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Schneeketten auf Alu

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 15. November 2004 um 13:23

Hallo!

Heute morgen habe ich die neuen Alu-Felgen eintragen lassen. (ET 12mm weniger als serienmäßig eingetragen) Der freundliche Dekra-Mann sagte mir, dass man auf diese Felgen keine Schneeketten aufziehen könne, weil die Felgen sonst Schaden nähmen.

Soweit klar. Jetzt steht in der Änderungsabnahme "Verwendung von Schneeketten nicht zulässig". Nur, damit ich das richtig verstehe: Ich darf auch keine Schneeketten aufziehen, die die Felge nicht einmal berühren und laut Schneekettenhersteller fuer LM-Felgen geeignet sind? Platzprobleme im Radkasten scheint es nicht zu geben.

In der ABE der Felgen lese ich auch nichts von Schneeketten. Heißt das, der Fall ist ungeprüft und scheidet daher sowieso aus?

 

Danke fuer Antworten und Gruß,

grzlbrmpf

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14 Antworten

Wenn Schneeketten nicht ausdrücklich im Gutachten oder der ABE oder Eintragung von DEKRA bzw. TÜV ausgeschlossen sind ist eine Verwendung möglich.

Was haste denn für ein Format, das dir der Prüfer so nen Eintrag macht? Habe als Winterräder die original Avantgarde Felgen (genaue Dimensionen 215/55/r16), darf damit auch mit Schneeketten fahren. Bloß weil deine vom Kettenbetrieb verkratzen könnten ist das noch lange kein berechtigter Grund für den Schneekettenausschluss.

MFG

Autólos

Themenstarteram 15. November 2004 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von Autolos

Was haste denn für ein Format, das dir der Prüfer so nen Eintrag macht? Habe als Winterräder die original Avantgarde Felgen (genaue Dimensionen 215/55/r16), darf damit auch mit Schneeketten fahren.

Die Felgen sind 6,5Jx15H2, ET 38 (mit ET 50 haette ich sie nicht eintragen lassen muessen, dann waeren Schneeketten i.o. gewesen). Bereifung: 195/65

Zitat:

Bloß weil deine vom Kettenbetrieb verkratzen könnten ist das noch lange kein berechtigter Grund für den Schneekettenausschluss.

Naja, unter "Schaden nehmen" vermute ich mehr als nur Kratzer. Was mich aber aergert ist, dass es Ketten gibt, die den Felgen eben nicht schaden, und ich darf sie trotzdem nicht benutzen. :-/

@weiberheld: Danke! Wenn das eine vollstaendige Antwort ist, ist es die, die ich befuerchtet habe.

.oO(Vielleicht sollte ich es bei einer anderen Pruefstelle nochmal probieren?)

Gruss,

grzlbrmpf

Wie wäre es denn wenn du nochmal mit dem Prüfer in Kontakt in Kontakt trittst? Der würde dir bestimmt bei deinem Problem helfen, prüfer sind ja Ingenieure und keine Pädagogen. Das wäre bestimmt besser als gleich woanders hin zu rennen.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von grzlbrmpf

Die Felgen sind 6,5Jx15H2, ET 38 (mit ET 50 haette ich sie nicht eintragen lassen muessen, dann waeren Schneeketten i.o. gewesen). Bereifung: 195/65

Naja, unter "Schaden nehmen" vermute ich mehr als nur Kratzer. Was mich aber aergert ist, dass es Ketten gibt, die den Felgen eben nicht schaden, und ich darf sie trotzdem nicht benutzen.

Es geht hier doch garnicht um die Felgen, sondern um den Rest vom Auto.

Bei ET38 stehen die Felgen weiter raus als mit ET50. Ergo könnte es mit aufgezogenen Schneeketten zu Problemen mit den Radhausaussenkanten kommen. Bei voller Beladung kann damit eine 100% Freigängigkeit nicht mehr garantiert werden und es ist daher laut Gutachten nicht erlaubt.

