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Schuldfrage bei überhöhter Geschwindigkeit im Kreisverkehr

Themenstarteram 26. August 2022 um 7:17

Hallo,

 

erstmal vorab, tut mir leid, falls es eine Antwort zum Thema schon gibt. Ich habe jedoch nichts zu explizit diesem Fall gefunden. Ich hatte auch keinen Schadensfall in dem Zusammenhang, aber die Rechtslage bzw Schuldfrage würde mich doch eindeutig interessieren, da solche Vorkommnisse sich irgendwie häufen.

Bei meiner Frage dreht es sich um die kleinen bis mittleren einspurigen Kreisel Innerorts, in die 4 Straßen münden. Nur damit wir stets über die gleiche Ausgangslage sprechen.

 

Fall 1:

2 Fahrzeuge nähern sich einem Kreisverkehr. Der (theoretische) Unfallgegner fährt mit fast unverringerter Geschwindigkeit in den Kreisverkehr, um sich seine Vorfahrt innerhalb des Kreisels zu "errasen". Ich fahre mit erheblich reduzierter Geschwindigkeit in den Kreisverkehr. Beide Fahrzeuge fahren gleichzeitig in den Kreisel ein, aber aufgrund der höheren Geschwindigkeit fährt mit der andere in die linke Vorderachse.

Seine Argumentation: "ich war schon mitten im Kreisverkehr, du bist schuld!"

Meine Argumentation: "deine Geschwindigkeit war nicht angepasst, du bist Schuld!"

 

Fall 2:

Der Unfallgegner ist mir gegenüber (meine Ausfahrt 2) mit hoher Geschwindigkeit in den Kreisverkehr eingefahren. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit geht man davon aus, dass er ebenfalls gegenüber (seine Ausfahrt 2) ausfährt. Tut er aber nicht, er knallt kurz vor der Haftgrenze durch den Kreisverkehr, um seine Ausfahrt 3 zu erreichen. Ich bin in der Zwischenzeit angefahren und fahre ihm in die Beifahrerseite.

Die Argumentationen wären die gleichen wie bei Fall 1.

 

 

 

Wie könnte das ausgehen? Fakten finde ich in dem Zusammenhang leider keine.

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73 Antworten

Zitat:

@Bamako schrieb am 26. August 2022 um 09:17:50 Uhr:

....

Seine Argumentation: "ich war schon mitten im Kreisverkehr, du bist schuld!"

Meine Argumentation: "deine Geschwindigkeit war nicht angepasst, du bist Schuld!"....

Viel mehr als Deinen Verdacht Deiner Versicherung zu melden kannst Du nicht tun und selbst dann ist fraglich ob die Versicherung dem nachgeht oder einfach bezahlt.

Grundsätzlich fängt mit dem Kreisverkehr eine neue Straße an, wer im Kreisverkehr ist hat Vorfahrt.

Im Fall 2 würde ich sagen, dass die Schuld eindeutig bei Dir liegen würde. Den Fall 1 haben wir hier regelmäßg in diesem Kreisel. Die von Westen kommenden fahren häufig mit sehr hoher Geschwindigkeit in den Kreisel eoin, da sie in Richtung Osten ausfahrend quasi nur einen kleinen Schlenker machen müssen. Wenn man von Süden kommt, fährt man erheblich langsamer, da es zum Kreisel hin bergauf geht und man den Kreisel erst kurz vor der Einfahrt einsehen kann. Außerdem muss man deutlich stärker einlenken, wenn man ebenfalls nach Osten ausfahren will. Theoretisch wäre man in vielen Fällen von Süden kommend zwar langsam, aber als erster im Kreisel. Praktisch würde man dann aber von den aus dem Westen schnell einfahrenden abgeräumt, obwohl diese die "Kreiselgrenze" erst überfahren, wenn der von Süden kommende bereits in den Kreisel einbiegt.

Früher hat es dort regelmäßig gekracht, die Schuldverteilungen kenne ich aber nicht. Jetzt ist die Situation entschärft worden, indem von Westen kommend bereits ab 200 m vor dem Kreisel Tempo 50 gilt und ein Blitzer fest installiert wurde.

