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Schweizer Bußgeldbescheid bezahlen oder nicht?

Themenstarteram 19. November 2010 um 20:20

Hi Leute,

habe leider einen 450,- Eur Strafzettel der Eidgenossen (26 km/h zu schnell auf der Autobahn) bekommen. Nun lese ich beim ADAC das seit 28.10.2010 ein neues Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten ist, dass die EU-weite Vollstreckung von Geldbußen ermöglicht.

Aber eben nur EU-weit. Also nix Schweiz!

Jetzt überlege ich es drauf ankommen zu lassen und nicht zu zahlen.

Hat da Jemand Erfahrung?

Viele Grüße

Info´s vom ADAC

p.s. und in die Schweiz muß ich die nächsten Jahre auch nicht mehr... ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Wer sich ans Steuer eines Autos begibt, sollte auch die Verantwortung für jegliches Handeln übernehmen, das in Zusammenhang mit dem Bewegen des Kfz steht.

Wenn ich hier lese, was da geraten wird, um sich aus dieser Verantwortung herauszuwinden - Leute, Leute - macht Ihr es im Alltag auch so?? Immer ein Schlupfloch suchen, nicht Manns genug sein, um für einen Tritt in den Senftopf gerade zu stehen.

Dieses moralisierende "Verantwortungsblabla" ist in diesem Falle mal wieder mehr als überflüssig...

Hier ist niemand anderem ein Schaden entstanden (wie z. B. bei einem Unfall); in diesem Falle wäre ich beim Thema Verantwortung & dazu stehen ganz bei Dir.

Es geht hier lediglich um die Möglichkeit eine überflüßige, u.U. leicht zu umgehende Ausgabe zu vermeiden, die in Verbindung mit dem jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit den KFZ-Führer kriminalisierenden, schweizer Bußgeldkatalog steht...

Zum Thema:

Wenn Du sicherstellen kannst, das Du das schweizer Hoheitsgebiet während der Verjährungsfrist meiden kannst, würde ich auf keinen Fall zahlen und im das gesparte Geld ggf. in dezente Abkassiervermeidungstechnik investieren:D

Solltest Du allerdings in der Nähe der Grenze zur Schweiz wohnen, ist die Gefahr größer mal "aus Versehen" in die Schweiz zu geraten... In diesem Falle würde ich lieber zahlen...

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174 Antworten

Möchtest du in den kommenden Jahrzehnten noch einmal in die Schweiz einreisen oder eine Transitstrecke durch die Schweiz nutzen?

Themenstarteram 19. November 2010 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Möchtest du in den kommenden Jahrzehnten noch einmal in die Schweiz einreisen oder eine Transitstrecke durch die Schweiz nutzen?

Nein, zu 99,9% nicht. Habe gelesen, dass die Sache nach 6 Jahren eh verjährt.

Hallole zusammen

Ich würde die Schuld begleichen denn geblitzt worden

bist Du ja wohl zweifelsfrei. Selbst Sechs jahre sind eine

Lange Zeit und wenn Du Vorher aus welchem Grund auch

immer nochmal einreisen willst, könnte es sein das es

noch viel Teurer wird.

Ist zwar eine Menge Kohle aber wen es erwischt der sollte

dazu stehen und dier Verantwortung für sein Handeln tragen.

Jol.

Bezahlen natürlich, Geld ist immer gerne gesehen ;)

Spass beiseite, bei der Summe und den entsprechenden Regelungen (EU ...) hätte ich ehrlich zugegeben wohl ähnliche Gedanken. Die 6 Jahre sind allerdings ziemlich heftig, speziell wegen dieser Sache hätte ich eigentlich die meisten Bedenken. Wer kann in seinem Leben schon 6 Jahre vorausplanen?! Wenn du wieder erwarten dann noch nochmal einreisen willst / musst und ohne die pünktlich erfolgte Bezahlung erwischt wirst, wird es richtig eklig, das garantiere ich ...

Die volstreckung kann nur auf schweizer Gebiet statfinden. Ein Vergehen verjährt aber schon nach zwei Jahren, und wenn es mehrere Vergehen sind verjähren sie nach drei jahren. Die einzige Ausnahme ist Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss. Dabei zieht die Bundesrepublik Deutschland deinen Führerschein ein.

Ist halt der gleiche Vergleich wie mit einer Volkaskoversicherung. Die einen brauchens nicht weil der aufpreis zu teuer ist, und die anderen wollen in ruhe schlafen. Was u machst ist deine Sache.

Ich würde es zahlen, dann ist das Thema vom Tisch.

Die Verjährung eines Vergehens hat aber nichts mit der der Verjährung einer Forderung zu tun.

In Deutschland beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 30 Jahre!

am 19. November 2010 um 23:11

Wenn in der Schweiz nach Halter und nicht nach Fahrer ermittelt wird, wäre es schlauer das zu zahlen.

