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SE II und neues EU Recht!?

Harley-Davidson
Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 18:12

Hallo,

habe mir heute sagen lassen, dass es bei einer Kontrolle mit SE II - Töpfen nur noch eine Strafe von 25,-- Euro nach jüngstem EU-Recht gibt, da die Betriebserlaubnis nicht mehr aufgehoben wird, wenn man mit dieser Anlage auf der Strasse fährt.

Ist das so???

...kann mir dann jemand sagen welche Bestellnummer die SE II Töpfe für eine 99er Fat Boy (Evo) haben?

Konnte sie leider noch nicht im Netz finden, würde sie mir aber gern aus den USA besorgen.

Danke,

Thomas

 

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18 Antworten

Code:
Ist das so???

Nein!

Das ist eine Diskussion die hier und in anderen Foren schon mehrfach geführt wurde.

Nachwievor kann dein Motorrad stillgelegt, bzw. die Anlage eingezogen werden, wenn wissentlich Veränderungen vorgenommen worden sind. Gerade in unserem südlichem Land mit dem neuen Ministerpräsidenten aus Franken bleibt alles beim Alten! (Irgendwo muss ja Recht und Ordnung herrschen!) :D :D :D :D

Gruß

flhti

am 10. Oktober 2007 um 8:05

Guten Morgen,

Deine Informationen sind absolut richtig, aber wenn Du damit rumfährst solltest du folgendes beachten!!!!!

Der Beamte kann Dein Bike sicherstellen um Beweise zu sichern, dies wird er mit Sicherheit tun, wenn Du den Verstoß nicht zu gibst.

Sollte er trotz einräumen einer Manupulation Deinerseits, die Maschine sicherstellen, dann mußt Du ein gesondertes Protokoll verlangen in dem steht, dass Du den Regelverstoß zugibst - ganz wichtig für die nachfolgende Klage auf Feststellung der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Diese Verhältnismäßigkeit wird auf jeden Fall überschritten, wenn der Verstoß zugegeben wird und trotzdem eine Sicherstellung erfolgt.

Aus dieser Tatsache resultierend kann dann in einem weiteren Verfahren die entstandenen Kosten eingeklagt werden.

Da die Biker meistens kein Fett auf der Kette haben und Ihr Geld lieber ins Bike stecken, als zum Anwalt und zum Gericht tragen, geht die Rechnung der grünen Fraktion meistens auf.

Ergo wenn Du Spass mit "Brüllrohr" willst, mußt Du auch bereit und in der Lage sein, für Dein "Recht" mal schnell in Vorkasse zu gehen.

Ich fahr an meiner Night Rod nur ein offenes Rohr, den das abgedroschene Motto "Loud Pipes save Life" stimmt, auch wenn irgendwelche alternativen Spinner was anderes behaupten.

Gruss Peter

die Frage taucht ja immer wieder auf und leider sind meisten die Antworten falsch, weil die Sache etwas komplizierter ist, als man sich das als normdenkender Mensch vorstellt. So, nun die Tatsachen:

Seit dem 1.3.07 die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, die die StVZO in Teilen ersetzt. Bisher war es so, dass die Betriebserlaubnis an die Zulassung geknüpft war. War also die Betriebserlaubnis erloschen konnten 50 Euro Bußgeld und 3 Punkte verhängt werden.

Wurde man während der Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde erwischt, konnte die auch telefonisch anordnen, das Fahrzeug still zu legen. Die Polizei darf von sich aus kein Fahrzeug stilllegen. Aber: Zur Beweissicherung gab es für die Polizei verschiedene Möglichkeiten, die von einem Foto der Auspuffanlage über den Abbau und Sicherstellung bis hin zur Sicherstellung des gesamten Motorrades reichten. Dies wurde wohl je nach Verhalten des Fahrers angewendet oder je nach Laune des Polizisten. Also: Brav und reumütig = nur ein Beweisfoto. Aufmüpfig und renitent = Motorrad weg mit erheblichen Kosten.

Seit Inkrafttreten der FZV ist der alte §18 StVZO weggefallen und es gibt keine Grundlage mehr für das Bußgeld von 50 Euro samt Punkten. Es gilt nur noch, dass das Fahrzeug eine Veränderung aufweist, die mit einer Verwarnung von 25 Euro belegt wird. Allerdings kann man mit einer anderen Begründungskette doch wieder auf 50 Euro kommen. Also kein Verlass.

