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Schweller "Ausbeulen" möglich - Wertminderung?
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage: Ich hatte meinen Wagen beim Händler und als ich Ihn wieder entgegennahm, war der Schweller unter der Fahrertüre eingedrückt. Anscheinend war die Hebebühne an der falschen Stelle angesetzt worden und dadurch eine kräftige Delle entstanden.
Ich habe den Händler drauf angesprochen und auch relativ flott einen Termin zum Instandsetzen bekommen. Für das Instandsetzten wurden 5 Werktage veranschlagt.
Ich habe den Wagen nun wieder und es wurde mir gesagt, dass nicht der Schweller ausgedellt wurde, sondern ein Blech, welches um den Schweller ist. Sozusagen rein Kosmetisch.
Meine Frage nach einer Wertminderung wird immer weiter hinausgezögert.
Meiner Auffassung nach, sind Schäden am Schweller immer extrem Wertmindernd. Ist es hier anders?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ugolf, das ist jetzt nichts persönliches, aber in letzter Zeit schweifst du in nahezu jedem Thread ab, kommst vom Hundertsten ins Tausendste und behelligst die Leute mit irgendwelchen Lebensweisheiten. Auch wenn du damit im Kern oft Recht hast, bleibt doch bitte mal beim Thema.
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35 Antworten
Zitat:
Meiner Auffassung nach, sind Schäden am Schweller immer extrem Wertmindernd.
Was versteht Du unter " extrem" ?
In diesem Fall ist es ein minimaler Schaden gewesen. Anscheinend wurde er ja behoben und damit die Sache wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht.
Was willst Du da noch an " Wertminderung " ?
Zitat:
@Ugolf schrieb am 18. Juni 2018 um 17:50:57 Uhr:
Was willst Du da noch an " Wertminderung " ?
Wenn ein Käufer wegen des Vorschadens auch nur 100 Euro weniger zu zahlen bereit ist, dann ist das eine Wertminderung. Warum soll er das nicht einfordern?
Ob diese Stelle nun wirklich nur ein Blech über dem eigentlichen Schweller ist, weiß ich nicht. Prinzipiell ist ein eingedrückter und wieder rausgezogener Schweller eine Schwächung der Fahrzeugstruktur. Das ist hier sicherlich nur minimal, aber trotzdem vorhanden.
Ist mir letztes Jahr auch passiert.
Schaden war 3600€. Wurde in Stand gesetzt.
Fahrzeug wurde jetzt ohne Wertminderung in Zahlung gegeben......
Florian, treibe doch hier keine Suche nach dem Haar in der Suppe.
Wenn das wirklich 5 Tage gedauert hat ( es wird nicht 5 Tage Vollzeitreparatur damit gemeint sein ) dann haben sie jedenfalls einen beträchtlichen Aufwand wegen eines Bagatellschadens betrieben der nicht billig war.
Damit sollte man zufrieden sein.
Eine Schwächung der Fahrzeugstruktur - welch fürchterliche Annahme.
Ich habe vor einigen Jahren mal einen Rentnerwagen gebraucht gekauft. Der Wagen war top - wie aus dem Schaufenster.
Einzige Macke war eine Delle vorne an Schweller. Wahrscheinlich durch einen abgerutschten Wagenheber. Die Delle war zwar nicht so lang, dafür aber deutlich tiefer.
Hätte ich das machen lassen wären bestimmt 2 Tausender fällig gewesen. Bei den Preisen die dafür genommen werden.
Ich habe an der tiefsten Stelle der Delle ein 8er Loch gebohrt. außen an eine 8er-Stange eine Zugöse und innen dagegen eine große Beilagscheibe mit 8er-Mutter welche ich mit einem Draht durch den Schweller gefädelt habe.
Außen dann einen kleinen Flaschenzug angesetzt und die Delle so weit wie möglich rausgezogen.
Dann den Schweller an der beschädigten Stelle abgeschliffen, erst elektochemisch nachverzinkt weil der Schweller verzinkt war. Dann das Loch mit einem Plastikstöpsel verschlossen.
Folgend die ganzen Schritte wie Grundieren, Füllmasse , Spachteln und Lackieren.
Am Schluß hast Du nichts mehr gesehen.
Mit diesem Auto bin ich jahrelang gefahren ohne daß es zusammengebrochen wäre. Bei einem Unfall hätte das mit Sicherheit keine Rolle gespielt denn wo sich dann das Blech biegt weiß keiner. Da wäre das Löchlein egal gewesen.
Übrigens gab es auf der Innenseite der Holmes einige relativ große Löcher und Aussparungen. Wie auch bei unseren G7.
Also - gottlob ist die Technik in ihrer Wirklichkeit viel pragmatischer und toleranter als das von Bedenkenträgern theoretisch erwartet wird.
... und ob Du mal später 100 Euro mehr oder weniger für den Gebrauchten bekommst - was für ein Risiko ?
Vor allem wenn es keiner weiß .
Zitat:
@Ugolf schrieb am 18. Juni 2018 um 20:35:48 Uhr:
Damit sollte man zufrieden sein.
Nein. Es wurde durch Verschulden der Werkstatt ein Schaden verursacht, den der TO wohl auch beim Verkauf des Fahrzeugs angeben muss. Rechtsprechung, wann es sich um einen Unfallwagen handelt und wann nicht, gibt es reichlich. Warum soll der TO dieses Geld verschenken?
