- Startseite
- Forum
- Auto
- Saab
- 9-5
- schwarzer Rauch aus dem Abgassystem
schwarzer Rauch aus dem Abgassystem
Hallo,
vor ein paar Tagen habe ich mir einen Saab 9-5 3,0TiD Bj. 2002 (150tkm) zugelegt, um den tollen Fahrkomfort eines 6- Zylinders zu genießen.
Nun raucht der Saab fortwährend und betätigen des Gaspedals beim Beschleunigen (nicht beim Anfahren) schwarzen Rauch aus dem Abgassystem. Dies ist mir beim Blick in den Rückspiegel aufgefallen.
In älteren Beiträgen habe ich von folgenden Problemen hierzu gelesen:
- Kraftstoff- Luftgemisch
- Luftmassenmesser (verdreckt/defekt)
- Luftfilter
- Prüfung des EGR (?)- Ventils + Dose (?); soll 70% Felerquote des Saab
Diesel sein
- Unterdruckschläuche zum Turbolader
Was empfehlt Ihr mir hierbei?
-
Ähnliche Themen
16 Antworten
Du hättst besser vor dem Kauf in diesem Forum nach Fehlern des Motors suchen sollen.
Dann hättest Du vermutlich den Wagen nicht gekauft.
Wenn Du den Wagen bei einem Händler gekauft hast, ist der Händler für die Beseitigung des Fehlers verantwortlich.
Hast Du den Wagen privat gekauft, dann kannst Du schonmal das Portemonnaie aufmachen und mindestens 1000 Taler in die Hand nehmen.
Den Fehler bei einem Saabhandler zweifelsfrei feststellen lassen und anschliessend die betroffenen Teile austauschen lassen.
AGR-Ventil
Einspritzpumpe
Einspritzdüsen
Luftmassenmesser
Steuergerät
...sind alles mögliche Kandidaten für schwarzen Rauch aus dem Auspuff.
Wobei der 3.0tid eh qualmt, wie verrückt. Zumindest beim Beschleunigen steht der Hintermann im Nebel.
Wie sieht es denn mit der Leistung aus???
auf dieses Forum bin ich erst gestern wegen des Problems gestoßen.
War auch gerade beim Saab Händler. Der bestätigte mir Deine Aussage, daß dieses Model eh sehr stark beim Beschleunigen raucht.
Einen Leistungseinbruch konnte ich nicht feststellen. Falls er dennoch ein Leistungseinbruch haben sollte (Prozentual) kann ich dies nicht feststellen, denn er zieht gut durch und hat eine richtig gute Beschleunigung.
Weiterhin der Saab- Händler:
Dieses Model (9-5; 3,0TiD) hat als einziges 9-5- Model Probleme mit dem Motor.
Mir wurde geraten diesen Waagen mit max. 130 - 140kmh auf der Autobahn zu fahren, da die Gefahr zu groß ist, daß hier der Motor nicht entsprechend gekühlt werden kann.
Der Saab Händler hat mittlerweile alle diese Modellle aus seinem Programm genommen und läßt hier die Finger weg. Bis auf einen Kunden, der sich nicht davon trenen möchte (nicht ich).
Ich dachte mir, bei einer 3L- Maschine ein robustes und nicht anfälliges Auto gekauft zu haben. Das war auch Grund Nr. Eins, um die höheren Unterhaltungskosten (Steuern) zu amortisieren und der Komfort eines 6- Zylinders.
Da habe ich mir wohl ein Ei ins Nest gelegt und kann den Wagen wohl kaum zurückgeben (an Händler; ohne Garantie und "wie gesehen so gekauft")?
Dann ist das Auto wohl i.O.? Stimmts?
Der 3.0 tid füllt hier seitenweise die Problemfreds. Saab hat ihn aus dem Programm genommen, allerdings sehr spät nach dem Auftreten z.B. der Probleme mit den Laufbuchsenabsenkungen.
