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Schweizer entdrosselter, legal eingetragener 50er Peugeot Vivacity. Zulassung? Versicherung?

Peugeot Motorräder Vivacity
Themenstarteram 7. März 2016 um 10:21

Hallo Community,

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Habe mir in der Schweiz einen älteren Peugeot Vivacity gekauft mit 50ccm (EZ 2001, Gestellnr: VGA S1C 0KF 0000 8427). Dieser ist entdrosselt, was auch im Fahrzeugbrief so eingetragen ("Höchstgeschwindigkeitszeichen 70km/h erforderlich") ist und vom schweizer TÜV abgenommen wurde (mittlerweile ist der aber abgelaufen).

Wie sieht das jetzt hier in Deutschland aus? Muss ich damit zum TÜV und was wird das kosten? Mit der Versicherung hab ich eben telefoniert, die sagten mir, es kommt drauf an, ob die Zulassungsstelle den als Roller laufen lässt, oder als Motorrad. Steuern sollten aber in keinem Fall anfallen, oder?

Wäre dankbar, wenn ihr mir da helfen könntet und sorry für die noob-Fragen.

P.S.

Falls es sich nicht lohnen sollte, würde ich versuchen, ihn einfach wieder zu drosseln. Leider ist unbekannt, welche Modifikation vorgenommen wurde, es wurde aber vermutet, dass die Variomatikscheibe entfernt wurde. Sie war aber natürlich nicht mit dabei. Kriegt man so ein Ding noch?

Kann man iwo neue deutsche Papiere beantragen, die mich als Besitzer beinhalten und vlt auch die Entdrosselung unter den Tisch fallen lassen, damit ihn jeder fahren kann?

Vielen Dank! :)

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15 Antworten

Erstmal kommt es auch drauf an, was du für einen Führerschein hast. Wenn du nur den für den Roller hast, bzw. den PKW Schein, dann darfst du den nicht fahren, weil er hier in Deutschland nicht als Roller, sondern als mindestens 125er zugelassen werden muss. Oder du müsstest ihn entsprechend drosseln lassen. Also auf 50km/h, weil vor 2002 das erste mal zugelassen. So wie jetzt geht es mit dem PKW Schein nicht.

Wenn du aber den größeren Schein hast, also mindestens 125er, dann darfst du den auch fahren und musst ihn aber entsprechend größer als normalen Roller zulassen. Wo dann der TÜV wieder eine Rolle spielt.

Rollerführerschein??

Nenn das Kind doch beim Namen: "A1"...

70km/h in der Schweiz könnten gute Chancen beim TÜV bedeuten. Aber dazu musst DU beim TÜV auftauchen. Im Netz kann dir das keiner sagen. Nimm die Papiere mit, die du hast... Dann frage nach. Die Antwort darfst du hier gern veröffentlichen. Das interessiert mich auch.

Ansonsten gibt es keine Wahl zwischen Roller und Motorrad. Es ist ein Roller. Und da kommt es nur drauf an, ob kleiner 125cm³ (keine Steuer) oder Größer. 50cm³ sollte damit relativ klar sein.

Falls der TÜV dir hier eine Zulassung aufgrund der schweizer Unterlagen ausstellt, so musst du eine Hauptuntersuchung machen lassen. Ohne kein Kennzeichen.

Ansonsten nochmal zu Geschichte 50cm³ und 70km/h. Dazu benötigst du wie gesagt mind den A1. Heisst du darfst 15PS ohne Vmax begrenzung fahren. Selbst die Chinaroller schaffen irgendwas über 80... Zudem mehr Hubraum. Die werden allesamt bessere Fahrleistungen als dein 50er bringen. In meinen Augen war das ein Griff ins Klo. Bei den zu erwartenden Kosten (sagt dir auch der TÜV).