Edit:

Sofern der Kreisel nicht innerorts liegt, gibt es streng genommen keine überhöhte Geschwindigkeit im Kreisel. Entscheidend für den Vorrang dürfte nur sein, wer als erster im Kreisel war.

Meine Meinung:

Du musst sicherstellen, dass Du keinen Vorfahrtberechtigten im Kreisverkehr abräumst. Und so lange der für mich nicht klar erkennbar (zB durch Blinkzeichen - aber selbst dann nicht) außerhalb der Gefahrenzone ist, muss ich als Einfahrender dessen Vorfahrt achten. Allein Deine Annahme aufgrund der von dir geschätzten Geschwindigkeit des anderen bringt Dir noch keine Vorfahrt.

Und wie kommst Du zu der Unterstellung, der andere sei zu schnell gefahren? Die meisten dieser kleinen Kreisel die ich kenne haben kein Temposchild, es gilt also erstmal theoretisch das selbe Limit wie auf der Straße innerorts. Aber so schnell geht ja meist nicht. Wenn Du also einen kommen siehst der Vorfahrt hat, musst Du Dir sicher sein dem nicht im Weg sein. Und selbst wenn er zu schnell wäre - Vorfahrt hätte er im Kreisel ja immer noch.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. August 2022 um 09:29:37 Uhr:

 

Sofern der Kreisel nicht innerorts liegt, gibt es streng genommen keine überhöhte Geschwindigkeit im Kreisel. Entscheidend für den Vorrang dürfte nur sein, wer als erster im Kreisel war.

so sehe ich das auch. Und wenn er innerorts liegt, gilt eben das Limit wie davor.

Ein einspuriger Kreisverkehr, der mit fast unverminderter Geschwindigkeit durchfahren werden kann, ist nach meinem Dafürhalten ohnehin eine Fehlkonstruktion Eine zentrale Aufgabe jedes Kreisverkehrs ist das "Ausbremsen" von Fahrzeugen, - natürlich der Verkehrssicherheit wegen. An Straßen, die aus verschiedenen Himmelsrichtungen aufeinander zulaufen, kann die Anlage daher nur als "Speedbreaker" wirklich Sinn ergeben.

am 26. August 2022 um 7:43

Wer im Kreisverkehr drin ist, ist drin. Dann hat er Vorfahrt, egal wie schnell er fährt.

Themenstarteram 26. August 2022 um 7:48

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. Aug. 2022 um 09:31:34 Uhr:

Und wie kommst Du zu der Unterstellung, der andere sei zu schnell gefahren? Die meisten dieser kleinen Kreisel die ich kenne haben kein Temposchild, es gilt also erstmal theoretisch das selbe Limit wie auf der Straße innerorts.

Ich denke da an die Paragraphen 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung. Dass es grundsätzlich keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, ist mir bekannt. Allerdings ist die Situation in einem Kreisverkehr doch meiner Meinung nach anders zu bewerten, als auf gerader, einsehbarer Straße.

Gefühlt kann es nicht stimmen, dass man mit höherer Geschwindigkeit sich eine Vorfahrt erkämpfen kann.

Themenstarteram 26. August 2022 um 7:50

Zitat:

@Amen schrieb am 26. Aug. 2022 um 09:43:29 Uhr:

Wer im Kreisverkehr drin ist, ist drin. Dann hat er Vorfahrt, egal wie schnell er fährt.

Lies bitte nochmal Fall 1. Beide Fahrzeuge sind gleichzeitig eingefahren.

Er erkämpft sie sich nicht, er hat sie.

Egal wie er fährt, ist er im Kreisel, hat er die Vorfahrt.

Einfach reindrücken mit dem Vorwand der fährt zu schnell, gibt es so nicht.

Gruß Jörg.

Ganz klar dein Verschulden.

Warum fährst du überhaubt mit geminderter Geschwindigkeit (klares Ausbremsen in diesem Fall) in den Kreisel ein, wenn du schon lange siehst, das ger andere schon eingefahren ist?! Wenn da 50kmh freigegeben sind, dann kann der Theoretisch auch die 50kmh fahren innerhalb, ob das Sinn macht steht auf einem anderen Blatt. Aber in diesem Fall hast du jemadnen die Vorfahrt genommen.