Da es sich um einen gewerblichen Verkauf ("an Händler") handelt: Dumm gelaufen. Aber ehrlich, ich nehme Dir bei diesem Fred bzw. Deal nicht ab, dass Du gewerblicher Autohändler bist. Wenn doch...
sorry. Da hast Du etwas falsch verstanden. Ich bin kein gewerblicher Autohändler. Ich bin nur privater Käufer! :-)
Ändert sich dadurch etwas wegen der möglichen Anspüche gegenüberden dem Händler?
In seiner Fahrzeugbeschreibung stand wörtlich "sehr guter Zustand" und "Scheckheft gepflegt"!!!
Zitat:
Original geschrieben von iralacoche
Mir wurde geraten diesen Waagen mit max. 130 - 140kmh auf der Autobahn zu fahren, da die Gefahr zu groß ist, daß hier der Motor nicht entsprechend gekühlt werden kann.
Leck mi...... Wenn ich das schon lese. Da kriegt man einen Wagen für knapp 10.000 EUR verkauft und dann das. Am besten noch: "Kaufen Sie ihn, aber fahren Sie ihn am besten gar nicht, denn das könnte in die Hose gehen.
Ist der Verkauf eines gebrauchten Saab-Diesels nicht schon versuchter Betrug?
Zitat:
Original geschrieben von iralacoche
sorry. Da hast Du etwas falsch verstanden. Ich bin kein gewerblicher Autohändler. Ich bin nur privater Käufer! :-)
Ändert sich dadurch etwas wegen der möglichen Ansprüche gegenüber dem Händler?
In seiner Fahrzeugbeschreibung stand wörtlich "sehr guter Zustand" und "Scheckheft gepflegt"!!!
Ein gewerblicher Autoverkäufer MUSS einem Privatkäufer Gewährleistung geben für ein Jahr. Dies kann er auch nicht irgendwie ausschließen. Nach den ersten 6 Monaten gilt eine Beweislastumkehr. D.h. der Erwerber muss dann nachweisen, dass der Schaden bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag.
Ich wüsste aber nicht, was Dich vom Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Noch liegt ja wohl kein effektiver Mangel vor? Ich tippe, dass Du nur noch beten kannst, dass die Karre durchhält.
Tachen auch,
evtl. besteht die Möglichkeit in der Anfechtung des Kaufvertrages nach 119 BGB.
Zitat:
"Wer bei der Abgabe der Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
<span id="1249309214457S" style="display: none"> </span>
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich ein Zitat aus dem BGB. Am besten wendest Du dich an einen Rechtsanwalt um eine genauere Rechtsauskunft zu erhalten.
Gruß
danke dafür!!!
Und was ist mit dem immer so viel zitiertem "Rücktritts-Recht"...innerhalb 8 Tage???
Wenn der Wagen von einem orientalischen Teppich-Händler stammt...mit den bunten Fähnchen an der Strasse...dürfte es grosse Diskussionen geben.
Aber ein seriöser Händler wird den Wagen zurücknehmen und nur eine Nutzungspauschale und die Kosten für die Anmeldung fordern.
Wurde der Wagen denn beim Saab-Händler per Tester überprüft???
Und wurde auch eine Probefahrt unternommen???
Ich meine nur...wegen der Leistung. Der Saabhändler hat da mehr Erfahrung und Vergleichsmöglichkeiten, wie der Käufer, der sonst nie einen solchen Wagen gefahren hat.
Wenn der Saabhändler einen Fehler feststellen kann, in Richtung Einspritzpumpe, Einspritzdüsen, AGR-Ventil...könntest Du den Fehler durch den Händler beheben lassen, bzw. der Händler muß dafür zahlen...oder den Wagen zurücknehmen.
Der gewerbliche Händler muß Gewährleistung erbringen. Nämlich, daß der Wagen fehlerfrei war beim Kauf.
Nach so kurzer Zeit war der Fehler aber garantiert schon beim Kauf vorhanden.
Ich würde jedenfalls versuchen, den Wagen wieder zurück zu geben.
Der Motor ist eine Zeitbombe.
Und wenn die Laufbuchsen sich gesetzt haben...dann ist der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Das ist sogar den fliegenden Aufkäufern für den Export bekannt und lassen die Finger vom 3.0tid.
Gebrauchte Saab werden gerne nach Litauen oder Russland exportiert.
