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Schwachstelle im neuen Punktesystem?

Themenstarteram 16. Mai 2013 um 21:19

Hallo,

die Neuregelung wurde heute vom Bundestag abgesegnet.

Aber wie kann es sein, dass das Fahren auf dem Standstreifen, insbesondere mit Überholen, nicht mehr mit Punkten geahndet wird?

Dann dürfte der Stau ja auch kein Problem mehr sein. :)

Angenehm, irgendwie.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ist sie auch nicht. ich verstehe nur den sinn dieser reform nicht.

Die Erhöhung der Geldbußen für geringe, "ungefährliche" Verstöße ist damit möglich.

Derzeitig sind Punkte starr an die Höhe des Bußgelds gebunden, ab 40 Euro muss es Punkte geben, aber für Punkte muss auch eine zumindest irgendwie mögliche Gefährdung vorhanden sein. Damit ist die Ahndung "ungefährlicher" Verstöße auf 35 Euro begrenzt. Mit der Reform fällt die Koppelung von Bußgeldhöhe und Punkte weg.

Punkte orientieren sich zukünftig ausschließlich am Grad der Gefährdung, jedoch nicht mehr an der Höhe des Bußgelds. Damit ist jetzt die Tür offen, im nächsten Schritt auch für Verstöße ohne jede Gefährdung die Bußgelder deutlich über 35 Euro zu erhöhen.

Schaun wir mal, wann der Gesetzgeber dann durch diese Tür rennen wird.

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Zitat:

Original geschrieben von OPC

Dann dürfte der Stau ja auch kein Problem mehr sein. :)

Angenehm, irgendwie.

Das ist wie mit allen Tricks im Leben. Früh losfahren und damit dem Stau vorbeugen, den Stau über die Orte umfahren, dann tanken wenn keiner tankt...

All das funktioniert nur, solange es nicht alle machen...

...ist aber noch nicht durch den Bundesrat.

Abwarten und Tee trinken ;)

Warum eine Reform, hat doch bisher alles bestens funktioniert?

Gibt es in DE keine anderen Probleme und nur noch Minister die sich profilieren wollen?

Kurzum: so richtig zu Ende gedacht ist die Reform aus meiner bescheidenen Sicht NICHT.

Zitat:

Original geschrieben von Reinhard69

Kurzum: so richtig zu Ende gedacht ist die Reform aus meiner bescheidenen Sicht NICHT.

ist sie auch nicht. ich verstehe nur den sinn dieser reform nicht.

am 17. Mai 2013 um 8:07

Das einzig gute an der Reform ist,das es für sog. nicht sicherheitsrelevante Verstösse (wie z.B das befahren der Umwelt-Zonen ohne gültige Plakette) keine Punkte mehr gibt.

am 17. Mai 2013 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von OPC

Hallo,

die Neuregelung wurde heute vom Bundestag abgesegnet.

Aber wie kann es sein, dass das Fahren auf dem Standstreifen, insbesondere mit Überholen, nicht mehr mit Punkten geahndet wird?

Dann dürfte der Stau ja auch kein Problem mehr sein. :)

Angenehm, irgendwie.

Nicht wirklich, oder??? So eine brandgefährliche Sch***** wird weniger stark sanktioniert als vorher?

Deutschland deine Politik weiß nicht mehr was sie tut ...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ist sie auch nicht. ich verstehe nur den sinn dieser reform nicht.

Die Erhöhung der Geldbußen für geringe, "ungefährliche" Verstöße ist damit möglich.

Derzeitig sind Punkte starr an die Höhe des Bußgelds gebunden, ab 40 Euro muss es Punkte geben, aber für Punkte muss auch eine zumindest irgendwie mögliche Gefährdung vorhanden sein. Damit ist die Ahndung "ungefährlicher" Verstöße auf 35 Euro begrenzt. Mit der Reform fällt die Koppelung von Bußgeldhöhe und Punkte weg.

Punkte orientieren sich zukünftig ausschließlich am Grad der Gefährdung, jedoch nicht mehr an der Höhe des Bußgelds. Damit ist jetzt die Tür offen, im nächsten Schritt auch für Verstöße ohne jede Gefährdung die Bußgelder deutlich über 35 Euro zu erhöhen.

Schaun wir mal, wann der Gesetzgeber dann durch diese Tür rennen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Deutschland deine Politik weiß nicht mehr was sie tut ...

Vor allem der Verkehrsminister. Der hat ja schon diverse abstruse Ideen gehabt. M.E. ist das eher ein ablenken von wichtigeren Problemen.

Ab 40€ gibt es einen Punkt ist klar, darunter gibt es nämlich keine Bußgelder für Ordnungswirdrigkeiten. Und für alle Owis gibts nen Punkt. Darunter ist Verwarngeld. Ansonsten sind das halt 2 verschiedene Verordnungen und Punkte sind nicht abhängig vom Bußgeld. Punkte werden in der FeV festgelegt - unabhängig vom Bußgeld das in der BKatV "fest"gelegt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Ab 40€ gibt es einen Punkt ist klar, darunter gibt es nämlich keine Bußgelder für Ordnungswirdrigkeiten.

:confused:

 

Zitat:

Und für alle Owis gibts nen Punkt. Darunter ist Verwarngeld.

Dass dieses "Verwarngeld" nur ein vereinfachter Verwaltungsablauf bei einem Bußgeldverfahren ist, ist Dir nicht bekannt?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Dass dieses "Verwarngeld" nur ein vereinfachter Verwaltungsablauf bei einem Bußgeldverfahren ist, ist Dir nicht bekannt?

