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Scheiß TÜV Probleme

Themenstarteram 23. Juni 2006 um 19:56

Servus

Kann mir jemand sagen -

- Warum man einmal nen Sportauspuff, sowie Luftfilter(Pilz)

mal eingetragen bekommt und mal nicht.

- Warum dieses Problem genauso mit einer Unterbodenbeleuchtung besteht.

Gibt es da nicht irgendwelche Vorschriften an die sich SOGAR DER TÜV halten muss.

Thank you

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41 Antworten
am 23. Juni 2006 um 21:12

keine Ahnung ich hatte zuerst die Sport Auspuffanlage eingebaut danach den Pilz und dann zum Tüf beides wurde Akzeptiert. Es stand bei mir auch nichts im Gutachten von wegen das die Auspuffanlage mit in betracht gezogen werden müste. Von daher...

Also Unterbodenbeleuchtung ist definitiv illegal das weiß ich!

am 23. Juni 2006 um 21:35

Zum Pilz und Sport ESD kann ich nicht viel sagen, hab NOCH keinen :D aber die Unterbodenbeleuchtung ist illegal laut STVO. Dies grenzt aber lediglich den gebrauch wärend der Fahrt oder im Stand auf öffentlichen Straßen ein. Auf privatgrund oder Plätzen wo die STVO nicht gillt ist es freilich gestattet :D

Grund ist, dass sich andere Autofahrer oder Verkehrsteilnehmer dadurch iritiert oder gestört fühlen könnten und somit Gefahr im Verzug bestünde.

Im Grunde alles völliger Schwachsinn, weil um so besser mein Auto beleuchtet ist, desto besser kann man mich sehn...;)

Nur noch kurz zu Pilz und ESD...ich hab bis jetzt im Forum oft gelesen, dass ein offener Luftfilter im Motorraum wenig bringt außer Sound und den bringt ein Guter Sport ESD sicher mehr!

Ja bin kein Profi was das angeht...vl is ja was richtiges dabei :D

Lg Flo

Offene Luftfilter von namhaften Herstellern werden mit Gutachten geliefert. Also ist eine Eintragung kein Problem, wenn man sich an die Auflagen hält. Meist muss eine Dämmmatte unter der Motorhaube vorhanden sein.

Die ganzen billigen "Universal"-Luftfilter sind ohne TÜV.

Sportauspuff hat meistens auch ne ABE oder n Gutachten dabei.

Wenn keine Papiere vorhanden sind, kann der Endschalldämpfer oder die Auspuffanlage per Sonderabnahme eingetragen werden. Das ist aber teuer und aufwändig (Lärmmessung usw.). Sowas darf nur der TÜV (alte Bundesländer) oder die DEKRA (neue Bundesländer) machen.

Unterbodenbeleuchtung ist verboten.

Es soll Einzelfälle geben, da wurde sie als "Ausstiegsbeleuchtung" eingetragen. Durfte aber nur leuchten, wenn das Fahrzeug stand und die Handbremse angezogen war.

am 24. Juni 2006 um 0:26

Hallo,

Lufi und Sportauspuff miteinander in Verbindung dürfen nicht mehr eingetragen werden, da gibt es wirklich eine Regelung! Mann muss sich entscheiden was von beiden man nun will...

Zitat:

Original geschrieben von Flo87

aber die Unterbodenbeleuchtung ist illegal laut STVO.

Das Gesetz nennt sich aber StVZO ;) Die StVO hat damit nicht viel zu tun...

Zitat:

Original geschrieben von Flo87

Dies grenzt aber lediglich den gebrauch wärend der Fahrt oder im Stand auf öffentlichen Straßen ein. Auf privatgrund oder Plätzen wo die STVO nicht gillt ist es freilich gestattet

Eben nicht. Wenn die Teile keine Zulassung haben, dürfen die auch nicht am Auto verbaut werden. Und mir kann keiner erzählen, dass sein Auto nur auf Privatgelände betrieben wird...

Zitat:

Original geschrieben von Flo87

Grund ist, dass sich andere Autofahrer oder Verkehrsteilnehmer dadurch iritiert oder gestört fühlen könnten und somit Gefahr im Verzug bestünde.

Im Grunde alles völliger Schwachsinn, weil um so besser mein Auto beleuchtet ist, desto besser kann man mich sehn...

