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Schweizer bitte melden; Anzeige wegen zu schnell!
Ich wurde letzthin geblitzt mit 119 anstelle von 80. Warum ich so schnell war weiss ich eigentlich nicht. War noch Baustelle mit 100'000 Schildern usw.. Aber zuviel ist zuviel das ist logisch.
Gemäss Auskunft der Behörden werde der Apparat regelmässig gewartet und sei geeicht worden. Das mag ja sein, aber kontrollieren kann ich es nicht offiziell.
Gemäss Angaben der Behörde bleibt der Ausweis mein aber die Strafe beträgt ca. 400-500Euro.
2 Km/h mehr und ich hätte ein Problem! Dann wäre der Ausweis für mind. 1 Monat weg und das Bussgeld würde noch massiv in die Höhe schnellen. Halt Schweiz...
Während der nächsten zwei Jahre darf keine ähnliche Tätigkeit dazu kommen. Nachher ist wieder, wie wenn nix gewesen wäre.
Kennt sich da jemand aus? Gibt es eine Möglichkeit die Busse erhöhen zu lassen, dafür die zwei Jahre zu streichen oder ähnliches? Würde es sich lohnen den Apparat anzuzweifeln?
Danke für die Tipps/Infos.
Achja:
Kommentare wie: "Depp warum fährt man so schnell usw." können sich die einzeln in den Ar*** schieben!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
"kommentare wie etc." ich geb ihn dir trotzdem selbst schuld
Und? Jetzt dem eigenen Ego Befriedigung verschaft und im www (zum wiederholten Male) den eigenen (Lebens)Frustrationen ein Forum gegeben...?
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25 Antworten
Moin,
ich kenne die Gesetze in der Schweiz nicht, aber hier in Deutschland ist das nicht möglich.
Zu den Geräten, die Brüder legen Dir Messprotokolle vor und die sind in Ordnung. Darauf kannst Du Wetten.
Bei mir hiess es gegen die Geräte könne ich nicht angehen die seien geprüft usw..
Vielleicht sagt er das einfach um zu verhindern das jeder diese anzweifelt.
Ein Kollege von mir hat das mal gemacht. Nach einer Weile kamen die Einmessprotokolle und er mußte zahlen. War halt nur aufgeschoben.
Hier handelte es sich um eine Mobile Kontrolle. Die muß immer neu eingemessen werden.
Bei einem stationären Gerät wird das ein mal gemacht und dann ist das in Ordnung.
Ohne einen Akteneinblick und Fachwissen wird dir diese Frage keiner beantworten können - Schweizer oder Deutscher.
Und da dies in der Schweiz sicher auch nicht anders sein wird - beauftrage einen guten Verkehrsfachanwalt damit, der kann diese Einsicht nehmen, den Inhalt beurteilen und ggf. auch sinnvoll tätig werden.
Good luck
Es geht mir eigentlich mehr darum ob sowas schonmal jemand gemacht hat in der Schweiz.
Bei uns gibt es eben eigentlich nicht soviel zu meckern wie in Deutschland. Bei uns ist das glaub ich nicht ganz so einfach.
"kommentare wie etc." ich geb ihn dir trotzdem selbst schuld
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Kennt sich da jemand aus? Gibt es eine Möglichkeit die Busse erhöhen zu lassen, dafür die zwei Jahre zu streichen oder ähnliches? Würde es sich lohnen den Apparat anzuzweifeln?
busse akzeptieren und zahlen - alles andere wird dir nur viele unnötige kosten bereiten - die gebühren etc. hier sind teils echt horrend...
den blitzer anzuzweifeln ist hier quasi aussichtslos - das ist x-fach geprüft und geeicht - ansonsten kannst du dich noch über eine hübsche rechnung der nachprüfung freuen, was fast sicher ebenfalls zu deinen ungunsten verlaufen wird.
um die probezeit wirst du nciht herumkommen - das wurde noch nie zugunsten einer höheren busse getauscht...
die nächsten zwei jahre etwas vorsichtig sein und gut ist - schont deine nerven und portemonnaie und sichert dir deinen ausweis.
(gerichtsverfahren machen hier aus einer einfachen 40.00 chf parkbusse schnell mal einen 1000.00 chf strafschein mit registrierung...)
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
"kommentare wie etc." ich geb ihn dir trotzdem selbst schuld
Und? Jetzt dem eigenen Ego Befriedigung verschaft und im www (zum wiederholten Male) den eigenen (Lebens)Frustrationen ein Forum gegeben...?
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
"kommentare wie etc." ich geb ihn dir trotzdem selbst schuld
dass diese kommentare von langeweile zeugen und nichts zum sachverhalt beitragen, fällt dir wohl nicht auf!
doch, durchaus Sie werden aber ja eben schlicht herausgefordert durch das Bitten sie zu unterlasen
In der Schweiz besteht die Ahndung eines Strassenverkehrsdeliktes aus zwei verschiedenen Teilen: 1. der Strafe (Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe) und 2. einer Massnahme (Verwarnung, Führerscheinentzug). Die Strafe wird durch den zuständigen Untersuchungsrichter verhängt, die Massnahme durch das Strassenverkehrsamt. Diese beiden Sachen werden unabhängig voneinander verhängt, also ist es auch nicht möglich, die Verwarnung durch Bezahlung einer höheren Strafe zu beseitigen.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
doch, durchaus Sie werden aber ja eben schlicht herausgefordert durch das Bitten sie zu unterlasen
Du bist schon eine traurige Figur.
Zitat:
Kennt sich da jemand aus? Gibt es eine Möglichkeit die Busse erhöhen zu lassen, dafür die zwei Jahre zu streichen oder ähnliches? Würde es sich lohnen den Apparat anzuzweifeln?
Ich gehe mal stark davon aus das die Schweizer Freunde keine Freibriefe ausstellen um erneut zu schnell fahren zu dürfen ohne Konsequenzen, von dem Gedanken würde ich mich verabschieden. Anzweifeln kannst du das Gerät sicherlich, dann legt man dir aber einfach das Protokoll der letzten Eichung vor und du hast nichts gewonnen.
Lehrgeld bezahlen und das Drama nicht noch größer machen!
nö ich lache doch über solche Leute und bin nicht traurig
aber doch besser zurück zum Topic
sorry doppelpost