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Sekundenschlaf mit Unfall muss ich mich um den Führerschein sorgen?

Themenstarteram 6. September 2010 um 14:35

hallo, hatte gestern um so 3 uhr morgens wegen sekundenschlaf einen unfall gebaut. bin auf die linke seite in graben gekommen dort hob mein polo ab, bin dann mit der tür über eine parkplatzeinfahrt drüber in nächsten graben und hab mich dort mehrmals überschlagen. heute standen 2 polizeibeamten bei mir vor der tür und sagten zum einen das es ein ordnungswidrigkeitsverfahren gibt weil ich auf die linke seite gekommen bin. und zum anderen wollten sie noch wissen wie es zu dem unfall gekommen ist. da ich nicht in schwierigkeiten gekommen will hab ich wieder keine angaben gemacht. ich habe bei dem unfall niemanden gefährdet und war alleine unterwegs. ich kam nur zur gesundheitskontrolle ins krankenhaus, mir is nichts passiert. meine fragen sind : ist es auch eine ordnungswidrigkeit nach links zu kommen wenn keiner gefährdet wird? und die andere is wenn ich eine aussage mach, eventueller sekundenschlaf als ursache, was kommt auf mich zu? bin um jeden rat dankbar was ich machen kann.

Beste Antwort im Thema

In den vier Jahren seit dem letzten Posting wird er wohl mind. 1x ausgeschlafen haben.

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sei ersteinmal froh, dass dir nichts passiert ist. Sowas kann ganz schön ins Auge gehen. Ich hoffe du hast aus der Situation gelernt. Ich kenne das durch Schichtarbeit auch und hab schon sehr oft erlebt wie gefährlich das ist. Du musst zunächst noch einmal beschreiben was du der Polizei gesagt hast. Bei einem derartigen Unfall musst du auf jeden Fall Gründe angeben wie es dazu kam. Nur zu sagen, ich war alleine auf der Straße und habe niemanden gefährdet hilft da wenig. Du solltest entweder die Wahreheit sagen oder einen sehr plausiblen Grund vorweisen wie es zu einem derartigen Unfall kam. Ich empfehle dir allerdings die Wahrheit zu sagen, denn eine Strafe wird höchstwahrscheinlich in jedem Fall auf dich zu kommen. Da ein Unfall niemals einfach so passiert und einen Wildunfall kannst du als ausrede ja schlecht erfinden. Das heißt irgendeine Ordnungswiedrigkeit wird dir auf jeden Fall angehängt.

am 6. September 2010 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von Marcus B.

Bei einem derartigen Unfall musst du auf jeden Fall Gründe angeben wie es dazu kam.

Muß er das tatsächlich? Zunächst mal kann er auf jeden Fall die Aussage verweigern, was ich ihm auch dringend empfehlen würde! Das Abweichen vom Rechtsfahrgebot ist wohl schon eine Ordnungswidrigkeit aber wenn das alles ist was sie ihm anhängen ist das im Angesicht der Umstände sicher zu verschmerzen. Ansonsten wäre ein Anwalt wohl der richtige Ansprechpartner.

Zitat:

Original geschrieben von Marcus B.

sei ersteinmal froh, dass dir nichts passiert ist. Sowas kann ganz schön ins Auge gehen. Ich hoffe du hast aus der Situation gelernt. Ich kenne das durch Schichtarbeit auch und hab schon sehr oft erlebt wie gefährlich das ist. Du musst zunächst noch einmal beschreiben was du der Polizei gesagt hast. Bei einem derartigen Unfall musst du auf jeden Fall Gründe angeben wie es dazu kam. Nur zu sagen, ich war alleine auf der Straße und habe niemanden gefährdet hilft da wenig. Du solltest entweder die Wahreheit sagen oder einen sehr plausiblen Grund vorweisen wie es zu einem derartigen Unfall kam. Ich empfehle dir allerdings die Wahrheit zu sagen, denn eine Strafe wird höchstwahrscheinlich in jedem Fall auf dich zu kommen. Da ein Unfall niemals einfach so passiert und einen Wildunfall kannst du als ausrede ja schlecht erfinden. Das heißt irgendeine Ordnungswiedrigkeit wird dir auf jeden Fall angehängt.

Er muss nichts sagen.

