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Schriftliche Verwarnung/Anhörung

Themenstarteram 29. August 2010 um 17:04

Hallo, mein Sohn hat gestern eine Schriftliche Verwarnung/Anhörung wegen parken auf einem Sonderparkplatz für Schwerbechinderte bekommen. Zeuge: PD Chemnitz-Erzg. - IPZD/ POM'in xxxxxxx.

Und jetzt wichtig:

Ort: in Chemnitz, Str. der Nationen Höhe Blumenhaus.

Aber mein Sohn behauptet dass er zur Zeit war bei Oma, Karl-Liebknecht-Str. und warscheinlich doch auf einem Sonderparkplatz für Schwerbechinderte eingeparkt.

Fehler ist nur mit Strassennamen. Die zwei Strassen sind parallel und liegt ca. 200 m dazwischen.

Er will nicht Verwarnungsgeld (35,-) zahlen, weil sein Auto stand an andere als geschrieben Strasse.

Hat er Recht?

 

________________

Bildanhang von MT editiert

Beste Antwort im Thema
am 29. August 2010 um 22:48

Ich findes es eine Frechheit behinderten Menschen ihre eh schon spärlichen Parkmöglichkeiten zu nehmen, nur weil man selber zu faul ist ein paar Schritte zu Fuss zu gehen.

Aber sich dann noch vor den Konsequenzen drücken wollen wenn man dabei erwischt wird ist der Gipfel der Frechheit.

Wenn das mein Sohn wäre, müsste er die 35 Euro bezahlen und zusätzlich hätte er noch 70, Euro für behinderte Menschen zu spenden.

Die Folge kann ja dann in Zukunft nur sofortiges Abschleppen statt einem Bussgeld sein. Dann ist es egal in welcher Strasse man parkt. Die Strafe folgt auf dem Fusse.

Mfg Zille

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Wenn er wegen der 35 Euro jetzt ein Faß aufmacht, dann werden die Beamten den Vorgang nachprüfen und ihren Fehler feststellen und korrigieren. Außer Streß hätte er dann nichts gewonnen. Also einfach zahlen und froh darüber sein, daß nicht abgeschleppt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn er wegen der 35 Euro jetzt ein Faß aufmacht, dann werden die Beamten den Vorgang nachprüfen und ihren Fehler feststellen und korrigieren. Außer Streß hätte er dann nichts gewonnen. Also einfach zahlen und froh darüber sein, daß nicht abgeschleppt wurde.

Genau.

 

Aber wenn er wirklich nicht zahlen will, müsst ihr euch einen Anwalt nehmen. Denn, ich glaube nicht das diese(r) Politesse/Polizist den sogenannten "Fehler" eingestehen. Und wenn dein Sohnemann doch falsch liegen sollte, müsst ihr die Anwaltskosten auch noch tragen. Und bevor es soweit kommt, zahlt einfach. Sind doch bloß 35 Euro.

 

Gruß, icke2610

Ich verstehe es echt nicht das sich leute einen Fehler nicht eingestehen können und dann immernoch versuchen ein Schlupfloch zu suchen wenn sie doch günstig davon kommen können. Das ist mir echt unerklärlich und sollte glatt doppelt bestraft werden :rolleyes:

Mal ganz klar gesagt: Stimmt die Straße nicht kann man den Vorgang " in die Tonne " kloppen. Allerdings kann der Fehler noch korrigiert werden. Mit vernüftigem Arbeiten hat das aber wenig zu tun :rolleyes:

am 29. August 2010 um 19:20

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn er wegen der 35 Euro jetzt ein Faß aufmacht, dann werden die Beamten den Vorgang nachprüfen und ihren Fehler feststellen und korrigieren. Außer Streß hätte er dann nichts gewonnen. Also einfach zahlen und froh darüber sein, daß nicht abgeschleppt wurde.

Man wäre schön blöd wenn man es "einfach mal so bezahlen" würde. Aber toll, wie sich manchereins so einfach das Geld aus der Tasche ziehen lässt !

 

Fehler hin oder Fehler her, wenn ich weiss, dass ich nicht dort geparkt habe bezahle ich auch nichts. Sollte das Ordnungsamt, oder wie hier die Pol. zu bl*d dazu sein, richtig aufzuschreiben ist das einfach mal Ihr Pech. Dann sollen die das beim Einspruch berichtigen, korrigieren oder eben den Fall in Ablage P ablegen

Ich würde die Oma als Zeuge hinzuziehen, dass nicht dort geparkt wurde....  

am 29. August 2010 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von RedFlyingAngel

Ich verstehe es echt nicht das sich leute einen Fehler nicht eingestehen können und dann immernoch versuchen ein Schlupfloch zu suchen wenn sie doch günstig davon kommen können. Das ist mir echt unerklärlich und sollte glatt doppelt bestraft werden :rolleyes:

Tja, das Sprichwort "Mit den Du**en treibt man die Welt um" hat halt immer noch Gültigkeit.

