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Seitenblinker Funktion TÜV relevant?

Themenstarteram 11. März 2018 um 16:36

Viele Fahzeuge haben heute nicht nur einen Blinker jeweils Links und Rechts, vorne und hinten sondern zusätzlich auch noch jeweils einen in der Seitenwand des Fahrzeuges.

Ist die Funktion dieses Blinkers TÜV relevant (Prinzip: alles was eingebaut ist muss auch funktionieren) oder nur ein nice-to-have?

Habe mir im alten Auto an der Laterne die Seite incl des Seitenblinkers etwas ramponiert und möchte mir das Geld für die Reparatur/Austausch dieses Teiles gerne sparen...

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27 Antworten

Muss.

Seitenblinker sind verbaut, wenn die vorderen Blinker den geforderten seitlichen Abstrahlwinkel nicht aufweisen.

Das dürfte sogar ein Durchfallgrund sein, wenn Sie nicht gehen

Also die Kosten für einen Seitenblinker halten sich doch wirklich in Grenzen, man kann ja auch gebraucht kaufen.

Um welches Auto geht es denn?

Wie sieht es denn aus, wennich Seitenblinker habe und Spiegel mit int. Blinker nachrüsten will.

Da müsste ich doch die Seitenblinker tot legen, oder?

min 2 und max 3 Richtungsanzeigen preo Fahrzeugseite.

Ausnahme sind Fahrzeuge welche ohne Richtungswegweiser oder den sogenannten Wischblinkern ab Werk ausgestattet waren

Moin Moin !

Zitat:

min 2 und max 3 Richtungsanzeigen preo Fahrzeugseite.

Unfug.

Bei Fzgen mit Beleuchtung nach EG-Richtlinien ist der Seitenblinker vorgeschrieben.

Bei anderen kann er verbaut sein

Die Anzahl der Blinkleuchten ist überhaupt nicht begrenzt.

MfG Volker

Das hättest damals dem lieben PI sagen dürfen, da ich die neuen Kotflügel noch nicht hatte, steckten in den Kotflügeln noch die weissen Gläser drin aber hatte schon die Blinkleuchten in den Spiegelkappen nachgerüstet.

Die Aussage des PI 4 ist einer zuviel, min 2 und max 3 Richtwegeanzeiger pro Seite, je nach Zulassung.

Obwohl keine Leuchtmittel in den Seitenblinkern im Kotflügel verbaut waren, mussten diese abgeklebt werden.

Ich denke mal bei Zugmaschinen und Bussen dürfen mehr Fahrtrichtungsanzeiger angebracht sein, aber eben in der Höhe unterschiedlich. Kenne aber noch kein KFZ das an die 4m Marke ran reicht

am 12. März 2018 um 3:49

Zitat:

StVZO

§54 Fahrtrichtungsanzeiger

an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten.

An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein

Ich verstehe das so, dass Vorne und Hinten jeweils 2 Blinker sein müssen und je nach Fahrzeuglänge nochmal Seitenblinker vorhanden sein müssen, oder dürfen.

Von mehr als 3 Leuchten pro Seite sehe ich da also auch nichts.

Die nationalen Vorschriften werden hier zunehmend durch UN-EWK / UN-ECE-Regeln überlagert, die hier geltendes Recht sind. In der ECE-R48 ist geregelt, dass PKW je Seite einen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger haben müssen. Darin ist auch geregelt, wo/wie er angebracht sein muss und in welche Richtung er das Licht vorrangig abgeben muss (eher nach hinten).

Themenstarteram 12. März 2018 um 13:57

Es geht um einen Ford Mondeo Turnier mk3 von 2005.

DA ist nicht nur das Lämpchen kaputt sondern auch noch das Blech am Kotflügel mit der Lämpchenbasis leicht eingedrückt/verbogen. Nur mit Lämpchenneukauf wärs nicht getan. Bisher nur abgeklebt und drüber lackiert. Wenn ich nicht muss, würde ich das gerne so lassen und mir das Geld sparen. Das Auto wird nicht mehr ewig halten.

Wenn §54 STVO ausreicht wäre das schön, mehr als 6m ist der Mondeo nicht lang.

Sind Seitenflächenblinker denn wirklich nur verbaut weil es Abstrahlwinkelprobleme gibt oder ist das oft einfach nur eine Design Nummer, eingebaut weils schöner aussieht?

Da es ja in den Autokonzernen nicht wenige Leute gibt die sich mit der Design und der Ausgestaltung der Beleuchtung befassen und heute vielmals das Aussehen des Autos bei vielen Käufern wichtiger ist als die Funktion könnte ich mir sowas durchaus vorstellen...

Geht zum TÜV und frag ob du einen brauchst wenn ja kauf dir nen Universellen. zwei Löcher in Blech und schrauben rein. Fertig ist die Kiste.

Ne die StVZO war zur Klärung, ob man soviele Blinker anbringen kann, wie mann will gedacht.

Wenn dein Fahrzeug einen Seitenblinker hatte, nützt die StVZO da nichts, der muss funktionieren.

Würde mich auch nicht wundern wenn es ein erheblicher Mangel ist.

Nen Set (2Stück) kosten 15€ neu.

 

Gebraucht vielleicht sogar noch günstiger, da hab ich nicht geguckt.

 

Anstecken, mit etwas Sika einsetzen und fertig. Schnell und günstig gemacht.

 

Falls selbst das nicht mehr möglich ist, mach dir mal Gedanken um scharfe Kanten.

Gibt aber auch Modelle, da haben manche diese Blinker und die einfacheren Ausstattungen nicht.

Kenn jetzt den Mondeo nicht so genau, aber falls es den auch ohne seitliche gibt : einfach beide raus und Aufkleber drauf ;-)

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