Ferner ist die Betriebserlaubnis nicht mehr an die Zulassung gekoppelt, sondern nunmehr ans Fahrzeug. De Facto darf das Fahrzeug wegen eines defekten oder ungesetzlichen Auspuffs nicht mehr stillgelegt werden,

Aber: Aber in vielen Fällen beruft sich die Polizei bei der Beschlagnahmung auf das Gefahrenabwehrgesetz/Polizeigesetz, des jeweiligen Bundeslandes. Insofern ist der Vorschlag mit dem Protokoll leider falsch. Auch wenn man den Verstoß zugibt, können die Polizisten die Maschine beschlagnahmen und zwar unter der Begründung der Gefahrenabwehr. Das macht die bayrische Polizei beispielsweise am Kesselberg. Natürlich kann man gegen diese Beschlagnahmung klagen, unter dem Hinweis der Verhältnismäßigkeit, ob man damit allerdings Recht bekommt, ist eine andere Frage.

am 10. Oktober 2007 um 12:19

hat doch der e605er peter auch so gesagt, oder?:confused:

zumindest im kern: grün kann mopped doch wegnehmen! zusatzprotokoll hilft dir nur bei der anschließenden rechtstreiterei wegen unverhältnismäßigkeit, die normalerweise zu deinen gunsten ausgehen wird. ist allerdings mit kosten verbunden, die viele scheuen und daher machen die mehlmützen wahrscheinlich erstmal weiter damit, solange nicht ständig klagen wegen unverhältnismäßigkeit erhoben werden.

E605 hat im Prinzip schon Recht gehabt, er hat allerdings die Sache nach der alten Rechtslage gesehen. Es nützt dir überhaupt nichts, wenn du den Verstoß zugibst und darüber ein gesondertes Protokoll forderst, weil die Grünnen die Maschine heute nicht mehr wegen der Beweissicherung beschlagnahmen, das geht halt nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr, sondern aufgrund der Gefahrenabwehr und ob du nun einen Verstoß zugibt oder nicht, die diesen protokollieren lässt oder nicht, spielt keine Rolle

am 10. Oktober 2007 um 15:23

Hallo zusammen,

@ Oldtimer2

Du hast schon Recht mit der Gefahrenabwehrverordnung, diese wird zur Begründung herangezogen, aber diese fordert ebenso den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Was aber niemand von den Grünen sagt, ist, dass auch hier das Prinzip der Kostenvermeidung zu Gunsten des Verursachers gilt.

 

Auserdem werden die Beamten von den Geschädigten seltenst belangt, weil, wer kennt schon das Beamtenrecht als Otto-Normalverbraucher.

Wenn neben den Klagen auch mal 20 Dienstaufsichtbeschwerden einlaufen, und rechtsmittelfähige Bescheide gefordert werden, dann labern die Polizeipräsidenten plötzlich nicht mehr so rum.

Ausserdem hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde das Einleiten eines förmlichen Disziplinarverfahrens zur Folge.

Für den Beamten heißt dies, dass er von Gehaltserhöhungen und Beförderungen ausgeschlossen ist, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Mit etwas "Kleingeld" für den Prozesskostenvorschuss beim Verwaltungsgericht etc. kann man dieses Verfahren locker auf 10 bis 17 Jahre ausdehnen und man ist immer noch nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Möglichkeit, vor dem EU Gericht zu klagen noch garnicht eingerechnet.

Das Kern und Herzstück des ganzen Theaters ist, dass sich in Disney Land (Bayern) die Polizei auf den Schlips getreten fühlt durch das EU Gesetz und sich in Ihrer Nationalen Hohheit verletzt sieht. Die oft wenig vorhandene Kohle, bei den Bikern, wird gnadenlos einkalkuliert.

Gruss Peter

Also ich hatte beim Kauf meines guten Stückes die SE II schon drauf und fand sie eigentlich am Anfang extrem geil. Mittlerweile muß ich allerdings sagen, dass vor allem auf längeren Strecken doch ganz schön der Kopf zu rauchen beginnt bei dieser Lautstärke. Und immer wieder erfolgte ein Blick zurück, ob nicht doch ein paar von der grünen / blauen Fraktion lauert. Habe mich deshalb entschlossen, die AMC HD1 classic draufzumachen. Sind bestellt und werden in drei Wochen geliefert. Kosten eine Menge Geld, aber das war es mir wert. Dann habe ich (hoffentlich) Ruhe. Und trotzdem einen schönen Sound.

Interessanter Thread. Bitte weiter machen.

