Schlüssel wird nicht erkannt
Hallo mein Wagen erkennt den Schlüssel nicht im Zündschloss und man hört kein zipen als wenn es es regestriert, Schlüssel selbst funktioniert.
Die batterie vom Wagen wurde geprüft so wie Batterien vom Schlüssel, der Schlüssel selbst müsste auch okay sein da man es ja prüfen kann ob es sendet und zwar in dem man das Handy mit der kamera dran halt und die Tasten vom Schlüssel drückt. Habe den Wagen erst 3 Monate ca ??, Mercedes meint selbst es lege am Zündschloss oder am Schlüssel selbst.
Wird dies nicht von der Gewährleistung übernommen da ich den Wagen bei einem Händler gekauft habe? Er selbst meine nein da es ein elektronisches Bauteil ist.
Mercedes c180 CGI Automatik BJ 2010, 92.000km
Beste Antwort im Thema
Gleich zwei Dinge gelernt, man kauft kein Auto mit nur einem Schlüssel und man kauft nicht bei Händlern die Autos ohne Zweitschlüssel anbieten.
Klarer Gewährleistungsfall, nochmal höflich um Mangelbeseitigung bitten, anschließend schriftlich anmahnen und zur Not Anwalt aufsuchen. Aber je nach Hartnäckigkeit des Händlers kann das Zeit kosten. Elektronische Bauteile aus der Gewährleistung ausgenommen, das wird Mediamarkt freuen Sogar sogenannte Verschleißteile sind nicht automatisch aus der Gewährleistung ausgeschlossen.
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29 Antworten
Standardantwort hier (dein Problem hat hier noch nie einer gehabt ) lautet:
Hast du den 2ten Schlüssel ausprobiert?
Die Antwort wird wohl sein:
Ich habe das Auto nur mit einem Schlüssel gekauft.
Die Schlüsselbatterie ist für das Lenkschloss uninteressant. Schau mal in der Sufu nach "ELV"
Wo hast du das Auto gekauft?
Beim Händler? Dann hin zur Reklamation. Die sollen das im Zuge der Gewährleistung instandsetzen. Ups, schlecht gelesen. Du hast ihn ja beim Händler gekauft.
Privat? Dann hast du Pech gehabt.
Trift das auch wirklich auf die gewährleistung? (Händler)
Wenn dein Händler dich nicht reingelegt hat (Im Kundenauftrag) ja. Der Händler darf die Gewährleistung bei gebrauchten Waren zwar auf 1 Jahr verkürzen, ausschliessen kann er sie nicht. Das gilt beim Verkauf an Privatkunden und gilt natürlich nicht für Verschleissteile. Allerdings gilt nach einem 1/2 Jahr die Beweislastumkehr. Davon bist du ja noch weit entfernt.
Wieviele Schlüssel hast du denn? Wenn nur einen, ist der 2te aus der Schlüsselschiene ausgetragen?
Also kann man das nicht als verschleißteil auslegen, habe nur einen schlüssel und der andere wurde ausgetragen.
Ich schätze ich werde wohl nicht um einen anwalt drum rum kommen "^^. Naja wagen wurde noch nicht diagnostiziert da er sehr bescheiden beim fitness steht und das abschleppen kompliziert wird...
Kann man dafür den normalen pannendienst nutzen den man hat? (kein ADAC)
Das mit dem ELV hat mir auch Mercedes gesagt als ich ihnen das alles schilderte aber ohne diagnose kann man nicht zu 100% sicher sein.
MfG ZERO
Gleich zwei Dinge gelernt, man kauft kein Auto mit nur einem Schlüssel und man kauft nicht bei Händlern die Autos ohne Zweitschlüssel anbieten.
Klarer Gewährleistungsfall, nochmal höflich um Mangelbeseitigung bitten, anschließend schriftlich anmahnen und zur Not Anwalt aufsuchen. Aber je nach Hartnäckigkeit des Händlers kann das Zeit kosten. Elektronische Bauteile aus der Gewährleistung ausgenommen, das wird Mediamarkt freuen Sogar sogenannte Verschleißteile sind nicht automatisch aus der Gewährleistung ausgeschlossen.
Vielen vielen Dank, man kann sich hier wirklich drauf verlassen eine Lösung zu finden so wie Rat.
Bei weiteren Infos melde ich mich hier .
MfG ZERO
Der Händler muss übrigens auch für den Transport des defekten Autos auf seine Kosten in seine Werkstatt sorgen.
