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Schuldfrage Unfall: rückwärts gefahren auf Auto das aus Einfahrt kam
Hallo,
Ich hatte heute einen Unfall, bei dem ich mir nicht sicher bin, wer schuld ist bzw. ob ggf. Beide Fahrer eine Teilschuld trifft.
Zuerst mal bin ich natürlich froh, dass niemand verletzt wurde.
Zum Unfallhergang:
Ich befand mich auf der Linksabbiegerspur einer mehrspurigen Hauptstraße.
Als ich feststellte, dass ich dort nicht drehen kann wollte ich mich hinter den Fahrzeugen der Geradeaus-Spur einreihen.
Also sah ich mich um in allen Rückspiegeln - alles frei - Schulterblick durch die Heckscheibe und langsam ein Stück
zurückgesetzt - Peng! Eine Dame war aus einer Einfahrten von der rechten Fahrbahnseite gefahren als ich rückwärts fuhr und stand jetzt schräg hinter mir - also wirklich noch quer auf der Geradeaus-Spur. Ihr Fahrzeug konnte durch meine Heckscheibe nicht sehen.
Die herbeigerufenen Polizisten ließen jetzt nicht wirklich Zweifel daran, dass ich meine Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren vernachlässigt hätte und Alleinschuldiger sei. Ich bin mir da aber nicht so sicher und habe im Netz ein Urteil gefunden, wonach die Schuld 70:30 AusEinfahrtKommender:Rückwärtsfahrender gewertet wurde.
Primär geht es mir jetzt nicht um den Schaden selbst, den trägt zur Not die Haftpflicht.
Aber wenn ich nur Teilschuld habe, kann ich den Schaden ggf. sogar rauskaufen und steige nicht in der Versicherung.
Ausserdem haben die netten Polizisten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen mich aufgenommen wegen
dem Rückwärtsfahren, was mich laut deren Aussage 100€ und 1 Punkt kostet.
Wer ist jetzt schuld?
Beste Antwort im Thema
Ich habe gelernt, dass wenn man sich falsch eingeordnet hat, man gefälligst auf der Spur zu bleiben hat und der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgt.
Rückwärts fahren wurde als Option nie genannt.
Die Polizei scheint das ähnlich zu sehen, wie sich in der Ordnungswidrigkeitsanzeige samt 100€ Strafe und Punkt zeigt.
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50 Antworten
Naja, wenn du wirklich in alle Spiegel und mit Schulterblck geschaut hättest, hättest du das andere Auto gesehen. Schließlich bist du ihr reingefahren und nicht sie dir. Das wird höchstwahrscheinlich an dir hängenbleiben. Ein versierter Verkehrsanwalt kann eventuell ein paar Prozent Mitschuld bei ihr konstruieren, das wird aber finanziell das Kraut nicht fett machen.
Würde sagen das die Frau schuldigt ist. Habe im Freundeskreis so einen ähnlichen Unfall gehabt, da hat das Gericht entschieden, daß derjenige der aus einer Ausfahrt auf die Straße fährt, alle Gegebenheiten einkalkulieren muß.
MfG aus Bremen
Zitat:
@Spatenpauli schrieb am 21. Februar 2015 um 20:51:43 Uhr:
Würde sagen das die Frau schuldigt ist. Habe im Freundeskreis so einen ähnlichen Unfall gehabt, da hat das Gericht entschieden, daß derjenige der aus einer Ausfahrt auf die Straße fährt, alle Gegebenheiten einkalkulieren muß.
MfG aus Bremen
Das dürfte unmöglich sein...
Bevor wir klären, wer Schuld hat sollten wir erst ein mal abklären, ob dein gewünschtes Ziel überhaupt ereicht werden kann.
1: Hast du eine Rechtschutzversicherung, da der Fall höchstwahrscheinlich vor Gericht langen wird.
2: Hast du den Unfalbericht der Polizei schon unterschrieben und die Strafe eingesehen/gezahlt?
