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Schlagloch Felge Kaputt Reifen Kaputt, wer zahlt?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 17. Dezember 2009 um 18:09

Hallo ich bin mit meine 5er GTI in ein Schlagloch gefahren auf einen Hauptstrasse, fotos habe ich beigefügt.

dieses Schlagloch war knapp 7 cm tief. Es halt laut genallt und der Reifen war Platt und Die felge hatte teife Kratzer.

Ich habe die Polizei gerufen die haben alle aufgenommen und ein Teil der Strasse abgesperrt das keiner mehr ins Schlagloch fahren kann.

Der Polizist hat mirdie Adresse vom Tiefbauamt des bezirkes gegeben.

Ich habe am Gleichen tag noch Fotos vom Schlagloch gemacht. Zum Glück weil am nächsten tag war da sloch schon wieder zugemacht worden.

Am nächsten tag bin ich zum Tiefbau amt gefahren habe alle eingeriecht fotos rechnung vom Reifen.

Der Mitarbeiter hat sich alles kopiert und aufgeschrieben und meinte ich soll alles noch mal schriftlich einreichen und welche schäden mit entstanden ist.

Aber er macht mir nicht viel Hoffnungen meinte er.

Da war der tag ja schon wieder für mich gelaufen.

Jetzt war ich bei VW und die haben mir ein kostenvoranschlag gemacht von knapp 700 euro .

200 euro achsvermessung spureinstellung stoßdämpfer kontrolieren und neue Felge.

unter vorbehalt das es noch mehr werden könnte da das auto erst in die werkstat muss genau zu kontrolieren was für schäden sind.

Der Reifen hat mit Montage auch noch mal 110 gekostet beim ReifenHändler.

Hat jemand erfahrung ob erstattungen gibt oder ob man ein Anwalt einschalten sollte .

Würde mich über ein paar infos freuen

 

danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von stephangronau

nichts gegen den osten, die haben ja alles schön neu wie es öfter im tv heisst da die ja auch den soli zuschlag kriegen,

Dann komm doch mal in den Osten, also bei uns sind die Straßen im Wohngebiet aus DDR-Zeiten,

genauso wie die Laternen usw.

Sich mal den Osten richtig anschauen und dann schreiben.

Ist ja leicht den Westen gegen den Osten auszuspielen, auch dies leider nach 20 Jahren.

Gibt ja noch verschiedene Löhne in Ost und West :rolleyes:

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viel Glück !!!

Die Frage ist jetzt nur:

War vorher ein ! - Schild aufgestellt, welches auf "Fahrbahnschäden" hinweist??

Wenn nicht, dann muss die zuständige Gemeinde den Schaden tragen, denn sie ist zuständig für die Verkehrstüchtigkeit der Straßen!

Notfalls über nen Anwalt regeln...

Gruß

Ralph

Ps.: Ich meine dies irgendwo einmal gehört oder gelesen zu haben. Angaben ohne Gewähr!!!

Themenstarteram 17. Dezember 2009 um 18:59

Zitat:

Original geschrieben von q.matzaka

Die Frage ist jetzt nur:

War vorher ein ! - Schild aufgestellt, welches auf "Fahrbahnschäden" hinweist??

Wenn nicht, dann muss die zuständige Gemeinde den Schaden tragen, denn sie ist zuständig für die Verkehrstüchtigkeit der Straßen!

Notfalls über nen Anwalt regeln...

Gruß

Ralph

Ps.: Ich meine dies irgendwo einmal gehört oder gelesen zu haben. Angaben ohne Gewähr!!!

hi also so ein schild stand nciht da hat mir die polizei auch bestätigt

am 17. Dezember 2009 um 19:01

Ja wer ist Schuld?

Strassenmeisterei?

Kommune?

Land?

Staat?

Wenn es einer der 3 letzten ist tritt der Kommunale Schadensausgleich

ein.

Die Chancen sind bei diesen zwischen 0 - 5%

das du was bekommst.

ich finde es eine frechheit wie unsere straßen verwesen, wofür zahlen wir den kfz-, benzinsteuer es ist einfach lachhaft

Ich war letztens mal im Osten.

Dass da die Straßen schlecht wären kann ich nicht behaupten....

