei denen kostenlos rechtlich beraten lassen.
Zum Schluss bleibt dir nur der Anwalt. Wobei die Beweislast auch noch bei dir liegt. Somit ist es ohne Rechtsschutz ggf. ein teures Unterfangen.
Die Membran ist nur dafür gut, das die Scheinwerfer, welche aus physikalischen Gründen anlaufen und nicht aufgrund eines Konstroktionsfehlers, besser entlüftet werden. Daher ist die Aussage der Werkstatt eher im Bereich der Märchen einzuordnen.
Eine Aussage eines Werkstattmitarbeiters wird für ein Rechtsstreit eh nicht viel bringen.
Zitat:
@Halema schrieb am 31. Mai 2022 um 05:32:47 Uhr:
Bist du ADAC Mitglied? Kannst dich auch erstmal bei denen kostenlos rechtlich beraten lassen.
Nein, bin ich auch nicht… :-(
Zitat:
@marcus163 schrieb am 31. Mai 2022 um 18:53:18 Uhr:
Zitat:
@Halema schrieb am 31. Mai 2022 um 05:32:47 Uhr:
Bist du ADAC Mitglied? Kannst dich auch erstmal bei denen kostenlos rechtlich beraten lassen.
Nein, bin ich auch nicht… :-(
Eltern, Freunde, Geschwister? Du brauchst nur deren Mitgliedsnummer.
Also so einfach würde ich da auch nicht klein bei geben und nochmal das Gespräch mit Serviceleiter oder Geschäftsführer suchen, oder wie von anderen schon erwähnt den MB Kundenservice kontaktieren. Bei der Laufleistung und Alter des Fahrzeug verstehe ich es eh nicht warum die junge Sterne nicht greift, oder aber die Gewährleistung von der damals an dem Scheinwerfer durchgeführten Reparatur. Und bevor du Rechtsbeistand aktivierst, schreib nen Leserbrief an eine der bekannten Auto Magazine, die freuen sich bestimmt und können ggf. auch behilflich sein in irgendeiner Art und Weise. Oder vielleicht den ADAC oder deine Auto Versicherung um Einschätzung bitten, das kostet denk ich wenn dann weit weniger als ein Anwalt.
@redvision81
Zitat:
Bei der Laufleistung und Alter des Fahrzeug verstehe ich es eh nicht warum die junge Sterne nicht greift,
Hauptsächlich wäre der §4 a (Bild 1) zu beachten, wozu sich der TE noch nicht geäußert hat.
In der MB 100 gibt es 2 weitere Positionen (Bild 2), auf die sich die Werkstatt bezogen haben könnte, was aus meiner Sicht aber nicht korrekt wäre:
1) Punkt J = Beleuchtung
2) Punkt M = Scheinwerfer-/Leuchtengläser
Hierzu fehlt die genaue Angabe des TE, auf welchen Ablehnungsgrund sich die Werkstatt bezgl, der MB 100
Gruß
wer_pa