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Schutzbrief übernimmt nur 100€ der Abschleppkosten! Frage

Themenstarteram 28. Februar 2018 um 11:17

Hallo,

ich hatte vor einiger Zeit einen Autounfall und im Zuge dessen wurde ich auch ins Krankenhaus gebracht, da ich den Airbag voll in die Fresse bekommen habe. War teilweise nicht richtig bei Bewusstsein und wurde mit RTW in die Notfallambulanz gebracht.

Zweifelsfrei kann man sagen, dass ich selbst die Schuld an dem Unfall trage. Ursache war gesundheitlicher Zwischenfall während der Fahrt. Es war niemand anderes in den Unfall verwickelt. Einziger Gläubiger in diesem Fall war die Stadtverwaltung (Laterne umgeraucht).

Soviel zur Vorgeschichte.

Nun habe ich von der Polizei in Kooperation mit dem Abschleppunternehmen eine Rechnung von etwa 460€ bekommen. Aufgeführt sind zwei Positionen:

Auslage Eigentumssicherung

Grundgebühr für Abtransport von Fahrzeugen

Diese Rechnung habe ich an meine Schutzbrief-Versicherung weitergegeben und heute eine Antwort erhalten. Ergebnis: Es können bei diesem Fall nur 100€ ausgezahlt werden.

Und tatsächlich lässt sich ein Punkt in den Bestimmungen finden, der aussagt das bei nicht von der Versicherung organisierten Transporten nur maximal 100€ gezahlt werden können.

Wie verhält sich das aber nun, wenn man gar nicht in der Lage war die Versicherung zu kontaktieren? Hat man da noch Handhabe? Gibt es noch andere Möglichkeiten das Geld wieder reinzubekommen? Lohnt sich ein Einspruch?

Für was habe ich eine Schutzbrief-Versicherung, wenn man im Fall der Fälle sowieso derjenige ist der zahlt?

Würde mich über Hilfe und Tipps sehr freuen.

Danke.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. März 2018 um 19:48

Abschließend, im Falle das mal jemand ebenfalls vor diesem Problem steht: Ich habe Einspruch bei der Versicherung eingelegt mit der Begründung das ich keine Möglichkeit hatte die Versicherung zu kontaktieren (Krankenwagen, kein Bewusstsein) und die Polizei das Abschleppunternehmen konsultiert hat.

Nach paar Wochen kam dann per Mail die Nachricht das zu den 100€ zusätzlich noch weitere 297€ gezahlt werden. Die restlichen ~65€. die sogenannte "Bearbeitungsgebühr" der Polizei, kann nicht übernommen werden. Somit konnte ich meine Kosten einigermaßen tilgen.

Keine Ahnung ob dies nun Kulanz war oder ob es wirklich eine ultimative Lücke in deren Versicherungsvereinbarung ist.

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Tja, der Schutzbrief kostet Dich weniger als 20 Euro im Jahr. Da ist es doch schon mal der 5malige Jahresbeitrag, den die Versicherung übernimmt. :)

Leider ist es aber tatsächlich so, dass wenn man das Abschleppen über die Schutzbrief-Versicherung organisiert, die Kosten in voller Höhe übernommen werden.

Sollte man ohne den Schutzbriefversicherer einzuschalten abgeschleppt werden, so zahlen Sie bis zu 100 Euro.

Du kannst höchstens auf Kulanz hoffen, wenn Du denen schreibst, dass Du nicht in der Lage warst das Abschleppen zu organisieren, mit Krankenbricht, Bescheinigung usw.! Aber wie gesagt, wäre nur auf Kulanz. Du hast kein Anrecht darauf.

Themenstarteram 28. Februar 2018 um 11:30

Habe ich mir schon fast gedacht. Ich werde mal versuchen, ob da über die Kulanz noch was geht. Ansonsten muss ich das leider akzeptieren.

Wenn Du bewußtlos warst, dann warst Du nicht geschäftsfähig in diesem Moment. Das Abschleppen hast DU auch nicht organisiert, sondern die Polizei hat das angeordnet. Das solltest Du belegen können. Eine Obliegenheitsverletzung ist da nicht vorwerfbar.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2018 um 12:49:52 Uhr:

Eine Obliegenheitsverletzung ist da nicht vorwerfbar.

Bei den 100 Euro handelt es sich nicht um eine Obligenheitsverletzung sondern um einen vertraglichen Bestandteil, wenn das Abschleppen nicht über den Schutzbriefversicherer organisiert wird, dann max. 100 Euro. Egal wieso warum weshalb. Sorry!

20€ im Jahr, so teuer? Ich zahl grad 7,50€:)

Zum Sachverhalt kann ich momentan leider nichts beitragen.

Ich hab mal einen Schutzbrief bei den Blauen aus dem Süden gehabt und diesen mal in Anspruch genommen.

Da hab ich aber gar nicht mit der Vers. gesprochen sondern einen Abschlepper beauftragt und das Mopped nach Hause bringen lassen. Die Vers. hat das voll abgerechnet.

Ich muss aber gestehen das ich nie in die Bedingungen geschaut habe ob es da Unterschiede gibt.

Ob es hier hilft? Keine Ahnung. Aber versuchen würde ich das noch mal, was hast zu verlieren?

Hast du eine Vollkaskoversicherung? Die übernimmt normalerweise die Abschleppkosten.

Was ist dann mit der SF?

Ob sich das dann lohnt?????

Edit: Klar, wenn du den Wagen eh abrechnest wäre mein Einwand eh hinfällig.

hab ich anfänglich zu kurz gedacht.

Er war ja allein schuldig!

am 28. Februar 2018 um 14:17

Zitat:

@Cyan4848 schrieb am 28. Februar 2018 um 12:17:49 Uhr:

Aufgeführt sind zwei Positionen:

Auslage Eigentumssicherung

Was ist denn das für ein Posten?

