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Seit ca. 2 Monaten keine Auszahlung
Hallo alle zusammen
Ich habe folgende Situation: Ich hatte einen Totalschaden bei der Autobahnauafahrt kurz vor der Stadt Einfahrt. Das war mein erster Totalschaden, ich würde vom Gegner beim überholen auf meiner Spur nicht gesehen (Toter Winkel) und er ist in mir voll kanne rein an der Beifahrerseite und ich wurde gegen die Planke gepresst und habe vollbremsen müssen. Nun ist es folgendermaßen abgelaufen. Wie sind ausgestiegen und haben die Polizei gerufen. Der Typ war freundlich und hat gefragt ob alles okay sei und er hätte mich nicht gesehen und hat mehrmals gesagt wie leid es ihn tut. Die Polizei kam hat alles sich angesehen und gefragt ob ich Ihn anzeigen möchte wegen Körperverletzung, da es mir gesundheitlich außer leichten Schock, gut ging habe ich gesagt, dass muss ich den armen Mann nicht antun. Die Polizei sagt dann es ist alles protokolliert, die Versicherungen können die Informationen anfragen dann schicken wir denen alles zu. Wir sollen aber den Unfallort schnell verlassen, da es sich um eine Gefahrenstelle handelt also Autobahnausfahrt mäßig. Wir haben uns daran gehalten ich bin nach Hause und hab den Gutachter bestellt und der Typ hatte auch beim Unfall seine Schuld anerkannt und auch es der Polizei so gesagt. Jetzt warte ich schon sei über 50 Tage auf das Geld von der Huk Coburg und diese haben meiner Anwälting informiert, dass die Verdacht haben das alles angeblich von uns beiden abgesprochen war, also der Unfall, weil ersten, dadurch das wir beide so einen Schock hatten, haben beide vergessen Bilder vom Unfallort zu machen und zweitens die Polizei wurde angefragt wegen einem Protokol und diese habe gesagt es wurde nichts aufgezeichnet nur Personalien aufgenommen. Meine Verteidigerin meinte das macht die Polizei öfters, das sie nach einem Unfall sagen die haben alles aufgenommen und die Versicherung können sich bei uns melden sagen und die leute dann nach Hause schicken. Die machen dass damit die jetzt kein Protokoll anlegene müssen und alles aufschreiben müssen, weil die kein Bock haben darauf, sagen die einfach wir haben alles gemacht die Versicherung kann anfragen. Meine Verteigerin meinte auch das man normalerweise eine Protokolnummer kriegt und das man das der Polizei explizit sagen müssen weil die versuchen sich die arbeit zu ersparen. Nun frage ich mich was nun kommen wird. Ich warte über 50 Tage und brauche ein Auto. Meiner Verteidigerin und auch alle freunde haben mir gesagt dass es eigentlich nur bei Huk Coburg so ist bzw. Die sind bekannt dafür, sachen in die Länge zu ziehen und faxxen zu machen.
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht? Ich weiss halt nicht ob es am Ende jetzt trotzdem ausgezahlt wird, da die Hul Coburg ja keinen Beweis hat dafür, dass es abgesprochen sein soll, sondern einfach vermutet. Oder wird es vor Gericht gehen und am ende denke ich müssen die trotzdem zahlen, weil es ja kein Betrug ist. Hat jemand Erfahrung damit und weiss vielleicht ob die es in die Länge ziehen aber am ende auszahlen oder es lassen und man Klage erheben muss.
Danke voraus
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15 Antworten
Wenn du eine Verteidigerin hast, dann hast du auch ein Straf-/Ermittlungsverfahren am Hals. Die Versicherung hat einen Betrugsverdacht geäußert und wird deshalb keine Leistungen erbringen. Ohne Klage gegen den Unfallverursacher wird es dabei bleiben.
Erster Punkt: sehr gut, daß du von Anfang an anwaltliche Unterstützung hast, ohne hättest du null Chance, zumindest würdest du nicht alles bekommen, was dir zusteht.
Zwei Monate ohne Zahlung? Das ist gar nichts. Zwei Jahre wäre keine Seltenheit.
Sofern du dich anwaltlich vertreten lässt, würde ich dort fragen. Bisher hast du alles richtig gemacht
Ich hatte Fall, da ging's um Einbruch/Aufbruch beim PKW. Polizei hat alles protokolliert und auch im Protokoll "Schwerer Einbruchdiebstahl" draufgeschrieben, übrigens hab ich davon Kopie bekommen. Versicherung (HUK,Coburg) wollte nicht zahlen, behauptete, wäre Vandalismus
Bin dann zur Polizei und die sagten mir, die Versicherung hat das Protokoll nicht angefordert(kostet Gebühren) und einfach Vandalismus vorgeschoben, da das bei TK nicht versichert ist.
Bezahlt wurde auch erst nach einschalten eines Anwalts.
Das die Polizei bei so einem Unfall kein Protokoll anfertigt, halte ich schon für sonderbar, da es doch erhebliche Schäden sind.
Viel Erfolg
Wie kommt den die VS da drauf das das Betrug wäre? Das kann die ja nicht einfach behaupten, da muss es ja einen Verdachtsmoment geben. Und der wäre?