Hi
die Frau könnte dich hinter den wartenden Fahrzeug kaum oder gar nicht sehen und war auf den Verkehr links von ihr konzentriert.
Sorry aber ich sehe die Schuld auch bei dir. In einer solchen Situation fährt man nicht rückwärts.
Gruß Tobias
Also so wie das für mich klingt, hat die Unfallgegnerin am Ende sich nicht aus einer Ausfahrt heraus bewegt, sondern bestenfalls einen Spurwechsel gemacht.
Sorry, aber links den Rückwärtsgang reinhauen und gib ihm ... klar kann man machen (habe ich auch schon), aber wenn es kracht, dann ist man der Mops. Das sollte einem klar sein.
Am Ende ist auch die Frage, was willst du erreichen?
Ich denke die Hauptschuld liegt bei dir, ergibt sich für dich irgendein finanzieller Vorteil, wenn du der Unfallgegnerin z.B. 1/3 Schuld nachweist via Prozess?
Wenn nein, hey dann gönn der Unfallbeteiligten doch, dass sie nichts zahlen muss. Wenn man selbst Scheiße baut, braucht man nicht zwingend dem, der vielleicht nich hoch konzentriert war um deinen Fehler auszugleichen, noch zwingend ans Bein pinkeln.
Grundsätzlich hat der, der rückwärts fährt, die größte Sorgfaltspflicht. Ich sehe die komplette Schuld bei dir.
Hatten wir nicht hier schon mal einen ähnlichen Thread? Wenn ich mich recht erinnere:
Es gibt die Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren, andererseits hat, wer aus einer Grundstücksausfahrt kommt, dem Verkehr auf der Straße den Vorrang zu gewähren. Und zwar egal ob der von links oder rechts kommt und ob er vorwärts oder rückwärts fährt. An eine irgendwie eindeutige Schuld des TE möchte ich nicht so recht glauben. Es wäre mal die Prüfung auf Schuldteilungsmöglichkeiten wert. Weiteres sagt einem der RA.
Die Meinung der Polizei ist hier nicht maßgeblich. Über Schuld entscheiden Richter. (Und das ist auch gut so.)
Am meisten würde ich mich als TE darüber ärgern, daß die blöde Kuh die (doppelte) Sperrlinie überfahren hat, womit man ja auch nicht unbedingt rechnet.
Daß sie aus einer Ein-/Ausfahrt kam ist nicht von Relevanz, dazu hätte der Unfall in der Gegenrichtung stattfinden müssen.
Ich vermute das war der Klassiker, nach links schauen ob frei ist im rollen und dann abbiegen aus der Einfahrt und oh da ist ja ein Hindernis.
Ist mir in jungen Jahren auch mal passiert. Ich denke eine Teilschuld der Frau ist hier gegeben. Aber das entscheidet zum Glück der Richter und nicht Polizei.
Ich habe gelernt, dass wenn man sich falsch eingeordnet hat, man gefälligst auf der Spur zu bleiben hat und der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgt.
Rückwärts fahren wurde als Option nie genannt.
Die Polizei scheint das ähnlich zu sehen, wie sich in der Ordnungswidrigkeitsanzeige samt 100€ Strafe und Punkt zeigt.
Ich komme nicht umhin, der Antwort von mk4x zuzustimmen.
Wenn man nicht alles komplett einsehen kann, weiterfahren und an einer anderen Stelle umdrehen. Ist IMMER kostengünstiger und nervenschonender als rückwärts irgendwo draufzufahren.
Aber das muss jeder anscheinend selbst auf's Neue lernen.
cheerio
@ mischkolino, den unfall beobachtet oder woher kommt das wissen das die doppelte sperrlinie überfahren wurde, übrigens kann der unfall nicht stattgefunden haben da blöde kühe meines wissens im winter im stall stehen und im sommer auf der weide und auch keine fahrerlaubnis haben,
gruß