Ich würde erstmal einen Anwalt befragen, welche Situation ich bei der Polizei vorlegen kann, so das die geringste Strafe auf mich zukommt. Der Anwalt kostet ein wenig, aber bevor Du was falsches sagst und evtl. Deinen Schein verlierst, ist das noch der sicherste Weg.

Themenstarteram 6. September 2010 um 15:29

hallo habe direkt nach unfall bei der polizei angegeben das ich die ursache nicht mehr weiß, da mir das alles zu schnell gegangen ist. als die heute bei mir waren habe ich gesagt ich kanns nicht mehr genau sagen was passiert ist und mache daher zum unfall vorhergang keine angaben. auserdem habe ich gesagt das ich dann mit stellungnahme noch warte bis ich dann post bekomme und dann je nach ausmaß der forderung von denen den anwalt einschalten werde. und einer der beiden polizisten meinte noch das eingeschlafen bin da über die ganzen ca. 200 meter nirgends eine bremsspur zu sehen ist. mit der ordnungswidrigkeit wird wahrscheinlich nur billiger ausfallen wenn niemand gefährdet wird?

kann ich aber auch irgendein anderen grund für unfall angeben, da bei sekundenschlaf kann ja auch der führerscheinentzogen werden da ja man nicht mehr fahrtüchtig ist. hab aber 2 km vorm unfall noch fast 1,5 stunden geschlafen. zahlt dann eigentlich versicherung noch feuerwehr- krankenwagen und polizeieinsatz und krankenhaus? mit freundlichen grüßen

Zitat:

Original geschrieben von sebi1992

hallo habe direkt nach unfall bei der polizei angegeben das ich die ursache nicht mehr weiß, da mir das alles zu schnell gegangen ist. als die heute bei mir waren habe ich gesagt ich kanns nicht mehr genau sagen was passiert ist und mache daher zum unfall vorhergang keine angaben. auserdem habe ich gesagt das ich dann mit stellungnahme noch warte bis ich dann post bekomme und dann je nach ausmaß der forderung von denen den anwalt einschalten werde. und einer der beiden polizisten meinte noch das eingeschlafen bin da über die ganzen ca. 200 meter nirgends eine bremsspur zu sehen ist. mit der ordnungswidrigkeit wird wahrscheinlich nur billiger ausfallen wenn niemand gefährdet wird?

kann ich aber auch irgendein anderen grund für unfall angeben, da bei sekundenschlaf kann ja auch der führerscheinentzogen werden da ja man nicht mehr fahrtüchtig ist. hab aber 2 km vorm unfall noch fast 1,5 stunden geschlafen.

Ich sag ja, geh zum Anwalt. Das ist sicherer. Und vielleicht kann der noch was drehen, mit Deinen anderthalb Stunden Schlaf. Da Du ja quasi fast ausgeschlafen warst. Versuch macht kluch.

Außer bei Alkohol und Drogen gibt es keine Regelung, die in nachmessbaren Zahlen Fahruntüchtigkeit festlegt. Man kann ohne genauso wie nach 8 Stunden Schlaf in den Sekundenschlaf fallen. Nachmittags um drei oder nachts um drei.

 

Warum bist Du Dir sicher, daß es ein Sekundenschlaf war ?  Hattest Du das schon vorher ein paar Mal bemerkt ? Dann war es natürlich sehr fahrlässig, weiter zu fahren. Oder wurde Dir das nach dem Unfall eingeredet und erschien Dir als einziges logisch ?  Warst Du vielleicht auch abgelenkt (Radio, Mobiltelefon, etwas neben oder auf der Straße) ? Das wird auch nicht unbedingt vor Strafe schützen.

Wenn Du es nicht sicher weist, dann sage es auch nicht. Ich schließe mich den Vorrednern an; besser ein Fall für den Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Warum bist Du Dir sicher, daß es ein Sekundenschlaf war ? 

Vermutlich, weil sich der TE vor dem Unfall schon ziemlich müde gefühlt hat.

Nach nur 1,5 Stunden Schlaf um diese Uhrzeit war er wohl noch nicht wieder richtig wach.

Hallole zusammen

Egal was kommt , lass Dich auf alle Fälle beim

Arzt Untersuchen denn mir selbst ist ähnliches

Fast passiert. Diagnose Schlafabnohe.