Und seid wann spart sich die Polizei ein Unfallprotokoll? Wenn die gerufen werden zu einem Unfall muss auch ein Bericht erstellt werden. Oder etwa nicht? Seid wann das denn?
Ich kenne es zumindest nur so, Unfall, Polizei dabei => Bericht.
Hast du von denen nichts ausgehändigt bekommen?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. Dezember 2024 um 08:22:32 Uhr:
Und seid wann spart sich die Polizei ein Unfallprotokoll? Wenn die gerufen werden zu einem Unfall muss auch ein Bericht erstellt werden. Oder etwa nicht? Seid wann das denn?
Ich kenne es zumindest nur so, Unfall, Polizei dabei => Bericht.
Die Polizei zu rufen ist nur sinnvoll (und auch nur dann gewollt), wenn es Personenschäden gibt oder der Unfallgegner unter Alkohol/Drogen steht. Außerdem verlangen es manche Autoverleiher so.
Ansonsten ist das komplett Quatsch. Die Polizei war beim Unfall nicht dabei, hat keine weiteren Erkenntnisse und kann keine weiteren Aussagen treffen als das, was die beiden Parteien eben behaupten.
Deswegen werden i.d.R. nur die persönlichen Daten aufgenommen und sonst gar nix.
Auch wer im Protokoll als "Nr. 1" steht (Verursacher) hat vor Gericht keine Bedeutung.
Du machst nichts verkehrt, wenn du 110 anrufst. Lieber einmal mehr als einmal zu wenig, hat mir der Dienststellenleiter gesagt.
Wichtig ist erstmal zu klären, ob er aus Unkenntnis schlichtweg "Anwältin" und "Verteidigerin" für dieselbe Person versteht. Wer nie mit Anwälten und Gerichten zu tun hat, der kann sowas leicht verwechseln. Alles gut. Es heißt also überhaupt nicht, ob/dass hier irgendein Verfahren (OWI) gegen ihn überhaupt anhängig ist.
Was wichtig ist ist, dass die Anwältin unbedingt der gegnerischen Haftpflicht mitteilt, dass Du auf diese Auszahlung dringend angewiesen bist, weil Du ansonsten aktuell gar kein Ersatzfahrzeug zeitnah kaufen kannst (wichtig für die Ausfallentschädigung!). Anwälte lassen diesen sehrwohl wichtigen Nebensatz gerne weg ...
Ich las auch mehrfach, dass die Polizei nur bei Personenschaden wirklich alles ausmisst und aufzeichnet.
Hier muss man schon selbst mit dran denken und sich auch die Unterschrift vom Unfallgegner unbedingt geben lassen. Wichtig ebenso Handyfotos von irgendwelchen Splittern/Scherben, Endposition der Fahrzeuge, Bremsspuren etc - bevor die weggeräumt werden! (weil ja lt Polizei "Örtlichkeit schnell beräumen")
Und natürlich das leidliche Ding ---- eine Dashcam mit Aufzeichnung im eigenen Auto wäre hilfreich gewesen ...
Toi Toi Toi!
Deine Anwältin wird schon ein "paar Mark" an diesem Fall verdienen, also soll sie ihre Arbeit machen. Ich weiß nicht, warum es Zeitgenossen gibt, die einen Rechtsanwalt beauftragen und dann in einem Forum nach Lösungsansätzen oder Erklärungen suchen.
Das liegt einfach daran, dass es da draußen zu viele Anwälte gibt, die ihre Arbeit einfach nicht gut machen.
Ich sehe es allerdings auch so, dass solche Fälle hier nicht gelöst werden können. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Sachverhalte oft nicht eindeutig genug oder nur unvollständig beschrieben werden. [edit / Olli MT-Mod. / unnötiger Nachsatz]
Ich weiss nun nicht, wer zum vorigen Beitrag 3 x Danke klickt.
Fest steht aber, das es hier keine provokativen Bemerkungen braucht - egal nun, wer hier wieviel Fachwissen besitzen sollte.
Im Rahmen von Respekt und Höflichkeit sowie weiterer Forenregeln bitte ich dies zu beachten
Das sollte ein "Experte" wohl hinbekommen.
Dem TE nutzt es jedenfalls nicht.
VG Olli
Es war nicht meine Absicht zu provozieren. Offenbar decken sich meine Beobachtungen mit denen einiger anderer User.
Kernproblem ist und bleibt bei solchen Themen, dass es für den TE oft schwer möglich ist, alle relevanten Informationen so darzustellen, dass ein Unbeteiligter sich daraus ein wirklich abschließendes Bild machen kann.
Und auch diese Bemerkung / Diskussion ist IM Thread nicht gestattet
Um dumme Sprüche ist keine Versicherung verlegen, wenn so die Regulierung verhindert werden kann. Wenn der Unfallhergang bewiesen werden kann, wenn der Unfallverursacher zu seiner Aussage steht - im Idealfall diese auch im Vorfeld schriftlich niederlegt - dann wäre der Zeitpunkt gekommen, die Forderung einzuklagen.
Dass bei einem Unfall auf der BAB mit Totalschaden die herbeigerufene Polizei kein Protokoll anfertigt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Machen die hier nur dann nicht, wenn alle Unfallbeteiligten darauf verzichten.