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Schild gültig ?

Themenstarteram 14. September 2012 um 16:03

Hallo, leider hab ich nichts dazu gefunden. Ich habe neulich ein gebogenes Verkehrsschild gesehen. Es war Zeichen 267, Verbot der Einfahrt. Dieses war zum Viertelkreis gebogen, offensichtlich um besser aus beiden Richtungen gesehen zu werden.

Jetzt dazu wie ein Schild auszusehen hat. Darf ein Schild rundgebogen sein? Der restliche Zustand war völlig in Ordnung. Ich war bisher immer der Ansicht ein Schild habe eine gerade Blechtafel zu sein. Weiss da wer etwas zu?

Gruß Moorteufelchen

Beste Antwort im Thema

Jetzt mal ehrlich.

Wie arm ist Deutschland mittlerweile dran? Da sieht man ein Schild, erkennt seine Bedeutung und weiss wofür es steht.

Und nur weil es jetzt etwas verbogen ist, fängt man gleich ne Grundsatzdiskussion an und malt sich händereibend aus, wie man dem Gesetz ein Schnippchen schlagen kann.

Was hat man davon?

Ich finde es immer wieder schön, wie die oft geforderte Mündigkeit beim persönlichen Vorteil plötzlich sowas von unwichtig wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen

Es war Zeichen 267, Verbot der Einfahrt. Dieses war zum Viertelkreis gebogen, offensichtlich um besser aus beiden Richtungen gesehen zu werden.

Du konntest es identifizieren. Also ist es gültig.

Themenstarteram 14. September 2012 um 16:18

Hallo, nachdem ich das: http://www.rsa-95.de/index.htm   gelesen habe bin ich nicht so sicher, daß identifizieren können reicht um gültigkeit im deutschen Strassenverkehr zu haben.

Gruss Moorteufelchen

Erkennen können reicht voll und ganz.

Es geht sogar noch weiter. Es reicht zu wissen das es da ist.

Z.B. Speedlimit durch Grünzeug im Frühling nicht lesbar. "Ausländer" wid gelasert, angehalten und fragt: Welches Schild. Konsequenz für den "Ausländer" gibts nicht.

Das Selbe passiert einem Ortskundigen. Der zahlt.

Themenstarteram 14. September 2012 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Erkennen können reicht voll und ganz.

Es geht sogar noch weiter. Es reicht zu wissen das es da ist.

 

Z.B. Speedlimit durch Grünzeug im Frühling nicht lesbar. "Ausländer" wid gelasert, angehalten und fragt: Welches Schild. Konsequenz für den "Ausländer" gibts nicht.

Das Selbe passiert einem Ortskundigen. Der zahlt.

1. sicher nicht nachweisbar

2. führt zu ungültigkeit und damit für alle

3. vor dem Gesetz sind alle gleich! (Ein Leckerbissen für den Anwalt)

Sicher gibt es da einen Ermessensspielraum vor Gericht , aber in Deutschland  wird aller ****** genau (exakt) geregelt.

Klar dass ich da nicht reinfahre. Ich bin nur nicht sicher ob es ein ordnungsgemässes Schild ist. Ich habe einfach noch nie ein rundgebogenes Schild gesehen.

Jetzt mal ehrlich.

Wie arm ist Deutschland mittlerweile dran? Da sieht man ein Schild, erkennt seine Bedeutung und weiss wofür es steht.

Und nur weil es jetzt etwas verbogen ist, fängt man gleich ne Grundsatzdiskussion an und malt sich händereibend aus, wie man dem Gesetz ein Schnippchen schlagen kann.

Was hat man davon?

Ich finde es immer wieder schön, wie die oft geforderte Mündigkeit beim persönlichen Vorteil plötzlich sowas von unwichtig wird.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Jetzt mal ehrlich.

Wie arm ist Deutschland mittlerweile dran? Da sieht man ein Schild, erkennt seine Bedeutung und weiss wofür es steht.

Und nur weil es jetzt etwas verbogen ist, fängt man gleich ne Grundsatzdiskussion an und malt sich händereibend aus, wie man dem Gesetz ein Schnippchen schlagen kann.

Was hat man davon?

Ich finde es immer wieder schön, wie die oft geforderte Mündigkeit beim persönlichen Vorteil plötzlich sowas von unwichtig wird.

zumal es rechtlich sehr eindeutig geregelt ist.

ist da ein schild, egal ob verrostet,verschmutzt oder verbogen, welches eindeutig erkennbar ist und nicht behördlich durch "verdeckung" oder "einen tollen orangen balken" außer kraft gesetzt ist, ist es GÜLTIG.

wenn nur 100% gerade und plane schilder gültig wären, wären ja 30% der verkehrschlider ungültig?

wenn irgendnen hirnie auf ein schild was drauf gesprayed (oder gesprayt? schitt denglisch) hat, "entwertet" er es ja auch nicht :confused:

Themenstarteram 14. September 2012 um 18:11

zumal es rechtlich sehr eindeutig geregelt ist.

ist da ein schild, egal ob verrostet,verschmutzt oder verbogen, welches eindeutig erkennbar ist und nicht behördlich durch "verdeckung" oder "einen tollen orangen balken" außer kraft gesetzt ist, ist es GÜLTIG.