Und auch wieder falsch, wobei du ja schon selbst das beste Gegenargument gebracht hast. Es gibt vorgeschriebene Farben, die von einem Auto in verschiedene Richtungen ausgehen dürfen (weiß nach vorne, rot nach hinten, gelb zur Seite). Und ne UBB macht das eben nicht. Und da nunmal Verwechslungsgefahr besteht, ist und bleibt es eben illegal.

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Hallo,

Lufi und Sportauspuff miteinander in Verbindung dürfen nicht mehr eingetragen werden, da gibt es wirklich eine Regelung! Mann muss sich entscheiden was von beiden man nun will...

also könnte man den pilz eintragen lassen und später baut man sich nen sportdämpfer mit abe drunter...

is doch ganz einfach...

 

Gruß Icke

Zitat:

Original geschrieben von Atzebugatti

also könnte man den pilz eintragen lassen und später baut man sich nen sportdämpfer mit abe drunter...

Funktioniert aber dann nicht mehr, wenn in einem der beiden Gutachten drinsteht, dass der Rest der Auspuffanlage serienmässig sein muss ;) Ansonsten geht das wohl schon...

Gruß Tecci

am 24. Juni 2006 um 10:08

@ Tecci6N

Also im Grunde hast alles bestätigt was ich gsagt hab und gleichzeitig alles in Frage gestellt...:D entscheid dich mal was du genau schreiben willst! Was ich Schrieb hat seine richtigkeit! Was du geschrieben hast auch...also wars lediglich eine ergänzung und keine "verbesserung".

Lg Flo

am 24. Juni 2006 um 10:20

In den ganzen Gutachten und ABE's steht mittlerweile, dass so was nicht in Verbindung mit ESD oder halt Pilz angebracht werden darf...

Am Besten liest du dir das Ganze nochmal genau durch. Erstens regelt die StVZulassungsO solche Geschichten wie UBB (und eben nicht die StVO OHNE "Z"). Zweitens ist nicht erst der Gebrauch (egal ob im Stand oder während der Fahrt) illegal sondern bereits die Montage solcher Teile, sollten sie ohne Zulassung sein (und die gibts bei ner UBB einfach nicht). Und dein Auto wird nicht besser gesehen, je mehr es blinkt und leuchtet...

am 24. Juni 2006 um 10:56

Es gibt auch noch das problem das der TÜV Nord und wohl auch süd nach deutscher Norm prüft (ofiziell) und die Dekra nach EU norm beide sind gültig aber nicht gleich! mein pilz mit fächerkrümmer und esd wurde von der dekra ohne probleme nach schalpegellmessung eingetragen vor rund 1,5 Jahren.

die dekra beruft sich auf eu norm bricht deutsche norm (stv zo)

mahl was gutes an der EU denn die ist nicht ganz so spisig

Zitat:

Original geschrieben von GMC-01

mein pilz mit fächerkrümmer und esd wurde von der dekra ohne probleme nach schalpegellmessung eingetragen vor rund 1,5 Jahren.

War das dann eine Sonderabnahme?? Dann könnte ich mir schon vorstellen, dass beides zusammen funktioniert. Wobei sich halt auch im letzten Jahr da einiges getan hat, vielleicht bist du auch einfach nur noch mit "durchgerutscht" ;)

Aber dass die beiden Organisationen unterschiedlich beurteilen, ist schon etwas komisch. Wobei sich auch der deutsche TÜV dann nach den EU-Richtlinien richten müsste...naja, das wird auf jeden Fall wieder für viel Diskussionsstoff sorgen. Wobei, für mich bleibts egal, wer wie prüft. Ich will einfach nur, dass keine tickenden Zeitbomben im Verkehr unterwegs sind...

Gruß Tecci

am 24. Juni 2006 um 11:53

Wuste ich gar nicht mit den neuen Gutachten?!

Was ist aber wenn man nun ein älteres Gutachten nimmt gilt das dann auch nicht?

Was ist mit den sachen die bereits schon eingetragen sind?

gruß Paul

Sachen, die eingetragen sind, haben natürlich Bestandsschutz, da ändert sich nix. Und das Gutachten ist ja nur in der aktuellsten Fassung gültig, ältere Gutachten fallen da also aus.

Gruß Tecci

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