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Schleim im Kühlmittel

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 28. August 2023 um 10:32

Moin!

 

Ich habe vor kurzem einen 320CDI R6 mit 204 PS gekauft.

 

Soweit so gut. Kaufvertrag mit Vereinbarung, dass es technisch einwandfrei ist, existiert.

 

Auf dem Heimweg soweit ok, wollte ich dann 3 Tage später direkt zum TÜV:

 

Weiße Wolke des Todes ab Start, Weiterfahrt gestoppt. Keine Warnmeldungen.

 

Beim erneuten kurzen Starten, um die Straße unter Absperrung der Polizei zu überqueren, damit ich nicht die Fahrbahn blockiere kam kurz eine Meldung „Kühlmittelstand prüfen“.

 

Anhand der Fotos schwant mir übles…

 

Ne Idee wie gut oder böse das wird?

Der Verkäufer hat mir eine teilweise Erstattung des Kaufpreises angeboten. Meinem Laienverständnis nach ist es aber mindestens die Zylinderkopfdichtung wenn nicht sogar ein Riss? Sonst wäre ja nicht so viel schmadder im Kühlmittelbehälter?

 

Vor 4 Wochen war mal der Riemen gerissen und es wurden die Rollen gleich mit getauscht, aber das System nicht geprüft nach Aussage des Verkäufers.

 

(Beim Kauf konnte ich nicht schauen, da Motor heiß war- wie gesagt, aber schriftlich die Versicherung, dass technisch alles ok ist, weshalb ich da mal - zu früh- geglaubt habe)

 

Etwas Öl war unterm Auto, aber nichts am Tropfen- laut VK kam das durch den Riemen. War für mich nachvollziehbar

 

Bin von Hannover dann nach Kassel noch problemlos gefahren. Will auch keinem unterstellen, vor Besichtigung nochmal gepfuscht zu haben.

 

Zylinderkopfdichtung sind ja sicher mindestens 2500€, wenn’s dann dabei bleiben würde.

 

 

Habt ihr Ideen, bevor ich meinen Anwalt bemühe?

 

 

An sich ist das Auto gut ausgestattet mit:

 

Elegance, helles Leder Twin Artico, Airmatic (2 neue Bälge), Keyless-Go, Distronic, Memorypaket mit Sitz & Lenkrad, Thermotronic, Panorama mit Solar, Heckrollo, Navi 50APS uvm.

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63 Antworten

Sieht nach Öl vermischt mit Kühlwasser aus. Demnach Kopfdichtung und nicht erst seit kurzem…

Demnach wird auch Kühlwasser verbrannt…

 

Fotos an Verkäufer schicken und vom Kauf zurücktreten

Themenstarteram 28. August 2023 um 12:17

Zitat:

@a1R schrieb am 28. August 2023 um 13:50:49 Uhr:

Sieht nach Öl vermischt mit Kühlwasser aus. Demnach Kopfdichtung und nicht erst seit kurzem…

Demnach wird auch Kühlwasser verbrannt…

 

Fotos an Verkäufer schicken und vom Kauf zurücktreten

Ok. Wäre kopfdichtung das einzige oder kann es auch ein Riss sein?

 

Am überlegen, dem Verkäufer zu sagen, ich sei mit einer Erstattung von 3500€ einverstanden.

Kopfsichtung sollte sich damit ja richten lassen können inkl. Spülung des Systems etc.?

 

Und hast du eine Idee, wieso das beim Verkäufer nicht aufgetreten sein kann? Er versichert relativ glaubhaft, dass dem nicht so sei und er immer problemlos gefahren ist.

 

Da es ein Privatkauf war müsste der Rücktritt leider über einen Anwalt laufen. Er beteuert, vorab niemals Probleme gehabt zu haben und somit sei das mein Problem. Nur weil er angeblich so nett ist würde er mir eine Erstattung anbieten. Eine erste Einschätzung meines Anwaltes ist aber klar: Rücktritt ist möglich.

