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Schilderbrücke - Lichtzeichen zeigt "Spur gesperrt"

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 9:20

Hallo zusammen,

gestern bin ich auf der A4 von Köln nach Aachen gefahren. Ab Düren zeigte mir die Schilderbrücke an, dass die linke der drei Spuren nicht befahren werden darf.

Ärgerlich an der Geschichte war, dass die Spur komplett geräumt und gesalzt war. Fahren wäre dort problemlos möglich gewesen.

Da die beiden rechten Spuren bereits gut gefüllt waren, stellte ich mir die Frage, welche Strafe mir drohen würde, wenn ich auf der gesperrten Spur fahren würde.

Gestern habe ich den Bußgeldkatalog durchgearbeitet, aber ich habe keinen Hinweis dafür gefunden.

Es gab zwar etwas zu Benutzung einer Straße, aber nur im umgekehrten Sinn (Fahrbahn nicht benutzt).

Und dann gab es noch was, wenn die Straße gesperrt ist.

z.B. durch Zeichen 250/251/253/255/260 bzw. 267. Das kostet aber nur 15 bzw. 20 Euro.

Ich bin nun nicht dahinter gekommen, was die Strafe ist und wo ich das finde.

Imag0053
Beste Antwort im Thema
am 22. Januar 2013 um 22:30

Ich steh auf Kosten/Nutzen-Vergleiche. :D

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62 Antworten
am 22. Januar 2013 um 9:41

Vielleicht hilft dir das weiter.

 

II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen

§37  StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(3) Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei.

Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an:

"Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden, davor darf nicht gehalten werden.

 

 

 

Nur wer kommt eigentlich auf die Idee das man dort halten darf ?? :rolleyes:

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 9:55

Ah perfekt, danke Pepperduser.

Zitat:

137648

Sie missachteten das Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken".

90 Euro, 3 Punkte

§ 37 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Mit Gefährdung 200 Euro + 1 Monat Fahrverbot

Mit Unfall sind es dann 240 Euro + 1 Monat Fahrverbot.

 

Zu der Frage "davor darf nicht gehalten werden". Darf ich dann dahinter halten?

Zitat:

Original geschrieben von querys

Ah perfekt, danke Pepperduser.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Zitat:

137648

Sie missachteten das Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken".

90 Euro, 3 Punkte

§ 37 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Mit Gefährdung 200 Euro + 1 Monat Fahrverbot

Mit Unfall sind es dann 240 Euro + 1 Monat Fahrverbot.

 

Zu der Frage "davor darf nicht gehalten werden". Darf ich dann dahinter halten?

Was soll denn eine solche Frage ? :confused:

Es handelt sich doch um eine Autobahn, oder ?

Die Verkehrslenkung wurde sich sicherlich Gedanken gemacht haben, warum die Spur für den Fliesverkehr gesperrt wurde. Dennoch kannst Du nicht einfach auf einer Autobahn halten oder womöglich parken !

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 10:25

Das war schon etwas ironisch gemeint!

Denn wenn ich explizit verbiete davor zu halten, könnte das den Schluss nachsich ziehen, dass es dahinter erlaubt sein könnte.

Oder anders gesagt, wieso steht dort überhaupt, dass es verboten ist, wenn es sowieso immer verboten ist ;)

Zitat:

Original geschrieben von querys

Das war schon etwas ironisch gemeint!

Denn wenn ich explizit verbiete davor zu halten, könnte das den Schluss nachsich ziehen, dass es dahinter erlaubt sein könnte.

Oder anders gesagt, wieso steht dort überhaupt, dass es verboten ist, wenn es sowieso immer verboten ist ;)

Weil es solche Lichtzeichenanlagen auch auf anderen Straßen als auf Autobahnen geben kann... auf Bundesstraßen, an und in Tunneln oder Brücken, usw.

am 22. Januar 2013 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Was soll denn eine solche Frage ? :confused:

 

Es handelt sich doch um eine Autobahn, oder ?

 

Die Verkehrslenkung wurde sich sicherlich Gedanken gemacht haben, warum die Spur für den Fliesverkehr gesperrt wurde. Dennoch kannst Du nicht einfach auf einer Autobahn halten oder womöglich parken !