Bei mir z. B. gilt die Freigabe auf den 6Jx16 Felgen auch nur mit einer einzigen Reifengröße (205/55 R16). Bei breiteren Reifen (z. B. 215/55 R16) sind laut Gutachten auch keine Schneeketten mehr erlaubt.

wisst ihr woran ich auch nicht gedacht habe ist, dass beim golf egal ob 4motion oder nicht die Ketten ja vorne drauf kommen, was bestimmt den Freiraum des Prüfers weiter eingrenzt.

Mit Einpresstiefen kenne ich mich nicht so aus, darum ist mir das nicht aufgefallen, drann gedacht hab ich aber schon

Themenstarteram 15. November 2004 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld

Es geht hier doch garnicht um die Felgen, sondern um den Rest vom Auto.

Bei ET38 stehen die Felgen weiter raus als mit ET50. Ergo könnte es mit aufgezogenen Schneeketten zu Problemen mit den Radhausaussenkanten kommen.

Diese Argumentation ging mir auch durch den Kopf, und ich haette sie verstanden, aber das war nicht die Begruendung des Pruefers. Er hat ausschliesslich mit der moeglichen Beschaedigung der Felge argumentiert. Im Radhaus sieht es noch geraeumig aus, aber ich bin nicht der Sachverstaendige...

ja, dann nochmal hin. Mit dem reden

Sind denn 215/55 R16 Reifen beim Golf eingetragen?

Das wäre nämlich Ideal,weil so einen Satz habe ich noch von meinem Mercedes.Und mein golf ist noch nicht ausgeliefert

Zitat:

Original geschrieben von marco-r

Sind denn 215/55 R16 Reifen beim Golf eingetragen?

Das wäre nämlich Ideal,weil so einen Satz habe ich noch von meinem Mercedes.Und mein golf ist noch nicht ausgeliefert

Glaube nicht, musste mal die Golffahrer fragen.

Zitat:

Original geschrieben von marco-r

Sind denn 215/55 R16 Reifen beim Golf eingetragen?

Das wäre nämlich Ideal,weil so einen Satz habe ich noch von meinem Mercedes.Und mein golf ist noch nicht ausgeliefert

Nein.

Hier die eingetragenen Typen:

195/65 R15 91H 6Jx15 ET47

195/65 R15 91H 6.5Jx15 ET50

205/55 R16 91Q M+S 6Jx16 ET50

205/55 R16 91H 6.5Jx16 ET50

205/60 R15 91H 6Jx15 ET47

225/45 R17 91H 7Jx17 ET54

So steht's zumindest in meinem (Ö) Zulassungsschein.

Hans

Hab mir für meine Winterreifen Alus der Grösse 6,5 X 16 ET 45 gekauft.

Im Fahrzeugschein ist aber eine Einpresstiefe von 50 eingetragen.

Muss ich die Felgen nun eintragen lassen?

Mein Reifenhändler meinte, es reicht aus, wenn ich das Felgengutachten bzw. die ABE mitführe.

Zitat:

Original geschrieben von Hydrant1912

Hab mir für meine Winterreifen Alus der Grösse 6,5 X 16 ET 45 gekauft.

Im Fahrzeugschein ist aber eine Einpresstiefe von 50 eingetragen.

Muss ich die Felgen nun eintragen lassen?

Mein Reifenhändler meinte, es reicht aus, wenn ich das Felgengutachten bzw. die ABE mitführe.

Ich hab meine WR (205/55/16) auf Rial "Flair" (vom "freundlichen") und die haben auch eine ABE für den Ver dabei, sollte aussreichend sein.

Hans

Also ich habe nun beim tüv abgeklärt das ich die Größe 215/55 R16 H auch eingetragen bekomme.

Der Prüfer hat gemeint,ist kein Problem ,er will nur zur Sicherheit mal per GPS die Geschwindigkeit messen,damit ich nicht mal unnötig in eine Radarfalle rausche.

Will die Reifen nur eingetragen haben weil ich die Größe erst letztes Jahr nagelneu für meinen Benz gekauft habe,und beim Verkauf des Wagens nicht dazu gab.Sind also noch so gut wie neu.

Ich ziehe sie auf die org. Felgen.

Hole meinen übrigens morgen 12 Uhr

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