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Schock! Darf laut EU-Führerschein nur Automatik fahren?
Hallo Gemeinde,
sorry, für den reißerischen Titel, aber bei mir kocht es gerade.
Vorhin habe ich mit meiner Frau die Führerscheine verglichen, meine Frau hat ihren 1986 gemacht, ich meinen 1985. Beide haben wir nicht mehr den grauen Lappen (meine Frau den rosafarbenen), sondern den schicken EU-Führschein in Scheck-Kartenformat, den haben wir uns aus Spass vor ein paar Jahren besorgt.
Dann mal im Internet geschaut, was denn diese Zahlen hinter den Nummern auf der Rückseite bedeuten. Und da kommt der Schock ins Spiel: Hinter der Nr. 12 steht bei mir "78", und das heißt, der Kandidat darf nur Automatik fahren!
Zur Erklärung: Habe tatsächlich auf Automatik den Führerschein gemacht. Damals hieß es ausdrücklich (!), die Prüfung muss nicht auf Schaltwagen sein, man darf dann trotzdem beides fahren. Es steht im alten, grauen Führerschein auch KEINE Einschränkung drin im Sinne "darf nur Automatik", da steht gar nichts dazu, zum Glück habe ich den noch. Ich weiß noch, dass als mein Bruder 1986 seinen Führerschein, den rosafarbenen, mit mehr Stunden und mit Schaltwagen machen musste, weil die Regelung "Automatik geht" nicht mehr galt.
Was ich in den vergangenen Jahren gefahren habe, möchte ich lieber nicht sagen.
Was mache ich? Zum Straßenverkehrsamt und "Fehler vom Amt" reklamieren? Ich will da nicht mit der Tür ins Haus fallen, wenn ich stattdessen vielleicht gar kein recht habe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schnarchfrei
Was mache ich? Zum Straßenverkehrsamt und "Fehler vom Amt" reklamieren? Ich will da nicht mit der Tür ins Haus fallen, wenn ich stattdessen vielleicht gar kein recht habe.
Warum denn nicht? Die Wahrscheinlichkeit, dass du dort eine ausreichende Info bekommst ist doch wesentlich höher, als hier.
Bei aller Liebe zu diesem Forum - manchmal wundert mich doch, wie oft der direkte Weg verschmäht wird...
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47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schnarchfrei
Was mache ich? Zum Straßenverkehrsamt und "Fehler vom Amt" reklamieren? Ich will da nicht mit der Tür ins Haus fallen, wenn ich stattdessen vielleicht gar kein recht habe.
Warum denn nicht? Die Wahrscheinlichkeit, dass du dort eine ausreichende Info bekommst ist doch wesentlich höher, als hier.
Bei aller Liebe zu diesem Forum - manchmal wundert mich doch, wie oft der direkte Weg verschmäht wird...
Was bleibt dir eigentlich anderes übrig, als zur Behörde zu gehen. Eine rechtssichere Auskunft kannst du hier nicht erhalten.
Andererseits setzt du dich mit diesem Eintrag dem Fahrenn ohne Fahrerlaubnis aus, wenn du Schaltwagen fährst.
Insofern ab zur Behörde unds im Anschluss hier berichten
Gruß Frank
Moin,
Meine Oma hat in den 70ern Ihren Führerschein auf einem Automatikfahrzeug gemacht - auch damals war es bereits so - Prüfung auf Automatik, Vermerk im Führerschein für Automatik. Du hast in der Prüfung ja die Fähigkeit ein Schaltfahrzeug zu führen nicht nachgewiesen.
Damals wurde ein spezieller Vermerk im Führerschein gemacht (Ich meine bis 1986), wenn die Ausbildung ganz oder teilweise auf einem Schaltwagen durchgeführt wurde - das lediglich die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug gemacht wurde. Der Vermerk sollte es erleichtern, die Berechtigung für das Schaltfahrzeug vereinfacht zu erwerben. Es war dann keine erneute Ausbildung notwendig - sondern nur der Nachweis der Fähigkeit bei einem Sachverständigen (d.h. nur Prüfungsfahrt). Heute wäre streng genommen eine komplett neue Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug notwendig.
d.h. EIGENTLICH darfst du aktuell tatsächlich nur Automaten fahren. Ob du die vereinfachte Erweiterung noch in Anspruch nehmen kannst, weiß ich allerdings nicht. Die Frage wäre in diesem Moment, a) ob es diese Option noch gibt und b) ob du dieses Recht noch nachweisen kannst.