Klingt für mich eher nach einer Standgebühr für das abgeschleppte Fahrzeug.

Denn 460€ reine Abschleppkosten klingt eh nach etwas zu viel.

Ein Versicherer trägt das Risiko für die zu versichernde Sache. Der Betrag zu welchem Preis ist sein Bier. Wenn er meint, er könne für 99cent im Jahr 1 Mio versichern, ist es eben so. Viele Versicherungsnehmer versichern das Risiko gleichermaßen aber nur wenige betrifft es. Dann wird der Versicherer verpflichtet die Auslagen zu tragen. Das hat doch nix mit dem Beitrag und der Höhe zu tun den man gezahlt hat, 20 € zu 100 €... ??? Wie meint das GustavSturm?

In Deinem Fall hast Du bestimmt den Abschlepper gar nicht selbst beauftragt. Das war vielmehr die Polizei. oder? Es ist also sehr weit aus dem Fenster gelegt, wenn man dir vorwirft, Du hättest das Abschleppen nicht über den Schutzbrief organisiert, wenn Du im somnulenten Zustand bist. Nehme Kontakt zum KH auf oder mit der Rettungswache und bitte um Kopie des angefertigten Rettungsprotokolls. Daraus geht das sicher hervor.

Das Herausreden und Erzeugen und Unterhalten von Irrtum als Vorstufe betrügerisch Versicherungsleistungen vorzuenthalten um selbst einen Vermögensvorteil zu erwirken hat eben Schule. Muss man genau so antworten.

Es ist das versichert was in der Leistungsbeschreibung steht und mehr werden die auch bestimmt nicht bezahlen, egal wer das Abschleppen bestellt hat.

Schon klar. Versichert ist das Abschleppen. Punkt. Um die Kosten zu mindern über Vertragspartner. Nur ist es so. Abschleppen kostet immer gleich, egal wer es macht. Nur der Endpreis für die Leistung ist verschieden. Einer will 80 Euro, ein anderer für die gleiche Leistung vom Endkunden 300 (wie mir passiert - AHB Chemnitz sind solche Nasen, fordern erstmal brutal viel vom Fahrzeuginhaber obwohl sie parallel mit der HUK unter Vertrag stehen und auch für 80 Euro abschleppen und dann riesen Zoff entsteht wenn man sich das nicht gefallen lässt). Sind die Preise aber ihm Rahmen dessen, was auch ein anderer Vertragspartner verlangt hätte, sind diese Preise 1:1 zu übernehmen, ohne ... sie hätten besser vorab mit uns telefoniert oder so. Ging ja nicht, weil der TE k.o. war vom Airbag Faustschlag. Glaub mal, das ist heftiger als wenn Klitschko einem eine pfeffert... Beim besten Willen hätte der Versicherte seine Pflicht gar nicht erfüllen können. Andere waren dafür tätig. Und wenn zur Gefahrenabwehr oder Abwendung der öffentlichen Gefährung das Frack schnell abgeschleppt werden musste, also Gefahr im Verzig war, ist das Bergen und Abschleppen als höhere Gut zu bewerten als wenn man auf dem Parkplatz liegen bleibt und dafür einen Abschlepper rufen muss.

Themenstarteram 28. Februar 2018 um 21:43

Zitat:

@simfer schrieb am 28. Februar 2018 um 15:17:01 Uhr:

Zitat:

@Cyan4848 schrieb am 28. Februar 2018 um 12:17:49 Uhr:

Aufgeführt sind zwei Positionen:

Auslage Eigentumssicherung

Was ist denn das für ein Posten?

Klingt für mich eher nach einer Standgebühr für das abgeschleppte Fahrzeug.

Denn 460€ reine Abschleppkosten klingt eh nach etwas zu viel.

Standgebühr ist es nicht. Diese musste ich seperat entrichten, als ich das Fahrzeug vom Hof abgeholt habe.

Bei der "Auslage Eigentumssicherung" habe ich jetzt nochmal genau nachgesehen... irgendwie eigenartig... dort führt auf einer seperaten Rechnung das Abschleppunternehmen die ausgeführten Arbeiten auf. Zum Beispiel: Teile wurden aufgelesen, Auto aufgenommen, Welches Fahrzeug wurde verwendet und solche Sachen.

z.B. Einsatzfahrzeug 1,5 * 160€=240€

sehr unglücklich, die Abschleppunternehmen mögen es auch tun. Das ist sich auch der Grund warum die Versicherungen Grenzen einführen. Bei uns sind 150€ Abschleppen als Grenze, und irgendwie ist jede Rechnung 149-150€. Darüber hinaus ist Bergen eine zusätzliche Leistung. Schau mal in den Bedingungen ob so etwas bei dir auch steht. Hätte auch noch Kulanz bei der Versicherung angefragt. Sonst vom Abschleppunternehmen eine aufgeschlüsselte, verständliche Rechnung verlangen.

Zur Frage, wozu brauche ich den Schutzbrief? Um die Leistung zu bekommen die versichert ist. Sind ja noch mehr Leistungen enthalten in den paar Euro. Der Böse ist in dem Fall nicht die Versicherung, sondern der Abschlepper.

am 1. März 2018 um 12:20

Zitat:

@Cyan4848 schrieb am 28. Februar 2018 um 22:43:46 Uhr:

 

Bei der "Auslage Eigentumssicherung" habe ich jetzt nochmal genau nachgesehen... irgendwie eigenartig...

Naja, die Frage ist nun, ist die "Auslage Eigentumssicherung" überhaupt versichert? Und wie hoch ist diese ausgefallen?

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