 

 

nichts gegen den osten, die haben ja alles schön neu wie es öfter im tv heisst da die ja auch den soli zuschlag kriegen,

ich hatte mal ein ähnliches problem. bei mir wars aber nicht die felge die beschädigt wurde sondern, der auspuff.

hatte dann auch rechnungen usw. beim starßenamt in den hausbriefkasten geworfen. nach ein paar wochen, hatte ich immer noch nichts von denen gehört. also bin ich wieder hin. dort meinten sie dann, dass sie nie was bekommen hätten. hallo ? das war ihr hausbriefkasten.

also wenn du was schriftlich machst. IMMER per einschreiben mit rückschein. nur so als kleiner tip.

um meine geschichte weiter zu erzählen. damals war ich noch jung und dumm. und hatte mir keinerllei kopien etc. von den sachen gemacht und da die behörde ja angeblich auch nichts mehr hatte, konnte auch nichts mehr reguliert werden.

heute würde mir das nicht mehr passieren.

am 17. Dezember 2009 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von The Bruce

Ich war letztens mal im Osten.

Dass da die Straßen schlecht wären kann ich nicht behaupten....

Wow, da spricht der Experte. Da gibt es extrem miserable Straßen, wie auch hier. Solange man natürlich nur AB rollt ist es dagegen schon so das die besser sind (sind ja auch neuer), mal sehen wie es in 20 Jahrne aussieht, wenn hier in BW die AB saniert sind.

Und der Soli wird nicht nur im Osten verbraucht siehe Artikel 31 des Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten

im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands.

Zitat:

Original geschrieben von stephangronau

nichts gegen den osten, die haben ja alles schön neu wie es öfter im tv heisst da die ja auch den soli zuschlag kriegen,

Dann komm doch mal in den Osten, also bei uns sind die Straßen im Wohngebiet aus DDR-Zeiten,

genauso wie die Laternen usw.

Sich mal den Osten richtig anschauen und dann schreiben.

Ist ja leicht den Westen gegen den Osten auszuspielen, auch dies leider nach 20 Jahren.

Gibt ja noch verschiedene Löhne in Ost und West :rolleyes:

Hi,

wenn das Schlagloch durch einen kurzfristigen Frostschaden entstanden ist. (Sieht auf den Fotos so aus) Dann ist da wohl niemand für haftbar.

Die können schließlich net jeden Meter Straße ständig kontrollieren. Nur wenn das Schlagsloch schon älter ist und womöglich schon gemeldet hat man eine Chance.

Sonst fällt das ganze unter allgemeines Betriebsrisiko.

Gruß tobias

Ich denke die werden sich sehr lange dagegen wehren auch nur einen Cent zu bezahlen.

War das innerhalb einer Ortschaft oder außerhalb?

Nachdem was ich auf den Bildern erkennen kann müsstest Du innerhalb der Ortschaft wahrscheinlich zu schnell gewesen sonst wäre der Reifen nicht geplatzt.

Sofern eine Verkehrsrechtschutz besteht würde ich zum Anwalt gehen.

Ansonsten gegen das Beratungshonorar die Sache mal prüfen lassen.

am 17. Dezember 2009 um 22:20

Zitat:

Original geschrieben von jacky06

Gibt ja noch verschiedene Löhne in Ost und West :rolleyes:

Das ist zum Teil ja auch berechtigt. So sind auch regional die Löhne unterschiedlich. In München verdient man im Schnitt imselben Beruf mehr als in Penzing ( 1500 Seelen Gemeinde, 50km vor München). Löhne richten sich oft mach Lebenshaltungskosten (Miete, Nebenkosten, etc.) - und diese sind in den neuen Bundesländern eben auch niedriger als in den alten Ländern (im Schnitt). In Brandenburg kann man wohl für 150.000 Euro nette Häuschen kaufen, bei uns in der Gegend findest du nichts unter 350.000 Euro).

