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Schlüssel gestohlen bei Einbruch, Unfall mit PKW, Schlüssel angeblich nicht gut aufbewahrt
Bei einem Kollegen wurde eingebrochen und unter anderem aus der (abgeschlossenen) Kommode im Schlafzimmer der Autoschlüssel gestohlen.
Der oder die Einbrecher sind mit dem Fahrzeug gefahren und haben 100km entfernt einen Unfall mit hohem Sachschaden gebaut und sind abgehauen.
Von Seiten der Polizei ist klar dass es definitiv so war da der Besitzer des Fahrzeuges ein glaubhaftes Alibi hat.
Nun weigert sich die VK-Versicherung den Schaden zu zahlen und behauptet der Schlüssel sei nicht genug sicher verwahrt gewesen. Selbst bei kurzer Abwesenheit müsste der Schlüssel sicher verwahrt werden.
Die Frage: Wie "sicher" muss ein Autoschlüssel aufbewahrt werden? Reicht eine abgeschlossene Schublade in einem EFH das nach neuestem Sicherheitsstandart geschützt ist nicht aus? Muss der Schlüssel in den Tresor bzw. muss dafür extra ein Tresor angeschafft werden?
Beste Antwort im Thema
@ Christian Ha
Reichen dir die Angaben des TE inzwischen oder unterstellst du ihm immer noch, dass er Wichtiges verschweigt? Ich halte nichts davon, Fragenstellern von vornherein Unredlichkeit zu unterstellen. Beurteilt den Sachverhalt, den er geschildert hat und kommt nicht mit "wenn" und "aber"!
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41 Antworten
Meine Autoschlüssel hängen am Schlüsselbrett in der Wohnung und das reicht mir.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 21. Dezember 2015 um 21:03:14 Uhr:
Bei einem Kollegen wurde eingebrochen und unter anderem aus der (abgeschlossenen) Kommode im Schlafzimmer der Autoschlüssel gestohlen.
Der oder die Einbrecher sind mit dem Fahrzeug gefahren und haben 100km entfernt einen Unfall mit hohem Sachschaden gebaut und sind abgehauen.
Von Seiten der Polizei ist klar dass es definitiv so war da der Besitzer des Fahrzeuges ein glaubhaftes Alibi hat.
Nun weigert sich die VK-Versicherung den Schaden zu zahlen und behauptet der Schlüssel sei nicht genug sicher verwahrt gewesen. Selbst bei kurzer Abwesenheit müsste der Schlüssel sicher verwahrt werden.
Die Frage: Wie "sicher" muss ein Autoschlüssel aufbewahrt werden? Reicht eine abgeschlossene Schublade in einem EFH das nach neuestem Sicherheitsstandart geschützt ist nicht aus? Muss der Schlüssel in den Tresor bzw. muss dafür extra ein Tresor angeschafft werden?
Sehr interessante Geschichte. Vielleicht kann sich ja einer der Experten mal dazu äußern. Für mich klingt das eher danach, dass die Versicherung hier auf eine unverschämte Art und Weise Geld sparen will.
Was erwarten die denn? Einen Safe für Schlüssel? Das ist unfassbar. Ich würde mit denen gar nicht mehr reden und die Sache einem Anwalt übergeben.
Welche Versicherung war das denn?
...ok dann gehts bei Versicherung weiter
Der Versicherer sollte mal ausnormieren, auf was er sich bezieht.
Ich sehe weder eine Verletzung von 81 II VVG noch von der Obliegenheit D.1.1.2 AKB GDV.
Eindeutig ein Fall für die TK, da durch Diebstahl verursacht, auch der Unfall.
Wo ist die grobe Fahrlässigkeit????
Gibt's da einen Zeitungsartikel dazu? Solche Geschichten sind doch immer in der Presse, dass man sie auch mal als Unbeteiligter nachlesen kann. Gerade Unfälle mit hohem Sachschaden...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 21. Dezember 2015 um 22:34:34 Uhr:
Gibt's da einen Zeitungsartikel dazu? Solche Geschichten sind doch immer in der Presse, dass man sie auch mal als Unbeteiligter nachlesen kann. Gerade Unfälle mit hohem Sachschaden...