Na weil im Gesetzestext steht." Davor darf nicht gehalten werden" Nun ist die Frage doch berechtigt, wenn davor nicht gehalten werden darf, darf dann dahinter gehalten werden.

 

Im Gesetz ist das natürlich wieder geregelt, weil wir Bürger ja nicht selbständig denken können.

 

§18  StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen

.

.

.

.

 

 

(8) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Ärgerlich an der Geschichte war, dass die Spur komplett geräumt und gesalzt war. Fahren wäre dort problemlos möglich gewesen.

In den meisten Fällen wird da gerade eine Tagesbaustelle eingerichtet. Du bist dort vorbei gefahren, bevor die Baufahrzeuge dort waren.

Was auch sehr gut sein kann ist, das es morgens zu einem Unfall gekommen ist, und sich noch Trümmerteile, oder rutschige Flüssigkeiten auf der Fahrbahn befinden. Da sich aber sehr viele nicht an die Absperrung halten sind die Trümmerteile oft von anderen Fahrzeugen "bei Seite" geräumt worden.

Was auch sein könnte ist, das dort ein Fahrzeug auf der linken Spur stehengebleiben ist. Exentuell nach einem Reifenplatzer.

 

Das Video zeigt, was auf einer gesperrten Bahn passieren könnte. Man sieht, das der abstand völlig OK war, aber die Reaktion war dennoch bei null.

http://www.youtube.com/watch?v=BnX0-Eg-KCQ

am 22. Januar 2013 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von querys

Denn wenn ich explizit verbiete davor zu halten, könnte das den Schluss nachsich ziehen, dass es dahinter erlaubt sein könnte.

Hallo Jungs,

das erledigt sich doch von selber. Wenn ich hinter dem Verkehrszeichen den Fahrstreifen nicht befahren darf, kann ich rein physikalisch schon garnicht dahinter parken, weil ich dazu den Fahrstreifen ja erst befahren müsste. Logisch oder?

Gruss vom Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Was soll denn eine solche Frage ? :confused:

Es handelt sich doch um eine Autobahn, oder ?

Die Verkehrslenkung wurde sich sicherlich Gedanken gemacht haben, warum die Spur für den Fliesverkehr gesperrt wurde. Dennoch kannst Du nicht einfach auf einer Autobahn halten oder womöglich parken !

Na weil im Gesetzestext steht." Davor darf nicht gehalten werden" Nun ist die Frage doch berechtigt, wenn davor nicht gehalten werden darf, darf dann dahinter gehalten werden.

Im Gesetz ist das natürlich wieder geregelt, weil wir Bürger ja nicht selbständig denken können.

§18  StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen

.

.

.

.

 

(8) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

Bei Deiner Frage habe ich mir nur mal den Elbtunnel vorgestellt. Ich würde es sehr gern mal sehen, wenn dort einer an der entsprechenden Stelle sein Fahrzeug abstellt. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

das erledigt sich doch von selber. Wenn ich hinter dem Verkehrszeichen den Fahrstreifen nicht befahren darf, kann ich rein physikalisch schon garnicht dahinter parken, weil ich dazu den Fahrstreifen ja erst befahren müsste. Logisch oder?

 

Gruss vom Elchsucher

klär mich auf, was hat das mit physik zu tun ?

am 22. Januar 2013 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

das erledigt sich doch von selber. Wenn ich hinter dem Verkehrszeichen den Fahrstreifen nicht befahren darf, kann ich rein physikalisch schon garnicht dahinter parken, weil ich dazu den Fahrstreifen ja erst befahren müsste. Logisch oder?

Gruss vom Elchsucher

klär mich auf, was hat das mit physik zu tun ?

Man kann ein Auto nicht auf einer Spur plötzlich materialisieren ohne auf der Spur zu fahren. Also muss man es auf der Spur bewegt haben, wenn man dort parkt.

am 22. Januar 2013 um 18:33

Hut ab.....! Und Daumen hoch!......

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Hut ab.....! Und Daumen hoch!......

sehe ich auch so, selten so eine fundierte wissenschaftliche erklärung im strassenverkehr gelesen....

am 22. Januar 2013 um 22:03

Droht auch irgendwas ohne Gefährdung? Habe mal gehört würde wie ein Rotlichtverstoss geahndet werden, ist dem so?

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