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  7. Schneller als Richtgeschw. 130 km/h Teilschuld bei Unfall!!

Schneller als Richtgeschw. 130 km/h Teilschuld bei Unfall!!

Themenstarteram 12. März 2008 um 17:49

Habe heute in "meinem" A3 einen interessanten Bericht gehört.

In diesem ging es um die Mitschuld bei einem Unfall wo kein Tempolimit sondern die Richtgeschwindigkeit gilt...ja ich weiß diese Abschnitte sind selten...:p

Im geschilderten Fall ist ein Auto mit 120, um jemand einfädeln zu lassen, ruckartig auf die linke Spur. Ein anderer ist mit 160 Klamotten hinten drauf!

Der auffahrende Fahrer bekam eine Teilschuld an dem Unfall weil er über Richtgeschwindigkeit schnell war.

Als Begründung der Richter diente die erhöhte Betriebsgefahr ab Richtgeschwindigkeit.

Ein Fachanwalt sagte zu diesem Fall das dies gängige Rechtsprechung ist es sei denn man könne beweisen das der Unfall ein "unabwendbares Ereignis" gewesen sei.

Nur ist das sehr schwer.

Es müsste schon ein Astronaut direkt aus dem All vors Auto fallen so der Anwalt!! :D

Also jeder der schneller, freigegebene Strecke kein Tempolimit, als Richtgeschwindigkeit fährt ist bei einem Unfall mit einer Teilschuld von 20-50%! im Boot.

Hammer oder?

Also viel Spaß noch beim schnell fahren!

Ich glaube bei zweispurigen BAB's lasse ich den Gasfuß jetzt leichter werden.

Da gibts nämlich die heikelsten Situationen....

Grüße

Beste Antwort im Thema

@gengolf

Die Rechtssprechung regelt ja auch ganz klar die Teilschuld bei "über Richtgeschwindigkeit". Das ist unstrittig.

Ich bezweifele lediglich, dass es in der Praxis regelmässig zu solchen Urteilen kommt. Einzelfälle ganz klar.

Was denkst du, wieviel Prozent fahren über Richtgeschwindigkeit auf der BAB und wieviel fahren Richtgeschwindigkeit oder langsamer? Wenn die jetzt alle ne Teilschuld beim Crash drankriegen, dann würde genau die Hysterie entstehen, die es nebenan bei den Kollegen mit dem gelben Schild und dem 120 hm/h Limit gibt ;o)

Naja, wobei.... Schwarze Schrift auf gelben Grund, halte Abstand - bleib gesund...

Ich will nur darauf hinaus, dass es keinen logischen Grund gibt, jetzt penibel und voller Angst die 130 km/h Grenze einzuhalten. Nach dem Motto "Weil sonst muss ich ja mitblechen".

Viele Grüße

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da ich z.Zt. mehr langsam fahre (ca. 90 km/h häng mich immer hinterm LKW) wegen winterreifen etc. bin ich mal aus neugier 130 gefahren und ich hab festgestellt das es eig. eine optimale geschwindigkeit ist, man verbraucht weniger wie mit 150 und ist eig. trotzdem flott unterwegs.

naja ich hatte vor 4Jahren etwas ähnliches...bei mir ist eine Dame genau vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Spur gezogen und ich natürlich hinten drauf...Da der Unfall auch bei 130km/h unabwendbar war, bin ich da ungeschoren raus gekommen...

am 12. März 2008 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl

Da der Unfall auch bei 130km/h unabwendbar war, bin ich da ungeschoren raus gekommen...

DAS ist der springende Punkt, wenn du das beweisen kannst bist du raus aus der Nummer (in der Praxis ist das aber sehr sehr schwer zu beweisen). Ansonsten hat man Mitschuld bei Geschwindigkeiten jenseits der 130....

Zitat:

Original geschrieben von SaschaP

 

DAS ist der springende Punkt, wenn du das beweisen kannst bist du raus aus der Nummer (in der Praxis ist das aber sehr sehr schwer zu beweisen). Ansonsten hat man Mitschuld bei Geschwindigkeiten jenseits der 130....

