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Scheinwerfer umrüsten LED
Hallo Gemeinde
Eigentlich bin ich ja mit meinem alten guten sehr zufrieden. Aber nach einer Woche Niedersachsen bei schlechtem Wetter stelle ich mal wieder fest das die alten H4 Scheinwerfer und das schlechter sehen bei Dunkelheit und Regen doch langsam nerven.
Jetzt zur Frage, kann einen Satz LED Scheinwerfer plus Zubehör bekommen, hat jemand von euch diese Technik schon mal in die Scheinwerfer eines 126 implantiert? Hab mal grob geschaut und die Technik müsste eigentlich in das Scheinwerfergehäuse passen und Platz für die anderen Komponenten findet sich auch. Für Tipps wäre ich dankbar.
Beste Antwort im Thema
Wenn's original bleiben soll: Scheinwerfer zerlegen und ordentlich reinigen, Streuscheiben ab in den Geschirrspüler. Danach Nightbreaker Birnen rein und Relaissatz einbauen, damit das ganze auch ordentlich Strom bekommt.
LED würde ich nur als Zusatzscheinwerfer montieren, eventuell unten an der Stossstange.
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37 Antworten
Mit Umbau der Beleuchtungsanlage erlischt die Betriebserlaubnis, nur mal so gesagt
Ich kenne eine ganze Menge 126 Fahrer, bisher habe ich einen solchen Umbau noch nicht mitbekommen, auch nicht im 126 Forum. Aber wie gesagt, da dran rumzubasteln ist nicht nur für dne Fahrzeugführer, sondern auch den Gegenverkehr lebensgefährlich!
Hast Du es mal mit anderen Leuchtmitteln versucht? Ich habe bei unserem G damit gute Wirkungberziehlt. Der Tipp kam vor Jahren auch aus den 126 Kreisen. Ich meine Philipps blue irgendwas, ist schon zu lang her, aber mittlerweile gibts bei den Halogenern vielleicht auch was besseres als damals, da würde ich eher mal nachforschen!
Gibt unter Umständen eine Freigabe für, nur die H Zulassung wäre davon betroffen
Das soll ja nicht irgend ein Pfusch sein, dachte mehr so als Plattform die aktuellen LED natürlich mit Sensorsteuerung und Lichtsensor. Müsste sich als geschlossenes System doch integrieren lassen.
Kann das ganze System aus einem Total Heckschaden bekommen, war halt ein Gedankenspiel
Kaum vorstellbar, denn die Streuscheiben können dann auch nicht bleiben. Diese sind die für die Lichtverteilung zuständig. Das würde wegen der komplett unterschiedlichen Lichttechnik nicht klapppen
Kamera und alles lassen sich ja auch implementieren. Ok eine Umrüstung auf Xenon wird wohl einfacher sein
Wie gesagt Gedankenspiel, obwohl habe heute mit einem Bekannten vom TÜV geredet. Könnte man auf jeden Fall eintragen. Streuscheiben müssen dann in Klarglas sein
Die Funktion mal außen vor gestellt. Wie soll das denn bei dem W126 aussehen? Für mich wenig vorstellbar.
Wenn's original bleiben soll: Scheinwerfer zerlegen und ordentlich reinigen, Streuscheiben ab in den Geschirrspüler. Danach Nightbreaker Birnen rein und Relaissatz einbauen, damit das ganze auch ordentlich Strom bekommt.
LED würde ich nur als Zusatzscheinwerfer montieren, eventuell unten an der Stossstange.
Ja mit dem Aussehen das stimmt schon, würde natürlich hinter Klarglas nicht zum 126 passen. Das selbe Problem sehe ich bei Xenon, da müssen auch Klarglasscheiben sein.
Ich halte euch auf den laufenden
Die ganze Mimik müsste auch mit dem entsprechenden Prüfzeichen versehen sein, sonst kann das niemand eintragen.
Wäre alles aus einem W222 ein Jahr alt
Da wird's allen Puristen die Fußnägel aufrollen, ich dagegen mag neue Technik in klassischen Fahrzeugen. Mein Traumauto ist ein W111 von Mechatronik, kann ich mir nur leider nicht leisten. Firmen wie Mechatronik beweisen aber jedenfalls eines, und darauf wollte ich hinaus: Machbar ist prinzipiell fast alles.
Ein Scheinwerfer besteht aus mehreren Komponenten, Gehäuse, Leuchtmittel, Reflektor und Streuscheibe bilden eine Einheit.
Diese Einheit bedarf nach Paragraf 22a StVZO einer Bauartgenehmigung.
Das heißt, die Einheit wird als Ganzes geprüft und im Falle der Einhaltung aller Prüfkriterien wird für diese Einheit eine Bauartgenehmigung erteilt.
Deshalb kann man nicht einfach ein Teil dieser Einheit gegen ein beliebiges, anderes Teil austauschen, weil dann die Einheit nicht mehr der Bauartgenehmigung entspricht.
Bei eingebauten Fahrzeugteilen ohne Bauartgenehmigung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.