Verwarngeld ist was anders als ein Bußgeld und da gibt es kein Verfahren. Das gibt es erst wenn der Betroffene die Verwarnung nicht akzeptiert. Siehe §56 Ordnungswidrigkeitengesetz. ;)

Damit handelt es sich dann nicht um eine formal bestrafte Ordnungswidrigkeit, damit gibt es auch keinen Punkt wenn es lediglich ein Verwarngeld gab. Wäre ein Verwarngeld eine offizielle Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gäbe auch ein Parkverstoß einen Punkt, denn die Anlage 13 FeV sagt hierzu klar: "mit einem Punkt alle übrigen Ordnungswidrigkeiten."

 

Ebend. Die Bussgelder werden angepasst. Dann gibts halt auch mal € 120 Bußgeld. Ohne Punkte. Und bei Gefährdung sieht das dann schon wieder ganz anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Dass dieses "Verwarngeld" nur ein vereinfachter Verwaltungsablauf bei einem Bußgeldverfahren ist, ist Dir nicht bekannt?

Verwarngeld ist was anders als ein Bußgeld und da gibt es kein Verfahren.

Oh ja, mein Fehler, statt Bußgeldverfahren wäre OWI-Verfahren korrekt gewesen.

Verändert aber nichts an Deinem Blödsinn, der der Auslöser meine Antwort war.

 

Zitat:

Ab 40€ gibt es einen Punkt ist klar,

Und genau diese zwingende Verbindung zwischen Punktevergabe ab einem fixen Betrag fällt weg, genauer: wurde vorerst in einem ersten Schritt auf 70 Euro erhöht.

 

Zitat:

darunter gibt es nämlich keine Bußgelder für Ordnungswirdrigkeiten.

Natürlich, nur ist der Behörde freigestellt, unter 40 Euro auch Verwarngelder als erste Maßnahme auszusprechen (OWiG); bzw. verpflichtet ein Verwarngeldangebot als erste Maßnahme anzubieten (§1 Bußgeldkatalog)

 

Zitat:

Und für alle Owis gibts nen Punkt. Darunter ist Verwarngeld.

Das ist daneben.

Eine OWI muss grundsätzlich vor liegen, um eine Maßnahme zu ergreifen (§24 StVG), selbst eine mündliche Verwarnung benötigt als Rechtsgrundlage eine begangene OWI (§1 OWiG).

Ob diese Maßnahme dann im Rahmen eines Verwarngelds überhaupt möglich oder als erste Maßnahme auch vorgeschrieben ist, oder gleich zwingend als Bußgeld behandelt werden muss, regeln dann Folgevorschriften.

Und da sind auch schon offiziell die anderen Dinge, die wegen der Veränderung bei den Punkten gleich mit erledigt werden können:

Zitat:

Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit belanglos sind, sollen nicht mehr mit Punkten geahndet werden, dafür steigen die Buß- und Verwarngelder deutlich. So werden Punkte für "belanglose" Verstöße mit Inkrafttreten der Reform gelöscht. Dazu gehören beispielsweise: Fahren in der Umweltzone ohne Plakette, Fahren ohne Kennzeichen, Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage.

Die Geldstrafen für Verkehrsgefährdung sollen noch einmal saftig erhöht werden. Beispielsweise soll telefonieren am Steuer künftig mit 70 anstatt 40 Euro geahndet werden. Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, soll nach Plänen des Verkehrsministeriums in Zukunft auch 70 Euro berappen.

Quelle: http://www.n-tv.de/.../...ssuender-wissen-muessen-article10662316.html

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Das ist daneben.

Nö, das ist Wortlaut der FeV: "mit einem Punkt alle übrigen Ordnungswidrigkeiten" - alle formal geahndeten Owis geben einen Punkt. Bei Verwarngeld gibt es kein Owi-Verfahren und die Owi wird formal nicht geahndet und damit keinen Punkt. Sonst wäre auch Falschparken - auch das ist eine Owi - nach FeV mit einen Punkt "belohnt". Und wie richtig erkannt schreibt der §1 der BKatV zunächst ein Verwarngeld bis 35€ vor. Bußgelder bewegen sich formal zwischen 5 und 1000€ nach OwiG.

Dass auch beim Verwarngeld eine Owi vorliegen muss ist klar, ohne Owi gäbe es auch keinen Grund für eine Verwarnung. Allerdings liegt formal eben keine vor, genau wie ein Straftäter erst einer ist wenn ein Richter ihn schuldig gespochen hat und eine Strafe festgesetzt hat liegt die nachgewiesene Owi erst vor wenn das Owi-Verfahren mit Bußgeld abgeschlossen wurde. Daher sagt Abs. 4 §56 Owig auch dazu "Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist." Zu deutsch Verwarnung gezahlt und alles vergessen.

Praktisch sind wir damit genau da was hier schon mehrfach stand <40€ (also bis 35€) Verwarnung ohne Punkt, darüber Bußgeld mit mind. 1 Punkt. Wobei sich die Punktevergabe nicht nach der Höhe des Bußgeldes orientiert sondern nach Vergehen geregelt wurde.

am 17. Mai 2013 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von OPC

Hallo,

die Neuregelung wurde heute vom Bundestag abgesegnet.

Aber wie kann es sein, dass das Fahren auf dem Standstreifen, insbesondere mit Überholen, nicht mehr mit Punkten geahndet wird?

Dann dürfte der Stau ja auch kein Problem mehr sein. :)

Angenehm, irgendwie.

Der alte Bußgeldkatalog hat auch so seine Schwachstellen: 15 Euro für Busspurbenutzung, 35 mit Behinderung eines Busses. :D

http://www.verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog/strassenbenutzung/

... wenn wir schon beim Thema Stau sind. Den gibt's ja nicht nur ausserorts. ;)

Die Blicke der Anderen sind bestimmt auch unbezahlbar. :D

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