 

Habe halt wenig Nerven dazu. Aber das schweift vom Thema ab.

 

@SammyD

Vermutlich hast Du vor dem Kauf keinen Blick unter den Öldeckel oder Kühlwasserdeckel riskiert ?

Bei Öl ist die Wärme egal. Auch beim Kühlwasserbehälter kann man Druck ablassen und dann nachschauen.

Es ist natürlich weniger schön, sich jetzt auf die Aussage des Käufers verlassen zu müssen.

Wenn er so bereitwillig eine Erstattung anbietet, dann ist das nicht freundlich, sondern verdächtig. Tu, was der Anwalt rät. Das geht in Richtung „arglistige Täuschung“.

Themenstarteram 28. August 2023 um 13:20

Zitat:

@Mountie schrieb am 28. August 2023 um 15:12:45 Uhr:

@SammyD

Vermutlich hast Du vor dem Kauf keinen Blick unter den Öldeckel oder Kühlwasserdeckel riskiert ?

Bei Öl ist die Wärme egal. Auch beim Kühlwasserbehälter kann man Druck ablassen und dann nachschauen.

Es ist natürlich weniger schön, sich jetzt auf die Aussage des Käufers verlassen zu müssen.

Den Öldeckel hatte ich offen, da sah es aus wie auf dem Foto- unverdächtig wie ich finde.

 

Bzgl. des Kühlmittelbehälters: habe schonmal einem Deckel ins Gesicht bekommen. Das brauche ich nicht nochmal :D

Themenstarteram 28. August 2023 um 13:22

Zitat:

@sebeldo77 schrieb am 28. August 2023 um 15:14:06 Uhr:

Wenn er so bereitwillig eine Erstattung anbietet, dann ist das nicht freundlich, sondern verdächtig. Tu, was der Anwalt rät. Das geht in Richtung „arglistige Täuschung“.

Wie hoch die von ihm angebotene Erstattung wäre weiß ich nicht. Wenn’s sich nur im unteren 3- stelligen Bereich ist kann’s auch genau ein „nimm und lass mich damit in Ruhe“ sein.

 

Unterstellen will ich keinem was.

 

Er ruft heute Abend um 18:00 Uhr an. Wenn wir zu keiner Einigung kommen werde ich mich nochmal an meinen Anwalt wenden.

Wäre schade um die Ausstattung, aber naja. Lieber dann einen kaufen, der fährt :p

Themenstarteram 28. August 2023 um 13:39

Mercedes sagt übrigens, die können prüfen, was es ist, aber nicht ob das schon etwas länger ist oder von den letzten 200km herrührt.

 

Kann man das notfalls herausfinden?

Zitat:

@SammyD schrieb am 28. August 2023 um 15:39:55 Uhr:

Kann man das notfalls herausfinden?

Das spielt nur bedingt eine Rolle. Du musst dem Verkäufer das Wissen um den Mangel nachweisen.

Verkauft von Privat und ohne Gewährleistung.

Dazu könnte der Gegener Dir entgegenhalten, dass Du bei der Besichtigung keine ordentlich, oberflächliche Kontrolle durchgeführt hast (Öl, Wasser, äußere Beschädigungen, usw)

Hier im Forum gibt es einige Berichte wegen verschwiegenen Mängeln. Du kannst Deinen Wagen evtl. monatelang (Jahre ?) nicht nutzen und der Ausgang ist ungewiss.

Auch ein Bekannter von mir hatte so einen Fall. Die Manipulation war eindeutig und bewiesen.

Das Gericht hat aber den Maßstab sehr hoch gelegt. Die Manipulation war klar aber man konnte nicht beweisen, dass der Verkäufer davon wusste. Also verloren.