Ergänzung - bis Ausstellungsdatum 1.1.1986 galt dieser Vermerk als Bekundung der Prüfungsfahrt. Wurde man in D mit diesem Vermerk dennoch in einem Schaltfahrzeug "erwischt" - war dies "straffrei". Bei bezeugter schlechter Fahrweise konnte eine Rüge oder eine Owi verhängt werden - es handelte sich aber nicht um "Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis". Ab 1.1.1986 handelt es sich um ein explizites "Verbot" (juristisch eine gegenständliche Beschränkung) - welches strafbewehrt sein kann.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Ob du die vereinfachte Erweiterung noch in Anspruch nehmen kannst, weiß ich allerdings nicht. Die Frage wäre in diesem Moment, a) ob es diese Option noch gibt und b) ob du dieses Recht noch nachweisen kannst.
MFG Kester
Wenn dann sollten alle Daten zur damaligen abgelegten Führerscheinprüfung der Führerscheinstelle in seiner kompletten Führerscheinakte zur Verfügung stehen.
Da hilft nur der Weg zur Führerscheinstelle um Klarheit zu schaffen. Ich gehe aber mal von aus, nach den bisherigen Angaben des TE, dass der Eintrag im rosa Schein vergessen wurde, und versehentlich die Nummer 78 im neuen EU-Führerschein eingetragen wurde .
Mindestens in der Führerscheinakte sollte vermerkt sein das lediglich die Prüfung auf Automatik stattfand.
Um eventuell auftretenen Ärger bei einer Kontrolle zu vermeiden schleunigst zum Amt und die aktuelle FE berichtigen lassen.
Moin,
Da würde ich mich nicht drauf verlassen
Da die neuen Führerscheinformate diese Bekundungen nicht mehr kennen - sondern nur gegenständliche Beschränkungen, kann die ÜBERSETZUNG dieses "Hinweises" in eine Beschränkung durch eine Verwaltungsvorschrift durchaus legitimiert sein. (Obs legal ist - iss ne andere Geschichte)
In diesem Fall wäre es wichtig feststellen zu lassen, ob die EINFACHE Tilgung dieser Beschränkung bei Anspruchsnachweis noch legal ist. Das würde ich gefühlsmäßig aufgrund des Bestandschutzes bejahen (aber bin auch kein Jurist). Übrigens ist die Behörde hier vermutlich nicht in der Verfolgungspflicht - die muss nicht in ihr Archiv rennen und da eine vor 20 Jahren abgelegte Kopie rauskramen. Die Unterlagen sollte man schon selbst haben
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Schnarchfrei
Beide haben wir nicht mehr den grauen Lappen (meine Frau den rosafarbenen), sondern den schicken EU-Führschein in Scheck-Kartenformat, den haben wir uns aus Spass vor ein paar Jahren besorgt.
Das war schon mal ein Fehler , es gibt nur einen triftigen Grund für den Umtausch, und das ist der internationale Führerschein, den es nur noch bei Vorlage des EU-FS gibt.
Es steht im alten, grauen Führerschein auch KEINE Einschränkung drin im Sinne "darf nur Automatik", da steht gar nichts dazu, zum Glück habe ich den noch.
Das verstehe ich dann nicht. Die Führerscheinstelle hatte doch nur diesen alten FS zur Hand. Bem Umtausch werden die Original-Prüfungsunterlagen im Regelfall nicht hinzugezogen - warum auch, es wird ja ein gültiger FS vorgelegt, der eigentlich alle Informationen beinhalten muß (sonst wäre er ja z.B. bei einer Kontrolle wertlos, wenn nicht alles drin stünde). Das weis ich aus erster Hand von jemanden, der bei der Kreisverwaltung arbeitet.
Was mache ich? Zum Straßenverkehrsamt und "Fehler vom Amt" reklamieren? Ich will da nicht mit der Tür ins Haus fallen, wenn ich stattdessen vielleicht gar kein recht habe.
