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Seitenspiegel wurde abgefahren --> Fahrerflucht... irrge Geschichte...

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 2. Juni 2007 um 12:57

Hallo Zusammen,

gestern so gegen 23:10 Uhr fuhr ich auf einer sehr engen kurvenreichen Straße.

Mein jüngerer Bruder fuhr mit seinem eigenen PKW hinter mir her...

Naja, da bermerkte ich, dass das entgegenkommende Auto recht Mittig auf der Fahrbahn fuhr (die Straße ist wirklich schmal und wenn da die Spiegel abgefahren werden, ist es die Regel, dass jeder seinen Schaden selber zahlt)...

Nun ja, ich hab abgebremst und bin dann eigentlich schon gestanden als der mir entgegenkommende PKW den Seitenspiegel auf der Fahrerseite abfuhr.

Konnte leider nicht mehr weiter aufs Bankett ausweichen, da auf meiner Höhe der Begrenzungspfosten und ein Baum war... mein Bruder fuhr fast in den Graben (rechtzeitig aufs Bankett, sodass er gerade noch Glück hatte...)....

Ich stieg sofort aus meinem Auto aus (mein Bruder auch) und wir rannten dem PKW hinter her... dieser bog gleich in eine Seitenstraße ein (in einen Wald) und fuhr weiter...

Naja, als er uns dann bemerkte, dass wir ihm hinter her rannten beschleunigte dieser voll und haute quasi auf der Schotterstraße ab...

Ich und mein Bruder (auch Girls waren dabei) gingen dann zum Polizeiposten und machten eine Anzeige... das Kennzeichen und die Marke des PKW habe ich mir natürlich notiert... dieser bekommt jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht...

Der Fahrer, der Abgehaut ist, ist in dieser Ortschaft bekannt und hat zudem keinen Führerschein...

Meine Frage nun:

Normalerweise ist es ja so, dass in dieser engen Straße jeder für seinen Schaden selber aufkommt (sehr enge Straße)... Wie ist es eigentlich dann in diesem Fall... Hat jemand Erfahrungen bzw. ist jemand schon mal in solch einer Situation gewesen?

Was denkt ihr?

Der Fahrzeugbesitzer kann ja auch angeben, dass nicht er gefahren ist... Ich hab jedenfalls Zeugen und hab eine Anzeige gemacht...

Schaden an meinem Auto:

Der Fahrerspiegel ist Schrott und das Fenster an der Fahrertür ist ganz leicht verkratzt... Naja, ich wollt ja sowieso den kleinen Fahrerspiegel ran machen und den Originalen ersetzen...

Vielen Dank im Voraus für Eure Statements...

Gruß Ibo

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36 Antworten

Naja. Du standst ja schon. Daher liegt die Hauptschuld beim Flüchtigen. Da er außerdem den Strafbestand der Fahrerflucht begangen hat, wird Dein Schaden von der gegnerischen Versicherung übernommen, welche sich das Geld vom Versicherungsnehmer zurückholen wird.

Re: Seitenspiegel wurde abgefahren --> Fahrerflucht... irrge Geschichte...

 

Zitat:

Original geschrieben von yuekseli

Naja, ich wollt ja sowieso den kleinen Fahrerspiegel ran machen und den Originalen ersetzen...

Dann mach einfach, und gut.

Versicherungstechnisch ist da nichts zu machen, das geht 50/50 aus, soll heissen jeder zahlt die Hälfte des Schadens beim anderen, und natürlich seine Hälfte.

Macht wegen der Hochstufung keinen Sinn. Wenn du eine TK hast, ist deine Scheibe und das Spiegelglas natürlich ein TK-Schaden, nach Abzug der SB.

Die strafrechtliche Seite kann dir egal sein, darum kümmert sich die Polizei, auch um die Ermittlung des Fahrers. Woher willst du eigentlich wissen, wer der Fahrer war - du müsstest ihn ja zweifelsfrei erkannt haben, was nachts durch die Scheibe so gut wie unmöglich ist.

Themenstarteram 2. Juni 2007 um 13:21

Ich weiß nicht, wer der Fahrer war... Als ich gestern Nacht die Anzeige gemacht habe, hat die Polizei (sollte eigentlich nichts weiter geben) mir bekannt gegeben, dass der Fahrzeugbesitzer bekannt ist und dass er keinen Führerschein mehr hat...

Ich hoffe natürlich, dass der Schaden von mir von seiner Versicherung getragen wird... werde jedenfalls auch meinen Rechtsschutz diesbezüglich einschalten (wofür hat man ihn)... außerdem ist es eine Frechheit, dass man nicht stehen bleiben kann... desswegen werde ich mich auch dahinter klemmen...

Gruß Ibo

Wen sich der Besitzer "nicht erinnern kann", wer der Fahrer war ...