Wenn Du wirklich alle Optionen abwägen willst, dann wäre mein Rat :

Wische die 100-150 € ans Bein und suche Rat bei einem Fachanwalt. Dann kennst Du Deine genauen Möglichkeiten (rechtlich und die evtl. Aussichten)

Wenn Mercedes die Prüfung schnell durchführen kann, dann lass es prüfen (je nach Preis)

Auch ein Schaden vor evtl. 1000 Km ist kein Beweis, denn dem Verkäufer muss es nicht aufgefallen sein.

Dass muss klar beweisbar sein.

Je nach Rat des Anwalts würde ich dann einen guten Preis beim Verkäufer raushandeln.

Es spart Zeit und Nerven.

Auch mich wundert das schnelle Angebot einer Erstattung.

Darum versuche Beweise zu finden.

Wenn es aber keine Beweise gibt und der Verkäufer das Angebot zurückzieht, dann sieht es für Dich noch schlechter aus.

Themenstarteram 28. August 2023 um 15:23

Zitat:

@Mountie schrieb am 28. August 2023 um 17:12:11 Uhr:

Zitat:

@SammyD schrieb am 28. August 2023 um 15:39:55 Uhr:

Kann man das notfalls herausfinden?

Das spielt nur bedingt eine Rolle. Du musst dem Verkäufer das Wissen um den Mangel nachweisen.

Verkauft von Privat und ohne Gewährleistung.

Dazu könnte der Gegener Dir entgegenhalten, dass Du bei der Besichtigung keine ordentlich, oberflächliche Kontrolle durchgeführt hast (Öl, Wasser, äußere Beschädigungen, usw)

Hier im Forum gibt es einige Berichte wegen verschwiegenen Mängeln. Du kannst Deinen Wagen evtl. monatelang (Jahre ?) nicht nutzen und der Ausgang ist ungewiss.

Auch ein Bekannter von mir hatte so einen Fall. Die Manipulation war eindeutig und bewiesen.

Das Gericht hat aber den Maßstab sehr hoch gelegt. Die Manipulation war klar aber man konnte nicht beweisen, dass der Verkäufer davon wusste. Also verloren.

Wenn Du wirklich alle Optionen abwägen willst, dann wäre mein Rat :

Wische die 100-150 € ans Bein und suche Rat bei einem Fachanwalt. Dann kennst Du Deine genauen Möglichkeiten (rechtlich und die evtl. Aussichten)

Wenn Mercedes die Prüfung schnell durchführen kann, dann lass es prüfen (je nach Preis)

Auch ein Schaden vor evtl. 1000 Km ist kein Beweis, denn dem Verkäufer muss es nicht aufgefallen sein.

Dass muss klar beweisbar sein.

Je nach Rat des Anwalts würde ich dann einen guten Preis beim Verkäufer raushandeln.

Es spart Zeit und Nerven.

Auch mich wundert das schnelle Angebot einer Erstattung.

Darum versuche Beweise zu finden.

Wenn es aber keine Beweise gibt und der Verkäufer das Angebot zurückzieht, dann sieht es für Dich noch schlechter aus.

Es geht nicht um etwaige verschwiegene Mängel. Es geht um einen zugesicherten Zustand, der nicht eingehalten ist („technisch einwandfrei“ sowie „TÜV problemlos neu“

 

Das sind 2 Eigenschaften, die trotz Gewährleistungsausschluss zugesichert und nicht gegeben sind.

 

Laut meinem Anwalt ist die Anfechtung überhaupt kein Problem aus o. g. Gründen.

Und da geht es ja nicht um die Tatsache, dass es sich evtl. um einen verschwiegenen Mängel handelt- das ist in der Tat schwer, da die Beweisführung des Vorsatzes (der ja gegeben sein muss) schwer ist.

 

Ich wollte aber nur wissen, ob ich mit einer Summe X, welche ich als Entgegenkommen von ihm verlangen würde, das Auto ggf. repariert bekomme.

Kann bzw muss nicht Motoröl sein . Kann genau so vom Getriebe kommen . Mal die Leitungen abgehend vom Kühler prüfen . Da muss man ordentlich bei gehen , hab das bei meinem schon alles durch .