Anfang November, A1 kurz vor Köln, schwarzer A8.
Was sagt die Hausratversicherung zum Einbruch?
Haben die bezahlt?
Welcher Zeitraum verging zwischen Einbruch und Fahrzeugdiebstahl?
Hätte man die Schlösser wechseln können?
Also wenn die Polizei einen Einbruch n das Haus oder die Wohnung aufgenommen hat, aus welcher der Fahrzeugschlüssel entwendet wurde, dann ist der Schlüssel nachweislich sicher aufbewahrt worden. Selbst wenn ich mit dem Schlüssel in der Hosentasche herumlaufe und man mir diesen mit Gewalt raubt kann sich die Versicherung nicht darauf berufen, dass er nicht sicher aufbewahrt wurde. Ansonsten dürfte ich den Autoschlüssel nur noch im Bankschließfach lagern, was völliger Unsinn wäre. Was würde diese Versicherung machen, wenn ein Täter den Fahrer an der roten Ampel gewaltsam aus dem Fahrzeug zieht und mit dem gestohlenen Wagen abhaut? Vermutlich würde sie ach behaupten, dass der Schlüssel im Zündschloss unsicher aufbewahrt wäre. Das ist eine gängige Masche weil man auch gleich den Fahrzeugschein und Geldbörse zum Nachtanken vom Fahrer "klaut". Das stinkt doch zum Himmel. Es gibt ein Bundesamt fürs Versicherungswesen und Finanzen oder einen Omvbudsmann der sich über sowas totlachen wird. Insofern würde ich mich an die wenden.
Ich kann mir kaum vorstellen, das wir hier alle wissenswerten Details gehört haben.
Also:
Eingebrochen wurde zwischen 20:00 und 23:30, wenn man dem Protokoll der Alarmanlage glaubt wurde diese gegen 21 Uhr "deaktiviert". Das Haus wurde gehackt. Entsprechend an den Aussentüren kein Schaden.
Innen total verwüstet, es wurden Dinge im Wert von über 50.000EUR gestohlen und ein hoher Sachschaden angerichtet.
Man weiss dass es mindestens 3 Personen waren und dass sie gute Computerkenntnisse hatten.
Der Anruf bei der Polizei wegen dem Unfall kam um 01:50, wann er passiert ist, ist nicht bekannt, aber wohl um diese Zeit. Der GPS-Logger im Fahrzeug wurde herausgerissen genau wie das Navi, dies schon in der Garage.
Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Wertgegenstandsversicherung und Haftpflichtversicherung der Elektronik-Firma haben anstandslos gezahlt, die Frage ob der Hausbesitzer etwas damit zu tun hat stellte sich nie da dieser (Arzt) zu der Zeit im Krankenhaus am arbeiten war und die Computer-Protokolle eindeutig waren.
Die VK-Versicherung hat nur einmal Stellung bezogen vor 4 Tagen und das auch erst nach mehrmaligem Anschreiben. Es ist KEINE Billig-Versicherung und es gab keine gravierenden Vorschäden. Es ist der gleiche Konzern wie die Hausratversicherung (die problemlos gezahlt hat). Anwalt kommt nach Weihnachten.
Mich interessiert mal wie sich definiert wie ein Autoschlüssel aufbewahrt werden muss. Unsere liegen z.b. in einer Glasschüssel bei der Wohnungstür und wenn wir in Urlaub gehen kommen sie in den abgeschlossenen Schreibtisch sofern sie nicht mitgeführt werden.
Was steht denn dazu in den AKBs der Versicherung?
@ Christian Ha
Reichen dir die Angaben des TE inzwischen oder unterstellst du ihm immer noch, dass er Wichtiges verschweigt? Ich halte nichts davon, Fragenstellern von vornherein Unredlichkeit zu unterstellen. Beurteilt den Sachverhalt, den er geschildert hat und kommt nicht mit "wenn" und "aber"!
Das hier könnte helfen:
https://www.iww.de/ppa/quellenmaterial/id/21269