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Schilderbrücken aus, welche Geschwindigkeit???

Themenstarteram 14. September 2007 um 10:25

Moin,

es geht um folgendes, Freitag Nacht vor vier Wochen ca. 0:00 Uhr, die Schilderbrücken auf der A1 bei Bremen Richtung HH waren aus, eine normale Beschilderung habe ich nicht gesehen, weis einer, welche Geschwindigkeit dort gilt, wurde nämlich von so einer Brücke mit ca. 140km/h fotografiert.

Danke

Gruß

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18 Antworten

War das dieser* nette Apparat?

Da dürften 120 sein wenn ich mich jetzt nicht ganz irre.

* einfach auf Hybrid klicken, dann bekommst du ein Satellitenbild angezeigt

Moin,

Es gilt das letzte erteilte Geschwindigkeitsgebot, entsprechend der STVO. Ist dort kein Limit vorhanden, gibt es auch kein Foto. War 2 km zuvor ein Limit ausgewiesen, gilt dieses selbstredend, sofern es nicht zwischenzeitlich aufgehoben wurde.

MFG Kester

Das stimmt so nicht ganz @ rotherbach. Verkehrsbeeinflussungsanlagen (wir nennen sie VBA) heben ein durch Verkehrszeichen gesetztes Vmax-Limit auf. Es gilt folgenden Reihenfolge bei Gebotszeichen: Schilder, VBA, Wachtmeister. Ist wie an einer Kreuzung. In diesem Fall - ich kenne die Strecke gut - stehen nahezu überall VZ. Zeigt ein VZ 120, dann ist auch 120. Zeigt jedoch die VBA 68, dann ist 68 (kleiner Scherz). Ist die VBA aus, dann gilt wieder die durch VZ angeordnete Geschwindigkeit. Und ich meine, dass in dem Bereich tatsächlich durch VZ 120 angeordnet ist. Obwohl zwischenzeitlich auch das VZ 282 (Aufhebung sämtlicher Streckenverbote) kommt. Falls in dem Bereich sämtliche Streckenverbote aufgehoben sind und die VBA aus war, dann kann man sich über die zuständige Autobahnmeisterei die Schaltzeiten der VBA besorgen und somit ggfls. einem Bußgeld entgegentreten

Schön ist es auch, wenn die Schilderbrücken auf freie Fahrt gestellt werden kurz bevor man selber drunter durch fährt. Alle, die vor einem sind wissen nicht, dass freie fahrt ist, gammeln weiter mit 100 auf der linken Spur (was von ihrem Standpunkt ja nicht falsch ist) und man selber weiß es zwar besser, kann jedoch nicht vorbei. Sowas passiert mir ziemlich oft. :(

Deswegen muss man den Nutzen dieser Anlagen realistisch bewerten, das Wort „intelligente Verkehrsführung“ im Zusammenhang mit dieser Anlage zu benutzen ist deswegen auch lächerlich, die sind nicht das universelle Heil und verursachen auch zusätzliche Probleme.

Können zwar auch Staus mildern wenn sie vorzeitig runterbremsen, aber ohne irgendein Vorteil wäre es auch nur dumm das Zeug zu installieren.

Auch ebenfalls toll wenn man noch 2 km oder mehr bis zum Schild mit 60 rumkriechen muss obwohl der Stau schon längst aufgelöst ist. Selbst denken oder sich der Gewalt beugen ist dann die Frage. Meistens empfehle ich langsam zu fahren, denn um solche Stellen wissen auch die die blitzen. Schon oft erlebt dass gerade da geblitzt wird, es empfiehlt sich 90 zu fahren um kein Ärger mit LKWs zu haben, meistens reicht es dann um beim Erkennen der Blitzanlage noch auf 65 runterzubremsen, die die schon 120+ draufhaben können das nicht. Auf der A 7, 2 und 10 ist das nicht selten anzutreffen. Das sind auch die Autobahnen wo vor wenigen Jahren aus „ohne Limit“ teilweise 100 wurde, an besten Stellen grosszügige 120 (ok, paar mal ohne Limit gibt auch noch).

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Schön ist es auch, wenn die Schilderbrücken auf freie Fahrt gestellt werden kurz bevor man selber drunter durch fährt. Alle, die vor einem sind wissen nicht, dass freie fahrt ist, gammeln weiter mit 100 auf der linken Spur (was von ihrem Standpunkt ja nicht falsch ist) und man selber weiß es zwar besser, kann jedoch nicht vorbei.

Spätestens an der nächsten Schilderbrücke dürften dann aber auch die vor einem Fahrenden Bescheid wissen.

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Schön ist es auch, wenn die Schilderbrücken auf freie Fahrt gestellt werden kurz bevor man selber drunter durch fährt. Alle, die vor einem sind wissen nicht, dass freie fahrt ist, gammeln weiter mit 100 auf der linken Spur (was von ihrem Standpunkt ja nicht falsch ist)

Doch ist es.

Denn auch bei 100 gilt das Rechtsfahrgebot.

Oder?

 

Natürlich gilt auch bei 100 km/h das Rechtsfahrgebot. Leider ist in diesem Punkt die Kontrolldichte in Deutschland viel zu gering. Also wird weiterhin links geschlichen.

Es ist bei der nächsten Schilderbrücke dann wieder genauso. Die sind recht gut in Reihe geschaltet, kurz bevor ich bei der nächsten bin schaltet die dann auch auf freie Fahrt. Das passiert eigentlich fast immer.