Nö, der springende Punkt ist, mir zu beweisen, dass ich deutlich über 130 gefahren bin. Und genau das ist in der Praxis sehr sehr schwer zu beweisen. Es sei denn, jetzt kommt jemand mit Gutachter und Messen der teilweise vorhandenen ABS-Bremsspur etc. an. Wenns auf der BAB Blechtkontakt gibt, dann kannst du den Schaden bei 130 hm/h nicht mehr von dem bei 180 km/h unterscheiden ;o)

Themenstarteram 12. März 2008 um 19:41

Zitat:

Original geschrieben von Ironysworld

Zitat:

Original geschrieben von SaschaP

 

DAS ist der springende Punkt, wenn du das beweisen kannst bist du raus aus der Nummer (in der Praxis ist das aber sehr sehr schwer zu beweisen). Ansonsten hat man Mitschuld bei Geschwindigkeiten jenseits der 130....

Nö, der springende Punkt ist, mir zu beweisen, dass ich deutlich über 130 gefahren bin. Und genau das ist in der Praxis sehr sehr schwer zu beweisen. Es sei denn, jetzt kommt jemand mit Gutachter und Messen der teilweise vorhandenen ABS-Bremsspur etc. an. Wenns auf der BAB Blechtkontakt gibt, dann kannst du den Schaden bei 130 hm/h nicht mehr von dem bei 180 km/h unterscheiden ;o)

Wenn der Unfallverursacher, also dem dem Du drauf bist, angibt 130 km/h gefahren zu sein musst Du automatisch schneller gewesen sein.

Weiterhin sieht ein Schaden mit 10 km/h Differenz ganz anders aus als einer mit 50 km/h Unterschied.

Nächster Punkt ist die gegnerischer Versicherung die wird alles versuchen, Gutachter usw., Dich als "Mitschuld" mit ins Boot zu holen damit sie weniger zahlen müssen.

Glaub mir Du hast ganz schlechte Karten dabei das wurde auch so in diesem Bericht vom dem Fachanwalt gesagt.

Grüße

@gengolf

Die Rechtssprechung regelt ja auch ganz klar die Teilschuld bei "über Richtgeschwindigkeit". Das ist unstrittig.

Ich bezweifele lediglich, dass es in der Praxis regelmässig zu solchen Urteilen kommt. Einzelfälle ganz klar.

Was denkst du, wieviel Prozent fahren über Richtgeschwindigkeit auf der BAB und wieviel fahren Richtgeschwindigkeit oder langsamer? Wenn die jetzt alle ne Teilschuld beim Crash drankriegen, dann würde genau die Hysterie entstehen, die es nebenan bei den Kollegen mit dem gelben Schild und dem 120 hm/h Limit gibt ;o)

Naja, wobei.... Schwarze Schrift auf gelben Grund, halte Abstand - bleib gesund...

Ich will nur darauf hinaus, dass es keinen logischen Grund gibt, jetzt penibel und voller Angst die 130 km/h Grenze einzuhalten. Nach dem Motto "Weil sonst muss ich ja mitblechen".

Viele Grüße

Themenstarteram 12. März 2008 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von Ironysworld

@gengolf

Die Rechtssprechung regelt ja auch ganz klar die Teilschuld bei "über Richtgeschwindigkeit". Das ist unstrittig.

Ich bezweifele lediglich, dass es in der Praxis regelmässig zu solchen Urteilen kommt. Einzelfälle ganz klar.

Was denkst du, wieviel Prozent fahren über Richtgeschwindigkeit auf der BAB und wieviel fahren Richtgeschwindigkeit oder langsamer? Wenn die jetzt alle ne Teilschuld beim Crash drankriegen, dann würde genau die Hysterie entstehen, die es nebenan bei den Kollegen mit dem gelben Schild und dem 120 hm/h Limit gibt ;o)

Naja, wobei.... Schwarze Schrift auf gelben Grund, halte Abstand - bleib gesund...

Ich will nur darauf hinaus, dass es keinen logischen Grund gibt, jetzt penibel und voller Angst die 130 km/h Grenze einzuhalten. Nach dem Motto "Weil sonst muss ich ja mitblechen".

Viele Grüße

Sicher hast Du Recht. Hysterie wäre falsch.

Nur wie ich schon geschrieben habe werde ich auf zweispurigen BAB jetzt eher halblang machen...

Grüße

am 12. März 2008 um 20:46

Das kenne ich auch, leider hilft auch keine vorrausschauende Fahrweise. Ich kam mir ca. 230 auf der linken Spur an und sah rechts einen Astra und 1km davor einen Lkw. Ohne zu blinken ist dann der Astra einfach auf die linke Spur gezogen. Und ich mußte gehörig den Anker werfen um nicht aufzufahren. Als ich ihn dann rechts überholt habe, weil er mit 100 !! auf der linken Spur weitergefahrern ist habe ich noch gesehen wie köstlich er sich amüsiert hat mich auszubremsen. Durch solche Idioten passieren Unfälle.