Zitat:

Original geschrieben von harleyluja669

Also ich hatte beim Kauf meines guten Stückes die SE II schon drauf und fand sie eigentlich am Anfang extrem geil. Mittlerweile muß ich allerdings sagen, dass vor allem auf längeren Strecken doch ganz schön der Kopf zu rauchen beginnt bei dieser Lautstärke. Und immer wieder erfolgte ein Blick zurück, ob nicht doch ein paar von der grünen / blauen Fraktion lauert. Habe mich deshalb entschlossen, die AMC HD1 classic draufzumachen. Sind bestellt und werden in drei Wochen geliefert. Kosten eine Menge Geld, aber das war es mir wert. Dann habe ich (hoffentlich) Ruhe. Und trotzdem einen schönen Sound.

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Naja,die Hoffnung stirbt ja zuletzt!

Themenstarteram 10. Oktober 2007 um 18:16

Hallo,

danke für die vielen Infos.

Kann mir jetzt noch jemand helfen und mir die passende Bestellnummer für die SEII-Töpfe geben?

Wie schon geschrieben, habe ich eine 99er Fat Boy Evo!

Die # für die Blunt Cut-Töpfe wäre super, da ich diese z.Zt. als SE1 fahre und mir optsch sehr gut gefallen.

Finde den Sound der SEII (an eine TC gehört) genial, glaube aber mal gehört zu haben, dass sie an einer Evo etwas leiser sein soll,was mir gefallen würde!

Danke, Thomas

am 10. Oktober 2007 um 21:45

[

Das Kern und Herzstück des ganzen Theaters ist, dass sich in Disney Land (Bayern) die Polizei auf den Schlips getreten fühlt durch das EU Gesetz und sich in Ihrer Nationalen Hohheit verletzt sieht. Die oft wenig vorhandene Kohle, bei den Bikern, wird gnadenlos einkalkuliert.

Gruss Peter

 

äh @Peter

meinst du das bayern zu mikey mouse zählt oder was???????????

 

ich fahr seit 1986 HD in bayern und hatte noch nie probs mit den freundlichen

ob offen oder geschlossen.

aber wer nach nürnberg oder münchen fährt ist selber schuld,

und nürnberg ist franken,Basta.

 

Zitat:

Original geschrieben von hddriver

Hallo,

danke für die vielen Infos.

Kann mir jetzt noch jemand helfen und mir die passende Bestellnummer für die SEII-Töpfe geben?

Danke, Thomas

Screamin´Eagle II Töpfe gibt es seit etwa 2 Jahren offiziell bei HD nicht mehr zu kaufen. Es gibt nur noch die in den USA strassenlegalen SE Endtöpfe, die vom Klang her nichts mehr mit den guten alten SE II zu tun haben. Evtl kannst du bei ebay noch fündig werden.

Alter Thread zum Thema SE II HIER

Als Alternative kann ich Dir Cycle Shack empfehlen. Die haben die SE II lange für die MoCo hergestellt und die gibt´s immer noch zu kaufen. Cycle Shack Slip ons gibts "tapered", "slash cut", "turn out" und "slash down", kosten knapp $200 und klingen richtig geil.

Cycle Shack

Musst mal bei ebay gucken, ansonsten bei J&P Cycles oder nem Drag Specialties Händler (sind fast alle HD dealerships in den USA auch).

Ciao

Kwik

 

am 15. Oktober 2007 um 20:17

Ich bin wirklich dankbar für diese tollen Beiträge - aber wie auch immer ... -   denn irrtümlicherweise  dachte ich doch wirklich  jahrzehnte lang es gehe bei der  HD-Fahrerei um etwas anderes - nämlich Mopedfahren auf geilem V2 verbaut in einem eisernen Pferd....

 

Nun habe ich gelernt - der eigentliche Sinn von Harleys ist :

 

                            HAUPTSACHE  LAUT  !!! 

 

 

ICH DANKE EUCH !!!!!!!!!!

 

 

am 16. Oktober 2007 um 7:10

Zitat:

Original geschrieben von BADBOY-883

Ich bin wirklich dankbar für diese tollen Beiträge - aber wie auch immer ... -   denn irrtümlicherweise  dachte ich doch wirklich  jahrzehnte lang es gehe bei der  HD-Fahrerei um etwas anderes - nämlich Mopedfahren auf geilem V2 verbaut in einem eisernen Pferd....

 

Nun habe ich gelernt - der eigentliche Sinn von Harleys ist :

 

                            HAUPTSACHE  LAUT  !!! 

 

 

ICH DANKE EUCH !!!!!!!!!!

 

 

 nie nicht, der eigentliche sinn ist: Mopedfahren auf geilem V2 verbaut in einem eisernen Pferd, möglichst laut ;)

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