Ich persönlich würde es auch nicht bezahlen. Wenn du dir auch noch siche rbist nicht mehr in die Schweiz zu fahren dann okay.

und imschlimmsten fall kannste dir ja ein anderes nummerschild anlegen ^^

=> Ab und Anmeldung des Fahrzeuges ist wesentlich günstiger

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Die Verjährung eines Vergehens hat aber nichts mit der der Verjährung einer Forderung zu tun.

In Deutschland beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 30 Jahre!

Deshalb verjähren Bußgeld-Forderungen in Deutschland auch erst nach 30 Jahren, oder? :cool:

P.S. schau Dir mal § 195 BGB an, die Rechtslage hat sich 2001 (also vor 9 Jahren) im Zivilrecht ziemlich geändert.

Zu Bedenken möchte ich auch noch gebe:

Deine Frau, deine Kinder, den Kumpel... fahren mit einem Auto (Motorrad oä.)das auf deinem Namen läuft in die Schweiz....

.... und kommen ohne wieder heim!

gibt bestimmt ein lustiges Bohei zu Hause!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von macfet

Ich persönlich würde es auch nicht bezahlen. Wenn du dir auch noch siche rbist nicht mehr in die Schweiz zu fahren dann okay.

und imschlimmsten fall kannste dir ja ein anderes nummerschild anlegen ^^

=> Ab und Anmeldung des Fahrzeuges ist wesentlich günstiger

Anderes Nummernschild hilft überhaupt nicht.

Was aber eher funktioniert ist den Wagen auf die Frau/den Mann umzuschreiben. Aber dann darf "der Schuldige" bei einer Verkegrskontrolle natürlich nicht am Steuer sitzen.

Am sichersten jedoch anderes Nummernschild, und anderer Fahrzeughalter.

Wer sich ans Steuer eines Autos begibt, sollte auch die Verantwortung für jegliches Handeln übernehmen, das in Zusammenhang mit dem Bewegen des Kfz steht.

Wenn ich hier lese, was da geraten wird, um sich aus dieser Verantwortung herauszuwinden - Leute, Leute - macht Ihr es im Alltag auch so?? Immer ein Schlupfloch suchen, nicht Manns genug sein, um für einen Tritt in den Senftopf gerade zu stehen.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Wer sich ans Steuer eines Autos begibt, sollte auch die Verantwortung für jegliches Handeln übernehmen, das in Zusammenhang mit dem Bewegen des Kfz steht.

Wenn ich hier lese, was da geraten wird, um sich aus dieser Verantwortung herauszuwinden - Leute, Leute - macht Ihr es im Alltag auch so?? Immer ein Schlupfloch suchen, nicht Manns genug sein, um für einen Tritt in den Senftopf gerade zu stehen.

Dieses moralisierende "Verantwortungsblabla" ist in diesem Falle mal wieder mehr als überflüssig...

Hier ist niemand anderem ein Schaden entstanden (wie z. B. bei einem Unfall); in diesem Falle wäre ich beim Thema Verantwortung & dazu stehen ganz bei Dir.

Es geht hier lediglich um die Möglichkeit eine überflüßige, u.U. leicht zu umgehende Ausgabe zu vermeiden, die in Verbindung mit dem jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit den KFZ-Führer kriminalisierenden, schweizer Bußgeldkatalog steht...

Zum Thema:

Wenn Du sicherstellen kannst, das Du das schweizer Hoheitsgebiet während der Verjährungsfrist meiden kannst, würde ich auf keinen Fall zahlen und im das gesparte Geld ggf. in dezente Abkassiervermeidungstechnik investieren:D

Solltest Du allerdings in der Nähe der Grenze zur Schweiz wohnen, ist die Gefahr größer mal "aus Versehen" in die Schweiz zu geraten... In diesem Falle würde ich lieber zahlen...

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Wer sich ans Steuer eines Autos begibt, sollte auch die Verantwortung für jegliches Handeln übernehmen, das in Zusammenhang mit dem Bewegen des Kfz steht.

Wenn ich hier lese, was da geraten wird, um sich aus dieser Verantwortung herauszuwinden - Leute, Leute - macht Ihr es im Alltag auch so?? Immer ein Schlupfloch suchen, nicht Manns genug sein, um für einen Tritt in den Senftopf gerade zu stehen.

Hier ist niemand anderem ein Schaden entstanden (wie z. B. bei einem Unfall); in diesem Falle wäre ich beim Thema Verantwortung & dazu stehen ganz bei Dir.

Diese Mentalität "Es ist doch nichts passiert" greift nur solange man selbst nicht betroffen ist. Würde jede Geschwindigkeitsübertretung zu einem Unfall führen wären die Straßen inzwischen leer. Zum Glück sind Unfälle die Ausnahme. Wenn es klappt ist das Geschrei groß. Keiner will auch nur den Hauch einer Schuld eingestehen. Die Rechtsverdreher verdienen sich eine goldene Nase damit.

Es kann sich kein Mensch auf die Straße stellen und wild um sich ballern und der Meinung sein, solange er niemanden trifft ist die Sache legal. Genauso sieht es beim führen eines KFZ aus.

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