Lasse doch mal jemand bei einer FS-Stelle einer anderen Stadt anrufen und die Frage allgemein stellen. Mal sehen, was sie sagen. Dann wird nicht sofort ein aktenkundiger Fall bei Dir draus und Du kannst Dich ggf. über mögliche, weitere Schritte informieren. So wie die Lage aber aussieht, würdest Du Dich momentan beim Führen von Schaltfahrzeugen rein formal ins Unrecht setzen.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Zitat:
Original geschrieben von Schnarchfrei
Beide haben wir nicht mehr den grauen Lappen (meine Frau den rosafarbenen), sondern den schicken EU-Führschein in Scheck-Kartenformat, den haben wir uns aus Spass vor ein paar Jahren besorgt.
Das war schon mal ein Fehler , es gibt nur einen triftigen Grund für den Umtausch, und das ist der internationale Führerschein, den es nur noch bei Vorlage des EU-FS gibt.
Quatsch. Ich habe auch umgetauscht, weil ich damals bei Wind und Wetter auf Baustellen musste. Der Papierlappen war dann immer Nass. Der neue kam da gerade Recht - wurde sofort beantragt.
Zum Thema.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - jetzt wo du es weist, wäre es sowieso Ratsam das so schnell wie möglich zu klären.
Es kann darauf hinauslaufen, das du eine Paar Fahrschulstd. nehmen musst. So einfach eintragen werden die das nicht. Das bedarf einer Prüfung durch den Fahrprüfer. In anderen Ländern ist das ne sache von 2min - in Deutschland wird daraus ein Drama.
Viel Erfolg.
Übrigens - bist du mit dem Führerschein schonmal angehalten worden????
mal wertfrei am rande gefragt:
wer macht den so ne automatiknummer in der führerscheinphase?
ich hab meinen 1995 gemacht....so wie es sich gehört. alles auf schaltung.
heute fahre ich automatik. total legal
es ist doch seit jahrzehnten bekannt das automatik in der fahrschule später zu problemen führen kann.
ja die lieben Deutschen!
Aus jeder Mücke wird ein Elefant!
Aber auch
Auf jeden neuen Quatsch muß man drauf
Hauptsache neu!!
Sei es Führerschein!
Sei es Nummernschild!
Sei es Handy!
Sei es Fernseher!
Sei es KFZ Papiere
USW
Die Konsequenzen sieht man ja jetzt!
Big Brother is watching you
Früher ging es uns gut
Heute geht es uns Besser
Ab und zu wäre es Besser
WENN ES UNS WIEDER GUT GINGE
Gruß Alex
Oder wie hat Karl Valentin gesagt
Früher war alles Besser
Sogar die Zukunft war besser
Irgendwo hast Du recht, Boxertreiber. Ich habe mir vor einiger Zeit auch schon mal überlegt, meinen grauen Führerschein von 1976 gegen die Karte auszutauschen, da in dem Grauen die Schrift kaum noch lesbar ist. Aus nostalgischen Gründen habe ich es aber gelassen.
Am Ende dürfte ich nach dem Umtausch nur noch Dreirad fahren.
Ich selbst habe meinen Führerschein 1975 gemacht . Die Prüfung wurde auf Automatik abgelegt.
Es wurde aber nicht im Führerschein eingetragen. Der einzige Eintrag Kontaktlinsen oder Augengläser
müssen getragen werden.
Damals mußte man , glaube ich, 6 Stunden Schaltwagen nachweisen. Ich habe 77 auch auf einer Automatikkarre die Prüfung gemacht, ohne Eintrag im " Lappen " .
Damals gab es die Regelung, welche im Ausland aber immer unterschiedlich ausgelegt wurde.
Beim Umtausch des Führerscheines ist da leider etwas falsch gelaufen, das hättest du gleich prüfen müssen und Einspruch einlegen müssen.
Jetzt musst du dringend zum Amt und die nötigen Formalitäten erledigen.
Schlimmstenfalls musst du tatsächlich eine praktische Prüfung auf Schaltfahrzeug ablegen, dieses kommt aber auf die Auslegung der jeweiligen Behörde an
Nur gut das ich meinen grauen Lappen behalten habe ! Denn wer soll diesen ganzen Nummernschwachsinn ala EG schon genau zuordnen können ohne Handbuch Vermutlich wäre ich genau wie der TE da reingerasselt und dürfte jetzt nur noch Trecker fahren...