Zum Rechtsfahrgebot: Wenn 100 angesagt ist und die Autobahn nicht gerade leergefegt ist bin ich auch eher links anzutreffen als rechts. Ich fahre dann meist 110 (echte 110, kein Tachowert) und überhole die LKW's nach und nach. Natürlich mache ich auch Platz falls doch noch jemand vorbei will. Da aber ja eigentlich keiner vorbeikommen könnte (ich bin ja schon zu schnell) kommt es auch mal vor, dass ich keinen Platz mache, da ich mich nicht von jemandem ausbremsen lasse der auch noch viel zu schnell ist.

Bei freier Fahrt halte ich das auch mal anders, wenn ich es ruhig angehen lasse fahre ich auch mal mit 120 auf nen LKW auf, damit der, der mit 230 gleich an mir vorbeikommt nicht bremsen muss wie ein Stier. Dasselbe "erwarte" ich auch von anderen und ich muss sagen zu 90% geht das auch einwandfrei. Warum sollte auch jemand über 100 km/h abbauen, wenn ich mit nem kurzen Gaslupfer und ca. 20 km/h weniger die Situation sauber "bereinigen" kann?

Diejenigen, die bei 100 vorgeschriebenen km/h aber immer noch 230 fahren müssen dann halt auch mal warten und bei zu viel Optimismus auch mal ordentlich bremsen, weil ich mich wie gesagt da nicht ausbremsen lasse.

M.E. darf man nachts auf Autobahnen nur so schnell fahren wie man sehen kann, d.h. liegt die Sichtweite bei 100m dann darf ich auch nur 100km/h fahren.

So meine ich mich erinnern zu können.

Wenn das wirklich so sein sollte, dann kann ich in der Nacht 240m weit gucken. :D

am 16. September 2007 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Schön ist es auch, wenn die Schilderbrücken auf freie Fahrt gestellt werden kurz bevor man selber drunter durch fährt. Alle, die vor einem sind wissen nicht, dass freie fahrt ist, gammeln weiter mit 100 auf der linken Spur (was von ihrem Standpunkt ja nicht falsch ist) und man selber weiß es zwar besser, kann jedoch nicht vorbei. Sowas passiert mir ziemlich oft. :(

Nicht zum Spass gilt das Rechtsfahrgebot unabhängig von der Geschwindigkeit. ;)

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Warum sollte auch jemand über 100 km/h abbauen, wenn ich mit nem kurzen Gaslupfer und ca. 20 km/h weniger die Situation sauber "bereinigen" kann?

Das klingt doch schon vernünftigter. Leider denken viel zu viele Verkehrsteilnehmer gar nicht erst über so etwas nach...

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Diejenigen, die bei 100 vorgeschriebenen km/h aber immer noch 230 fahren müssen dann halt auch mal warten und bei zu viel Optimismus auch mal ordentlich bremsen, weil ich mich wie gesagt da nicht ausbremsen lasse.

Solange du den Schnelleren nicht wissentlich gefährdest oder wegen des Tempolimits den Rückspiegel vernachlässigst, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Trotzdem stellt sich natürlich die Frage, ob jemand so schnelles nicht sowieso ruckzuck vorbei ist und man die Situation ohne Stress lösen kann. Und spätestens bei dem Beispiel mit der Schilderbrücke oder Einsatzfahrten zeigt sich nämlich, wieso im Prinzip niemand außer der Polizei das Recht hat, eine Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen.

Zitat:

Original geschrieben von Henry Ford

M.E. darf man nachts auf Autobahnen nur so schnell fahren wie man sehen kann, d.h. liegt die Sichtweite bei 100m dann darf ich auch nur 100km/h fahren.

So meine ich mich erinnern zu können.

Das stimmt so nicht:

(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder

2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

siehe §18 StVO

Zitat:

Solange du den Schnelleren nicht wissentlich gefährdest oder wegen des Tempolimits den Rückspiegel vernachlässigst, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Trotzdem stellt sich natürlich die Frage, ob jemand so schnelles nicht sowieso ruckzuck vorbei ist und man die Situation ohne Stress lösen kann.

Leider kann man dem Nachfolger oft nicht ansehen, ob er zügig und unter grober Misachtung des Tempolimits mit hoher Geschwindigkeit überholen will.

Im Regelfall folgt doch eine "Überholkolonne", die ggf. mit marginaler Geschwindigkeitsdifferenz vorbeizieht und man darf sich dann aussuchen, entweder hinter'm nächsten LKW zu verhungern oder sich in einen der ohnehin schon knappen "Sicherheitsabstände" reinzudrängen.

Oliver

 

Zitat:

Original geschrieben von audi cabrio95

Moin,

es geht um folgendes, Freitag Nacht vor vier Wochen ca. 0:00 Uhr, die Schilderbrücken auf der A1 bei Bremen Richtung HH waren aus, eine normale Beschilderung habe ich nicht gesehen, weis einer, welche Geschwindigkeit dort gilt, wurde nämlich von so einer Brücke mit ca. 140km/h fotografiert.

Danke

Gruß

Ist in dem kein probelm. dort sind keine weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen. Es kommt manchmal vor, dass die f**k blitzer fehlfunktionen haben und trotz "no limit" auslösen.

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