Schon wieder Änderungen und neue Preise ab dem 10.01.12
http://....mercedes-benz-passion.com/.../
Sind eigentlich Diejenigen, welche bereits bestellt haben, ebenfalls von den Preiserhöhungen betroffen?
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33 Antworten
Wenn dir eine Auftragsbestätigung vorliegt, dann bist du fein raus und von der Preiserhöhung nicht betroffen. Gültig ist für deinen Auftrag die Preisliste, anhand welcher du bestellt hast.
Zitat:
Original geschrieben von John-John
Wenn dir eine Auftragsbestätigung vorliegt, dann bist du fein raus und von der Preiserhöhung nicht betroffen. Gültig ist für deinen Auftrag die Preisliste, anhand welcher du bestellt hast.
So einfach ist es natürlich nicht. Die genaue Frist steht in den Verkaufsbedingungen.
Gruß
FilderSLK
Hallo,
wenn ich mir das durchlese, ändert sich nicht wirklich viel. Man hat einiges umbenannt und umgeschichtet. Aber nicht wirklich was neues oder gar eine Mopf eingeführt. Oder liege ich falsch?
Zitat:
Original geschrieben von DH4YM
Hallo,
wenn ich mir das durchlese, ändert sich nicht wirklich viel. Man hat einiges umbenannt und umgeschichtet. Aber nicht wirklich was neues oder gar eine Mopf eingeführt. Oder liege ich falsch?
Richtig!!!
Na wenn sich die Preise (nach oben ändern) wäre das doch suboptimal. Zumal sich die Daimler AG ja nominell nur 4 Monate an die Preise im Kaufvertrag hält.
Also wer länger als 4 Monate auf seinen Wagen warten muss, könnte, wenn die das wollen, bis zu 3% (ja - nach Abschluss des Kaufvertrags) zuzahlen müssen, obwohl der die Verzögerung nicht verschuldet hat.
Weiss denn schon jemand, in welchem Umfang sich der Basispreis ändert?
Zitat:
Original geschrieben von tekkie330
Also wer länger als 4 Monate auf seinen Wagen warten muss, könnte, wenn die das wollen, bis zu 3% (ja - nach Abschluss des Kaufvertrags) zuzahlen müssen, obwohl der die Verzögerung nicht verschuldet hat.
Hallo tekkie,
das ist leider auch nicht ganz korrekt. Maßgeblich ist hier nicht der Tag der Auslieferung, sondern der Tag der Kaufpreismitteilung (entspricht der "Bereitstellungsanzeige"). Wird nach der Bereitstellungsanzeige der Preis erhöht, dann ist der Käufer nicht betroffen, wenn er den Wagen rechtzeitig abholt.
So geht es mir dieses Jahr: bestellt vor langer Zeit in 2011. Bereitstellungsanzeige Anfang Dezember mit Auslieferung Ende Januar. So bin ich nicht betroffen, wenn ich ihn rechtzeitig abhole, was ich gerne tun werde (wird ein schwarzes E220CDI Coupé).
Gruß
FilderSLK
@FilderSLK:
in §II Absatz 2 heisst es:
Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert
wird.
Selbst wenn damit das Dateum der Bereitstellungsanzeige (das idR 2-3 Wochen gemeint sei), würde die Frist nur 4 Monate wäre die Gesamtfrist nur 4 Monate 3 Wochen, was die Frist nicht wirklich verlängert und was sich aus dem Text nicht ableiten läßt
Also wenn Du am 9. September bestellt hat und am 10. Januar gelten neue Preise, könnten die Aufschlagen - wobei es mE meist eine Kulanzlösung geben muss - die wollen ja nicht das letzte Auto verkaufen und Kunden vergraulen...
Hallo tekkie,
nein, du musst mal einen Satz weiter lesen.
Für mich gilt das hier:
"Erhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt."
Kaufpreissmitteilung war in der ersten Dezemberwoche, Preiserhöhung am 10.01.12, Bereitstellung ist am 18.01.12. Das ist keine Kulanzentscheidung.
Gruß
FilderSLK
Bei Dir passt der Zeitraum ja, filderslk, aber wenn Daimler den Liefertermin verzögert (also Kaufvertrag bis Kaufpreismitteilung > 4 Monate sind), muss so ein Vertrag doch sittenwidrig sein, der den Käufer dann um Zuzahlung von bis zu 3% bittet. Schließlich schließt man einen Kaufvertrag mit FESTEm Kaufpreis und nicht einer ungefähren Schätzung, was das Auto, weil Daimler klüngelt, später kostet...
Zitat:
Original geschrieben von tekkie330
Bei Dir passt der Zeitraum ja, filderslk, aber wenn Daimler den Liefertermin verzögert (also Kaufvertrag bis Kaufpreismitteilung > 4 Monate sind), muss so ein Vertrag doch sittenwidrig sein, der den Käufer dann um Zuzahlung von bis zu 3% bittet. Schließlich schließt man einen Kaufvertrag mit FESTEm Kaufpreis und nicht einer ungefähren Schätzung, was das Auto, weil Daimler klüngelt, später kostet...
OK, aber das ist was anderes.
Ich denke, dass es dazu irgendwelche allgemeinen Urteile gibt, dass der Preis erhöht werden darf, wenn die Lieferung z.B. 6 Monate beträgt (es gab ja auch schon Zeiten und Modelle, in denen sie mehrere Jahre betrug R170 etc.).
Wenn ein vorher zugesagter, früherer Lieferzeitpunkt allerdings nicht eingehalten und verzögert wird, sehe ich wie du die Schuld beim Hersteller und nicht beim Kunden.
Gruß
FilderSLK
Der Konfigurator auf der Mercedes-Seite wurde heute auf die neuen Preise und Paketnamen angepasst.
Wie es aussieht, erhöht sich der Grundpreis z.B. vom E500 Cabrio um ca. 250€, einige wenige Extras werden auch um ein paar Euro teurer.
Also wenn der Konfigurator nicht fehlerhaft geändert wurde, ist die Erhöhung nicht so schlimm wie befürchtet - zahlen würde ich aber auch diese zusätzlichen 320€ (Listenpreiserhöhung) nicht, wenn sich der Liefertermin verzögern würde...
[Update: Die aktuelle Preisliste ist jetzt auch online]
Ich glaube beim 350 CDI sind es ca. 500 EUR mehr, so dass eine komplette Konfiguration sicherlich insgesamt an die 1.000 EUR teurer werden kann.
Interessant....
MIt den neuen Preisen ist das von mir konfigurierte Cabrio 250 CDI mit AMG-Paket um EUR 357,- brutto günstiger geworden
Das liegt daran, dass der Preis für das AMG Paket deutlich gesunken ist!
Was nun, bekomme ich die EUR 357,- gut geschrieben???
Vieles ist auch gleich geblieben... Hatte hier noch ein Angebot über einen C204 für einen Kunden das sich nicht geändert hat