Hast du keinen passenden A1 Führerschein, so benötigst du die Betriebserlaubnis für 45/50KM/h. Die bekommst du beim Hersteller oder ggf. über den TÜV. Dort könnte auch drin stehen, wie gedrosselt werden muss. Ansonsten gibt es sicherlich auch Sets beim Händler zu kaufen, die entsprechend alles beinhalten.

Themenstarteram 7. März 2016 um 10:57

Zitat:

@Forster007 schrieb am 7. März 2016 um 11:43:26 Uhr:

Erstmal kommt es auch drauf an, was du für einen Führerschein hast. Wenn du nur den für den Roller hast, bzw. den PKW Schein, dann darfst du den nicht fahren, weil er hier in Deutschland nicht als Roller, sondern als mindestens 125er zugelassen werden muss. Oder du müsstest ihn entsprechend drosseln lassen. Also auf 50km/h, weil vor 2002 das erste mal zugelassen. So wie jetzt geht es mit dem PKW Schein nicht.

Wenn du aber den größeren Schein hast, also mindestens 125er, dann darfst du den auch fahren und musst ihn aber entsprechend größer als normalen Roller zulassen. Wo dann der TÜV wieder eine Rolle spielt.

Ok vielen Dank! Was sind denn die Toleranzgrenzen in diesen Bereichen, wenn er offiziell 50 fahren darf? Wird einem ein Polizist Probleme machen, wenn er offiziel 50 fahren darf, aber iwie 56 laut Tacho läuft?

Das Gesetz kennt keine Toleranz.

Die Rechtsprechung üblciherweise 10% wenn original (Abweichung durch Verschleiß und Bauteiltoleranz, keine Toleranz auf Manipulationen).

Das Meßverfahren hat üblicherweise 3 (Laser, Radar) bis 5km/h (Hemo-Rolle) Toleranz.

Tachoanzeige interessiert nicht.

Aber das hilft Dir bei einem Schweizer Roller erst einmal alles nicht. Du brauchst eine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis.

Der Tacho ist ehe ein Lügentacho und geht mindestens vor. Musst dir hier schon reale Geschwindigkeit betrachten. Also per GPS oder per Prüfstand.

Aber bei Tacho 56 wird sehr wahrscheinlich noch nichts passieren.

Themenstarteram 18. März 2016 um 23:17

Hallo Community,

ich habe noch ein paar Probleme mit oben genannten Roller:

Die zuständigen Stellen haben jetzt folgenden Behauptungen aufgestellt, die aber im Widerspruch stehen, zu dem, wie ich die Sachverhalte verstanden hatte.

1. Roller muss gedrosselt werden auf 45 km/h weil das seit 2002 EU Recht ist.

- Ich dachte immer wenn man einen Motorrad führerschein hat und die baulichen Änderungen am Fahrzeug ordnungsgemäß und legal eingetragen sind, kann man mit entsprechendem Versicherungsschutz fahren was und wie schnell man will...

- Des Weiteren dachte ich, dass man bei EZ 2001 offiziell nicht 45 sondern 50km/h fahren darf. Kann mir jemand vlt den entsprechenden Paragraphen in der StVO sagen?

Angeblich sei es UNMÖGLICH mit den originalen Papieren aus der Schweiz den Roller mit seinen 70km/h in Deutschland zu fahren. Ich verstehe nicht, warum man (entdrosselung ist ja im SChweizer Papier offiziell eingetragen) nicht einfache äquivalente deutsche Papiere ausstellen kann, den durch die Dekra abnehmen lassen und entsprechend versichern könnnen soll.

Kann mir da jemand mit stichhaltigen Argumenten weiter helfen? Vielen Dank!

Es kann was mit dem Erstzulassung in der Schweiz zusammen hängen und somit die Erstzulassung in Deutschland halt nicht vor 2002 war. Aber da bin ich auch überfragt.