Wer das hier allerdings, in der Form, einfach so bezahlt, dem kann man nicht mehr weiterhelfen....

Kann eigentlich nicht sein, dass die Parksheriffs sich so an der Strasse irren. Gibt es denn einen ähnlichen Parkplatz und Hausnummer in der anderen?

Irgendwas stinkt hier... ;)

Und auch wenn es stimmt, er hat den Fehler begangen also soll er auch die Konsequenzen tragen und zahlen.

Wenn er das Verwarnungsgeld nicht zahlen will, muß er Widerspruch einlegen.

Der Vorgang wird dann geprüft, wobei evtl. festgestellt wird, daß bei der Übertragung ein falscher Straßenname, aber der richtige Tatbestand erfaßt wurde.

Der Widerspruch wird dann kostenpflichtig abgewiesen, also außer Spesen nichts gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Sollte das Ordnungsamt, oder wie hier die Pol. zu bl*d dazu sein, richtig aufzuschreiben ist das einfach mal Ihr Pech.

vllt hat ja auch der te in der benannten straße geparkt, und nimmt nun die oma lediglich als ausrede um sich ums zahlen zu drücken....wäre ja auch möglich... :eek:

Hmm, ich denke nicht dass der Widerspruch zurückgewiesen wird, eher wird halt "eingestellt" und nichts weiter oder es kommt mit der Einstellung dann gleich das richtige Ticket.

Alles, sofern sich der Falschparker richtig erinnert ;)

Grüße

Steini

Solange man nicht weiss, warum dort eine falsche Straße angegeben wird, ist alles nur Spekulation. Da mach ich mal mit. Wurde der Name der Straße falsch übertragen, wird ohne weiteres bei Widerspruch eingestellt, da ein falscher Tatvorwurf vorliegt.

Ist der Straßenname identisch mit den Notizen des aufnehmenden Beamtens, dann muss man den Nachweis erbringen dass dieser sich irrt. Das einzige wäre, die genannte Adresse überprüfen, ob dort wirklich ein Behindertenparkplatz ist. Wenn ja einfach zahlen. Der Beweis für den Irrtum ist eigentlich nicht machbar.

Gruß Frank

am 29. August 2010 um 22:48

Ich findes es eine Frechheit behinderten Menschen ihre eh schon spärlichen Parkmöglichkeiten zu nehmen, nur weil man selber zu faul ist ein paar Schritte zu Fuss zu gehen.

Aber sich dann noch vor den Konsequenzen drücken wollen wenn man dabei erwischt wird ist der Gipfel der Frechheit.

Wenn das mein Sohn wäre, müsste er die 35 Euro bezahlen und zusätzlich hätte er noch 70, Euro für behinderte Menschen zu spenden.

Die Folge kann ja dann in Zukunft nur sofortiges Abschleppen statt einem Bussgeld sein. Dann ist es egal in welcher Strasse man parkt. Die Strafe folgt auf dem Fusse.

Mfg Zille

Zitat:

Wurde der Name der Straße falsch übertragen, wird ohne weiteres bei Widerspruch eingestellt, da ein falscher Tatvorwurf vorliegt.

Das ist so nicht richtig.

Tatvorwurf ist das, was man verzapft hat, wo man es verzapft haben soll ist von der eigentlichen Tatbegehung völlig unabhängig und hier sogar entbehrlich. Es ist Kurve wie Kante, wo man auf einem Behindertenparkplatz gestanden hat, strafbar ist das Parken dort an sich.

Der Tatvorwurf stimmt, wurde auch so zugegeben, der Rest ist im Falle eines Übertragungs- oder Notizfehlers vermutlich ein sogenannter "heilbarer Mangel", kommt aber - wie fast immer - auf viele Details an.

am 30. August 2010 um 9:15

Er kann doch Froh sein, das er "nur" 35 Euro zahlen soll. Meist wird ein blockierter Behindertenparkplatz gleich Freigeschleppt. Mit Recht.

Dann läge die Endsumme um 200 Euro rum inkl. Lauferei, um das Auto zurück zu bekommen.

MFG Thomas

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