Ausserdem müsste er auch deine Kosten zahlen wenn du zu ihm in die Werkstatt musst.
Das würde ich aber um des Friedens willen, wenn er auf Gewährleistung repariert, nicht fordern.
Problem ist das er ca 300 km entfernt ist und ich Pendler bin, die Frage für mich da ich keine ?? Bestätigung habe durch Mercedes weil der Wagen nicht bei denen war wie ich den dahin kriege und falls es doch was anderes sein sollte ob das auch auf die Gewährleistung fällt "^^. Kann man das Geld für alles sprich den zu Mercedes bringen usw zurück fordern oder geht das nicht?
Ne, ausser der Händler ist damit einverstanden. Und was sollte es anderes sein? Wenn der Schlüssel oder die ELV nicht funktionieren muss der Händler auf seine Kosten instandsetzen.
Was anderes wäre wenn dir der Schlüssel runtergefallen wäre und nun kaputt ist. Allerdings müsste dir der Händler ja innerhalb des 1/2 Jahres beweisen dass es so wäre.
Bei Schlüsseln gibt es 2 Problemfälle die bekannt sind. Zum einen Wollmäuse im Schlüssel die den Infrarotkontakt zum Zündschloss unterbinden und das andere eine lose Spule im Schlüssel.
Gibt es eine Anleitung wie man den Schlüssel genau auseinander bauen kann? Ich komme nur bis zur Batterie aber wie man ihn komplett auseinanderbaut keine Ahnung ??, habe den 3 Tasten Chrom Schlüssel
SUFU
Aber ich glaube den Chromschlüssel bekommt man nicht so ohne weiteres auseinander.
Man braucht eigentlich immer 2 Schlüssel. Wenn du genug Zeit hast kannst du bei Mercedes einen Zweitschlüssel bestellen. (persönlich erscheinen und Ausweis und Zulassung mitbringen). Mit dem neuen Schlüssel kannst du das Starten probieren. Wenns mit dem neuen auch nicht geht ist es auf jeden Fall die ELV.
So war mir auch, gibt da auch YT Videos zu. Die sind wohl verklebt und nur mit Gewalt zu öffnen, was in der Regel zum Exitus führt. Meine hatte vor kurzem auch erst was dazu gelesen.
Zitat:
@xZEROx schrieb am 08. Aug. 2018 um 18:54:30 Uhr:
Trift das auch wirklich auf die gewährleistung? (Händler)
Wieso macht ihr es euch alle immer so schwer...
Du hast doch so einiges beim Kauf der Mühle unterschrieben... z.b. den Kaufvertrag...
Und wegen der GebrauchtWagenGarantie eine Versicherungspolice... In der stehen unter anderem auch nochmal die Daten vom Fahrzeug wie lange die "Garantie" gültig ist was alles bis wie viel KM versichert ist und was dein Eigenanteil ab einer gewissen Laufleistung ist!
...und das Wichtigste: Eine Telefonnummer der Versicherung!
Und da kannst du anrufen, Du musst das ganze nicht wirklich über 2Ecken und dem Autoverkäufer klären und 300KM fahren... Das kannst Du ganz einfach mit einem Anruf klären.
Bei mir war es die Mapfre Versicherung, ein Anruf bei denen die sagten mir kein Problem bring dein Auto zu Mercedes den Rest klären wir...! Die ganze ELV Reparatur wurde bezahlt!
Natürlich...
Wenn Du keine Versicherungspolice unterschrieben hast... Und im Kaufvertrag steht was von "im Kundenauftrag* ja dann hast hoffentlich mal so ein tausender für die Reperatur übrig...
Zitat:
@amdwolle schrieb am 8. August 2018 um 19:41:32 Uhr:
Der Händler muss übrigens auch für den Transport des defekten Autos auf seine Kosten in seine Werkstatt sorgen.
Ausserdem müsste er auch deine Kosten zahlen wenn du zu ihm in die Werkstatt musst.
Das würde ich aber um des Friedens willen, wenn er auf Gewährleistung repariert, nicht fordern.
Gibt es da nicht eine Zumutbarkeitsgrenze? Wenn das Fahrzeug wie hier geschehen 300 km weit weg sein neues Zuhause hat können dann dem Händler 300km Transport aufgebrummt werden? Der zwischendurch angeführte Elektronikmarkt holt die Geräte auch nicht ab, oder? Die Defektware muss schon hin.