Und selbst auf dreispurigen Autos ist man vor Schleichern nicht gefeilt. Fast leere Autobahn, ein Lkw überholt den anderen. Der Fahrer auf der mittleren Spur wechselt mit 130 auf die linke Spur, wahrscheinlich ohne zu gucken und schon hat man wieder ein Problem. Ich denke man muss einfach die Richtgeschwindigkeit anheben (150-160), damit nicht mehr solche großen Geschwindigkeitunterschiede zwischen den einzelnen Spuren bestehen, die zu vermeidbaren Unfällen führen.

Da könnte man sich (ausnahmsweise!!!) mal was von den Amis abgucken:

Generelles Limit auf den Highways/Interstates von 55-75 Meilen, egal ob

LKW oder Corvette. Rechts überholen inklusive. Ich hatte schon ein paarmal das

Vergnügen und muss sagen: Entspanntes Fahren. Prenzlige Situationen wie in

vorhergehenden Beiträgen beschrieben sind da sehr selten.

am 13. März 2008 um 6:12

ach generelles Tempolimit ist kääääse!

Ich wäre vielmehr für ein genrelles Überholverbot für LKWs auf 2 Spurigen BABs und überall dort, wo die Geschwindigkeit unter der Richtgeschwindigkeit gedrosselt ist!

Und bei Missachten Strafen die die Spedition/Fahrer auch merken! Nicht die 2,50€ die se aus der Portokasse zahlen!

 

Genauso die Linkspurschleicher gleich fürn Monat aussen Vekehr ziehn. Steht nicht umsonst an einer der ersten Stelle das in GoodOldGermany man möglichst RECHTS fahren soll.

 

Das ist so ein Sache. Eigentlich ist eine Teilschuld gerechtfertigt aber oftmals kann man nicht warten bis die linke Spur frei ist, da die Jungs von der Elefanten-Rallye :mad: einfach auf die linke Spur ausscheren, wo 200 km/h angesagt sind.

am 13. März 2008 um 6:36

Zitat:

Original geschrieben von gengolf

Habe heute in "meinem" A3 einen interessanten Bericht gehört.

In diesem ging es um die Mitschuld bei einem Unfall wo kein Tempolimit sondern die Richtgeschwindigkeit gilt...ja ich weiß diese Abschnitte sind selten...:p

Im geschilderten Fall ist ein Auto mit 120, um jemand einfädeln zu lassen, ruckartig auf die linke Spur. Ein anderer ist mit 160 Klamotten hinten drauf!

Der auffahrende Fahrer bekam eine Teilschuld an dem Unfall weil er über Richtgeschwindigkeit schnell war.

Als Begründung der Richter diente die erhöhte Betriebsgefahr ab Richtgeschwindigkeit.

Ein Fachanwalt sagte zu diesem Fall das dies gängige Rechtsprechung ist es sei denn man könne beweisen das der Unfall ein "unabwendbares Ereignis" gewesen sei.

Nur ist das sehr schwer.

Es müsste schon ein Astronaut direkt aus dem All vors Auto fallen so der Anwalt!! :D

Also jeder der schneller, freigegebene Strecke kein Tempolimit, als Richtgeschwindigkeit fährt ist bei einem Unfall mit einer Teilschuld von 20-50%! im Boot.

Hammer oder?

Also viel Spaß noch beim schnell fahren!

Ich glaube bei zweispurigen BAB's lasse ich den Gasfuß jetzt leichter werden.

Da gibts nämlich die heikelsten Situationen....

Grüße

Ist ein Alter Hut *gääähn*

am 13. März 2008 um 7:47

Hallo,

ist wirklich ein alter Hut und nach meinem Empfinden auch logisch. Mit 160 oder 180 mutet man seiner Umwelt schon ein höheres Gefährdungspotential zu und man kann wesentlich schlechter auf die Fehler anderer reagieren. Damit ist man halt mitschuldig, wenn es knallt.

Michael

Themenstarteram 13. März 2008 um 16:41

Zitat:

Original geschrieben von Patrick78NW

...

Ist ein Alter Hut *gääähn*

Das ist so ein alter Hut das niemand bei der anschließenden Umfrage das wusste.

Aber 30 Jahre alte Golffahrer wissen natürlich alles!.....so auch dieses Thema....:rolleyes:

Grüße

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