Du darfst zwar mit dem Motorradführerschein Fahrzeuge schneller als 45km/h fahren, aber der Roller oder das Fahrzeug muss auch entsprechend versichert sein. Die Versicherung hat nichts mit dem Motorradführerschein zu tun ;-)

Das heißt, wenn du den Roller für schneller zulassen willst, dann musst du den als 125er zulassen. Was der TÜV auch wieder genehmigen muss. Und da fängt es dann schon an. Und das muss dann ne Vollabnahme sein. Vorher lohnt es sich dann mit dem TÜV zu reden. Die werden dir dann schon sagen, ob sie das machen oder was gemacht werden müsste dafür.

Dann stellt sich die nächste Frage: Lohnt das überhaupt? Oder ist es gleich besser sich eine wirkliche 125er zu holen?

Oder man drosselt den Roller. Wobei ich mir dann auch nicht sicher bin, ob du dann dennoch zum TÜV müsstest, weil er zur Zeit ja die 70er Papiere hätte. Aber das sollte beim TÜV auch erfragt werden können.

Dein Paragraf wird nicht in der stvzo sondern bei der EU irgendwo stehen.

Die schweizer Papiere interessieren in der EU bzw in deutschland nicht. Willst du auch nur 1km/h schneller als deine klasse fahren, so muss der roller als leichtkraftrad geprüft, versichert und zugelassen werden.

Alternativ müsste es möglich sein, die 45/50km/h papiere des herstellers zu bekommen. Drosseln und versichern. Fertig.

Wie wir schon geschrieben haben. Das lohnt nicht den mit 70km/h zum laufen zu bringen.

Kennst du jemand in der Schweiz der den Roller zulassen könnte und ihn dir dann ausleiht (mit Schweizer Kennzeichen)?

am 19. März 2016 um 11:36

Das alles ist völlig egal, das Ding braucht so wie er ist eine Vollabnahme. Die Schweiz ist EU-Ausland und damit gilt die BE nicht innerhalb der EU. Wenn Du die EU-Papiere noch hast ist das was anderes.

Haben alle Autos die in Deutschland fahren eine EU-Papiere?

Braucht mein Auto/Roller in der Schweiz schweizerische Papiere?

Ist es verboten in der Schweiz einen Schweizer mit meinem Auto fahren zu lassen

Ist es verboten in Deutschland mit einem schweizerischen Auto(in der Schweiz zugelassen) als Deutscher zu fahren?

ersetze jetzt das Auto durch Roller und du weist was ich meine.

am 19. März 2016 um 13:45

Nee nee, Du kannst das natürlich so machen solange das nicht als Dauerzustand bekannt wird, sonst hätten ja alle Autos die Zulassung von Nordkorea um hier nicht Steuern oder andere Extras zahlen zu müssen. Sebst die Thailändische Fahrerlaubnis für 20 Euro ist hier anerkannt. Die DHL Fahrer haben ja auch oft Ihren Führerschein woanders her

Und wie ist es mit den Dauercampern?

Die haben ihren zweirädrigen Untersatz doch auch immer dort. Weiterhin gibt es meines Wissens nach in diversen Ländern Wohnwagenabstellplätze zum überwintern.

Da ist es doch auch ein Dauerzustand

Wie ist es bei den Langzeit Automietern?

Haben die den Wagen auf sich angemeldet mit örtlichem Kennzeichen

Oder ihre gewohnten HH/M/DO -Nummern?

Weshalb soll in einem Fall das gehen und im anderen nicht?

Und eine weitere Überlegung zum Dauerzustand:

Wenn ICH umziehe muss ich doch meine Autos innerhalb einer gewissen Frist ummelden.

Wenn jedoch mein Sohn umzieht und das Auto das er mit nimmt auf mich läuft, wie kann er dann das Auto ummelden da ich ja noch hier wohne. So gesehen gehört mir ja immer noch das Auto und ich habe es nur ihm überlassen.

Was wäre also anders wenn XY in der Schweiz wohnt dem der Roller gehört und er cv den Roller zum Gebrauch überlässt?

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