 

Aber dann noch versuchen den Unfallgegner einen überzubraten....

Nur ist eben nicht Deine Meinung relevant, sondern nur ein paar Fakten. Einer davon ist: wer im Kreisverkehr fährt hat Vorfahrt. Und wenn Du aufgrund von irgendwelchen für Dich nicht messbaren Dingen eine Vorstellung davon hast, wo der andere eventuell hinfahren wollen würde - muss sich das eben nicht mit dessen tatsächlichem Weg decken. Und wenn der eben schneller ist als Du das erwartest, dann ist er eben vor Dir. Das hat doch nichts mit erzwingen zu tun. Dazu kommt doch, dass diese Kreisel ja meist super einsehbar sind - oder wie kannst Du die Geschwindigkeit sonst einschätzen und sehen dass der gleichzeitig mit Dir an die Einfahrt kam? Und wenn es unübersichtlich ist, weil irgendwas in Kreiselmitte gebaut wurde - dann siehst Du eh nichts und musst Dir sicher sein niemanden zu gefährden. Und wenn da einer zügig im Kreisel kommt und nicht klar erkennbar vor Deiner Ausfahrt aus dem Kreisel rausfahren will - dann hast Du zu warten. Bis das klar ist, oder bis er vorbei ist.

Themenstarteram 26. August 2022 um 7:56

Ach, ihr seid das also immer, denen ich im Kreisverkehr begegne. :D

 

Wie gesagt, bitte richtig lesen: beide Fahrzeuge haben gleichzeitig den Kreisverkehr befahren. Zum Unfall kommt es durch den Geschwindigkeitsunterschied.

Zitat:

@Amen schrieb am 26. Aug. 2022 um 09:43:29 Uhr:

Wer im Kreisverkehr drin ist, ist drin. Dann hat er Vorfahrt, egal wie schnell er fährt.

Eben, aber erst wenn er drin ist!

 

Wenn man den anderen nur auf den Kreisverkehr zuschießen sieht, hat er deswegen noch keine Vorfahrt.

 

Wenn ihr gleichzeitig einfahrt, trennen euch ja noch x Meter, so schnell kann er gar nicht da sein daß er dir ins linke Vorderrad fährt , sondern er fährt dir ins Heck. Und dann ist die Schuldfrage klar

Zitat von dir:

"Unfallgegner fährt mit fast unverringerter Geschwindigkeit in den Kreisverkehr, um sich seine Vorfahrt innerhalb des Kreisels zu "errasen"."

Du siehst ihn schon ankommen, er ist nicht zu schnell, sondern einfach nicht bzw. nur leicht vom Gas gegangen nach deiner erörterung! Du fährst trotzdem rein, weil du denkst das er nicht an dir vorbeifährt. Ganz ehrlich, egal wie du das drehst und wendest, akzeptier doch einfach das du dich verschätzt hast und gut ist.

am 26. August 2022 um 8:00

Nur weil dir die Geschwindigkeit zu hoch erscheint ist sie es noch lange nicht. In beiden Fällen bist du erstmal Schuld, die Allgemeinparagraphen mögen dir vor Gericht ein paar Prozent Schuld abnehmen.

Ganz offensichtlich weisst du ja, dass diese Kandidaten "noch schnell davor" wollen. Deine rein subjektive Wahrnehmung ist, dass sie dich die Vorfahrt "erkämpfen" wollen. Und ebenso offenbar ist, dass dir das nicht gefällt und du sie einfach gerne blockieren würdest. Geht halt nicht. Lass sie durch, du siehst doch, dass sie schnell sind.

Faktisch willst du dir nämlich eine Vorfahrt erkämpfen, da dir aufgrund der Einfahrsituation klar ist, dass die andere Fzg erst in den Kreisverkehr einfahren und immer Vorfahrt haben.

Fall 2 ist ausserdem noch sehr eindeutig durch das fehlende Blinken. Damit wird klar, dass der andere Wagen im Kreisverkehr weiter fährt.

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