Themenstarteram 28. August 2023 um 16:51

Zitat:

@Brunky schrieb am 28. August 2023 um 17:34:21 Uhr:

Kann bzw muss nicht Motoröl sein . Kann genau so vom Getriebe kommen . Mal die Leitungen abgehend vom Kühler prüfen . Da muss man ordentlich bei gehen , hab das bei meinem schon alles durch .

Das kann vom Getriebe kommen? Noch nie gehört. Wie geht das? Interessehalber. Ich lerne gern dazu.

 

Edit: Verkäufer kommt Mittwoch und ich habe es schriftlich, dass er es entweder repariert oder zurücknimmt.

Themenstarteram 28. August 2023 um 16:52

Zitat:

@Mountie schrieb am 28. August 2023 um 17:12:11 Uhr:

Zitat:

@SammyD schrieb am 28. August 2023 um 15:39:55 Uhr:

Kann man das notfalls herausfinden?

Das spielt nur bedingt eine Rolle. Du musst dem Verkäufer das Wissen um den Mangel nachweisen.

Verkauft von Privat und ohne Gewährleistung.

Dazu könnte der Gegener Dir entgegenhalten, dass Du bei der Besichtigung keine ordentlich, oberflächliche Kontrolle durchgeführt hast (Öl, Wasser, äußere Beschädigungen, usw)

Hier im Forum gibt es einige Berichte wegen verschwiegenen Mängeln. Du kannst Deinen Wagen evtl. monatelang (Jahre ?) nicht nutzen und der Ausgang ist ungewiss.

Auch ein Bekannter von mir hatte so einen Fall. Die Manipulation war eindeutig und bewiesen.

Das Gericht hat aber den Maßstab sehr hoch gelegt. Die Manipulation war klar aber man konnte nicht beweisen, dass der Verkäufer davon wusste. Also verloren.

Wenn Du wirklich alle Optionen abwägen willst, dann wäre mein Rat :

Wische die 100-150 € ans Bein und suche Rat bei einem Fachanwalt. Dann kennst Du Deine genauen Möglichkeiten (rechtlich und die evtl. Aussichten)

Wenn Mercedes die Prüfung schnell durchführen kann, dann lass es prüfen (je nach Preis)

Auch ein Schaden vor evtl. 1000 Km ist kein Beweis, denn dem Verkäufer muss es nicht aufgefallen sein.

Dass muss klar beweisbar sein.

Je nach Rat des Anwalts würde ich dann einen guten Preis beim Verkäufer raushandeln.

Es spart Zeit und Nerven.

Auch mich wundert das schnelle Angebot einer Erstattung.

Darum versuche Beweise zu finden.

Wenn es aber keine Beweise gibt und der Verkäufer das Angebot zurückzieht, dann sieht es für Dich noch schlechter aus.

Ich habe es schriftlich, dass er Mittwoch mit einem Mechaniker vorbeikommt und entweder reparieren lässt oder zurücknimmt.

Zitat:

@SammyD schrieb am 28. Aug. 2023 um 18:51:49 Uhr:

Das kann vom Getriebe kommen? Noch nie gehört. Wie geht das? Interessehalber. Ich lerne gern dazu.

Durch einen defekten Getriebeölkühler vermischen sich Kühlwasser und Getriebeöl.

Zitat:

@Esprit schrieb am 28. August 2023 um 19:11:41 Uhr:

Zitat:

@SammyD schrieb am 28. Aug. 2023 um 18:51:49 Uhr:

Das kann vom Getriebe kommen? Noch nie gehört. Wie geht das? Interessehalber. Ich lerne gern dazu.

Durch einen defekten Getriebeölkühler vermischen sich Kühlwasser und Getriebeöl.

Das hatten aber nur die ersten. Das Problem mit der Glykolverseuchung ist eigentlich durch. Wir wissen glaube ich auch nicht um welches Baujahr es sich bei dem Objekt handelt.

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