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Selbstbeteiligung nach Schadenseintritt runtersetzen

Themenstarteram 1. April 2021 um 15:53

Hallo!

Mal ein kurze Frage auf die ich keine Antwort finden konnte.

Wenn ich heute einen Steinschlag habe, bei dem die Frontscheibe getauscht werden muss und ich daraufhin meine Selbstbeteiligung senke / auf 0 setze, allerdings erst nächste Woche den Schaden melde, greift dann schon die niedrigere Selbstbeteiligung? Oder gibt es Fristen einzuhalten? Vermutlich wäre es verboten den Schaden erst nach Senken der SB zu melden oder? Konnte diesbezüglich nichts konkretes in meinem Vertrag finden.

Grüße

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20 Antworten

Erwartest du ernsthaft eine Anleitung zum Betrug? :eek:

Themenstarteram 1. April 2021 um 16:01

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. April 2021 um 17:59:45 Uhr:

Erwartest du ernsthaft eine Anleitung zum Betrug? :eek:

Eine Anleitung brauch ich nicht, nur die konkrete Antwort ob es irgendwo schriftlich verboten ist. Ich gehe stark davon aus, konnte wie gesagt aber bisher nichts dazu finden.

Was soll es denn sonst sein, etwa Bauernschläue?!?

§263 StGB

01.04.2021 :)

Er schreibt doch von der nächsten Woche. :cool:

Eine konkrete Antwort kann es nur mit Einblick in die Vertragsunterlagen und die AKB der Versicherungsgesellschaft geben.

Da reicht es den Eröffnungsthread zu kopieren und zusammen mit der Versicherungsnummer/ dem Kennzeichen per Email die eigene Versicherung zu fragen.

Wenn Du sowas schon machen willst, dann warte wenigstens die neue Prämienberechnung ab und bezahl die erst mal! Riskierst sonst sicher schnell eine Kündigung.

Wenn der zeitliche Abstand zwischen dem Runtersetzen der Selbstbeteiligung und der Schadensmeldung sehr gering ist kommt es bestimmt zu Nachfragen der Versicherung. Falls man sowas macht, sollte schon ein halbes Jahr dazwischenliegen.

Nun, ich weiss ja, dass hier einige Schadenssachbearteiter unterschiedlier VS unterwegs sind. Es wäre schon spannend, wenn einer über diesen Weg mit den TE kennenlernt :D

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 1. April 2021 um 19:10:43 Uhr:

Wenn der zeitliche Abstand zwischen dem Runtersetzen der Selbstbeteiligung und der Schadensmeldung sehr gering ist kommt es bestimmt zu Nachfragen der Versicherung. Falls man sowas macht, sollte schon ein halbes Jahr dazwischenliegen.

Das werte ich ganz klar als Anleitung zum Betrug!!!

Edit: Schade, dass so etwas von einem MT-Teamglied kommt

Themenstarteram 1. April 2021 um 17:16

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. April 2021 um 19:14:42 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 1. April 2021 um 19:10:43 Uhr:

Wenn der zeitliche Abstand zwischen dem Runtersetzen der Selbstbeteiligung und der Schadensmeldung sehr gering ist kommt es bestimmt zu Nachfragen der Versicherung. Falls man sowas macht, sollte schon ein halbes Jahr dazwischenliegen.

Das werte ich ganz klar als Anleitung zum Betrug!!!

Jeder mit ein bisschen Menschenverstand kann erwarten dass da nachfragen kommen wenn sowas zeitlich innerhalb einer Woche passiert. Ich habe das auch nicht vor, weil mir klar ist dass sofort nachgehakt wird (und es moralisch verwerflich ist). Meine Frage war rein auf's rechtliche bezogen, da ich nirgendswo dazu etwas passendes finden konnte.

Grüße

am 1. April 2021 um 17:17

...auch wenn ich eher zu denen gehöre, die immer wieder auf den Versicherungen wegen deren teils unverschämten Geschäftsgebahren Geschädigten gegenüber herumhacken.

Aber in diesem Fall, in so einem Fall muß man wirklich Partei für die Versicherung ergreifen... ich hoffe, dass dort Leute sitzen, welche den zeitlich nahen Zusammenhang zwischen Änderung des Vertrages und dem gemeldeten Schaden erkennen, nachhacken, dass solche Versicherungsbetrüger, wie sich hier der TE hier darstellt auffliegen und gem. § 263 Strafgesetzbuch -wie @berlin-paul schon schrieb- verurteilt werden.

So etwas darf wegen mir durchaus mit der vollen Härte des Gesetzes... also mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden - Betrug ist Betrug und Leute, wie der TE sind ja schon ziemlich weit, wenn man nicht einmal mehr Skrupel hat sich die für eine scheinbar geplante Straftat benötigten Informationen in einem öffentlichen Forum zu beschaffen.

PS: ... "1. April" hin oder her, bei Staftaten hört der Spaß auf. Jemand, der das ausführt oder versucht auszuführen was der TE hier schreibt / vor hat gehört weggesperrt.

Ich sehe es so, dass die Prämien aufgrund Betrugs deutlicher steigen, als wenn man z. B. als Geschädigter seinen eigenen Gutachter + Anwalt beiseite zieht, was hier ja häufig bemängelt wird.

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