Ist aber alles Spekulation, versuch Dein Glück, mit RS und Anwalt sowieso. Zu verlieren haste nichts.

am 2. Juni 2007 um 13:36

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Wen sich der Besitzer "nicht erinnern kann", wer der Fahrer war ...

nicht "erinnern kann" ist aber schlecht. er muss rechtlich keine angabe machen und dann liegt die ermittlung des fahrers bei staatsanwaltschaft und polizei! und die geht in 99.9999999% sowieso leer aus! es fehlt die zeit und der nachdruck!

mfg

am 2. Juni 2007 um 13:40

Hi, also wenn du tatsächlich schon standest als es passiert ist

müsste eigentlich er dafür aufkommen. War zumeindest bei mir so. War in ner engen Straße, LKW kahm mir endgegen und ich bin dann als es eng wurde stehen geblieben. Er hat versucht vorbei zu kommen. Und hat mir ne Schramme hinten in den Kotflügel gefahren. Hab der Polizei gegenüber nur einmal erwähnt das ich stand und dann haben sie auch nichtmehr nachgefragt und für die war der Fall klar. Also 50/50 kann ich mir in so einer Situation nicht vorstellen. Wenn du alles dafür getan hast um eine Berührung zu verhindern (also stehen geblieben bist) und er fährt einfach weiter ist es doch aufjeden Fall seine Schuld...

 

Ich hoffe für dich, dass sie den Typen finden und er für den Schaden aufkommen muss. Hab da nämlich auch schon Erfahrung mit gemacht, beim ausparken hat mir mal einer die Heckstoßstange richtig dick verkratzt und hat sich vom Acker gemacht... *grrr*

Der Spiegel kaputt gefahren an meinem parkenden Auto wurde mir auch schon... Und vorne ist mein Nummerschild eingedrückt, muss also auch schonmal jemand gegengefahren sein...

Also ich drück dir die Daumen, dass du da nix selber zahlen musst.

Gruß

Mav

hallo,

jeder kommt nur für seinen eigenen schaden auf, wenn beide pkw fuhren UND nicht nachgewiesen werden kann, wer auf wessen seite fuhr. wer also für den schaden verantwortlich ist. außerdem bedeutet 50/50 nicht, dass jeder seinen eigenen schaden bezahlt sondern, dass du die hälfte des gegnerischen schadens zahlst und der gegner die hälfte deines schadens. macht so meist keinen großen unterschied, bei der berührung ferrari gegen fiat panda aber dann schon :)

mein tip: gehe zum anwalt und lasse dich beraten. viele tips, die es in foren und von freunden gibt, ersetzen keine rechtsberatung (dürfen sie auch garnicht) und geben nur das wider, was der tipgeber zu wissen glaubt :) bei meinen tips ist das nicht anders...

wer übrigens gefahren ist, ist vollkommen unerheblich. die haftpflichtversicherung des gegners hat deinen schaden zu bezahlen. von wem sie sich ihr geld dann evtl. zurück holt, ist ihr problem. einzig wichtig ist, dass du durch zeugen - deinen bruder und die mädels - belegen kannst, dass du bereits ganz am rechten fahrbahnrand standest...

der rest - vor allem, was da noch strafrechtlich auf den fahrer zu kommt, sollte dich nicht kümmern...

schönen gruß

jo

edit: auch deinen anwalt zahlt die gegnerische versicherung.

Themenstarteram 2. Juni 2007 um 23:45

Indemfall erstmals vielen Dank für die Feedbacks.

Gruß Ibo

Zitat:

Wen sich der Besitzer "nicht erinnern kann", wer der Fahrer war ...

..."darf" er (bzw. der Halter) wohl demnächst ein Fahrtenbuch führen...

am 3. Juni 2007 um 9:42

Zitat:

Original geschrieben von Tbtl

..."darf" er (bzw. der Halter) wohl demnächst ein Fahrtenbuch führen...

fahrenbuch darf 1. nur von einem richter angeordnet und 2. nur in ausnahmesituationen erteilt werden.

also bei dem schaden wird die staatsanwaltschaft wie gesagt nichtmal wirklich mit nachdruck ermitteln...

mfg

Themenstarteram 3. Juni 2007 um 10:34

Naja, lt. Polizei muss der Fahrzeughalter aufjedenfall angeben wer gefahren ist... falls er das nicht machen sollte, muss er selber daran glauben...

Viel wichtiger ist mir, dass mir der Schaden bezahlt wird...

Gruß Ibo

Wenn du mit deinem Auto gestanden hast, liegt die Schuld bei ihm. Das kann zudem dein Bruder, der direkt hinter dir fuhr bzw. stand, ja bezeugen.

Fahrerflucht (egal ob 50/50 oder 100/0) wird von der Staatsanwaltschaft sehr ernst genommen und streng verfolgt - besonders wenn das Fahrzeug einwandfrei identifiziert ist.

Ich würde trotzdem einen Anwalt mit ins Boot nehmen.

am 3. Juni 2007 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von yuekseli

Naja, lt. Polizei muss der Fahrzeughalter aufjedenfall angeben wer gefahren ist... falls er das nicht machen sollte, muss er selber daran glauben...

quatsch. das ist mal wieder typisch polizei! die muss dem fahrzeughalter nachweisen, das er gefahren ist. können sie nur halt zu 99,9999% net. und das er, da er ja unter tatverdacht steht keine aussage machen muss dazu...

naja unsere leiben grünen. die haben mich auch schon 2mal nicht belehrt...onwohl es das erste ist, was man bei einem tatvorwurf machen muss...

mfg

am 3. Juni 2007 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von Cham

Fahrerflucht (egal ob 50/50 oder 100/0) wird von der Staatsanwaltschaft sehr ernst genommen und streng verfolgt - besonders wenn das Fahrzeug einwandfrei identifiziert ist.

nur muss die staatsanwaltschaft den fahrer ermitteln! und das kann sie nicht, außer er wird nicht auf seine recht hingewiesen und gibt es zu...!

also recht haben und recht bekommen liegen in deutschland soweit auseinander wie flensburg und freiburg...

mfg

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