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Seitenairbags und Sitz kurz raus

Themenstarteram 1. Oktober 2011 um 15:32

Hallihallo!

Ich möchte bei einem Fahrzeug mit Seitenairbags etwas unter einem Vordersitz einbauen. Wie sieht es da aus, wenn das Fahrzeug Seitenairbags im Sitz hat und der Sitz kurz ausgebaut werden müßte, um den anderen Einbau vorzunehmen?

Darf man den ausgebauten Sitz inklusive Airbag überhaupt wieder einbauen? Wenn ja, braucht man dafür einen Sprengschein? Braucht man den überhaupt für den Sitzausbau?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

2) kann man sich das gesetzliche schenken. zu schnell fahren is auch nicht zulässig und trotzdem wird hier jeden tag drüber diskututiert.

was für ein klasse vergleich:rolleyes:

und warum? wen ich am luftballon unbedingt rumbasteln will dann gefährde ich mich und vielleicht meine mitfahrer. wen ich mit 100 durch die stadt bretter dann gefährde ich mich, meine mitfahren und jeden anderen der meinen weg kreuzt.

was is nun schlimmer?

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Ja Du als Privatmann darfst in unserem höchst bürokratischen Staat Deinen eigenen Fahrzeugsitz nicht komplett ausbauen, wenn dort ein Airbag integriert ist, weil man dazu ja die elektrische Verbindung zum Airbag (einen Stecker!) trennen müsste, was eine Arbeit am Airbagsystem darstellt und verboten ist.

Falls Du doch zufällig über ein Kfz-Gewerbe und eine gültige Airbag-Schulung verfügen solltest, kannst Du nach Herstellervorgabe vorgehen. D.h. einfach die Fahrzeug-Batterie abklemmen, danach in den meisten Fällen ca. 30 Minuten warten, damit auch sämtliche Kondensatoren entladen sind und keinerlei elektrische Energie mehr zur Verfügung steht. Danach kannst die Steckverbindungen unter dem Sitz trennen. Während die Steckverbindung getrennt ist, nicht die Batterie wieder anklemmen und die Zündung einschalten, ansonsten leuchtet danach die Airbag-Fehlerlampe und der Airbag-Fehlerspeicher muss gelöscht werden, damit die Lampe wieder erlischt.

Grüße

Themenstarteram 1. Oktober 2011 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Ja Du als Privatmann darfst in unserem höchst bürokratischen Staat Deinen eigenen Fahrzeugsitz nicht komplett ausbauen, wenn dort ein Airbag integriert ist, weil man dazu ja die elektrische Verbindung zum Airbag (einen Stecker!) trennen müsste, was eine Arbeit am Airbagsystem darstellt und verboten ist.

Genau das wollte ich wissen, die rechtliche Seite abklären. Danke.

Jetzt fehlt nur noch die Info, ob ein Ausgebauter Sitz überhaupt wieder rein darf.

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Falls Du doch zufällig über ein Kfz-Gewerbe und eine gültige Airbag-Schulung verfügen solltest, kannst Du nach Herstellervorgabe vorgehen. D.h. einfach die Fahrzeug-Batterie abklemmen, danach in den meisten Fällen ca. 30 Minuten warten, damit auch sämtliche Kondensatoren entladen sind und keinerlei elektrische Energie mehr zur Verfügung steht. Danach kannst die Steckverbindungen unter dem Sitz trennen. Während die Steckverbindung getrennt ist, nicht die Batterie wieder anklemmen und die Zündung einschalten, ansonsten leuchtet danach die Airbag-Fehlerlampe und der Airbag-Fehlerspeicher muss gelöscht werden, damit die Lampe wieder erlischt.

Da ich weder eine solche Ausbildung noch über die Airbag-Schulung absolviert habe, darf ich das eben nicht. Aber ich habe so jemanden an der Hand. Aber bevor ich den frage, frage ich erstmal hier.

P.S.: Wieso steht da etwas von drei Antworten und ich kann nur eine lesen?

bevor wieder die airbag gesetz fanatiker kommen....

WAS willst du den machen? und um welches auto gehts? den sitz kann man auch "losmachen" (also nicht rausnehmen) ohne den airbag auszustecken. sprich losschrauben und nach hinten/zur seite schieben.

Themenstarteram 1. Oktober 2011 um 17:32

Ich weiß´noch nicht, welches Auto es dann genau wird, aber ich werde wohl eine Endstufe unter einen der vorderen Sitze bauen wollen.

das is aber ne "doofe" idee. ;) da hats meistens bei neueren autos da unten keinen platz. bau doch den amp in den kofferraum. da hats immer platz und is kein so einen akt.

Du darfst den Sitz mit Airbag nicht selbst ausbauen - du darfst einen Sitz mit Airbag aber selbstverständlich jederzeit vom Fachmann aus- und auch wieder einbauen lassen.

Solange der Airbag nicht irgendwie beschädigt wird oder der Einbau des Verstärkers dessen Funktion irgendwie beeinträchtigt spricht nix dagegen.

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Somit bleibt hier als Alternative nur der Besuch einer Fachwerkstatt.

Ich wusste es ....

 

@ TE: Also, bitte beachten: Handel auch nicht mit dem ausgebauten Sitz !

ihr habs alle net kapiert oder?

1) kann man den sitz ausbauen und den luftballon dran lassen. die kabel sind fast immer lang genug.

2) kann man sich das gesetzliche schenken. zu schnell fahren is auch nicht zulässig und trotzdem wird hier jeden tag drüber diskututiert.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

2) kann man sich das gesetzliche schenken. zu schnell fahren is auch nicht zulässig und trotzdem wird hier jeden tag drüber diskututiert.

was für ein klasse vergleich:rolleyes:

Ja, ich denke auch, daß es hier um eine ganz andere Hausnummer geht...

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

2) kann man sich das gesetzliche schenken. zu schnell fahren is auch nicht zulässig und trotzdem wird hier jeden tag drüber diskututiert.

was für ein klasse vergleich:rolleyes:

und warum? wen ich am luftballon unbedingt rumbasteln will dann gefährde ich mich und vielleicht meine mitfahrer. wen ich mit 100 durch die stadt bretter dann gefährde ich mich, meine mitfahren und jeden anderen der meinen weg kreuzt.

was is nun schlimmer?

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