 

Aber zurück zum Thema:

Wer hier richtiger Passivlegitimierter (zu Beklagender) ist , richtet sich danach, was das denn für eine Straße war. Die Baulast und die Verkehrssicherungspflicht kann demnach bei der Gemeinde (Gemeindestraße), bei mehreren Gemeinde (manchmal so bei Ortsverbindungsstraßen), beim Landkreis (Kreisstraße), dem Bundesland (Staatsstraße) oder beim Bund (BAB) liegen. So ist es in Bayern und wohl auch in deinem Fall entsprechend (evtl unter anderem Namen).

Durch die unsachgemäße Nichtwartung der Straße ist dir ein Schaden erwachsen, den der Rechtsträger (Bayern) bzw. die zuständige Behörde (Rest Deutschlands) zu regulieren hat.

Problematisch ist hierbei, dass die Beweislast eines Anspruchs bei dir liegt.

Dass du die Polizei zur Stelle gerufen hast und den Schaden inkl. Hergang hast dokumentieren lassen, war sehr wichtig.

Trägst du den Schaden an, so (wenn du es zwingend selbst machen möchstest) achte darauf, dass du sämtliche "Ersterklärungen" per Einschreiben (mindestens Einwurfeinschreiben - besser mit Rückschein) vornimmst und die Originale nicht sofort aus der Hand gibst. Lass dir Abzüge herstellen.

"An den Karren" werden die Behörden dir versuchen zu fahren, indem sie unterstellen, dass du den Schaden zumindest mit verschuldet hast, dass der Straßenschaden einsehbar war - und du zumindestens grob fahrlässig mit nicht angepasstem Tempo die Stelle überfahren hast. Also argumentiere von vornherein, dass der Straßenschaden (Blickwinkel, etc.) nicht erkennbar war.

Stand dort in der Nähe (irgendwo auf der Straße ein Schild (- Baustelle - Straßenschäden - oder Entsprechendes) wirst du ein Beweiserhebungsproblem haben. Ebenso gilt, falls die Straße gemeinhin für ihren desolaten Zustand bekannt ist und du ein Ortskundiger bist (zB du wohnst auf der Straße oder in der Ortschaft und es handelt sich um eine Straße, welche bekanntermaßen seit Langem baufällig ist).

Dies versteht sich nicht als eine abschließende Rechtsberatung, als wesentliche Umstände, die notwendig wären, um eine Begutachtung vorzunehmen nicht dargelegt sind.

 

 

 

 

 

Ich hätte erst gesagt: Klarer Fall, der Schaden wird Dir ersetzt, aber nun...

 

Nochmal ein bisschen Futter:

"Ein Autofahrer, der durch gut erkennbare Schlaglöcher Schäden an seinem Fahrzeug erleidet, kann die Kommunen nicht hierfür in Anspruch nehmen. Dies geht aus zwei am 28.01.2003 bekannt gewordenen Entscheidungen des Landgerichts Osnabrück hervor. In den entschiedenen Fällen waren die Schlaglöcher zwar mit Wasser gefüllt und hierdurch schlechter erkennbar. Die Gemeinden hatten jedoch durch Warnschilder ihrer Pflicht genüge getan. (Urteil vom 20.12.2002; Az:. 1 O 2851/02; und Urteil vom 13.01.2003; Az.: 1 O 2985/02)

"

"Auch bei einer strak befahrenen Straße ist diese von dem Straßenbaulastträger nicht in Intervallen von weniger als 2 Wochen auf ihre Verkehrstauglichkeit zu prüfen. Eine derartige Kontrolldichte ist keinem Straßenbaulasträger zuzumuten."

OLG Jena 24.06.2009

Es ist den Rechtsträgern eben nicht zumutbar, immer und überall für eine schadenfreie Straße zu sorgen und genau diese "Zumutbarkeit" ist es, was ausschlaggebend für die Haftung ist. Ist es ein Frostschaden und zeichnete sich dieser nicht schon vorher ab, halte ich es für recht problematisch, hier Ersatz verlangen zu können.

Ich denke, hier ist eine Vorabanfrage bei einem RA sinnvoll, bist Du ADAC-Mitglied? Anwälte führen eine kostenfreie Erstberatung durch und können (wenn sie vor Ort sitzen) auch schon möglicherweise Erfahrungen aus ähnlichen Fällen mit dem gleichen Verwaltungsträger gemacht haben.

Halte uns auf dem Laufenden!

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