Dazu kommt noch, wenn ich es richtig verstanden habe, dass die Werkstatt nicht mal von sich aus auf den Schaden aufmerksam gemacht hat. Im Ausgangsbeitrag heißt es: "Ich habe den Händler drauf angesprochen und auch relativ flott einen Termin zum Instandsetzen bekommen."
Bei einem solchen Schaden hätte das die Werkstatt von sich aus erwähnen müssen. Du kannst ja dein Geld verschenken, ich würde es nicht machen.
Es ist kein Unfallwagen. Denn die Beschädigung war nicht die Folge davon.
Dann kann man so einen Schaden als einen optischen Bagatellschaden betrachten. Zumal es ein " kosmetisches Blech " ist wie hier geschrieben wurde.
Aber was glaubst Du wen das interessiert ? Keinen.
Es sei denn Du würdest auch noch dafür zahlen.
Unglaublich was sich Werkstätten erlauben und wie sich manche hier abspeisen lassen würden.
Das Auto des TE ist kein Golf von 2000, bei dem es egal ist.
Möchte euch mal hören, wenn ich so ne Karre kauft und es erst nachher erfahrt.
Dass der Händler nichts gesagt hat setzt dem ganzen die Krone auf.
Wenn der Schaden behoben wurde, ist der "Mangel" beseitigt.
Ob der entstandene Schaden so groß war, das sich eine Wertminderung im Sinne eines Unfallwagens ergibt, hätte wohl nur ein Gutachter sagen können.
Im Nachhinein ist es müssig sich darüber Gedanken zu machen, oder gar einen Argwohn gegenüber der Werkstatt zu hegen.
Die Werkstatt hätte auf den entstandenen Schaden hinweisen müssen, ich kann dem Eingangsbeitrag jedoch nicht mit Sicherheit entnehmen das dies nicht geschehen ist.
Würde es sich um mein Fahrzeug handeln wäre ich sicher auch nicht begeistert, würde aber zunächst mal bei der Werkstatt nachfragen wie der Schaden entstanden ist, und wie er repariert wurde. Dazu würde ich auch eine Dokumentation (Bilder) der Arbeiten anfordern.
Erst dann mag sich im Gespräch mit der Werkstatt, d.h. Meister, Niederlassungsleiter, oder Besitzer die Frage nach einer kleinen Wiedergutmachung / Entschuldigung stellen.
Zitat:
@Ugolf schrieb am 18. Juni 2018 um 21:30:22 Uhr:
Es ist kein Unfallwagen. Denn die Beschädigung war nicht die Folge davon.
Definition "Unfall" nach der Rechtsprechung und nach den Muster-AKB der Versicherer:
"Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis."
Dass trifft hier eindeutig zu.
Zitat:
@Ugolf schrieb am 18. Juni 2018 um 21:30:22 Uhr:
Aber was glaubst Du wen das interessiert ? Keinen.
Du würdest es also beim Verkauf nicht angeben. Ich hingegen würde beim Kauf eines Gebrauchtwagens gerne wissen, ob der Schweller mal eingedrückt war und wieder herausgezogen wurde. Und wenn dann ein gleichwertiges Auto ohne einen solchen Vorschaden zur Verfügung steht, dann würde ich diesem den Vorzug geben. Das würden sicherlich viele Gebrauchtwagenkäufer auch so sehen. Und damit ist der merkantile Minderwert (= Wertverlust) gegeben.
wurde denn kein Gutachten gemacht?
Uns ist das im letzten Herbst auch beim Reifenhändler passiert, haben das Auto dann zum VW Händler gebracht, Schaden war wtwa 1500 Euro ind der Gutachter vom Tüv hat 400 Euro Wertminderung bestätigt, das hat die Versicherung auch gezahlt
Das Einzige was mich stören würde ist die "kosmetische" Reparatur. Es gibt heute Methoden mit für eine gewisse Zeit hochfesten Klebstoffen, mit dem man Pinne auf die Delle setzen und das eingebeulte Blech mit geeigneten Werkzeugen wieder herausziehen kann. Bis auf Restkosmetik mit Spachtel und Lack. Ein Blech drüber pappen wäre für mich keine Lösung.
Der eigentlich tragende Schweller sitzt weiter innen ,sieht man wenn man mal einen Hohlraumstopfen rausnimmt.Wenn man an der äußeren Stopfenreihe , wo man ja so rann kommt einen raus nimmt ist da nur ein minimaler spalt ,also wirklich nur ein Blech.An der anderen Stopfen Reihe weiter innen, teilweise unter der Untebodenverkleidung kann man in den trageden Schweller schauen ,also alles gut..
Würde vielleicht die eingebeulte Stelle vielleicht nur mal von innen nachkonservieren ,wenn das Auto länger gefahren werden soll....
Zitat:
@Akki schrieb am 19. Juni 2018 um 00:20:16 Uhr:
also alles gut.
Wie groß ist denn der Abstand zwischen innerem Schweller und äußerem Blech? Wenn der Schweller innen auch etwas verformt wurde, dann verhindert ja das äußere Blech eine vernünftige Reparatur.
Hatte sowas ähnliches einmal mit meinem 4er Golf.
Ist mir leider nur erst Zuhause aufgefallen, somit schwierig zu beweisen, dass es durch die Werkstatt passiert ist.
Seit dem bin ich bei jedem Werkstattbesuch einfach immer dabei, wo ich weiß, dass das Auto vermutlich angehoben wird.