Aber den 3.0tid wollen sie nicht haben.
Da muß erst ein dummer West-Europäer morgens aufstehen und sich durch die tolle Ausstattung blenden lassen, damit so eine Kiste verkauft werden kann.
Hört sich komisch an, ist es aber leider nicht.
Hallo,
leider haut das mit dem Rückgaberecht wahrscheinlich nicht mehr hin, denn das Thema kam am 02.08. ins Forum. Da der Themenstarter sich vor ein paar Tagen den Wagen zugelegt hat, dürften die 8 Tage rum sein. Jedoch könnte man noch was dran drehen, wenn es ein ordentlicher Händler ist. Der lebt ja von seinem Geschäft und Sie war ja bereits wegen eines Mangels beim Händler. Vielleicht läßt er sich auf die Rückgabe ein. Vielleicht kann Sie ja den Vorschlag machen einen anderen Saab zu kaufen!?!?!?
Rechtlich gesehen, würde ich mich trotzdem absichern, und ein Gespräch mit entsprechendem Fachpersonal führen.
Gruß
Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu, außer nach dem Fernabsatzgesetz die 14 Tage, die hier aber wohl nicht ziehen.
hallo
ich habe mal in einer kritischen phase eines gewaehrleistungsprozesses meinen saab 9_5 der laut gerichts-sachverstaendigem ( der mehr oder weniger aus dem selben ort stammte wie der beklagte haenlder) voellig einwandfreie war, freiwillig bei der bundespruefstelle fuer kraftfahrzeuge vorgefuehrt
das ist jenes amt zu dem fahrzeuge normal von der behoerde vorgeladen werden wenn bei verkehrskontrollen maengel (extreme tieferelegungen, motor- und fahrwerksumbauten ect) vermutet oder festgestellt werden. man kann sich dort aber auch selbst vorladen lassen
die bundespruefstelle hat mir gleich vor ort wegen maengeln am fahrzeug eine lange liste an zu behebenden maengeln mitgegeben und eine neuvorfuehrung im sanierten zustand innerhalb von 4 wochen verlangt ansonsten waere die zulassung aufgehoben worden.
das hat dann eine gewisse dynamik in den prozess gebracht
;-)
wenn du tatsaechlich direkt vom haendler gekauft hast und ueber einen kaufvertrag mit ihm verfuegst dann unterliegt der kauf der gesetzlichen gewaehrleistung.
der haendler muss defacto alles was nicht ein ECHTES verschleissteil ist in den ersten sechs monaten nach kauf fuer dich kostenlos instandsetzen.
ich weiss nicht ob es sopwas wie eine bundespruefstelle in DE auch gibt (bin aus AT).
aber normal finden die IMMER was ...
evt ist das eine moeglichkeit den haendler doch zur ruecknahme zu "ueberreden" ...?
lg
g
Zitat:
Original geschrieben von iralacoche
Weiterhin der Saab- Händler:
Dieses Model (9-5; 3,0TiD) hat als einziges 9-5- Model Probleme mit dem Motor.
Mir wurde geraten diesen Waagen mit max. 130 - 140kmh auf der Autobahn zu fahren, da die Gefahr zu groß ist, daß hier der Motor nicht entsprechend gekühlt werden kann.
DAS hat der Saab-Händler gesagt, bei dem du den Wagen gekauft hast? Hat er dir das vor Kauf oder nach dem Kauf mit geteilt? Wenn diese Aussage belastbar ist, dann sollte man doch was tun können. Oder stehe ich auf dem Schlauch?
Zitat:
Original geschrieben von europäer
DAS hat der Saab-Händler gesagt, bei dem du den Wagen gekauft hast?
ich glaub eher, dass der wagen "irgendwo" gekauft wurde und dann zur saab-werkstatt gefahren wurde.
ich hätte dann noch einen vorschlag (sofern bei einem händler gekauft wurde):
fahr den wagen täglich auf der autobahn mit maximaler geschwindigkeit. innerhalb von 6 monaten wird er ganz sicher den geist aufgeben und reparieren wird der händler den schaden ganz sicher nicht