 

wenn nur 100% gerade und plane schilder gültig wären, wären ja 30% der verkehrschlider ungültig?

 

wenn irgendnen hirnie auf ein schild was drauf gesprayed (oder gesprayt? schitt denglisch) hat, "entwertet" er es ja auch nicht :confused:

 

 

Genau darum geht es. Es ist rechtlich sehr eindeutig geregelt. Solche oben erwähnten Schilder sind "nichtig " siehe mein Link.

Und es geht auch nicht darum ob ich so ein Schild iggnorieren darf oder nicht sondern ob es gebogen sein darf. Ich finde einfach keine Vorschrift ob ein Schild plan zu sein hat oder nicht.

Es ist einfach eine Sache die mich interressiert.

Gruss Moorteufelchen

cool, dann geh ich heut nacht los und verbiege alle tl schilder auf meinem weg zur arbeit,

wenn se mich dann übermorgen blitzen sag ich:

ääääääääätttttschhhhhhibbbbbbbbbättschiiiiii

die tl sind ja gar nich gültig nänääännnnäännääää

 

da möcht ich aber die dummen gesichter von denen sehen :D:D

Ich meine, der Betreiber der verlinkten Seite ist auch hier im Forum gelegentlich unterwegs. Ich funke ihn mal an.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Jetzt mal ehrlich.

Wie arm ist Deutschland mittlerweile dran? Da sieht man ein Schild, erkennt seine Bedeutung und weiss wofür es steht.

Und nur weil es jetzt etwas verbogen ist, fängt man gleich ne Grundsatzdiskussion an und malt sich händereibend aus, wie man dem Gesetz ein Schnippchen schlagen kann.

Was hat man davon?

Ich finde es immer wieder schön, wie die oft geforderte Mündigkeit beim persönlichen Vorteil plötzlich sowas von unwichtig wird.

Naja, so arm ist Deutschland da nicht dran.

Ich habe ein Nummernschild vorne dran, auch ich muss dafür sorgen das es lesbar ist ansonsten kommt Deutschland und kassiert mich ab, warum soll Deutschland nicht dafür sorgen das ich auch seine Schilder lesen kann ?

Und Hand aufs Herz, manchmal ist das Schilder lesen schon anstrengend und mit Rätsel raten verbunden. Im Zweifelsfall habe ich den Stress.

Ist mein Nummernschild nicht zu lesen, Dreck, kommt Deutschland und kassiert mich ab.

Ich spreche aus Erfahrung.

Grundlage für diese -zulässige- Wölbung der Verkehrszeichen ist die Verwaltungvorschrift zu § 39 StVO. Dort steht:

Verkehrszeichen können so gewölbt sein, dass sie auch seitlich erkennbar sind, wenn dies nach ihrer Zweckbestimmung geboten erscheint und ihre Sichtbarkeit von vorn dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere für die Zeichen 250 bis 267, nicht jedoch für vorfahrtregelnde Zeichen.

nachzulesen HIER unter Nr. 31

Zitat:

Original geschrieben von U.Korsch

Grundlage für diese -zulässige- Wölbung der Verkehrszeichen ist die Verwaltungvorschrift zu § 39 StVO. Dort steht:

 

Verkehrszeichen können so gewölbt sein, dass sie auch seitlich erkennbar sind, wenn dies nach ihrer Zweckbestimmung geboten erscheint und ihre Sichtbarkeit von vorn dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere für die Zeichen 250 bis 267, nicht jedoch für vorfahrtregelnde Zeichen.

 

nachzulesen HIER unter Nr. 31

Genau ! Und das kam schon vor Jahrzehnten auf, sorgte allerdings anfangs für eine gewisse Irritation - das stimmt.

Die Irretation ist in gewissem Maße nachvollziehbar, da die StVO, als verbindliche Rechtsvorschrift gegenüber dem Verkehrsteilnehmer, keinen Hinweis auf die Zulässigkeit der Wölbung enthält. Man könnte zudem damit argumentieren, daß Zeichen sei nicht mehr kreisrund sondern oval. Vor Gericht dürfte man dafür aber lediglich Gelächter ernten.

Zitat:

Original geschrieben von U.Korsch

Die Irretation ist in gewissem Maße nachvollziehbar, da die StVO, als verbindliche Rechtsvorschrift gegenüber dem Verkehrsteilnehmer, keinen Hinweis auf die Zulässigkeit der Wölbung enthält.

Mus mann denn jeden Scheiß in irgendein Gesetz mit einbinden, oder erwähnen? Bei der Theoretischen Führerscheinprüfung wird geprüft, ob der Führerscheinanwärter ein Hirn hat.

Das ist ja fast schon so dämlich, wie der amerikaner, der in seinem Wohnmobil den Tempomaten reingeknallt hat, um sich hinten einen Kafee zu kochen. Jeder gescheite Mensch weiß das die Kiste nicht lenkt, aber Ammis sind dumm. Und einige sind sehr Amerikafreundlich, wenn ich das man so sagen darf. Bald kommen hier auch große aufkleber für Mikrowellen, das man seine Haustiere da drin nicht trocknen darf... :rolleyes:

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