Heute fast drei Jahre später hab ich ein Med

Hilfsmittel , einen kleinen Kompressor der

sogenannte Schlaf / Atemaussetzer verhindert

bzw minnimiert.

Selber merkt man das nur wenn man Mühder

aufsteht wie man ins Bett gegangen íst.

Jeder 8. Herzinfarkt auch bei jungen Menschen

geht auf das Konto einer nicht erkannten

Schlafabnöhe.

Das ist kein Makel sondern eine Erkrankung ,

bei mit hat es bis zur erkennung fast fünf

Jahre gedauert, Lass Dich untersuchen ggf

im Schlaflabor. Jol.

Themenstarteram 6. September 2010 um 21:11

Zitat:

Warum bist Du Dir sicher, daß es ein Sekundenschlaf war ? Hattest Du das schon vorher ein paar Mal bemerkt ? Dann war es natürlich sehr fahrlässig, weiter zu fahren. Oder wurde Dir das nach dem Unfall eingeredet und erschien Dir als einziges logisch ? Warst Du vielleicht auch abgelenkt (Radio, Mobiltelefon, etwas neben oder auf der Straße) ? Das wird auch nicht unbedingt vor Strafe schützen.

Ich konnte das fahrzeug davor schon fast nicht mehr gerade halten. habe mich daher auf ein parkplatz gestell und die 1,5 stunden geschlafen danach bin ich noch so 2 km gefahren dann war ich irgendwie weg und hab erst wieder was mitbekommen wo ich mir die front weggerissen hab und mich überschlagen hab. hab aber auch nix davon gemerkt das ich erst noch so 70 oder 80 meter durch graben gefahren bin. war auch ned abgelenkt radio war ziemlich leise handy war in hosentasche und auf straße war normal auch nichts.

und wegen schlafabnöhe ist des bei mir so das eig immer und überal schlafen kann hab auch schon im stehen geschlafen weiß ned vielleicht is sowas die ursache das kurz weg war beim fahren.

danke für eure hilfe

Wie lange warst du denn vorher schon unterwegs, bevor du auf dem Parkplatz geschlafen hast?

Zitat:

Original geschrieben von sebi1992

habe mich daher auf ein parkplatz gestell und die 1,5 stunden geschlafen...

Was hat dich daran gehindert, dort bis zum Morgen durchzuschlafen?

Also ich hatte mal einen Dreher wegen Blitzeis Nachts auf der Autobahn, Mittelleitplanke ein wenig angeschrammt und deshalb habe ich brav die Polizei gerufen, obwohl nachts um halb zwei niemand da war und mein Auto noch fahrtüchtig war. Die Beamten kamen ein paar Minuten später und verlangten als erstes 35 EUR, weil ein Unfall nach deren Ansicht immer mit einer Ordnungswidrigkeit verbunden ist (in diesem Falle eine den Witterungsverhältnissen unangepasste Geschwindigkeit). Ich sagte zu den Beamten nur als ich denen das Geld gab, das mein Klempner sowas "Anfahrtspauschale" nennt und durfte daraufhin noch einen Alkoholtest machen, der aber glücklicherweise negativ ausfiel.

 

Vielleicht hilft Dir das weiter in Sachen Versicherung und "wie sich weiter verhalten":

 

Sekundenschlaf muss nicht grob fahrlässig sein

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschied, dass ein Fahrer, der kurzfristig einnickt („Sekundenschlaf“) und dabei von der Fahrbahn abkommt, nicht in jedem Fall grob fahrlässig gehandelt hat. Auch das OLG Schleswig urteilte, dass der Kaskoversicherer nachweisen müsse, dass es für den Versicherungsnehmer deutliche Vorzeichen für einen Sekundenschlaf am Steuer gab und er diese hätte erkennen können.

 

(DAV/tr, 10.03.03)

 

OLG Düsseldorf

Aktenzeichen 1 U 73/01

 

OLG Schwerin

Aktenzeichen 7 U 143/99  

Falls der TE auch bei der Polizei angegeben hat, daß er wg. der Übermüdung kurz vorher auf einem Parkplatz eine Schlafpause eingelegt hat, ist es bekannt, daß ihm seine Übermüdung aufgefallen ist.

Da die Versicherung Einsicht in die Akten bekommt, könnte das für die Ablehnung der Kostenübernahme wegen grober Fahrlässigkeit reichen.

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